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Wohnungsbau

Sozialverbände üben Kritik an geplanter Landesbauverordnung



Die Sozialverbände in Nordrhein-Westfalen machen gemeinsam Front gegen die geplante neue Landesbauverordnung. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Modernisierung des Baurechts sei für die Barrierefreiheit ein Rückschritt und fördere die Diskriminierung behinderter Menschen, heißt es in einer am 23. April in Düsseldorf veröffentlichten gemeinsamen Erklärung des Sozialverbands VdK, des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in NRW und des Landesverbands "Interessenvertretung Selbstbestimmtes Leben" NRW.

Die Sozialverbände rügten vor allem eine weiterhin fehlende Kopplung barrierefreier Wohnungen an einen entsprechenden barrierefreien Zugang. Zwar sollen laut Gesetzentwurf alle neuen Wohnungsgebäude ab sieben Meter Höhe barrierefrei sein. Doch erst ab Bauten mit mindestens sechs statt bislang fünf Stockwerken soll es nun barrierefrei zugängliche Aufzüge geben. Das sei ebenso "absurd" wie das Manko, für die dringend nötige Schaffung von Wohnraum für Rollstuhlfahrer keine rechtlich verbindliche Mindestzahl mehr vorzugeben, kritisierten die Verbände. Für öffentliche Gebäude sei Barrierefreiheit zudem unverbindlich nur "im erforderlichen Umfang" vorgesehen.

Der Gesetzentwurf sei nicht zuletzt vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung bedauerlich, warnten die Sozialverbände. "Baupolitik ist und bleibt ein Stück Sozialpolitik", betonte der Vorsitzende des VdK NRW, Horst Vöge. Doch offenbar habe das "starrsinnige Beharren auf wirtschaftlichen Interessen" Vorrang. Dabei sind nach Berechnungen der Sozialverbände die Baukosten für barrierefreie Wohnungen nur unwesentlich um bis zu ein Prozent höher.


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