Ausgabe 49/2017 - 08.12.2017
Essen (epd). In Deutschland beziehen mehr Menschen erstmals Pflegeleistungen als die Bundesregierung beim Inkrafttreten der Pflegereform zu Beginn dieses Jahres erwartet hatte. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wurden von Januar bis Ende Oktober rund 250.000 zusätzliche Leistungsempfänger anerkannt, teilte der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDS) am 6. Dezember in Essen mit. Die Medizinischen Dienste der Kranken- und Pflegekassen sind zuständig für die Begutachtung und Einstufung der Pflegebedürftigen, die einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung stellen.
Das Bundesgesundheitsministerium war von zunächst 200.000 Menschen ausgegangen, die als Folge der Reform erstmals Pflegeleistungen erhalten würden. Mit der Pflegereform war zum 1. Januar 2017 ein neues Begutachtungssystem mit fünf Pflegegraden anstelle der bis dahin geltenden drei Pflegestufen eingeführt worden. Vor allem demenzkranke Menschen haben seitdem deutlich bessere Aussichten auf Pflegesachleistungen oder Pflegegeld.
"Durch die neue Pflegebegutachtung werden zudem höhere Pflegegrade und bessere Leistungen erreicht", sagte MDS-Geschäftsführer Peter Pick dem RedaktionsNetzwerk Deutschland, das zuerst über die Zahlen berichtet hatte. Es würden nicht nur mehr Menschen als pflegebedürftig anerkannt, sondern viele erhielten auch bessere Leistungen.
Von Januar bis Ende Oktober sind dem MDS zufolge mehr als 1,27 Millionen Versicherte nach dem neuen Verfahren begutachtet worden. Bei knapp 1,1 Millionen wurde einer der fünf neuen Pflegegrade empfohlen. Die Ablehnungsquote lag damit bei rund 13 Prozent.
Bei den bewilligten Anträgen wurde in 284.646 Fällen (43,1 Prozent) der neue Pflegegrad 2 empfohlen, bei 196.514 Versicherten (29,8 Prozent) Pflegegrad 1. Schwerst und schwer pflegebedürftig sind rund acht Prozent der Menschen, die Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Jeder Fünfte wurde in den Pflegegrad 3 eingestuft (124.431 Fälle).
268.000 Menschen, die noch nach dem alten Verfahren begutachtet worden waren, wurden dem MDS zufolge automatisch in die neuen Pflegegrade übergeleitet.