sozial-Politik

Niedersachsen

Kostenübernahme für behinderte Menschen neu geregelt



Das Land Niedersachsen hat die Kosten für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen neu aufgeteilt. Ab 2020 werden Kommunen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre mit einer Behinderung oder Pflegebedarf zuständig sein, wie das Sozialministerium am 22. Mai in Hannover mitteilte. Das Land trägt die Kosten für erwachsene Menschen mit Behinderung.

Anlass für die Änderung ist eine neue Stufe des Bundesteilhabegesetzes, die am 1. Januar 2020 in Kraft tritt und Menschen mit einer Behinderung noch mehr individuellen Spielraum ermöglichen soll.

Bisher basiert die Aufteilung der Kosten auf dem Unterschied zwischen ambulanten und stationären Leistungen. Landkreise, kreisfreie Städte und die Region Hannover sind für ambulante Leistungen zuständig, das Land für stationäre Leistungen.

Für alle behinderten Menschen über 60 Jahre sind die Kommunen allein zuständig. Mit der Eingliederungshilfe soll behinderten Menschen die volle Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben ermöglicht werden.


« Zurück zur vorherigen Seite


Weitere Themen

Bamf-Außenstelle in Bremen wird vorläufig kaltgestellt

Nächste Konsequenz aus der Affäre um Asylbescheide in Bremen: Während der Ermittlungen soll die Außenstelle weitgehend aus dem Betrieb genommen werden. Minister Seehofer entschied, dass dort vorläufig keine Asylentscheidungen mehr getroffen werden.

» Hier weiterlesen

Regierung an Pflegekräfte: "Wir haben verstanden"

Endlich wendet sich die Politik den Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte in Deutschland zu. Gesundheitsminister Spahn versteht das Sofortprogramm für mehr Stellen in der Alten- und Krankenpflege als einen Anfang - und als Signal für eine Trendwende.

» Hier weiterlesen

Sofortprogramm für mehr Pflegekräfte

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat die Eckpunkte des Sofortprogramms der Koalition für mehr Pflegekräfte vorgestellt. Es soll 2019 in Kraft treten. Die wichtigsten Vorhaben:

» Hier weiterlesen