sozial-Branche

Pflege

Musterverträge für die Ausbildungsträger



Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und die Freie Wohlfahrtspflege haben Musterverträge erarbeitet, die Pflegeeinrichtungen zum Start der neuen Ausbildung nutzen können. "Damit versetzen wir die Träger der Ausbildung in die Lage, die erforderlichen Kooperationsverträge zu schließen und erfolgreich auszubilden", sagt Bernd Tews, Geschäftsführer des bpa, am 25. November in Berlin.

Das Pflegeberufegesetz ist ab dem nächsten Jahr die Grundlage für die neue generalistische Pflegeausbildung. Danach müssen die Auszubildenden alle Leistungsbereiche der Pflege kennenlernen. Hierzu müssen die Ausbildungsbetriebe und Pflegeschulen diverse Verträge schließen. "Um diese Herausforderung so einfach, praxisnah und einheitlich wie möglich zu gestalten, stellen wir die gemeinsam entwickelten Musterverträge zur Verfügung", sagte Tews.

Neben konkreten Anwendungs- und Umsetzungshinweisen enthalten sie nach den Angaben Kommentare zum besseren Verständnis. "Diese gemeinsame Aktion soll die Ausbildungsträger unterstützen, möglichst viele Auszubildende zu gewinnen, ohne sich mit komplizierten Regelungen auseinandersetzen zu müssen", erläuterte Gerhard Timm, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege.