Ausgabe 12/2016 - 24.03.2016
Berlin (epd). Das Deutsche Menschenrechtsinstitut kritisiert die mangelnde Umsetzung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Trotz des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 "fehlt es nach wie vor an politischem Willen und Mut, die Umsetzung der Konvention richtig voranzutreiben", teilte das Institut am 22. März in Berlin mit.
Über Inklusion werde zwar viel geredet, aber die Strukturen zur Verwirklichung von Inklusion würden in Bund, Ländern und Kommunen nicht ausreichend geschaffen, monierten die Experten. So sei am bundesweit von einem inklusiven Arbeitsmarkt weit entfernt. "Die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt ist zu gering und das System der Behindertenwerkstätten bleibt unangetastet", rügte die Organisation. Dabei ermöglichten diese nur in seltenen Fällen Betroffenen einen Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt und damit die Chance, den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen.
Die anstehende Reform des Bundesteilhabegesetzes bezeichnete das Institut als Lackmus-Test für die Bundesregierung. Dann nämlich werde sich zeigen, ob die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen praktisch und nachhaltig gefördert wird oder ob die strukturelle Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt, von der allgemeinen Bildung oder der ehrenamtlichen Betätigung sowie die mangelnde Unterstützung eines eigenen Familienlebens bestehen bleiben.
"Wer mit der Inklusion von Menschen mit Behinderungen politisch Erfolg haben möchte, muss Geld ausgeben beziehungsweise verfügbare Mittel richtig einsetzen", heißt es in der Presseinformation.
Die Politik den Rechten von Menschen mit Behinderungen einen höheren Stellenwert einräumen sollte, fordern auch die Vereinten Nationen. Sie haben 2015 die Umsetzung der UN-Konvention in Deutschland überprüft und weitreichende Kritik geübt.
Ähnlich äußerte sich auch der katholische Verband donum vitae. "Es braucht weiterhin großes gesellschaftliches und politisches Engagement, um Inklusion wahr werden zu lassen", sagte donum vitae Fachreferentin Petra Schyma nach der Fachkonferenz "Zukunft Inklusive" zum Abschluss des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Projektes "Ich will auch heiraten!". Die Arbeit für und die Bemühungen um flächendeckende und umfassende Inklusion müssten weitergehen.
Die Nachhaltigkeit in den Bemühungen um echte Inklusion müsse auch finanziell gewährleistet werden, forderte die Organisation. Menschen mit Behinderung hätten ein Recht auf Sexualität und Partnerschaft und ein Recht auf Ehe. "Dieses Recht umzusetzen erfordert auch eine finanzielle Ausstattung der für Inklusion engagierten Verbände."