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Bayern

Kritik nach Ablehnung des Pflege-Volksbegehrens



Die Ablehnung des Pflege-Volksbegehrens durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof ist auf Kritik bei den Organisatoren und der SPD gestoßen. Obwohl ein übergreifende Bündnis mehr als 100.000 Unterschriften für das Volksbegehren für mehr Pflegepersonal an den bayerischen Krakenhäusern zusammengebracht hatte, beschied der Gerichtshof das Begehren am 16. Juli als unzulässig, weil für diese Thematik der Bund und nicht der Freistaat zuständig sei.

Wie die Initiative "Stoppt den Pflegenotstand in Bayern" nach der richterlichen Entscheidung ankündigte, werde sie den "Kampf für eine bessere Pflege" nicht aufgeben. Statt um Gesundheit, menschenwürdige Pflege und erträgliche Arbeitsbedingungen sei es "wieder mal nur um Paragrafen" gegangen, erklärte die Initiative am Dienstag in einer Pressemitteilung. Trotz des Urteils habe die Staatsregierung die Möglichkeit, die Bedingungen an den staatlichen Universitätskliniken zu verbessern. Dadurch könnten Standards für die anderen Kliniken gesetzt werden.

Die bayerische SPD bezeichnete die Entscheidung als "sehr bedauerlich". Die Verfassungsrichter hätten nicht im Sinne der bayerischen Bevölkerung entschieden, betonte die stellvertretende SPD-Landesvorsitzende Marietta Eder in einer Pressemitteilung. Denn es seien dringend mehr Pflegepersonal und feste Regeln für die Messung des Personalbedarfs nötig.