sozial-Recht

Landgericht

Ex-Heimleiter wegen Misshandlung von Flüchtlingen verurteilt



In dem Verfahren wegen Misshandlungen in einer Flüchtlingsunterkunft im siegerländischen Burbach hat das Landgericht Siegen am 22. Januar den damaligen Heimleiter zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Der Mann wurde wegen Freiheitsberaubung in 33 Fällen für schuldig befunden, wie das Gericht mitteilte.

Der frühere Heimleiter habe von dem sogenannten Problemzimmer gewusst und habe auch selbst Flüchtlinge dort einsperren lassen. Als strafmindernd wertete das Gericht, dass der Angeklagte umfassend geständig gewesen sei und Reue gezeigt habe.

Das Gericht sah bei dem früheren Leiter, der sich dort ursprünglich als kaufmännischer Mitarbeiter beworben hatte, zudem eine Überforderung, wie ein Gerichtssprecher dem Evangelischer Pressedienst (epd) sagte. Strafverschärfend sei hingegen gewertet worden, dass es sich bei den Misshandelten um wehrlose Flüchtlinge gehandelt habe.

Im Dezember waren bereits drei Wachmänner wegen Freiheitsberaubung zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Insgesamt wurden vor dem Landgericht 30 Wachleute und Mitarbeiter des Heimbetreibers European Homecare wegen Körperverletzungen, Nötigungen, Diebstähle und Freiheitsberaubung angeklagt. Es geht um 54 Fälle von Ende 2013 bis September 2014.

Az.: 21 KLs 23/18