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Bayern

Diakonie fordert genormte Standards in der Wohnungslosenhilfe



Gemeinsam mit dem Evangelischen Fachverband Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe fordert die bayerische Diakonie einheitliche Standards in der Wohnungslosenhilfe. Das sei vor allem für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten relevant, gerade auch bei längerfristigen Hilfeverläufen, heißt es in einer am 15. November während einer Fachtagung verbreiteten Mitteilung.

Etwa 25.000 Menschen gelten allein in Bayern als wohnungslos – sie verfügen über keinen eigenen Wohnraum, leben vorübergehend in Unterkünften, unterstützenden Einrichtungen oder gar auf der Straße. Ihnen allen stehen Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch XII zu. Aber: "Es macht einen Unterschied, ob ich als Betroffener in Oberbayern oder Schwaben lebe. Denn die Hilfen nach dem SGB XII werden höchst unterschiedlich gewährt", kritisierte der 2. Vorsitzende der Diakonie Bayern, Tobias Mähner, die gegenwärtige Praxis.

Wie deutlich die Unterschiede sind, zeigt der Vergleich zwischen den Bezirken Schwaben und Oberbayern: In Schwaben erhalten Betroffene in weiten Teilen nur dann Hilfe, die über einen längeren Zeitraum hinausgehen, wenn ihnen eine Behinderung attestiert wird. In Oberbayern hingegen gibt es differenzierte Leistungsvereinbarungen für die unterschiedlichen Hilfsangebote der Wohnungslosenhilfe zwischen dem Bezirk als Kostenträger und den Trägern der Wohlfahrtspflege.

"Es geht hier um Frauen und Männer, deren soziale Schwierigkeiten sich verfestigt haben", erklärte Andreas Kurz, Vorsitzender des Fachverbandes. "Sie sind auf längerfristige Hilfen angewiesen, und für sie benötigen wir eine bayernweit einheitliche Praxis bei der Bewilligung von Langzeithilfen, also von Angeboten, die über die kurzfristige Unterbringung hinausgehen." Die bisherige Praxis werde aber weder den Betroffenen gerecht noch biete sie für die Träger der Hilfsangebote die benötigte Planungssicherheit, rügte die Diakonie.

In der "Herzogsägmühler Erklärung" fordern Diakonie und Fachverband die bayernweite Anerkennung insbesondere der Langzeithilfen für die Betroffenen. Mähner erinnerte an den "Auftrag der bayerischen Verfassung, überall im Freistaat für gleiche Lebensbedingungen zu sorgen". Das gelte auch für diese Personengruppe.


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