Ausgabe 21/2018 - 25.05.2018
Hannover (epd). Das Land Niedersachsen hat die Kosten für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen neu aufgeteilt. Ab 2020 werden Kommunen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre mit einer Behinderung oder Pflegebedarf zuständig sein, wie das Sozialministerium am 22. Mai in Hannover mitteilte. Das Land trägt die Kosten für erwachsene Menschen mit Behinderung.
Anlass für die Änderung ist eine neue Stufe des Bundesteilhabegesetzes, die am 1. Januar 2020 in Kraft tritt und Menschen mit einer Behinderung noch mehr individuellen Spielraum ermöglichen soll.
Bisher basiert die Aufteilung der Kosten auf dem Unterschied zwischen ambulanten und stationären Leistungen. Landkreise, kreisfreie Städte und die Region Hannover sind für ambulante Leistungen zuständig, das Land für stationäre Leistungen.
Für alle behinderten Menschen über 60 Jahre sind die Kommunen allein zuständig. Mit der Eingliederungshilfe soll behinderten Menschen die volle Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben ermöglicht werden.