Ausgabe 28/2016 - 15.07.2016
Düsseldorf (epd). Angesichts von anhaltenden Verzögerungen in Asylverfahren kritisiert die Diakonie die Sanktionen für integrationsunwillige Flüchtlinge im neuen Integrationsgesetz. Allein in Nordrhein-Westfalen seien weit über 100.000 kommunal untergebrachte Flüchtlinge noch nicht registriert, sagte die Flüchtlingsexpertin der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe (RWL), Karin Asboe, am 8. Juli in Düsseldorf. Die Einladungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Antragstellung erreiche viele von ihnen nicht, weil die Behörde nicht genau wisse, wo die Asylsuchenden untergebracht seien. "Angesichts dieser Situation mit Sanktionen zu drohen, halten wir für absurd", sagte Asboe.
Das Integrationsgesetz, das am 8. Juli den Bundesrat passierte, regelt Angebote und Pflichten für Flüchtlinge zur Eingliederung in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt. Nehmen Flüchtlinge verpflichtende Integrationsangebote nicht wahr, versäumen sie Termine zur Antragstellung oder legen nicht die nötigen Dokumente vor, droht eine Kürzung der Sozialleistungen.
Die Diakonie-Expertin kritisierte auch, dass die individuelle Anhörung der Flüchtlinge unter der angestrebten Beschleunigung der Asylverfahren leide. "Unsere Flüchtlingsberatungsstellen berichten uns, dass ein Mitarbeiter pro Tag mindestens sechs Anhörungen bewältigen muss und dabei kaum Zeit für ein ausführliches Gespräch mit den Flüchtlingen bleibt", beklagte Asboe. Die BAMF-Mitarbeiter stammten oft aus anderen Behörden und seien nur kurz geschult worden. Es fehle auch an qualifizierten Dolmetschern. "Man industrialisiert das Asylverfahren, und das gefährdet meiner Ansicht nach die Rechtsstaatlichkeit."
Zur Beschleunigung der Asylverfahren schlug Asboe stattdessen vor, den Flüchtlingen, die wegen ihrer komplexen Fälle schon lange im Asylverfahren seien, eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu geben. Zudem sollten allen Flüchtlingen Rechtsbeistände zur Seite gestellt werden. Damit habe etwa die Schweiz gute Erfahrungen gemacht.