Ausgabe 41/2016 - 14.10.2016
Münster (epd). Der stationären Altenhilfe in Deutschland steht ein einschneidender Wandel bevor. "Wenn zum Jahresbeginn 2017 die Regelungen des Zweiten und Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II und PSG III) vollständig in Kraft treten, wird die umfassendste Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung 1994 umgesetzt", betont die Münsteraner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon. Die Folge seien für den Pflegemarkt gravierende Umstellungen, die für die einzelnen Akteure auch wirtschaftliche Unsicherheiten bedeuteten.
Um die Folgen der Reform für die Einrichtungen genauer unter die Lupe zu nehmen, hat Curacon in Zusammenarbeit mit der Universität Bremen im Sommer die Curacon-Studie 2016 erstellt, in der die kurz- und langfristigen Veränderungen für Betreiber stationärer Alteneinrichtungen abgeschätzt und strategische Handlungspotenziale abgeleitet wurden.
Eine Erkenntnis: Als Folge der Reform können stationäre Einrichtungen grundsätzlich Einfluss auf die Höhe ihrer Pflegesätze und damit verbunden auf den zukünftigen einrichtungsbezogenen einheitlichen Eigenanteil nehmen. Dazu können sie einerseits eine Wahl zwischen der bundeseinheitlichen Umstellung nach § 92e SGB XI oder der jeweils landesspezifischen Umstellung nach § 92c SGB XI treffen.
Andererseits kann – unabhängig von dieser Entscheidung – durch die Steuerung der einrichtungsspezifischen Bewohnerstruktur Einfluss auf die Ergebnisse genommen werden. "Die Auswahl der bundeseinheitlichen Umstellungsregelung bedeutet dabei grundsätzlich niedrigere Einnahmen und kann deshalb nur im Kontext des konkreten Marktumfeldes sinnvoll beurteilt werden", heißt es in der Studie. Eine Steuerung der Bewohnerstruktur sei nur in geringem Umfang möglich, lässt in diesem begrenzten Maße aber einen Einfluss auf das Preisniveau der Einrichtung zu, betonen die Experten.
Weiter ist nach den Überleitungsregelungen zu erwarten, dass die Einnahmen stationärer Einrichtungen durch den sogenannten „Zwillingseffekt“ im Zeitverlauf absinken. Dieser kann nun erstmals quantifiziert werden und liegt nach 24 Monaten bei bis zu fünf Prozent des Umsatzes. Aber: Unter Nutzung der landesspezifischen Zuschläge bei Umstellung nach § 92c SGB XI kann dieser Effekt abgemildert werden, so dass Einrichtungen im Mittel für etwa drei Jahre keine Umsatzverluste im Vergleich zum Umstellungszeitpunkt tragen müssen. "Einzelne Einrichtungen müssen jedoch aufgrund der für sie geltenden landesrechtlichen Rahmenbedingungen bereits im ersten Jahr Umsatzeinbußen befürchten."
"Zur Stabilisierung und Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation sollten Einrichtungen nach der Umstellung ein engmaschiges Pflegegradmanagement installieren", raten die Autoren der Studie. Weil eine Höherstufung ab 2017 für Pflegebedürftige und Angehörige keine finanziellen Mehrbelastungen erzeuge, sei ein wesentliches Hemmnis für die pflegeaufwandsadäquate Einstufung der Bewohner beseitigt: "Eine solche Einstufung sorgt dafür, dass die jeweiligen Pflegeaufwände auch entsprechend refinanziert werden."
Weitere Auskünfte zur Studie erteilt Jan Grabow, Tel.: 0211/688759-0, jan.grabow@curacon.de