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Neuer Verhandlungstermin zum Kita-Volksbegehren steht



Der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof hat einen neuen Termin für die Verhandlung zum Volksbegehren für gebührenfreie Kitas angekündigt. Die mündliche Verhandlung werde am 20. Januar stattfinden, teilte der Gerichtshof am 25. November in Stuttgart mit. Eine Entscheidung werde voraussichtlich wenige Wochen danach ergehen. Ursprünglich war die Verhandlung für den 21. Oktober geplant. Ursache für die Verschiebung sei die Klärung von weiteren Fragen gewesen. Die SPD-Opposition hatte das Volksbegehren in Gang gesetzt.

Die Zulassung war trotz ausreichender Unterschriften Anfang März vom Innenministerium abgelehnt worden mit der Begründung, dass die Vorlage unter anderem das Staatshaushaltsgesetz tangiere, zu dem es laut Landesverfassung kein Volksbegehren geben kann. Die SPD argumentiert, dass die Gesetzesvorlage des Volksbegehrens sowohl mit der Landesverfassung als auch mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Deshalb klagt sie gegen die Nichtzulassung.