sozial-Politik

Hessen

Ministerin gegen Abschiebehaft im Justizvollzug



Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) hat ihren Widerstand gegen die Pläne von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bekräftigt, Abschiebehäftlinge auch im Strafvollzug unterzubringen. Vor Journalisten äußerte sie am 13. Mai in Wiesbaden Zweifel daran, ob die geplante Regelung bei einer Klage verfassungsrechtlich haltbar sei. Nach der bisherigen Rechtsprechung sei geboten, Strafvollzug und Abschiebehaft strikt zu trennen.

In diesem Punkt habe Seehofer praktisch alle 16 Bundesländer gegen sich, sagte die Ministerin. Trotzdem zeichne sich kein Einlenken ab. Eine Zustimmungspflicht des Bundesrats sehe das Gesetz aber nicht vor, obwohl die Abschiebungen und die Justizvollzugsanstalten nach wie vor Ländersache seien.

Auch wenn die Unterbringung der Abschiebehäftlinge in den Haftanstalten nach Seehofers Regelung zeitlich befristet werden soll, ändert das laut Kühne-Hörmann nichts daran, dass das Vorhaben falsch sei. In der Praxis sei eine räumliche Trennung verurteilter Straftäter innerhalb einer Justizvollzugsanstalt kaum konsequent durchzuhalten, weil in keinem Gefängnis dafür ein kompletter Trakt umgerüstet werden könne.

Auch gälten für Abschiebehäftlinge zum Beispiel ganz andere Besuchsregelungen als für verurteilte Straftäter, sagte die Ministerin. Es gebe auch keine Spielplätze für die Kinder der zur Abschiebung Vorgesehenen, und beim Freigang auf dem Hof könnten sie kaum von Häftlingen getrennt werden.