sozial-Recht

Bundesfinanzhof

Pflegeheimunterbringung steuerlich anrechenbar



Erkrankte Eheleute können das Finanzamt eingeschränkt an den Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim beteiligen. Bevor ein Ehepaar die Unterbringungskosten als außergewöhnliche Belastung abziehen kann, muss zuvor für jede Person eine Haushaltsersparnis abgezogen werden, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am 6. Dezember veröffentlichten Urteil. Es sei nicht zulässig, dass nur für eine Person eine Haushaltsersparnis berücksichtigt wird, so die Münchener Richter.

Im konkreten Fall musste ein Ehepaar aus Bayern krankheitsbedingt seinen Haushalt auflösen und in ein Alten- und Pflegeheim umziehen. Den Eheleuten entstanden für die Unterbringung im Heim, Verpflegung und Pflegeleistungen im Jahr 2013 Kosten in Höhe von rund 27.500 Euro. Die Aufwendungen machten sie als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend. Zuvor zogen sie für lediglich eine Person eine Haushaltsersparnis ab, konkret 3.387,50 Euro.

Das Finanzamt machte da nicht mit. Bevor das Ehepaar die Heimkosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen könne, müssten sie noch um eine Haushaltsersparnis für zwei Personen gekürzt werden. Dies bestätigte nun der Bundesfinanzhof.

Az.: VI R 22/16


« Zurück zur vorherigen Seite


Weitere Themen

Unverheiratete Stiefväter müssen Zuschlag zur Pflege zahlen

Ein unverheirateter Mann, der mit seiner Freundin und deren Kindern seit vielen Jahren in einem Haushalt zusammenlebt, gilt dennoch als kinderlos. Er muss damit den Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 Prozent zahlen, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in einem am 6. Dezember bekanntgegebenen Urteil.

» Hier weiterlesen

Rollstuhlfahrer müssen nicht schnell fahren können

Die Krankenkasse muss es gehbehinderten Menschen grundsätzlich nicht ermöglichen, dass sie mit ihrem Rollstuhl so schnell wie ein Radfahrer unterwegs sein können. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am 30. November verkündeten Urteil klargestellt. Die Richter lehnten es ab, ein sogenanntes Einhängefahrrad mit Elektromotor in das Hilfsmittelverzeichnis aufzunehmen. Die darin aufgelisteten Produkte müssen in der Regel grundsätzlich von den Krankenkassen bezahlt werden.

» Hier weiterlesen

Arbeitgeber müssen bei Minijobs in der Regel Sozialabgaben zahlen

Arbeitgeber müssen für geringfügig Beschäftigte auch dann Sozialbeiträge zahlen, wenn sie diese nur für Tätigkeiten auf Abruf einstellen. Wenn ein Beschäftigter immer wieder als Aushilfskraft einspringen muss, liegt keine beitragsfreie kurzfristige Beschäftigung vor, urteilte am 5. Dezember das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. In solch einem Fall müsse das Unternehmen die Sozialabgabenpauschale für Minijobs entrichten.

» Hier weiterlesen