sozial-Recht

Sozialgericht

Krankenkasse muss keine Sterilisation bezahlen



Gesetzlich versicherte Frauen haben in der Regel keinen Anspruch darauf, dass ihre Krankenkasse die Kosten für eine Sterilisation übernimmt. Das Mainzer Sozialgericht wies in einer am 17. Mai veröffentlichten Entscheidung die Klage einer fünffachen Mutter zurück, die aus medizinischen Gründen eine weitere Schwangerschaft ausschließen wollte.

Damit medizinische Eingriffen an einem gesunden Organ als Krankenbehandlung gelten, müssten strenge Anforderungen erfüllt sein, urteilten die Richter.

Die Frau hatte die Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse beantragt, nachdem es bei der Geburt der jüngsten Kinder zu erheblichen Komplikationen gekommen war. Eine Verhütung mit der Pille komme in ihrem Fall aus medizinischen Gründen nicht in Betracht, die Benutzung von Kondomen sei ihr zu unsicher, hatte sie erklärt.

Auch die Mainzer Richter räumten ein, das es "medizinisch sinnvoll" sei, eine weitere Schwangerschaft zu verhindern. Es existierten jedoch Alternativen zu einer Sterilisation, etwa spezielle Spiralen, deren Kosten auch eher von der Krankenkasse getragen werden müssten.

Az.: S 16 KR 113/16


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