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Arbeit

Heil besteht auf Umsetzung der Brückenteilzeit




Ab 2019 soll die Rückkehr aus der Teilzeit, die oft Frauen betrifft, auf einen Vollzeitjob leichter werden.
epd-bild/Jens Schulze
Vom kommenden Jahr an sollen Arbeitnehmer leichter zwischen Teilzeit- und Vollzeitarbeit wechseln können als bisher. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bekräftigte am 18. Mai, das Gesetz zur Brückenteilzeit solle Anfang 2019 in Kraft treten

In der Haushaltsdebatte im Bundestag sagte der Minister: "Wir werden das umsetzen." Arbeit müsse zum Leben passen. Viele Frauen seien ungewollt in Teilzeit. Alle seien eingeladen, konstruktiv an dem Gesetzesvorhaben mitzuarbeiten, sagte er an die Adresse der Union.

Nach einem Bericht der "Passauer Neuen Presse" hat SPD-Generalssekretär Lars Klingbeil der Union vorgeworfen, die Brückenteilzeit zu verzögern. "Getroffene Vereinbarungen ständig wieder infrage zu stellen, schafft kein Vertrauen", sagte er der Zeitung. Er reagierte damit auf Äußerungen der CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer, die erklärt hatte, Heils Gesetzentwurf gehe über den Koalitionsvertrag hinaus. Deswegen müsse weiter verhandelt werden.

Heil erklärte demgegenüber im Interview mit der Zeitung, sein Entwurf entspreche den Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Die Arbeitgeber würden mit dem Gesetz nicht überfordert.

Streitpunkt Beweislastumkehr

Streitpunkt zwischen SPD und Teilen der Union ist die sogenannte Beweislastumkehr. Arbeitgeber sollen auch weiterhin einem Teilzeit-Beschäftigten die Rückkehr in Vollzeit verwehren können, müssen dann aber nachweisen, dass kein Arbeitsplatz vorhanden ist, die Qualifikation des Arbeitnehmers nicht passt oder die Rückkehr aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist. Die Arbeitgeberverbände lehnen das ab.

Der Gesetzentwurf zur Brückenteilzeit sieht vor, dass Arbeitnehmer, die für ein bis fünf Jahre in Teilzeit gehen wollen, das Recht erhalten, in Vollzeit zurückzukehren. Es gilt für Betriebe ab 45 Beschäftigte. Für Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern gilt es eingeschränkt. Um die Arbeitgeber nicht zu überfordern, soll nur eine begrenzte Zahl von Beschäftigten einen Antrag auf befristete Teilzeit und Rückkehr in Vollzeit stellen können.

Kabinettsbeschluss verzögert sich

Der Entwurf sollte eigentlich bereits im Kabinett behandelt werden. Doch dazu kam es nicht. Das Gesetz sei in der Ressortabstimmung hängengeblieben, berichtete die "Süddeutsche Zeitung" am 23. Mai. Offenbar gibt es noch weiteren Klärungsbedarf in Sachen Beweislastumkehr. Eine Sprecherin des Arbeitsministeriums sagte auf Nachfrage, der Gesetzentwurf solle "schnellstmöglich" ins Kabinett. Die Verhandlungen befänden sich auf der Zielgeraden, hieß es.

Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Karl Lauterbach forderte im Bundestag auch in Hinblick auf den Personalmangel in der Pflege eine Lösung. Die Koalition wolle, dass Pflegekräfte von Teilzeit in Vollzeit wechselten. Er hoffe, dass die "Blockade" die es derzeit bei den Verhandlungen um die Brückenteilzeit gebe, aufgelöst werde und das Rückkehrrecht auf einen Vollzeit-Arbeitsplatz bald komme, sagte Lauterbach.

Bettina Markmeyer

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