sozial-Politik

Abtreibung

SPD und Verbände dringen auf Entscheidungen im Abtreibungs-Streit




Eine Frau füllt ein Formular bei der Schwangerenberatung von donum vitae in Berlin aus.
epd-bild/Jürgen Blume
Gegner des Werbeverbots für Abtreibungen werden ungeduldig. Ein Verbände-Bündnis verlangt die Abschaffung des Paragrafen 219a. Der SPD-Parteivorstand will eine Lösung bis zum Herbst.

In der Auseinandersetzung um das Werbeverbot für Abtreibungen wächst aufseiten der Gegner die Ungeduld. Ein Verbände-Bündnis fordert in einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD, den Strafrechtsparagrafen 219a abzuschaffen. Der SPD-Parteivorstand dringt auf eine Lösung des Konflikts bis zum Herbst. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)erklärte in der "Bild"-Zeitung am 24. April, dass Frauen sich informieren könnten, sei auch erreichbar, ohne Gesetze zu ändern.

Sollte bis zum Herbst mit der Union kein Kompromiss über eine Gesetzesänderung gefunden worden sein, müsse die Abstimmung im Bundestag freigegeben werden, heißt es in einem Beschluss des Parteivorstands vom 23. April.

In diesem Fall wäre eine Mehrheit für eine Reform des Paragrafen 219a oder dessen Abschaffung wahrscheinlich. In dem Vorstandsbeschluss werden die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Kabinettsmitglieder aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass gesetzliche Änderungen verabschiedet werden. Ärzte müssten straffrei über Schwangerschaftsabbrüche informieren können und das Informationsrecht für schwangere Frauen müsse gewährleistet werden.

Gießener Ärztin zu Geldstrafe verurteilt

Der Paragraf 219a stellt die Werbung für und die Ankündigung von Abtreibungen unter Strafe. Ende 2017 war eine Gießener Ärztin verurteilt worden, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis darüber informiert hatte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Linkspartei, Grüne und SPD wollen den Paragrafen abschaffen. Die SPD verhandelt mit der Union über einen Kompromiss. CDU und CSU wollen am Werbeverbot festhalten.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat ihren Antrag auf Streichung des Paragrafen 219a aus Rücksicht auf die Union bisher nicht in den Bundestag eingebracht. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) soll einen Gesetzesvorschlag erarbeiten.

Verbände fordern freien Informationszugang

Sozial- und Frauenverbände sowie Gewerkschaften und Fachverbände wie pro familia forderten einen freien Zugang zu Informationen über Abtreibungen. Angesichts zahlreicher Klagen gegen Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, dränge die Zeit. Schwangere Frauen in einer Notlage müssten das Recht auf umfassende Information sowie die freie Arztwahl haben, erklärte der Bundesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt, Wolfgang Stadler.

Im Einzelnen wenden sich die Verbände an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Gesundheitsminister Jens Spahn (beide CDU), Justizministerin Barley und Familienministerin Franziska Giffey (bei SPD), die zuletzt eine Reform des Paragrafen 219a gefordert hatte.

Grüne stehen an der Seite der Verbände

Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Ulle Schauws, unterstützte den Aufruf der Verbände. Die Regierung aus Union und SPD dürfe das Thema nicht weiter verschleppen. Schauws hatte schon im vergangenen Jahr die Fachpolitiker im Bundestag zu Gesprächen eingeladen. Sie sagte, die SPD dürfe sich nicht mit einer Scheinlösung abfinden, die den Schwangeren und der Ärzteschaft umfassende Informationsrechte vorenthalte.

Sabine Weiss, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, will am Werbeverbot festhalten: "Ein Schwangerschaftsabbruch ist kein ärztlicher Eingriff wie jeder andere. Wenn Frauen sich damit auseinandersetzen, befinden sie sich in einer schwierigen Lage und dürfen nicht alleine gelassen werden. Sie brauchen alle notwendigen Informationen, um in dieser Ausnahmesituation eine informierte Entscheidung treffen zu können. Dafür müssen wir aber nicht den Paragrafen 219a StGB abschaffen."

Das Werbeverbot sei Teil eines ausgewogenen Konzepts für den Schutz des ungeborenen Lebens, auf das man sich vor über 25 Jahren nach langen gesellschaftlichen Debatten geeinigt hat. Diese Entscheidung wurde wohlüberlegt getroffen. Eine Novellierung des Strafgesetzbuchs sei deshalb der falsche Weg.

Bettina Markmeyer

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