sozial-Recht

Europäischer Gerichtshof

Brexit beeinflusst Dublin-Überstellungen vorerst nicht



Der Brexit wirkt sich vorerst nicht auf die Anwendung der Dublin-Regeln zur Verteilung von Flüchtlingen aus. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vom 23. Januar hervor. Der Fall dreht sich um die mögliche Überstellung mehrerer Asylsuchender von Irland nach Großbritannien.

Der EuGH machte generell klar, dass die bloße Ankündigung des Austritts Großbritanniens nichts an der Geltung des Unionsrechts ändere. Großbritannien will eigentlich am 30. März aus der Europäischen Union austreten, allerdings wird um Zeitpunkt und Umstände sowie auch um das Ob des Austritts in dem Land heftig gerungen.

Insbesondere folge aus dem Austrittsplan nicht, dass Irland bei der Anwendung der sogenannten Ermessensklausel gehalten sei, Asylbewerber aufzunehmen statt sie nach Großbritannien abzuschieben, urteilte der EuGH. Die Dublin-Regeln bestimmen, welches Land für einen Asylantrag zuständig ist. In der Regel ist es dasjenige, wo der Betreffende zuerst EU-Boden betreten hat.

Die Ermessensklausel ermächtigt jedoch andere EU-Länder, zum Beispiel aus humanitären Gründen, Antragsteller aufzunehmen, statt sie in das zuständige Land abzuschieben. Im aktuellen Fall wollte die irische Justiz vom EuGH wissen, ob Irland wegen des Brexits zur Aufnahme in solchen Fällen verpflichtet sei.

Az.: C-661/17