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Bundesregierung

Bürgen für Flüchtlinge müssen nicht länger Rückforderungen befürchten



Flüchtlingsbürgen müssen keine Rückzahlungen mehr befürchten. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte am 24. Januar in Berlin, der Bund und die Länder hätten sich auf eine Lösung verständigt. Er werde die Jobcenter anweisen, von den Rückforderungen abzusehen, sagte Heil. Das sei ein gute Nachricht für alle, die Bürgerkriegsflüchtlingen geholfen haben.

Dem Minister zufolgen übernehmen Bund und Länder die Kosten anteilig. Eine genaue Summe nannte er nicht. Es handele sich um einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag, sagte Heil. Wer vor dem Jahr 2016 rechtlich falsch beraten worden sei oder für wen die Rückforderung eine besondere Härte darstelle, müsse nicht zahlen.

Rechtslage gilt als unklar

Allein 2013 und 2014 haben Schätzungen zufolge rund 7.000 Menschen in Deutschland Verpflichtungserklärungen abgegeben, durch die Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien auf sicherem Weg einreisen konnten. Die Bürgen waren davon ausgegangen, dass sie nur so lange für den Lebensunterhalt der Flüchtlinge aufkommen müssen, bis die Asylverfahren positiv beschieden sind.

Diese Position wurde damals unter anderem von den Ländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen vertreten, vom Bund aber nicht. Erst das Integrationsgesetz bestimmte im August 2016 eine Fünf-Jahres-Frist, die für Altfälle auf drei Jahre reduziert wurde.

Angaben der Bundesregierung zufolge haben die Jobcenter rund 2.500 Bescheide mit zum Teil hohen Rückforderungen an Personen oder Initiativen verschickt, die sich zwischen 2013 und 2015 verpflichtet hatten, für den Lebensunterhalt syrischer Flüchtlinge aufzukommen.