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Flüchtlinge

IOM berät Angehörige vor Visaantrag



Wegen des großen Andrangs bei der Antragstellung zum Familiennachzug erhalten die Flüchtlinge kompetente Beratung. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) hilft ihnen seit 2016 - und jetzt auch Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz.

Hilfestellung beim Familiennachzug von Syrern leistet die IOM dem deutschen Außenministerium im Rahmen des "Family Assistance Programme" seit Juni 2016. Ziel ist es, Antragsteller dabei zu unterstützen, vorbereitet zu ihrem Termin im Konsulat oder der Botschaft zu erscheinen. "Wir informieren die Antragsteller darüber, welche Dokumente sie brauchen, damit dann möglichst zügig die Anträge entschieden werden kann", sagte Eric Schneider vom IOM-Büro in Berlin dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Die Initiative sei entstanden, weil wegen fehlender Papiere in den Auslandsvertretungen ein sehr hoher Arbeitsaufwand entstanden war. Dazu wurden Projektzentren in Istanbul, Amman, Erbil und in Beirut errichtet. Das sind kleine Büros in externen Gebäuden, in denen diese organisatorische Unterstützung angeboten wird. "Wir schauen uns die Unterlagen an, stellen fest, welche Dokumente noch fehlen und erläutern, wie man sich auf den Termin in der Botschaft vorbereitet. Wir übernehmen keine inhaltliche Prüfung."

Erst Beratung, dann in die Botschaft

Diese Beratungen sind den späteren Terminen zur Antragstellung vorgeschaltet. Es geht darum, Papiere aus Syrien zu prüfen, die den Verwandtschaftsgrad belegen, also Eheurkunden, Geburtsurkunden von Kindern oder Auszüge aus dem Familienregister. Dazu kommen die Dokumente aus Deutschland, die zum Beispiel vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kommen, also etwa Aufenthaltstitel und Identitätsnachweise. All diese Papiere müssen die Antragsteller selbst besorgen.

Neu ist, dass ab August gewisse Tatbestände von den deutschen Ausländerbehörden geprüft werden müssen. Das Gesetz spricht von "inlandsbezogenen Kriterien", also die unter Umständen bereits erbrachten Integrationsleistungen wie etwa Sprachkurse. Damit habe jedoch die IOM nichts zu tun. Ihre Aufgabe ist es, die Angaben zu den sogenannten auslandbezogenen Kriterien zu prüfen, also zum Beispiel, ob minderjährige Kinder betroffen sind oder wie lange eine Trennung bereits andauert.

Vorbereitungen für den August laufen

Noch hat die IOM ihre Beratungen im Zuge des Familiennachzuges für subsidiär geschützte Personen nicht begonnen. Die Vorbereitungen seien aber getroffen, indem man die Kontaktdaten aller Personen abgefragt hat, die bereits einen Termin im Konsulat beantragt haben, sagte Schneider. Bislang liegen rund 28.000 Terminanfragen von Antragstellern vor.

Über die Dauer des Verfahrens könne man keine gesicherten Aussagen treffen, so der Fachmann. Für den regulären Familiennachzug habe es immer rund drei Monate gedauert, bis ein Visum ausgestellt wurde. In Beirut dauerte es deutlich länger, weil der Andrang der Antragsteller dort sehr hoch ist.

Dirk Baas