Ausgabe 46/2017 - 17.11.2017
Mainz (epd). Mit einer Gesetzesinitiative will die rheinland-pfälzische CDU-Opposition dem Landesrechnungshof ermöglichen, die Verwendung staatlicher Mittel in den Behindertenwerkstätten zu überprüfen. Die Fraktion stellte am 13. November in Mainz einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung der Landeshaushaltsordnung vor. Prüfrechte, die dem Land zustehen, sollen demnach vom Rechnungshof wahrgenommen werden.
Angesichts des Ausgabenvolumens von über 200 Millionen Euro pro Jahr müssten Wirtschaftlichkeit und Qualität der erbrachten Leistungen in der Werkstätten sichergestellt sein. "Durch das jahrelange und aktuell anhaltende Kontroll- und Organisationsversagen der Landesregierung ist eine desolate Situation entstanden, unter der die Werkstätten für Behinderte und der Dienst am behinderten Menschen selbst am schmerzlichsten leiden", heißt es in der Begründung für die Gesetzesinitiative.
Prüfungen durch den Rechnungshof könnten das Vertrauen in die Werkstätten stärken und "eine auskömmliche zielgenaue Finanzierung in der Zukunft" sichern, hieß es seitens der Union. Das Mainzer Sozialministerium kündigte an, den CDU-Vorschlag prüfen zu wollen.
Im Sommer war bekanntgeworden, dass die rheinland-pfälzischen Landesregierung zur Durchsetzung unabhängiger Qualitätsprüfungen alle Behindertenwerkstätten des Landes verklagt hatte. Die Möglichkeit zur Prüfung fehlt, weil sich Land, Kommunen und Werkstattträger bislang nicht auf ein Rahmenabkommen zur Arbeit der Behindertenwerkstätten einigen konnten. Die Behindertenwerkstätten lehnen Prüfungen ihrer Einrichtungen nicht ab, wollen sie aber nur zulassen, wenn es dafür ein klares Prozedere gibt, das bislang ebenfalls fehlt.
Ob das Klageverfahren unabhängig vom Ausgang auch Folgen haben wird, ist derzeit nicht absehbar, da mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes zum Jahreswechsel ohnehin ganz neue rechtliche Rahmenbedingungen entstehen.