sozial-Recht

Oberverwaltungsgericht

Keine unmenschliche Asyl-Behandlung in Italien



Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Nordrhein-Westfalen sieht in Italien keine unzumutbaren Bedingungen für zurückgeschickte Asylbewerber. Über Italien nach Deutschland eingereisten Asylbewerbern drohe dort keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, entschied das Gericht am 19. Mai in Münster. Für Asylbewerber, die in Italien ein erneutes Asylverfahren anstrengten, gebe es keine grundsätzlichen Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen.

Bestehende Defizite führten nicht zu dem Schluss, dass jedem Rückkehrer nach Italien eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohe, führte das Gericht aus. Hintergrund sind Klagen von Asylbewerbern, die über Italien nach Deutschland eingereist sind, gegen Ablehnungen von Asylanträgen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Nach den Dublin-Verordnungen der Europäischen Union sei der Mitgliedstaat zuständig für das Asylverfahren, über den ein Ausländer in die EU eingereist sei, erklärte das Gericht. Bereits im Jahr 2014 hatte das OVG entschieden, dass in Italien keine systematischen Mängel für rücküberstellte Flüchtlinge anzunehmen seien. Der Senat ließ keine Revision zu. Eine Beschwerde ist möglich, über die dann das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Az.: 13 A 516/14.A


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