sozial-Recht

Bundesgerichtshof

Nebenkostenerstattung von Hartz-IV-Beziehern nicht pfändbar



Einem überschuldeten Hartz-IV-Bezieher kann nach einem Gerichtsurteil das vom Jobcenter bezahlte Geld zur Erstattung von Heiz- und Nebenkosten nicht gepfändet werden. "Dem Schuldner würden Mittel entzogen, die ihm der Staat aus sozialen Gründen mit Leistungen der Sozialhilfe wieder zur Verfügung stellen müsste", heißt es in einem am 19. Mai vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Die Erstattung sei daher unpfändbar.

Konkret ging es um einen überschuldeten Hartz-IV-Empfänger aus Leipzig, gegen den ein Zwangsvollstreckungsverfahren lief. Weil der Mann kein Geld hatte, gab er Ende 2013 eine Vermögensauskunft ab.

Damit wollte sich der Gläubiger nicht zufriedengeben. Er forderte eine Korrektur der Auskunft. Denn, so mutmaßte er, der Hartz-IV-Bezieher könne in Zukunft eine Rückerstattung aus geleisteten Heiz- und Nebenkosten erhalten. Um auf das Geld zugreifen zu können, müsse der Arbeitslose Namen und Anschrift seines Vermieters nennen.

Doch der BGH entschied, dass der Gläubiger keine neue Vermögensauskunft verlangen kann. Denn die Heiz- und Nebenkosten seien vom Jobcenter bezahlt worden, befand das Gericht.

Komme es zu einer Erstattung, werde das Geld als Einkommen im darauffolgenden Monat auf die Hartz-IV-Leistungen mindernd angerechnet. Könne das Geld aus der Erstattung dagegen gepfändet werden, würde das zulasten der öffentlichen Kassen gehen.

Az.: I ZB 74/15


« Zurück zur vorherigen Seite


Weitere Themen

Einfrieren von Ei- oder Samenzellen nicht auf Kassenkosten

Krebskranken Patienten wird das Einfrieren von Ei- oder Samenzellen für eine spätere Befruchtung nicht von ihrer gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Die sogenannte Kryokonservierung ist eine gesetzlich nicht vorgesehene Leistung, die auch als freiwillige "Satzungsleistung" nicht bezuschusst werden darf, entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am 18. Mai veröffentlichten Urteil.

» Hier weiterlesen

Drei Jahre Haft für Kindesmissbrauch in Kita

Ein 21-jähriger Mitarbeiter einer Kindertagesstätte im südhessischen Pfungstadt ist wegen sexuellem Kindesmissbrauch zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Darmstadt warf am 23. Mai dem ehemaligen Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst vor, im vergangenen Sommer fünf Mädchen im Alter von vier bis sechs Jahren in acht Fällen missbraucht zu haben. Der Angeklagte hatte vornehmlich die Genitalien der Kinder berührt und war auf frischer Tat ertappt worden. Er war als Hausmeister, beim Einkauf und in der Küche beschäftigt.

» Hier weiterlesen

Keine unmenschliche Asyl-Behandlung in Italien

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Nordrhein-Westfalen sieht in Italien keine unzumutbaren Bedingungen für zurückgeschickte Asylbewerber. Über Italien nach Deutschland eingereisten Asylbewerbern drohe dort keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, entschied das Gericht am 19. Mai in Münster. Für Asylbewerber, die in Italien ein erneutes Asylverfahren anstrengten, gebe es keine grundsätzlichen Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen.

» Hier weiterlesen