sozial-Branche

Behinderung

Bundesteilhabegesetz: Gelder lassen auf sich warten



Die Diakonie Baden hält den Start einer der größten sozialpolitischen Reformen in Baden-Württemberg für misslungen. "Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hätte am 1. Januar 2020 in Baden-Württemberg mit einem Landesrahmenvertrag in Kraft treten sollen, das ist nicht passiert", sagte Holger Hoffmann von der Diakonie Baden am 20. Januar in Karlsruhe. Damit sei geltendes Recht nicht umgesetzt worden. Derzeit gelte eine Übergangsregelung.

Diese Regelung orientiere sich jedoch an den bisherigen Standards, nicht an den neuen. "Das ist für die Betroffenen eine Kränkung", betonte Hoffmann, der der stellvertretende Vorstand der badischen Diakonie für den Bereich "Einrichtungen & Werke" ist. Das BTHG soll gewährleisten, dass Menschen mit Behinderung individuelle Unterstützung bekommen, um selbstbestimmt leben zu können. Vieles wird nun nicht mehr über die Einrichtungen abgewickelt, sondern liegt in der Verantwortung der Betroffenen.

Auch in der Praxis hake es. Zwar sei das Gesetz für körperlich behinderte Menschen ein Gewinn. "Aber gerade psychisch kranken Menschen, die eventuell auch noch eine Suchtproblematik haben, gelingt es nicht, die Verträge zu bearbeiten und ihr Geld zu verwalten", sagte Oliver Schneider, Geschäftsführer der Karlsruher Einrichtung "Haus Bodelschwingh", die Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen Hilfe anbietet.

Nötig seien mehr Betreuer und mehr Geld. Für das "Haus Bodelschwingh" sei beispielsweise erst ein Achtel der Gelder für diesen Monat eingegangen. "Derzeit fangen unsere Mitarbeiter viel auf, aber wir könnten relativ schnell ein großes Problem bekommen", sagte Schneider. Das BTHG soll bis 2023 in vier Reformstufen umgesetzt werden.