sozial-Politik

Bundesrat

Bundesfreiwilligendienst in Teilzeit ermöglicht



Der Bundesrat hat den Weg zu einem flexibleren Bundesfreiwilligendienst frei gemacht. Die Länderkammer billigte am 12. April in Berlin einen Bundestagsbeschluss, wonach Jugendliche unter 27 Jahre, die ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr absolvieren, das künftig auch in Teilzeit tun können.

Voraussetzung für die Teilzeitregelung ist allerdings, dass die Betroffenen aus wichtigen persönlichen Gründen keinen Dienst in Vollzeit absolvieren können, etwa weil sie ein eigenes Kind zu betreuen haben, schwerbehindert sind oder als Flüchtling nebenbei einen Deutschkurs besuchen. Bislang gilt der Teilzeitanspruch nur für ältere Freiwillige. Das Gesetz soll unmittelbar nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.