Ausgabe 21/2018 - 25.05.2018
Berlin, Karlsruhe (epd). Die AfD will die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung von 2015 vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Wie ein Sprecher des Gerichts am 18. Mai in Karlsruhe bestätigte, ist dort bereits am 14. April eine Organklage der AfD-Fraktion im Bundestag eingegangen. Im Zentrum stehe die Frage, ob durch Entscheidungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Spätsommer 2015 Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte des Bundestags verletzt wurden.
Merkel hatte 2015 entschieden, dass in Ungarn gestrandete Flüchtlinge in Deutschland aufgenommen werden. Nach der sogenannten Dublin-Verordnung wäre eigentlich Ungarn als Einreisestaat der Flüchtlinge zuständig für die Verfahren gewesen. Die Regelung enthält aber auch das sogenannte Selbsteintrittsrecht, wonach ein Land Verfahren dennoch an sich ziehen kann. Über die Rechtmäßigkeit von Merkels Entscheidung wird vor diesem Hintergrund seitdem gestritten.
Die AfD hatte am 18. Mai in Berlin über die Klage informiert und verwies dabei auf den damaligen bayerischen Ministerpräsidenten und heutigen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Als Kritiker von Merkels Flüchtlingspolitik hatte Seehofer seinerzeit selbst mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gedroht, dies letztlich aber nicht umgesetzt.
Im Bundestag wurde seit dem Spätsommer 2015, in dessen Folge die Flüchtlingszahlen bis Frühjahr 2016 stark gestiegen waren, oft debattiert. Eigene Beschlüsse zu den Entscheidungen der Regierung hatte es aber nicht gegeben. Es ist strittig, ob dies nötig gewesen wäre. Wann das Bundesverfassungsgericht über die Klage befindet und ob es eine mündliche Verhandlung dazu geben wird, lässt sich nach Angaben des Gerichtssprechers noch nicht sagen.