Der Bundesrat hat am 12. April in Berlin höhere Sozialleistungen für Kinder aus einkommensarmen Familien gebilligt. Insgesamt sollen rund vier Millionen Kinder von höheren Zahlungen profitieren. Zustimmung und Kritik kommt aus den Verbänden.
|
Vom "Starke-Familien-Gesetz" sollen Millionen Kinder von Geringverdienern profitieren, einkommensschwächere Familien vor Armut geschützt werden. Die individuelle Berechnung der Sozialleistungen ist nur von Experten zu leisten, wie Martin Staiger in seinem Gastbeitrag zeigt.
Das Bundeskabinett hat Änderungen im Asylrecht auf den Weg gebracht. Mit einer Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes sollen Kosten für die Unterkunft künftig anders verrechnet werden.
Gesundheitsminister Spahn hat die Debatte über eine Masern-Impfpflicht begrüßt. Ihm gehe es insbesondere um den Schutz von Kindern in Gemeinschaftseinrichtungen, teilte das Ministerium in Berlin mit.
Die Akademisierung des Hebammenberufes ist politisch gewollt und kommt bundesweit voran. Künftig soll das Studium die bisherigen Hebammenschulen ablösen.
Pflegefachkräfte werden ebenso dringend gesucht wie Personal für die Kindertagesstätten. Doch die Ausbildungskapazitäten reichen längst nicht aus, um den steigenden Bedarf zu decken. Quereinsteiger könnten Teil einer Lösung sein.
Dorothea Eidam leitet die Berufsfachschule für Altenpflege und Altenpflegehilfe der Rummelsberger Diakonie in Weißenburg. Dort werden auch Umschüler für die Pflege ausgebildet. Über ihre Erfahrungen mit den Quereinsteigern berichtet die Expertin im Interview.
In Bahnhofsmissionen nimmt die Gewalt offenbar zu. Der Kriminalpsychologe Jens Hoffmann erklärt das auch mit der Perspektivlosigkeit vieler Menschen, die die Hilfsstellen aufsuchen. Doch was ist die richtige Reaktion der Mitarbeiter auf die Gewalt?
Hinterbliebene müssen alles in ihrer Macht Stehende tun, um die Bestattungskosten von Angehörigen selbst zu bezahlen. Erst wenn sie nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten dazu nicht in der Lage sind, springt die Sozialhilfe ein.
Über das kontrovers diskutierte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verhandelt das Bundesverfassungsgericht. Konkret geht es darum, ob Paragraf 217 des Strafgesetzbuchs Grundrechte von Schwerstkranken, Ärzten und Sterbehilfevereinen verletzt.