Ausgabe 21/2018 - 25.05.2018
Berlin (epd). Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, fordert die Abschaffung von Wahlrechtsausschlüssen für behinderte Menschen noch vor der Europawahl im kommenden Frühjahr. In Deutschland seien rund 81.000 Menschen, für die eine Vollbetreuung in allen Angelegenheiten dauerhaft angeordnet ist, vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen, sagte Dusel am 23. Mai in Berlin. Das gelte sowohl für die Bundestagswahl als auch für die Europawahl. Das solle laut Koalitionsvertrag noch in dieser Legislaturperiode geändert werden.
"Inklusion und Demokratie sind zwei Seiten einer Medaille", sagte der Behindertenbeauftragte. Auch Menschen mit Behinderungen seien politisch interessiert und wollten sich an Wahlen beteiligen. "Wichtig ist es daher, dass die Wahlrechtsausschlüsse zügig aufgehoben werden, möglichst noch vor der Europawahl."
Er vertraue darauf, dass die Verantwortlichen im Bundestag schnellstmöglich einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse auf den Weg bringen werden. Der Umfang von Betreuungsbedarf sage nichts über die Fähigkeit zur Ausübung des Wahlrechts aus.
Nach Paragraf 13 Bundeswahlgesetz und Paragraf 6a Europawahlgesetz sind derzeit Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn sie unter dauerhafter Vollbetreuung stehen oder sich aufgrund einer Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden. Dabei zeigten sich deutliche regionale Unterschiede, sagte Dusel.
So sei die Zahl der wegen einer dauerhaften Vollbetreuung vom Wahlrecht ausgeschlossenen Menschen in Bayern im Verhältnis 26 Mal so hoch wie in Bremen. In Bayern entfielen auf 100.000 Staatsbürger im Durchschnitt 203,8 Wahlrechtsausschlüsse, in Bremen lediglich 7,8.