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Kammer-Chef Henke: Paragraf 219a soll bleiben




Rudolf Henke
epd-bild/Jochen Rolfes/Ärztekammer Nordrhein
Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, hat sich für eine Beibehaltung des Werbeverbots für Abtreibungen ausgesprochen. Henke sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), er könne aus Sicht der Ärzteschaft keine Notwendigkeit für eine Streichung erkennen.

Henke sagte dem epd, er halte das Werbeverbot weiter für gerechtfertigt. Wer als Arzt im Internet über Abtreibungen informiere und erkennen lasse, dass er sie durchführe, nutze seine Homepage "als elektronische Form einer Litfaßsäule". Ein Schwangerschaftsabbruch sei aber "keine ärztliche Leistung wie jede andere." Er sehe daher auch nach dem Urteil gegen eine Gießener Ärztin keine Notwendigkeit für eine Reform des Paragrafen 219a.

Die Hamburger Ärztekammer hatte in der vergangenen Woche als erste berufsständische Vertretung in einer einstimmig gefassten Resolution die Streichung des Paragrafen 219a gefordert. Sie ging damit weiter als andere Landesärztekammern.

Auslöser war der Fall Kristina Hänel

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel war im November 2017 zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf der Webseite ihrer Praxis über Abtreibungen informiert hatte. Das Urteil löste eine Debatte über den Paragrafen 219a aus, der Werbung für Abtreibungen in anstößiger Weise oder des geschäftlichen Vorteils wegen verbietet. Dem Bundestag liegen Anträge zur Streichung oder Überarbeitung des § 219a vor. Die Union will den Paragrafen beibehalten.

Henke, der für die CDU im Bundestag sitzt, erklärte, das Werbeverbot behindere die Aufklärung von Patienten nicht. Wenn eine Schwangere einen Abbruch vornehmen lassen wolle, könne und müsse der Arzt sie über den Eingriff und mögliche Gefahren aufklären, damit sie eine eigenständige Entscheidung treffen könne.

Henke sprach sich auch dafür aus, Frauen, die sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung für den Abbruch einer Schwangerschaft entscheiden, Adressen von Ärzten auszuhändigen, die Abtreibungen ausführen. Diese wiederum könnten ihrerseits die Beratungsstellen darüber informieren, dass sie Abbrüche machen. Ärzte hingegen, die sich über ihre Homepage direkt an die Öffentlichkeit wendeten, "schlagen einen Bypass zur gesetzlich vorgeschriebenen regulierten Beratung", kritisierte Henke.

Erstaunt über "emotionale Debatte"

Er zeigte sich erstaunt, dass das Gießener Urteil "eine solch emotionale Debatte" ausgelöst habe. Ärzte hätten sich an das geltende Recht zu halten. Eine sachliche, individuelle Information sei keine Werbung, betonte Henke: "Ich sehe keine fachliche Notwendigkeit für eine politisierte Kontroverse darüber."

Damit ging er als Landesärztekammer-Präsident auf Distanz zum Präsidenten der Bundesärztekammer, Frank-Ulrich Montgomery. Montgomery hatte in seiner zweiten Funktion als Ärztekammer-Präsident in Hamburg die Resolution zur Streichung des Paragrafen 219 a unterstützt.

Bettina Markmeyer

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