sozial-Recht

Landesarbeitsgericht

Yoga-Kurs ist in Berlin berufliche Weiterbildung



Yoga kann Arbeitnehmer beruflich bilden. Zumindest nach dem Bildungsurlaubsgesetz des Landes Berlin kann ein Yoga-Kurs berufliche Weiterbildung sein, für den der Arbeitgeber Bildungsurlaub gewähren muss, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in einem am 16. April bekanntgegebenen Urteil. Das ist zumindest dann der Fall, wenn der Yoga-Kurs die Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung des Arbeitnehmers im Beruf fördert.

Geklagt hatte ein Versicherungsangestellter, der an einem von der Volkshochschule angebotenen fünftägigen Kurs "Yoga I - erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation" teilnehmen wollte. Der Arbeitgeber verweigerte hierfür den beantragten Bildungsurlaub.

Das LAG sprach dem Mann nun aber den Bildungsurlaub zu. Nach dem Berliner Bildungsurlaubsgesetz werde dieser für politische Bildung und für berufliche Weiterbildung gewährt. Dabei reiche es aus, wenn eines von beide Kriterien erfüllt ist.

Hier gehe es um den Begriff der beruflichen Weiterbildung. Nach dem Bildungsurlaubsgesetz solle unter anderem die Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter den Bedingungen des fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels gefördert werden. Das sei bei dem Yogakurs der Volkshochschule der Fall. Nach seinem didaktischen Konzept habe der Kurs unter anderem die Prophylaxe vor Burn-out zum Ziel und trainiere zudem den Umgang mit beruflichem Stress.

Az.: 10 Sa 2079/18