sozial-Recht

Amtsgericht

Drei Jahre Haft für Kindesmissbrauch in Kita



Ein 21-jähriger Mitarbeiter einer Kindertagesstätte im südhessischen Pfungstadt ist wegen sexuellem Kindesmissbrauch zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Darmstadt warf am 23. Mai dem ehemaligen Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst vor, im vergangenen Sommer fünf Mädchen im Alter von vier bis sechs Jahren in acht Fällen missbraucht zu haben. Der Angeklagte hatte vornehmlich die Genitalien der Kinder berührt und war auf frischer Tat ertappt worden. Er war als Hausmeister, beim Einkauf und in der Küche beschäftigt.

Mit dem Urteilsspruch folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Wallocha hielt dem Angeklagten ein planvolles Vorgehen vor. Insbesondere habe er das Grundvertrauen von Kindern, Eltern und Erziehern der katholischen Kindertagesstätte erschüttert. Deshalb komme eine Bewährungsstrafe, wie von der Verteidigung gefordert, nicht in Betracht. Mildernd auf das Strafmaß habe sich das Geständnis des Angeklagten ausgewirkt, der damit den Opfern eine Aussage vor Gericht erspart habe.

Der Pflichtverteidiger Manfred Döring sagte nach der Verhandlung, er akzeptiere den Urteilsspruch nicht. Der Angeklagte sei in seiner persönlichen Reife verzögert und gleiche einem 17- oder 18-Jährigen. Eine Haftstrafe zerstöre die weitere persönliche und berufliche Zukunft des Angeklagten. Außerdem sei eine krankhaftsbedingte Neigung im Gefängnis nicht heilbar. Eine Berufung ist vor dem Landgericht Darmstadt möglich.


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