Ausgabe 46/2017 - 17.11.2017
Frankfurt a.M. (epd). Ziel des Budgets für Arbeit ist es, Beschäftigten aus Werkstätten für behinderte Menschen den Übergang in den regulären Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Arbeitgeber erhalten einen dauerhaften Lohnkostenzuschuss, um geringe Arbeitsleistungen auszugleichen. Die Arbeitnehmer erhalten verschiedene Unterstützungsleistungen - zum Beispiel einen Jobcoach. Die Beschäftigten erhalten einen klassischen Arbeitsvertrag mit allen Arbeitnehmerrechten. Der Mindestlohn darf nicht unterschritten werden.
Anders als bei einem Außenarbeitsplatz, den viele Werkstätten in Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen anbieten, wird der Vertrag direkt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen. Die Beschäftigten behalten aber auch ihren Status als voll erwerbsgemindert - und haben deshalb ein Rückkehrrecht in eine Werkstatt für behinderte Menschen, wenn es auf dem Arbeitsplatz doch nicht funktioniert.
Das Budget für Arbeit gibt es vom 1. Januar 2018 an bundesweit. Es wird bereits in acht Bundesländern erprobt.