sozial-Recht

Verwaltungsgericht

Nachbarschaftsklage gegen Corona-Infizierte zunächst erfolglos



Das Land Berlin darf Asylsuchende, die mit dem Coronavirus infiziert sind, in einer ehemaligen Gemeinschaftseinrichtung in Berlin-Pankow in Quarantäne unterbringen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am 15. April in einem Eilverfahren entschieden. Gegen das Vorhaben des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten hatte ein Bewohner eines Nachbargrundstücks Eilrechtsschutz beantragt. Er sieht durch die Unterbringung mehrerer Infizierter seine Gesundheit gefährdet.

Das Gericht wies den Eilantrag zurück mit der Begründung, es sei unwahrscheinlich, dass von der Unterbringung infizierter Personen in der Gemeinschaftseinrichtung eine signifikante Gesundheitsgefahr für den Nachbarn ausgehen könne. Es sei nicht ersichtlich, dass das Krankheitsrisiko dadurch nennenswert erhöht werde.

Keine massenhafte Freisetzung von Viren

Dem Gericht zufolge gibt es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber, "dass wegen einer massiven Freisetzung von Viren durch die Ansammlung vieler Infizierter auf engem Raum sogenannte 'Coronawolken' entstünden, die als Aerosol durch die Luft über den unmittelbaren Nahbereich hinaus getragen würden und in größerer Entfernung zu einer Ansteckung führen könnten". Vielmehr vermindere nach den Erkenntnissen des Robert Koch-Instituts bereits ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu Anderen das Übertragungsrisiko des Coronavirus deutlich. Gegen den Beschluss des Gerichtes kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Az.: VG 14 L 47/20