sozial-Politik

Hartz-IV-Sanktionen

Zur Strafe weniger als das Existenzminimum




Helena Steinhaus
epd-bild/Jürgen Blume
Fast eine Million Mal pro Jahr kürzen Jobcenter Hartz-IV-Leistungen. Selbst dem Chef der Bundesagentur für Arbeit geht das mittlerweile zu weit. Der Berliner Verein "Sanktionsfrei" hilft den Bestraften mit Anwälten und einer pfiffigen Idee.

Helena Steinhaus' jüngster Fall war schnell vom Tisch: In einer Maßnahme sollten alle Hartz-IV-Empfänger eine Datenschutzerklärung unterschreiben. Ein Teilnehmer wollte sie jedoch vorher zu Hause in Ruhe lesen. Er verweigere sich, fand die Kursleitung. Und schloss ihn von der Weiterbildung aus. Die Folge war eine Sanktion des Jobcenters. Der Langzeitarbeitslose erhielt für drei Monate 30 Prozent weniger Hartz IV: wegen Pflichtverletzung nach Paragraf 31 des zweiten Sozialgesetzbuches. Für Alleinstehende bedeutet das 292 Euro statt 416 Euro im Monat.

Verein will "Hartz IV hacken"

Das ist äußerst schmerzhaft. Und von Grund auf falsch, findet Helena Steinhaus vom Berliner Verein "Sanktionsfrei", der seit 2016 "Hartz IV hacken" will. "Sanktionen kürzen das offizielle Existenzminimum", sagt Geschäftsführerin Steinhaus. "Dabei ist ein Minimum ja schon per Definition nicht kürzbar." Eine Kürzung bedeute für Betroffene daher immer Existenznot und zwinge Hartz-IV-Bezieher, Jobs und Weiterbildungen zu machen, die sie nicht wollen und die nicht zu ihnen passen. "Die Drohung wird ja in jedem amtlichen Schreiben mitgeschickt", sagt Steinhaus. "Wir müssen weg von dieser Logik des Prügelns und Strafens."

Ihr Verein gibt Betroffenen ein zinsloses Darlehen aus einem Solidartopf als Sanktionsausgleich, "damit sie eben nicht unter dem Existenzminimum leben müssen". Gleichzeitig helfen die drei Mitarbeiter beim Widerspruch oder auch der Klage gegen eine Sanktion. Dafür kooperiert das Projekt mit Anwälten. Gewinnen sie, fließt das Geld in den Topf zurück - und hilft dem nächsten. Im Beispielfall ging das schnell, "es kann aber auch Jahre dauern".

952.840 Sanktionen im Jahr 2017

Die Rechtsanwälte im Projekt "Sanktionsfrei" haben laut Steinhaus in eineinhalb Jahren erst sieben Klagen verloren, dafür 120 Widersprüche gewonnen und 150 angekündigte Sanktionen im Voraus verhindert. Monatlich kann der Verein nach eigenen Angaben 20 bis 25 Menschen unterstützen.

Das sind kleine Zahlen im Vergleich zu denen aus der Sanktionsstatistik der Bundesagentur für Arbeit: 952.840 Sanktionen wurden im Jahr 2017 gegen insgesamt rund 420.000 Hartz-IV-Empfänger verhängt. Drei von vier Sanktionen waren dabei verpasste Termine - sogenannte Meldeversäumnisse.

Für sie wird drei Monate lang die Regelleistung um zehn Prozent gekürzt. Eine Pflichtverletzung wird dagegen mit 30 Prozent Kürzung bestraft - wenn jemand zum Beispiel einen Job ablehnt oder eine Maßnahme abbricht. Das kam im vergangenen Jahr 98.860 Mal vor. Werden mehrmals innerhalb von zwölf Monaten Pflichten verletzt, dann wird der Hartz-IV-Regelsatz erst um 60 Prozent gekürzt, dann ganz.

Bei unter 25-Jährigen sind die Regeln deutlich strenger: Schon der erste Pflichtverstoß führt zur kompletten Kürzung der Regelleistung, bei einem weiteren wird gar nichts mehr gezahlt - auch nicht Miete und Heizung.

Heil will Regeln für Junge prüfen

Regeln, die Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) jetzt prüfen will - vor allem die schärferen Regeln für unter 25-Jährige. Grundsätzlich findet Heil Sanktionen aber richtig, "weil die Gesellschaft für Unterstützung eine Gegenleistung erwarten kann".

Tatsächlich nehmen junge Sanktionierte schneller Arbeit an als Nicht-Sanktionierte - auch zu niedrigeren Löhnen, wie eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) zeigt. "Die harten Sanktionen haben aber unerwünschte Nebenwirkungen", sagt IAB-Forscher Joachim Wolff. Sie könnten auch zum Verlust der Wohnung oder zum "Rückzug aus der legalen Arbeitsvermittlung" und dem sozialen Netz führen.

Auch der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, äußerte sich kritisch zu scharfen Sanktionsregeln für Jüngere: "Drohende Wohnungslosigkeit hilft uns bei der Vermittlung und auch sonst nicht weiter." Sätze, die Helena Steinhaus in Berlin Hoffnung auf die laufende Debatte über Hartz IV machen: "Zumindest für die Jüngeren tut sich etwas."

Miriam Bunjes


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Die Hartz-IV-Sanktionen sind im SGB II in den Paragrafen 31 und 32 geregelt. Im vergangenen Jahr verhängte die Bundesagentur für Arbeit 952.840 Sanktionen gegen erwerbsfähige Hartz-IV-Empfänger.

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