sozial-Recht

Sozialgericht

Jobcenter muss Kosten für Corona-Test nicht bezahlen



Das Jobcenter muss einem Hartz-IV-Bezieher die Kosten für einen Corona-Test in Höhe von 200 Euro nicht erstatten. Zuständig sei vielmehr die gesetzliche Krankenversicherung, entschied das Sozialgericht Frankfurt am Main in einem am 15. April veröffentlichten Beschluss.

Im Übrigen habe der 45-jährige Antragsteller selbst mitgeteilt, dass er nach den Angaben des Gesundheitsamtes nicht zu einer Risikogruppe gehöre. Daher sei der Test für ihn nicht notwendig. Er habe keinen Anspruch darauf, bessergestellt zu werden als der Personenkreis gesetzlich Krankenversicherter.

Darüber hinaus lehnte das Gericht den Antrag des Mannes ab, einen Mehrbedarf in Höhe von 100 Euro für Ernährungskosten zu gewähren, die durch die Corona-Krise erhöht seien. Der Antragsteller könne den Erwerb von Lebensmitteln aus dem Regelbedarf bestreiten, auch in der derzeitigen Krisensituation, heißt es in dem Beschluss. Es bestünden bei Verbrauchsgütern und Lebensmitteln keine Versorgungsengpässe. Das gelte auch für solche Waren und Lebensmittel, deren Erwerb Bezieher von Grundsicherungsleistungen aus dem Regelbedarf bestreiten müssen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Az.: S 16 AS 373/20