sozial-Recht

Landgericht

Heilpraktiker wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährung verurteilt



Ein Heilpraktiker ist wegen der fahrlässigen Tötung von drei Patienten zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Mann hat nach Auffassung des Landgerichts Krefeld zudem gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen, wie ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) am 15. Juli sagte.

Der Niederländer hatte im niederrheinischen Brüggen ein alternatives Krebszentrum betrieben. Für die Zubereitung seiner Medikamente nutzte er den Angaben zufolge eine ungeeignete Waage, so dass es zu Überdosierungen kam.

Die zweite große Strafkammer stellte nach Angaben des Sprechers einen erheblich fahrlässigen Umgang mit dem Wirkstoff 3-Bromopyruvat fest, einem alternativen Heilmittel, das Krebszellen abtöten soll. In der Praxis habe es zudem keine Sicherungsmaßnahmen gegeben, kritisierten die Richter. Der Heilpraktiker habe außerdem von den potenziell tödlichen Folgen des Wirkstoffes gewusst.

Der Mann hatte den Angaben zufolge eine Waage verwendet, die nicht für die Zubereitung der Infusionslösungen mit dem Wirkstoff geeignet war. Die Dosis sei um das Drei- bis Sechsfache überschritten worden. Das somit in seiner Qualität erheblich geminderte Arzneimittel habe der Heilpraktiker vier Patienten intravenös verabreicht, drei von ihnen starben in der Folge. Die vierte Patientin habe unter anderem an Übelkeit und Unwohlsein gelitten.

Az.: 3 Js 720/16