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Entschädigung für Eltern, deren Kinder zu Hause bleiben müssen



Im Zuge des Corona-Lockdowns und der damit verbundenen Schließung von Kitas und Schulen haben viele Eltern das Problem, die Betreuung ihrer Kinder sicherzustellen. Wer keine andere Möglichkeit hat, muss seine Kinder selbst betreuen. Ein Überblick über Ersatzleistungen für Eltern.

Eltern haben nach einem Beschluss der Bundesregierung einen Anspruch auf Entschädigung, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes Betriebs- oder Schulferien angeordnet oder verlängert werden, die Kita geschlossen ist oder die Präsenzpflicht in der Schule ausgesetzt wird. Voraussetzung für die Entschädigung ist, dass die Eltern für ihre unter 13-jährigen Kinder keine anderweitige - zumutbare - Betreuungsmöglichkeit sicherstellen können, etwa durch die Großeltern, befreundete Familien oder eine Notbetreuung im Kindergarten.

Maximal 2.016 Euro Lohnersatz

Doch was bedeutet "zumutbar"? Wenn es für die Kinder eine Notbetreuung im Hort oder in der Kita gibt, können Eltern arbeiten gehen. Gehen die Kinder aber in die Kita, haben sie wieder mehr Kontakte und tragen so möglicherweise das Coronavirus in die Familie. Dennoch gilt: Eltern, die die Betreuungsmöglichkeit nicht in Anspruch nehmen und der Arbeit deshalb fernbleiben, können nicht auf finanzielle Entschädigung hoffen.

Bei fehlender Betreuungsmöglichkeit sind anspruchsberechtigt: Sorgeberechtigte von Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die behindert und hilfebedürftig sind. Den betroffenen Eltern wird ein Teil des entstehenden Verdienstausfalls ausgeglichen: Sie haben Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Nettolohns, maximal jedoch von 2.016 Euro monatlich.

Der Anspruch gilt für insgesamt 20 Wochen - für jedes Kind jeweils zehn Wochen für beide Elterteile, beziehungsweise 20 Wochen für Alleinerziehende, wenn das Kind unter zwölf Jahre alt ist. Der Maximalzeitraum von zehn beziehungsweise 20 Wochen kann über mehrere Monate verteilt werden.

Zusätzlich Kinderkrankengeld

Außerdem wird das Kinderkrankengeld ausgeweitet: Es wird in diesem Jahr für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt - und zwar rückwirkend zum 5. Januar. Damit werden die Tage verdoppelt. Die Lohnersatzleistung für den Krankheitsfall eines Kindes liegt in der Regel bei 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts, die Höchstgrenze für das Kinderkrankentagegeld beträgt 112,88 Euro pro Tag.

Der Anspruch soll nach einem am 14. Januar vom Bundestag verabschiedeten Gesetz auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil beispielsweise die Schule oder der Kindergarten geschlossen ist, der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde oder sich das Kind aufgrund von Corona in Quarantäne befindet. Das Kinderkrankengeld kann grundsätzlich auch von Eltern in Anspruch genommen werden, die derzeit im Homeoffice tätig sind. Anspruchsberechtigt sind nur gesetzlich krankenversicherte Eltern.

Zur Finanzierung des ausgeweiteten Anspruchs soll der Gesundheitsfonds einen zusätzlichen Bundeszuschuss in Höhe von 300 Millionen Euro bekommen. Wie viel die Maßnahme kostet, hängt davon ab, wie viele Familien davon Gebrauch machen. Das Bundesgesundheitsministerium rechnet mit Kosten von bis zu einer halben Milliarde Euro.

Homeoffice: "Da geht deutlich mehr"

Ein Teil der Eltern, die derzeit im Homeoffice arbeitet, können Beruf und Familie relativ gut in Einklang bringen. Einen Rechtsanspruch auf Arbeit zu Hause gibt es nicht, aber Arbeitgeber können dies gestatten und unterstützen. Wie gut die Berufstätigkeit neben der Kinderbetreuung gelingt, ist individuell unterschiedlich. Hier spielt insbesondere eine Rolle, ob sich der oder die Beschäftigte zur beruflichen Arbeit in der eigenen Wohnung ausreichend zurückziehen kann. Bei sehr kleinen Kindern oder sehr kleinen Wohnungen ist dies kaum möglich.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte am 12. Januar, die Erwartungshaltung gegenüber den Betrieben sei ganz klar: "Jetzt geht es darum, dieses klare Signal zu setzen an die deutsche Wirtschaft, an die Unternehmen: Lasst, wo immer es geht, die Leute von zu Hause arbeiten." Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte: "Auf jeden Fall geht da noch mehr, und zwar deutlich mehr." Er schlug vor zu überlegen, wie Homeoffice steuerlich stärker gefördert werden kann, "damit ein Anreiz für die Arbeitgeber besteht".

Die Grünen fordern ein Recht auf Homeoffice für Arbeitnehmer, das mit Bußgeldern für uneinsichtige Firmen durchgesetzt werden soll. "Wir brauchen eine Corona-Arbeitsschutzverordnung, die Unternehmen verpflichtet, überall dort, wo es möglich ist, Homeoffice jetzt auch anzubieten", sagte die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katrin Göring-Eckardt.

Markus Jantzer


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