sozial-Branche

Krankenhausgesellschaft

Personaluntergrenzen können zu Engpässen führen



Die seit Jahresbeginn geltenden Personaluntergrenzen für klinische Intensivstationen können aus Sicht der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft zu Engpässen führen. Vor allem auf dem Land müssten Patienten künftig voraussichtlich häufiger an ein anderes Krankenhaus verwiesen werden, weil das notwendige Personal nicht zur Verfügung stehe, sagte Verbandsdirektor Helge Engelke am 9. Januar dem epd. "Intensivstationen können nicht mehr so rund um die Uhr betrieben werden, wie das bislang der Fall war."

Nach der neuen Regelung müssen auf Intensivstationen in der Tagschicht für fünf Patienten mindestens zwei Pflegekräfte anwesend sein. In der Nachtschicht sind für sieben Patienten mindestens zwei Pflegerinnen oder Pfleger vorgesehen. Ab 2021 sollen die Untergrenzen weiter steigen. Auch für die Unfallchirurgie, die Kardiologie und die Geriatrie sind Personaluntergrenzen vorgesehen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will damit einer Unterbesetzung in intensivmedizinischen Abteilungen entgegenwirken und die Versorgung der Patienten verbessern.

In Ballungszentren sei das Problem nicht so groß, sagte Engelke. In der Fläche müssten Patientinnen und Patienten jedoch mit längeren Anfahrtswegen rechnen. Die Krankenhausgesellschaft wolle zunächst kritisch beobachten, wie gravierend die Auswirkungen der neuen Regelung seien.

Zwar könne es akute Notfälle geben, in denen Intensivstationen mit geringerem Personalschlüssel trotzdem Patienten aufnähmen, erläuterte der Verbandsdirektor. Dies stelle jedoch ein Risiko für die Kliniken dar, weil Haftungsfragen nicht geklärt seien. "Das ist keine Lösung für das Problem." Die einzige Lösung sei, mittelfristig mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen. Die Krankenhausgesellschaft ist der Zusammenschluss aller 172 Krankenhäuser in Niedersachsen.