sozial-Politik

Armut

Sozialverbände uneins bei der Mindesthöhe von Hartz IV




Proteste gegen Hartz IV haben eine lange Tradition.
epd-bild/Stefan Boness
Ab dem kommenden Jahr steigen die Regelsätze in der Grundsicherung, doch meist nur geringfügig. Das stört die Sozialverbände. Sie fordern mehr Geld für die Bedürftigen und werfen der Regierung vor, mit Rechentricks die Zahlungen niedrig zu halten.

Hartz-IV-Bezieher sollen nach dem Willen der Bundesregierung ab dem nächsten Jahr mehr Geld bekommen. So soll der monatliche Regelsatz für einen alleinstehenden Langzeitarbeitslosen von 404 auf 409 Euro steigen, Paare würden vier Euro pro Person mehr bekommen. Doch ob damit das Existenzminimum wirklich gesichert wird, bleibt weiter umstritten. Sozialverbände und Gewerkschaften fordern deutlich mehr Geld. Meist haben sie eigene Berechnungen angestellt - doch ihre Ergebnisse unterscheiden sich deutlich.

Die Sozialexperten erklären das vor allem mit den Entscheidungen darüber, was ein Hartz-IV-Empfänger zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben braucht - und was eben nicht. Sollte Hilfeempfängern Geld für Alkohol oder Zigaretten zustehen? Was ist mit zusätzlichen Hilfen für den Stromverbrauch? Was mit Schnittblumen oder Tierfutter? Soll Kindern mehr Geld für Schulbedarf gewährt werden?

Alle Verbände rügen Berechnungsverfahren

Einig sind sich Verbände und Gewerkschaften in zwei Punkten: Die Hartz-IV-Sätze bleiben auch nach der Erhöhung, die die Bundesregierung ab 2017 vornehmen will, zu niedrig. Zudem eint sie die Kritik am Berechnungsverfahren. Deshalb fordert der Deutsche Caritasverband, die Grundsicherung fair zu berechnen: "Hier liegt einiges im Argen", sagt Generalsekretär Georg Cremer. Und er betont, dass das Rechenverfahren "keine akademische Übung unter Statistikern ist, sondern eine eminent politische Frage".

Das heutige Statistikverfahren basiert darauf, was Menschen mit niedrigem Einkommen zum Leben ausgeben. Berechnungsgrundlage ist das reale Ausgabeverhalten einer Gruppe von Bürgern, die sich knapp oberhalb des Grundsicherungsniveaus bewegen, der sogenannten Referenzgruppe.

Doch auch das Statistikmodell kommt nicht ohne einschränkende Vorgaben aus. Folglich werden nicht alle Ausgaben der Referenzgruppe in die Berechnungen einbezogen. Eine Steilvorlage für die Kritiker, die von behördlicher Willkür sprechen. Höchst umstritten ist zudem, dass 2010 die Referenzgruppe verkleinert wurde. Sie bestand bis dahin aus den unteren 20 Prozent der einkommensarmen Haushalte, danach nur noch aus 15 Prozent. Das senkt das Durchschnittseinkommen in dieser Gruppe - und damit auch den Regelsatz.

Caritas: Eklanter methodischer Bruch

Caritas-Generalsekretär Cremer nennt das "einen eklatanten methodischen Bruch im Statistikverfahren". Man müsse verdeckt Arme bei der Ermittlung der Regelsätze unberücksichtigt lassen. Das rügt auch der Sozialverband VdK Deutschland: "So wird der materielle Mangel, der in der Referenzgruppe schon herrscht, als Maßstab herangezogen", kritisiert Verbandschefin Ulrike Mascher. Die statistische Relevanz des Problems ist unbestritten: Studien der Bundesagentur für Arbeit (BA) zufolge verzichtet ein Drittel der Leistungsberechtigten auf ergänzende Hilfen.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat jüngst ein Gutachten vorgelegt, das die Schwächen der staatlichen Berechnungen offenlegen will. Die seien "ein Gemisch aus statistischer Willkür und finanzieller Nickeligkeit. Wer hingeht und sogar Cent-Beträge für die chemische Reinigung, Grabschmuck oder Hamsterfutter streicht, hat sich vom Alltag der Menschen längst verabschiedet", moniert Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. Er fordert 520 Euro je Monat für einen alleinstehenden Hartz-IV-Bezieher, was eine Erhöhung gegenüber dem derzeitigen Niveau um 28 Prozent entspricht.

Rechnung "wissenschaftlich nicht belastbar"

In seiner Expertise kommt der Paritätische zudem zu dem Ergebnis, dass die Berechnungen des Ministeriums zu den Kinderregelsätzen "wissenschaftlich nicht belastbar und extrem fehlerbehaftet" sind. Ergebnis: Auf der vorhandenen Datengrundlage ließen sich seriöserweise keine Kinderregelsätze berechnen.

Etwas unter diesem Forderungsniveau bewegt sich der Deutsche Caritasverband, der für einen um 80 Euro höheren Regelbedarf wirbt. Das wären zum heutigen Zeitpunkt 484 Euro.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält die Regelsätze zwar ebenfalls für zu niedrig, nennt aber keine exakten Beträge, die nötig wären, um der Armut zu entfliehen. Das liege in der Natur der Sache, betonte ein Sprecher auf Anfrage. Denn auch der DGB lehnt das bestehende Berechnungsverfahren ab, "in dem nur Mangel gemessen wird", sagte der Sprecher. Er regte an, die Regelsätze anhand des tatsächlichen Bedarfs grundlegend neu zu ermitteln und diese Aufgabe einer Sachverständigenkommission zu übertragen.

Referenzgruppe sollte neu gefasst werden

Auch nach Ansicht des VdK bedarf es einer grundlegenden Reform bei der Ermittlung der Regelsätze, bei der die statistisch gemessenen Ausgaben anhand der tatsächlich notwendigen Kosten überprüft werden. Bislang werde "der materielle Mangel, der in der Referenzgruppe schon herrscht, als Maßstab herangezogen".

Die Diakonie lässt derzeit ein eigenes Gutachten erstellen, das Ende des Monats vorgestellt werden soll. Einem Sprecher zufolge hat es den Anspruch, die "fachlichen Grundlagen der Regelbedarfsermittlung einzuhalten".

Vermutlich wird die Diakonie darin mindestens 550 Euro als Basisregelsatz fordern. In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Regierung ist bereits zu lesen, dass die behördlichen Berechnungen auf "massiven Kürzungen an den in der statistischen Vergleichsgruppe festgestellten Ausgabepositionen" beruht. Die Summe der Streichungen betrage je Monat rund 147 Euro. Schlägt man diesen Betrag auf den Regelsatz auf, hätten Bedürftige heute 551 Euro, ab 2017 556 Euro zu bekommen.

Dirk Baas


Gastbeitrag

Studie

Bürger für ein solidarisches Europa




Andreas Mayert
epd-bild/SI der EKD
87 Prozent der Deutschen sprechen sich in einer Umfrage für Reformen in der Europäischen Union aus, die eine stärkere Bekämpfung von Armut und sozialer Ungleichheit in den Blick nehmen. Menschen aller Einkommensgruppen unterstützen dieses politische Ziel. Andreas Mayert vom Sozialwissenschaftlichen Institut der EKD analysiert in seinem Gastbeitrag die Ergebnisse.

Im September 2016 wurde vom Sozialwissenschaftlichen Institut der EKD (SI) in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut TNS Emnid eine repräsentative Befragung der deutschsprachigen Bevölkerung in Privathaushalten durchgeführt. Insgesamt wurden dabei 2.000 Personen befragt. Die Umfrage befasst sich mit den Fragen, wie die Deutschen die Politik der Europäischen Union beurteilen und welche Reformen sie sich wünschen, wie sie die Solidarität innerhalb der Europäischen Union einschätzen und wie sie über die Zukunft Europas denken. Die Studie wurde am 7. November 2016 auf der 12. Synode der EKD in Magdeburg vorgestellt.

Kernziel der Europa-2020-Strategie

Ein für die unter das Motto „Europäische Solidarität – Evangelische Impulse“ gestellte Synode erfreuliches Ergebnis der Befragung ist, dass sich die weit überwiegende Mehrheit der Deutschen ein sozialeres Europa wünscht: 87 Prozent der Befragten sprachen sich für EU-Reformen aus, die eine stärkere Bekämpfung von Armut und sozialer Ungleichheit in den Blick nehmen. Überraschenderweise werden solche Reformen von Befragten aller Einkommensgruppen mit Zustimmungswerten von über 80 Prozent befürwortet - es sind also nicht nur Geringverdiener und Arbeitslose, die sich für Reformen aussprechen.

Zugleich drängt sich bei diesem Ergebnis eine Frage auf: Gehört die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung nicht ohnehin bereits zu den fünf Kernzielen der Europa-2020-Strategie? Schon richtig, aber das hierbei gesetzte Ziel, die Zahl der in der EU von Armut und Exklusion bedrohten Menschen bis 2020 im Vergleich zum Jahr 2008 um 20 Millionen zu senken, wurde bislang deutlich verfehlt. Im Jahr 2015 waren nach Angaben von Eurostat in Europa 119 Millionen Menschen von Armut und Exklusion bedroht – das sind über eine Millionen Menschen mehr als 2008.

Die SI-Umfrage zeigt, dass die Deutschen diese problematische Entwicklung sehr bewusst wahrnehmen. Danach gefragt, wer am meisten von der EU-Politik profitiert, nennen 86 Prozent Unternehmen und 72 Prozent Besserverdienende – aber nur 29 Prozent Arbeitslose und 21 Prozent Geringverdiener. Auch diese Einschätzung findet sich übrigens bei allen Einkommensgruppen.

Wenig Vertrauen in die EU

Die Befragten sind dabei keineswegs der Auffassung, in der EU würde nicht solidarisch gehandelt. 80 Prozent der Befragten geben an, dass sich die EU für ärmere Staaten einsetzt. Zugleich glauben aber nur 47 Prozent, dass die EU auch für den Kampf gegen Armut und soziale Ungleichheit eintritt. In Anbetracht der Vielzahl von Hilfsprogrammen für europäische Krisenstaaten wenig überraschend nimmt die deutsche Bevölkerung somit sehr wohl wahr, dass Staaten geholfen wird – aber nicht unbedingt der Bevölkerung in diesen Staaten. Das ist ein – wenn auch sicherlich nicht der einzige – Grund dafür, dass das Vertrauen in die EU-Institutionen schwach ist. Im Durchschnitt aller Befragten liegt es bei 39 Prozent.

Armut, Ungleichheit und soziale Ausgrenzung sind Phänomene, die sich in der gesamten EU beobachten lassen. Selbst in Deutschland mit einer guten Wirtschaftslage und stark steigenden Beschäftigungszahlen hat sich die Quote der von Armut und Exklusion Bedrohten von 20,1 Prozent in 2008 auf 20 Prozent in 2015 kaum bewegt. Und in anderen EU-Staaten liegen die Quoten noch weit höher, beispielsweise bei 35,7 Prozent in Griechenland.

Das Problem ist nur: Die europäischen Institutionen besitzen eigentlich kein Mandat, die Sozial-, Steuer- oder Lohnpolitik in den einzelnen Mitgliedsstaaten direkt zu beeinflussen. Durch Auflagen für Staaten, die Hilfskredite erhalten, greifen sie zwar indirekt – und auf umstrittene Weise – in die Sozialpolitik einzelner Staaten ein. Aber die EU besteht nicht nur aus Krisenstaaten.

Ein Weg, Armut in Staaten, die sich wie Griechenland in besonderen sozialen Notlagen befinden, direkt zu beeinflussen, wären Lockerungen der Sparauflagen und Transferleistungen jener Staaten, die aufgrund ihrer relativ guten wirtschaftlichen Lage dazu in der Lage sind. Die Ergebnisse der SI-Umfrage machen aber deutlich, dass solche Maßnahmen in Deutschland nur schwer durchsetzbar sind. Nur eine – wenn auch sehr knappe – Minderheit (47 Prozent) spricht sich für eine bedingungslose Unterstützung von Krisenstaaten aus, während 18 Prozent der Befragten der Meinung sind, jeder EU-Staat sollte seine wirtschaftlichen Probleme allein lösen und weitere 35 Prozent anderen EU-Staaten nur dann helfen wollen, wenn diese unverschuldet in eine Notlage geraten sind.

Gemeinsam Wachstum fördern

Es scheint in Deutschland zwei beinahe gleich große Lager zu geben. Der Wunsch nach einer sozialeren EU wird von einem Teil der Deutschen gesamteuropäisch ausgelegt und beinhaltet die solidarische Hilfe für Staaten mit besonders ausgeprägten sozialen Problemlagen, während ein anderer Teil in erster Linie an die Armut und Ungleichheit im eigenen Land denkt.

Beide Auslegungen sind grundsätzlich legitim und – was häufig vergessen wird – auch miteinander vereinbar. Die europäische Wirtschaftspolitik ist kein Nullsummenspiel, bei dem die positive Entwicklung eines Staates zwingend eine negative Entwicklung anderer Staaten nach sich zieht. Jedenfalls dann nicht, wenn sich die EU zu einer koordinierten wachstumsfördernden Politik zusammenrauft und zugleich dafür Sorge trägt, dass künftig alle EU-Bürger von einer verbesserten wirtschaftlichen Lage profitieren.

Es wäre aber falsch, auf solche Schritte zu warten. Vielmehr sollte dort mit einer Bekämpfung von Armut und Ungleichheit begonnen werden, wo das mit nationaler Politik möglich ist. Nichts spricht beispielsweise dagegen, dass die deutsche Sozialpolitik diese Probleme selbst ernsthaft in Angriff nimmt. Auch auf diese Weise würde vermittelt, dass die Mitgliedschaft in der EU nicht zwangsläufig bedeuten muss, dass nur ein Teil der Bevölkerung profitiert.

Andreas Mayert ist promovierter Sozialwissenschaftler und Diplom-Volkswirt. Seine Arbeitsschwerpunkte beim Sozialwissenschaftlichen Institut der EKD sind Sozial- und Wirtschaftspolitik sowie die Ökonomische Theorie sozialer Normen.


Europa

Mehr als jedes vierte Kind in EU armutsgefährdet



Mehr als jedes vierte Kind in Europa ist armutsgefährdet oder dem Risiko sozialer Ausgrenzung ausgesetzt. Gut 25 Millionen EU-Einwohner bis 17 Jahre und damit 26,9 Prozent der Bevölkerung dieses Alters fielen 2015 darunter, wie das EU-Statistikamt Eurostat am 16. November in Luxemburg mitteilte. Anlass ist der Weltkindertag am 20. November. In Deutschland lag der Anteil demnach bei 18,5 Prozent oder rund 2,5 Millionen armuts- oder ausgrenzungsgefährdeten Kindern.

Am besten in der Statistik schnitten die nordischen Länder ab. In Schweden lag die Quote des Risikos von Armut oder sozialer Ausgrenzung bei Kindern laut Eurostat bei 14 Prozent. In Rumänien (46,8 Prozent) und Bulgarien (43,7 Prozent) war die Quote am höchsten. EU-weit hat sich die Lage der Kinder seit 2010 von 27,5 Prozent um 0,6 Prozentpunkte verbessert. In Deutschland ging die Quote von 21,7 Prozent 2010 um 3,2 Prozentpunkte zurück.

Die Statistik orientiert sich an drei Kriterien, die jeweils für den Haushalt erhoben werden, in dem das Kind aufwächst: Risiko der Einkommensarmut, Fehlen materieller Güter und geringe Arbeitsintensität. Wo ein oder mehrere Kriterien zutreffen, gilt das Kind als der Gefahr der Armut oder der sozialen Ausgrenzung ausgesetzt. Wer tatsächlich arm und sozial ausgegrenzt ist, darauf legt sich die Statistik nicht fest.

Die Einkommensarmut wird wiederum an einem nationalen Durchschnittseinkommen festgemacht. Das Fehlen materieller Güter wird an neun Indikatoren gemessen, mindestens vier müssen erfüllt sein. Darunter fällt etwa, dass jemand die Miete nicht pünktlich zahlen, nicht ausreichend heizen kann oder keinen Farbfernseher besitzt. Geringe Arbeitsintensität bedeutet, dass die Erwachsenen in einem Haushalt im zurückliegenden Jahr weniger als 20 Prozent ihrer möglichen Arbeitszeit auch wirklich gearbeitet haben; Studenten sind ausgenommen.



Kinderbetreuung

Ministerin Schwesig sagt Ländern mehr Geld für Kitas zu




Ein Kind in einer Berliner Kita
epd-bild/Verena Mörath
Die Kita-Betreuung soll besser werden - darin sind sich Bund, Länder und Kommunen einig. Ministerin Schwesig will mehr Geld beisteuern, damit die Ziele auch umgesetzt werden können. Opposition und Verbände fordern ein Kita-Qualitätsgesetz.

Mehr Erzieher, mehr Plätze und mehr Sprachförderung: Damit Kinder in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege besser betreut werden, haben Bund und Länder eine gemeinsame Qualitätsoffensive gestartet. "Eltern wünschen sich einen Kita-Platz, aber der soll auch gut sein", sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) am 15. November zum Abschluss einer Bund-Länder-Konferenz in Berlin. Die Ministerin stellte Ländern und Kommunen dafür mehr Geld in Aussicht.

"Die Grundsteine für gute Bildungschancen werden nicht erst in der Schule gelegt, sondern schon im Alter davor", sagte Schwesig. Hier entwickelten sich Motorik, Sprache und Sozialverhalten. Deshalb sei es wichtig, dass man im Land gute Kitas habe. Nach den Plänen der Ministerin soll es von 2018 an mindestens eine Milliarde Euro zusätzlich pro Jahr geben. Die Ministerin will den Betrag stufenweise anheben.

Langfristig könnte Kita-Gebühren ganz wegfallen

Bund und Länder seien sich einig, dass mehr Erzieher eingestellt werden müssen und die Sprachförderung ausgebaut werden müsse, betonte Schwesig. Langfristig könnten auch die Kita-Gebühren beispielsweise für Familien mit geringem Einkommen bundesweit sinken oder ganz wegfallen.

Den Angaben zufolge sind für die Qualitätsoffensive insgesamt rund zehn Milliarden Euro pro Jahr nötig, wenn alle Zielvorgaben sofort erfüllt werden sollen. Der Bund hat von 2017 bis 2020 bereits rund 1,7 Milliarden Euro zusätzlich für Kindertagesstätten und die Kindertagespflege zugesagt. Schwesigs weitere Zusagen sollen dazu führen, dass langfristig die Ziele und der Betrag von zehn Milliarden Euro pro Jahr erreicht werden. Wie hoch der Anteil der Länder sein wird, blieb unklar.

Um den Ausbau der Kindertagesstätten zu fördern und die Qualität zu verbessern, bildeten Bund und Länder bereits 2014 eine Arbeitsgruppe. Am Dienstag verabschiedeten beide Seiten eine gemeinsame Erklärung und veröffentlichten einen Zwischenbericht zum Thema. Eckpunkte für die Qualitätsoffensive sollen bis zum Frühjahr erarbeitet werden, erklärte Schwesig.

Baaske: Bund muss mehr Geld zuschießen

Die Situation in den Ländern sei sehr unterschiedlich, sagte der Bildungsminister Brandenburgs, Günter Baaske. Ohne Bundesbeteiligung könnten die vereinbarten Ziele nicht erreicht werden. Der Bund müsse daher mehr finanzielle Mittel beisteuern. Auch die Kommunen sagten ihre Unterstützung zu, forderten aber konkrete Zusagen über die Höhe der finanziellen Mittel zur Qualitätsverbesserung. Auch der Finanzierungsweg müsse klar sein, damit die zusätzlichen Mittel vollständig bei den Kommunen als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ankämen.

In einer gemeinsamen Erklärung sprachen sich Familien-, Kinderrechts- und Wohlfahrtsverbände sowie Gewerkschaften für einheitliche und wissenschaftlich fundierte Betreuungsstandards aus. Die Verbesserung der Qualität der Kindertagesbetreuung bedeute eine große politische Anstrengung und erhebliche Mehrausgaben, hieß es.

Verbände fordern Bundesqualitätsgesetz

"Für eine konsequente Sicherung der Qualität in Kindertageseinrichtungen ist nun der politische Wille erforderlich, der zu einem Bundesqualitätsgesetz führt", unterstrich der Würzburger Domkapitular Clemens Bieber als Vorsitzender des Verbandes Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK). Es brauche einen verbindlichen Rahmen.

Auch er bezweifelte, dass das von Schwesig zugesagte Geld ausreicht: "Ohne eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes können die im Zwischenbericht aufgeführten Qualitätsentwicklungsvorhaben nicht realisiert werden."

Ähnlich äußerte sich auch die Arbeiterwohlfahrt. "Wir begrüßen, dass der Bund und die Länder die jahrelange Forderung der AWO nach mehr Qualität in der Kinderbetreuung nun unterstützen", erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und ergänzte: "Jetzt erwarten wir konkrete Maßnahmen, die so schnell wie möglich umgesetzt werden. Lippenbekenntnisse helfen weder den Kindern noch den Beschäftigten."

Tanja Tricarico


Umfrage

Flüchtlinge teilen deutsche Wertvorstellungen




Viele Flüchtlinge streben einen Bildungsabschluss an.
epd-bild/Uwe Lewandowski
Nach Deutschland gekommene Flüchtlinge teilen im Großen und Ganzen die Wertvorstellungen der Deutschen. "Man sollte ein demokratisches System haben", sagten in einer Umfrage 96 Prozent der Flüchtlinge. Das finden auch 95 Prozent der Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft.

Frauen sollten die gleichen Rechte wie Männer haben, finden in beiden Gruppen 92 Prozent. Dies geht aus den am 15. November in Berlin vorgestellten Ergebnissen einer großangelegten Befragung hervor. Unterschiede ergeben sich aber beim detaillierten Nachfragen.

So stimmen 29 Prozent der Flüchtlinge der Aussage zu, dass ein höheres Einkommen der Frau zu Problemen in der Partnerschaft führen kann, während das in der deutschen Bevölkerung 18 Prozent finden. Und während 13 Prozent der Geflüchteten finden, ein Religionsführer sollte letztlich die Auslegung von Gesetzen bestimmen, meinen das nur acht Prozent der Deutschen. Der Unterschied zum Herkunftsland ist dabei aber wesentlich deutlicher. In Krisenländern finden das laut World Value Survey 55 Prozent.

Nähe zum deutschen Wertesystem

Der Direktor des Sozio-oekonomischen Panels am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Jürgen Schupp, schlussfolgert, dass vor allem diejenigen aus Krisenstaaten nach Deutschland flüchten, deren Werteverständnis dem deutschen näher steht als dem der Herkunftsländer.

Das DIW hat gemeinsam mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die erste großangelegte Befragung von Flüchtlingen, die zwischen 1. Januar 2013 und 31. Januar 2016 nach Deutschland gekommen sind, gestartet. Mehr als 2.300 Schutzsuchende über 18 Jahren wurden zu Einstellungen, Ausbildung, Motiven der Flucht und bisherigen Erfahrungen befragt.

Dies soll nun jährlich wiederholt werden, um Aussagen über die Wirksamkeit einzelner Integrationsmaßnahmen treffen zu können, erläuterte IAB-Forschungsleiter Herbert Brücker. Nach den Ergebnissen kommt er zu dem Schluss, dass Flüchtlinge eine hohe Bildungsorientierung haben, auch wenn es ein Gefälle zur deutschen Bevölkerung gibt. 58 Prozent der Neuankömmlinge haben der Studie zufolge in ihrer Heimat zehn Jahre oder mehr eine Schule besucht, in Deutschland gilt das für 88 Prozent. 37 Prozent der Geflüchteten besuchten eine weiterführende Schule, 31 Prozent eine Mittelschule, zehn Prozent nur eine Grundschule und neun Prozent gar keine Schule. 31 Prozent waren auf Hochschulen oder in beruflichen Bildungseinrichtungen.

Wunsch nach Bildung

Zwei Drittel der im Durchschnitt jungen Flüchtlinge wollen Brücker zufolge in Deutschland einen Berufs- oder Hochschulabschluss machen. Für die meisten ist das allerdings eine längerfristige Perspektive, weil sie zunächst einmal Geld verdienen wollen. Der Wunsch nach Bildung sei hoch und wichtiger als bisher angenommen, erklärte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) anlässlich der Studie. Investitionen in Spracherwerb und Qualifizierung seien der richtige Weg.

Die Studie zeigt zudem, dass die Menschen auf der Flucht viel auf sich genommen haben. Zwei Fünftel der Männer und ein Drittel der Frauen haben bei ihrer Flucht nach Deutschland körperliche Gewalt erfahren. 15 Prozent der Frauen und vier Prozent der Männer berichten von sexuellen Übergriffen. Mehr als die Hälfte gibt der Studie zufolge an, Opfer von Betrug oder Ausbeutung geworden zu sein. Im Durchschnitt mussten die Flüchtlinge mehr als 7.000 Euro für ihre Flucht ausgeben, das meiste davon für Verkehrsmittel und Fluchthelfer beziehungsweise Schleuser.

Die am Dienstag vorgelegten Ergebnisse sind nur ein erster Teil der Befragung mit insgesamt mehr als 450 Fragen an die Flüchtlinge. Weitere Auswertungen werden unter anderem zur familiären Situation, zurückgelassenen Angehörigen und den Erfahrungen mit dem Familiennachzug erwartet.

Corinna Buschow


Hochschulen

Datenbank zur Flüchtlingsforschung



Wissenschaftler in Osnabrück und Bonn wollen die Erkenntnisse der Flüchtlingsforschung für Politiker und Flüchtlingshelfer leichter zugänglich machen. Auf der Internetseite flucht-forschung-transfer.de haben sie eine Datenbank aufgebaut, die bereits 380 Forschungsvorhaben in ganz Deutschland auflistet, wie das Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück am 15. November mitteilte. Damit sollen sich zudem die Wissenschaftler besser miteinander vernetzen.

Die Zahl der Projekte zur Flüchtlingsforschung in Deutschland sei gewachsen, betonte Projektleiter Olaf Kleist: "Allerdings arbeiten viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler neben- und nicht miteinander." Mit Hilfe von Schlagwörtern könne nun jeder gezielt nach Vorhaben aus unterschiedlichen Disziplinen und mit spezifischen regionalen Schwerpunkten suchen. Die Datenbank ist Teil des Projektes "Flucht: Forschung und Transfer", das vom IMIS und dem Bonn International Center for Conversion (BICC) getragen wird. Es wird vom Bundesforschungsministerium gefördert.



Asyl

Zahl neuer Flüchtlinge im Oktober weiter gesunken



Die Zahl neuankommender Flüchtlinge in Deutschland sinkt weiter. Wie aus der am 15. November vom Bundesinnenministerium veröffentlichten Statistik für den Monat Oktober hervorgeht, wurden im Vormonat knapp 15.200 Asylsuchende registriert. Im August waren es mehr als 18.000, im Februar - direkt vor Schließung der Balkanroute - noch mehr als 60.000. Hauptherkunftsländer der Schutzsuchenden bleiben der Statistik zufolge Syrien, Afghanistan und Irak.

Von Januar bis Ende Oktober wurden im Erfassungssystem der Länder (Easy) damit rund 287.000 neue Flüchtlinge registriert. Die Zahl ist aber wahrscheinlich überhöht, da Fehl- und Mehrfacherfassungen nach wie vor nicht ausgeschlossen sind.

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurden im Oktober rund 32.600 Asylanträge gestellt. Dies ist ein Rückgang um 40,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Entschieden wurde über mehr als 68.000 Anträge. Das Bundesinnenministerium wertet dies als Beleg dafür, dass der große Stau, der sich vor allem durch den Andrang im vergangenen Jahr bildete, weiter abgebaut wird.

Bei knapp 26 Prozent der entschiedenen Asylanträge wurde für den Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention entschieden - ein leichter Anstieg gegenüber dem Vormonat September. Etwa 35 Prozent der Flüchtlinge erhielten den sogenannten subsidiären Schutz. Der untergeordnete Schutzstatus, für den der Familiennachzug ausgesetzt ist, wurde in den vergangenen Monaten immer häufiger verliehen. Jetzt ging der Anteil erstmals zurück (September: knapp 41 Prozent). Im Oktober wurden aber auch mehr Anträge abgelehnt, nämlich etwa 23 Prozent. Im September waren es 21 Prozent.



Nordrhein-Westfalen

Flüchtlinge sollen Einstieg in Gesundheitsberufe finden



Das Land Nordrhein-Westfalen fördert eine neue Koordinierungsstelle zur Vermittlung von Flüchtlingen in Pflege- oder Gesundheitsberufe. Dieser Arbeitsbereich böte geflüchteten Menschen die Chance, eine qualifizierte und zukunftsfähige Tätigkeit auszuüben, sagt Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) am 11. November in Düsseldorf.

Mit der Koordinierungsstelle "welcome@healthcare" sollten interessierten Frauen und Männern eine fundierte Ausbildung mit sicherer beruflicher Perspektive ermöglicht werden. Gleichzeitig solle das Projekt dem Fachkräftemangel in dem Berufsfeld entgegenwirken.

Die Koordinierungsstelle wurde den Angaben nach von der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW eingerichtet. Der Landesverband des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands wird das Projekt nun umsetzen. Sitz der Kontaktdaten der Koordinierungsstelle ist Wuppertal.

Die Koordinierungsstelle solle die beruflichen Integrationsprozesse landesweit vereinheitlichen und aufeinander abstimmen, sagte Ministerin Steffens. So sollen geflüchtete Menschen für den Gesundheitsbereich gewonnen, neue Konzepte zu Anforderungen und Einsatzmöglichkeiten in den Fachberufen entwickelt sowie erprobte Handlungsansätze gebündelt werden, wie es hieß.

Akteure aus dem Pflege- und Gesundheitsbereich könnten sich dort informieren, welche individuelle Unterstützung Geflüchtete zur beruflichen Weiterqualifizierung - etwa kombinierte Sprach- und Fachkurse - informieren. Die Koordinierungsstelle arbeite eng mit den Kommunen, Bezirksregierungen in NRW und Arbeitsagenturen zusammen.

Das NRW-Gesundheitsministerium sieht in der Freien Wohlfahrtspflege einen erfahrenen Projektpartner. "Die Freie Wohlfahrtspflege NRW bringt ihr Wissen, ihr Fachpersonal und ihre Strukturen in die Arbeit der Koordinierungsstelle ein, unter anderem um Netzwerke aufzubauen und Kontakte zu vermitteln", sagte deren Vorsitzender Andreas Johnsen.



Gewalt

Brandenburg will geflüchtete Frauen und Mädchen besser schützen



Brandenburgs Sozialministerin Diana Golze (Linke) tritt für einen besseren Schutz für allein geflüchteten Frauen und Mädchen ein. "Wir müssen ihnen in den Unterkünften vermitteln, dass sie das Recht auf ein gewaltfreies Leben haben und Bevormundung und Gewalt nicht hinnehmen müssen", sagte Golze am 15. November in Potsdam bei der Eröffnung der Fachkonferenz "Gewaltprävention für Flüchtlingsfrauen in Brandenburg". Die Frauen müssten ermutigt werden, erlebte Gewalt zu thematisieren und sich möglichst früh Hilfe zu holen.

Golze betonte, sehr viele geflüchtete Frauen und Mädchen hätten in ihrer Heimat, aber auch auf der Flucht "und manchmal leider auch hier bei uns" Gewalt erfahren. Gerade das Leben in den Gemeinschaftsunterkünften werde von vielen als besonders belastend wahrgenommen. Deshalb bräuchten geflüchtete Frauen einen geschützten Ort. "Darauf haben sie einen Anspruch – ohne Wenn und Aber", sagte Golze.

Laut Brandenburgs Integrationsbeauftragter Doris Lemmermeier sind rund ein Drittel der Flüchtlinge in Brandenburg weiblich. Sie müssten vor Gewalt geschützt werden, damit sie sich in Brandenburg sicher fühlen können, sagte Lemmermeier. Aber auch haupt- und ehrenamtliche Flüchtlingshelfer benötigten mehr Informationen zum Thema Gewalt gegen Frauen, etwa, wie Gewalt gegen Frauen vorgebeugt werden könne und welche Maßnahmen in Bedrohungs- oder Gewaltsituationen ergriffen werden könnten.

Laut Sozialministerin Golze baute das Land unter anderem die Migrationssozialberatung aus. Eine Mobile Heimberatung unterstützt Mitarbeitern in den Unterkünften bei Fragen oder konkreten Problemen. Für den Bereich der Erstaufnahmeeinrichtungen entwickelte das Land ein Gewaltschutzkonzept. So gebe es seit dem 1. Juli eine Koordinierungsstelle für von Gewalt betroffene Flüchtlingsfrauen, hieß es.



Saarland

Projekt zur freiwilligen Rückkehr von Asylbewerbern gestartet



Das Saarland hat am 14. November im Erstaufnahmelager Lebach ein Beratungsprojekt zur freiwilligen Ausreise von Asylbewerbern begonnen. Es sei wichtig, Menschen aus Herkunftsstaaten mit geringer Bleibeperspektive frühzeitig über die Option einer freiwilligen Rückkehr zu informieren, sagte der saarländische Innenminister Klaus Bouillon (CDU) in Saarbrücken. Das vierstufige Projekt wird den Angaben zufolge gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge umgesetzt.

In einem ersten Schritt bieten laut saarländischem Innenministerium Flyer, Plakate und ein Video im Ankunftszentrum unmittelbar nach der Ankunft allgemeine Rückkehrinformationen. Bei der Asylantragstellung erhalte der Bewerber bereits einen mehrsprachigen Handzettel mit Hinweis auf das Beratungsangebot. Bei der Anhörung erfahre der Asylantragsteller erneut von dem Angebot. Nach Erhalt eines negativen Bescheids bekommen Betroffene laut Innenministerium eine "intensive, individuelle Rückkehrberatung" in der neu geschaffenen Beratungsstelle.

Dabei richte sich das Angebot nicht nur an Menschen, denen eine Rückführung drohe, hieß es weiter. So sollen es auch Personen mit Aufenthaltstitel nutzen können. Des Weiteren könnte es unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Förderung für den Neuanfang in der alten Heimat geben. Das Innenministerium betonte zudem, dass die Beratung in jedem Stadium des Asylverfahrens auf freiwilliger Basis in Anspruch genommen werden könne.



Bundesregierung

Etat des Familienministeriums auf Rekordhöhe



Mit rund 9,5 Milliarden Euro ist der Etat des Bundesfamilienministeriums für 2017 so groß wie nie zuvor. Davon fließt das meiste Geld in das ElterngeldPlus und das klassische Elterngeld, teilte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) am 11. November nach dem Beschluss des Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses in Berlin mit. Im kommenden Jahr werden hierfür 6,4 Milliarden Euro veranschlagt. Dies hänge auch mit der erhöhten Geburtenrate zusammen. Denn im vergangenen Jahr sind so viele Kinder (insgesamt 738.000) zur Welt gekommen wie seit 15 Jahren nicht.

Das ElterngeldPlus können Eltern in Teilzeit seit 2015 beantragen. Es soll Paaren dabei unterstützen, früh nach der Geburt wieder in den Beruf einzusteigen. Sie können damit Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander kombinieren.

"Ich freue mich sehr, dass weiteres Geld für Familien zur Verfügung gestellt werden kann. Dafür möchte ich mich sehr bei den Koalitionsfraktionen bedanken", erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig anlässlich der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses.

Im neuen Haushaltsjahr will Schwesig außerdem die Kitas ausbauen. "Mir ist es besonders wichtig, dass wir nicht nur mehr Plätze schaffen, sondern auch mehr Qualität und mehr Flexibilität in die Kindertagesbetreuung bringen." Besonders Eltern, die im Schichtdienst arbeiten, abends oder am Wochenende seien auf flexible Betreuungsangebote außerhalb der üblichen Kita-Öffnungszeiten angewiesen. "Deshalb fördern wir mit dem Bundesprogramm "KiTa-Plus" bedarfsgerechte Betreuungszeiten in 300 Kitas bundesweit", kündigte Schwesig an.

Schließlich stellt die Bundesregierung Mehrgenerationenhäuser mehr Geld zur Verfügung. Es sollen 100 zusätzliche Häuser ins Förderprogramm aufgenommen werden.



Ärzte

Jährlich beklagen über 11.000 Patienten Behandlungsfehler



Mehrere Tausend Patienten pro Jahr fühlen sich von Ärzten falsch behandelt und wenden sich an Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervor, berichtete am 15. November der Bundestag. Danach machten zwischen 2010 und 2015 jeweils mehr als 11.000 Patienten von dieser Möglichkeit der Begutachtung Gebrauch.

Von den zur Entscheidung angenommenen Beschwerden lag in 28 bis 30 Prozent der Fälle tatsächlich ein Behandlungsfehler vor, teilte die Regierung mit.

2015 wurden nach Angaben des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDS) 14.828 Einzelfälle zu vermuteten Behandlungsfehlern von einem der 15 Medizinischen Dienste der Krankenversicherung mit einem Gutachten bearbeitet. Die Quote der anerkannten Behandlungsfehler in dem Jahr lag den Angaben zufolge bei 21,3 Prozent.

Nach Ansicht der Bundesregierung können Patienten ihre Rechte im Fall von Behandlungsfehlern wirksam durchsetzen. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe daher nicht, hieß es.



Bayern

Ministerin Huml fordert Pflegelotsen in Unternehmen



Die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) hat an die Unternehmen appelliert, in ihren Betrieben Pflegelotsen einzusetzen. Die geschulten Mitarbeiter könnten Ansprechpartner für Kollegen sein, die pflegebedürftige Angehörige betreuen oder plötzlich vor der Situation stehen, Pflege organisieren zu müssen, erklärte die Ministerin am 16. November in München. Mit den Pflegelotsen könnten die Unternehmen signalisieren, dass sie die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ernst nehmen.

Um die ersten betrieblichen Pflegelosten zu qualifizieren, sollen zunächst Fortbildungsmodule konzipiert und mindestens zwei Pilotschulungen durchgeführt werden, kündigte Huml an. Die Evangelische Hochschule Nürnberg habe den Auftrag bekommen, die Fortbildungsmodule zu entwickeln. Hierfür stellt die Landesregierung den Angaben zufolge rund 72.000 Euro zur Verfügung. Die Firmen rief die Ministerin auf, sich an den Pilotschulungen im kommenden Jahr zu beteiligen.



Obdachlosigkeit

Hinz&Kunzt beklagt ersten Kältetoten 2016



In Hamburg ist unter einer U-Bahn-Brücke am 13. November ein toter Obdachoser gefunden worden: ein 45-jähriger Rumäne. Wie die Obdachlosenzeitung "Hinz&Kunzt" am 14. November online mitteilte, soll eine Obduktion die Todesursache klären. Möglicherweise habe Hamburg seinen ersten Kältetoten dieses Winters, hieß es.

Der herbeigerufene Notarzt konnte dem Mann nicht mehr helfen. Polizeisprecher Rene Schönhardt sagte auf "Hinz&Kunzt"-Nachfrage, dass es keine Hinweise auf Fremdverschulden gebe.

Der Leichnam wurde zur Obduktion ins Universitätsklinikum Eppendorf UKE gebracht. Unklar ist noch, ob der Mann die Nacht vor seinem Tod im Freien oder im Winternotprogramm verbracht hat.

Trotz zahlreicher Proteste, auch von "Hinz&Kunzt", weigert sich die Sozialbehörde bislang, das städtische Winternotprogramm auch tagsüber für Obdachlose zu öffnen. Jeden Tag müssen die Menschen morgens um 9 Uhr die Container im Münzviertel und das Gebäude am Schaarsteinweg verlassen – egal, wie kalt es draußen ist. In den vergangenen Tagen herrschten auch tagsüber Minustemperaturen.

"Dieses Wetter macht die Menschen krank, besonders die, die ohnehin schon körperlich angeschlagen sind", sagte "Hinz&Kunzt"-Sozialarbeiter Stephan Karrenbauer. "Sie suchen händeringend nach einer Möglichkeit, zur Ruhe zu kommen." Doch die Tagesaufenthaltsstätten in der Stadt seien überfüllt. Karrenbauer: "Wir brauchen dringend die Tagesöffnung des Winternotprogramms."



Gleichstellung

Stadt Freiburg mit "Gender Award" ausgezeichnet



Die Stadt Freiburg ist mit dem ersten "Gender Award - Kommune mit Zukunft" ausgezeichnet worden. Die Stadt habe die Jury mit ihren kreativen Konzepten zur Gleichstellung von Frauen und Männern "geradezu begeistert", teilte die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbüros in Deutschland am 14. November in Berlin mit. Der Preis der Bundesarbeitsgemeinschaft wurde zum ersten Mal verliehen. Er würdigt kreative und erfolgreiche Strategien zur Frauen- und Gleichstellungspolitik in Kommunen.

Die Stadt Freiburg schenke dem Thema Gleichstellung bereits seit 31 Jahres besonders viel Aufmerksamkeit, hieß es. Die Stadt setze als Arbeitgeber berufliche Gleichstellung aktiv um, Projekte und Arbeitsgruppen würden paritätisch besetzt.

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD), die Schirmfrau des ersten "Gender Awards", sagte, der Preis würdige erfolgreiche und vorbildliche Gleichstellungsarbeit in den Kommunen. "Mir liegt es am Herzen, in diesem Zusammenhang das unermüdliche Engagement der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten hervorzuheben und ihnen zu danken."

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,, Elke Ferner (SPD), sagte bei der Preisverleihung, in Freiburg sei kommunale Gleichstellungspolitik fest verankert und werde als strategische Aufgabe verstanden. "Die hervorragende Arbeit umfasst ein beispielgebendes Personalentwicklungskonzept, das Frauen dort unterstützt, wo sie unterrepräsentiert sind, sie auf Führungspositionen vorbereitet und ihre Vernetzung fördert", sagte Ferner.




sozial-Branche

Spenden

Internet

Preiswerte Produkte für Sozialunternehmen




Innatura-Chefin Juliane Kronen vermittelt Produkte an Sozialeinrichtungen.
epd-bild/Jörn Neumann
Tonnen fabrikneuer Waren landen im Müll, weil sie falsche Etiketten haben oder ein paar Milliliter Inhalt fehlen. Um diese Verschwendung zu stoppen, gründete eine Unternehmerin eine Plattform, die diese Produkte an soziale Einrichtungen vermittelt.

Paletten mit Deos, Windeln, Shampoo, aber auch Bohrmaschinen und Billardtische: In Juliane Kronens Lager in Köln-Westhoven stapeln sich die unterschiedlichsten Produkte - allesamt fabrikneu, unbeschädigt, Markenprodukte. Und trotzdem: "All diese Dinge wären entsorgt worden, weil sie zum Beispiel Etikettenfehler haben oder ihre Füllhöhe nicht stimmt", sagt Kronen, die vor drei Jahren das gemeinnützige Unternehmen innatura gründete - damit genau das nicht geschieht. "In sozialen Organisationen werden diese Dinge ja dringend gebraucht und obendrein wurden für ihre Herstellung Ressourcen verbraucht", sagt die innatura-Geschäftsführerin. Sie wegzuschmeißen, sei eine gigantische Verschwendung.

1.000 Produkte im Sortiment

Das Kölner Unternehmen wirbt deshalb solche aussortierten Waren als Sachspenden bei Firmen ein und vermittelt sie über ihre Online-Plattform an gemeinnützige Organisationen - für eine Gebühr in Höhe von fünf bis 20 Prozent des Marktpreises. "Damit decken wir unsere Kosten", sagt Kronen. "Wir übernehmen die gesamte Logistik für die Spender: Holen, sortieren und lagern die Produkte, beraten bei der Abwicklung und prüfen die Empfänger."

Die Empfänger können online alle verfügbaren Produkte sichten und werden frei Haus beliefert. Voraussetzung ist ihre anerkannte Gemeinnützigkeit und ein Vertrag darüber, die Spende ausschließlich gemäß Satzung oder für ihre Verwaltung zu verwenden.

Etwa 1.000 Produkte sind im Sortiment, gespendet von mehr als 25 Unternehmen, darunter so große wie Amazon, Beiersdorf und dm. Vermittelt wurden bereits Waren im Wert rund sechs Millionen Euro. "Das eingesparte Geld können die sozialen Einrichtungen für ihre eigentlichen Aufgaben verwenden."

Spenden statt wegwerfen

Dabei gibt es tonnenweise Produkte, die Firmen als unverkäuflich aussortieren. Zwei bis drei Prozent aller Waren trifft die Auslese, zeigt eine Analyse der Boston Consulting Group für innatura. Verwendbar sind davon in Deutschland Produkte im Wert von zwei Milliarden Euro - mindestens. "Und sie werden trotzdem entsorgt, weil Spenden teurer sein kann", sagt Kronen.

Tatsächlich müssen Firmen für Sachspenden Umsatzsteuern abführen - und die können höher sein als die Entsorgungskosten, bestätigt Franz Plankermann vom Deutschen Steuerberaterverband. "Auch die Spende wird ja aus dem Betriebsvermögen entnommen, ihr Wert muss abgebucht werden wie bei einem Verkauf." Den Wert bei Aussortiertem zu beziffern, sei die größte Schwierigkeit für Betriebe, er kann auch bei null Euro liegen. "Das wissen aber viele nicht."

Für gespendete Lebensmittel kurz vor Ablaufdatum ist genau das seit 2012 offiziell vom Bundesfinanzministerium bestätigt worden. "Für Sachspenden muss es auch so eine klare Regelung geben wie für Spenden an die Tafeln", sagt innatura-Chefin Kronen. "Dann gibt es bei Unternehmen viel mehr Spendenbereitschaft."

"Ein wirklich guter Zweck"

Das glaubt auch Manuela Rousseau, Social-Responsibility-Leiterin bei Beiersdorf. Das Unternehmen spendet zum Beispiel Nivea-Creme, Duschgels oder Sonnenmilch - "einwandfreie Ware, aber aus verschiedenen Gründen nicht mehr für den Verkauf geeignet". Manchmal werde in der Produktion unterfüllt: "Cremedosen mit zwei Gramm weniger drin als angegeben können nicht in den Handel." Oder nach einem Regensommer komme ein Teil des Sonnenschutzmittelsortiments aus dem Handel zurück.

Vorher habe man die Produkte größtenteils entsorgen lassen. Immer wieder seien zwar Sachspenden-Anfragen gekommen, "oft aber nach winzigen Mengen, was für uns in der Abwicklung zu aufwendig ist". Auch dass Markenware auf den Schwarzmarkt kommen könnte, sei eine große Sorge gewesen. "Die Prüfung der Empfänger nimmt innatura uns ab", sagt Rousseau. "Wir müssen nicht mehr wegwerfen, verschwenden weniger Ressourcen und spenden auch wirklich für einen guten Zweck."

Miriam Bunjes


Gastbeitrag

Freiwillige

"Ehrenamt in der Altenhilfe ist nicht wegzudenken"




Maria Loheide
epd-bild/Thomas Meyer/Ostkreuz
Die Diakonie sieht das Zusammenspiel von ehrenamtlichen Helfern und Profis in der Altenhilfe langfristig gefährdet. Ein Grund dafür sei die zunehmende Überalterung der Gesellschaft, schreibt Vorstand Maria Loheide in ihrem Gastbeitrag. Vor allem in der Altenhilfe, die stark geprägt sei von ehrenamtlicher Mitarbeit, bestehe dringender Handlungsbedarf.

Mit freiwilligem Engagement setzen Bürgerinnen und Bürger eigene Akzente im gesellschaftlichen Gefüge. Im Bereich Pflege und Gesundheit hat dieses Engagement für andere eine lange Tradition und ist in vielfältiger Weise organisiert. Aus den Einrichtungen und Diensten der ambulanten und stationären Pflege der Diakonie ist freiwilliges Engagement nicht wegzudenken.

Diakonisches Handeln ist geprägt von Personalität und Interaktion. Um Menschen in ihren persönlichen Lebenslagen zu unterstützen, muss ihnen mit Einfühlungsvermögen, Respekt und Wertschätzung begegnet werden. Würdevolle Pflege braucht Zeit und Zuwendung. Sie muss die individuellen Bedürfnisse des Menschen verbindlich einbeziehen. Die Rolle und der Beitrag der freiwillig Engagierten zu einem am christlichen Menschenbild und Auftrag des Evangeliums orientierten Pflegeprozess sind nicht hoch genug einzuschätzen.

700.000 Freiwillige zählt die Diakonie

Unter dem Dach der Diakonie arbeiten insgesamt rund 700.000 Freiwillige. Das sind fast doppelt so viele freiwillige wie hauptamtliche Mitarbeitende. Neben der Kranken- und Behindertenhilfe ist die Altenhilfe mit über einer Viertelmillion Freiwilligen das am stärksten durch ehrenamtliches Engagement geprägte Arbeitsfeld.

Empirische Untersuchungen zeigen: Die meisten der 700.000 in der Diakonie Engagierten sind im 3. Lebensdrittel, weiblich und häufig seit vielen Jahren ehrenamtlich aktiv. Die Engagierten sind mehrheitlich sehr zufrieden mit ihrer Tätigkeit und identifizieren sich in hohem Maße mit ihrer Aufgabe. Das führt dazu, dass sie sich viele Jahre einbringen.

Die ursprüngliche Motivation für soziales Engagement ist oft die Wahrnehmung konkreter Hilfebedarfe und Notlagen, auf die es keine institutionellen und professionellen Antworten gibt. Die "grünen Damen und Herren" zum Beispiel nehmen wahr, dass Menschen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen häufig allein sind. Sie kümmern sich um einsame Patientinnen und Patienten, unterstützen und entlasten so den Alltag in stationären Einrichtungen.

Hospizgruppen wenden sich dagegen mit hoher Aufmerksamkeit sterbenden Menschen zu, die oftmals in der heutigen Gesellschaft fehlt. Sie stehen den sterbenden Menschen bei, begleiten sie bis zum Lebensende und bringen Leben in die letzten Lebenswochen - jenseits medizinischer und pflegerischer Versorgung. Schon diese beiden Beispiele zeigen, dass die Gesundheitsversorgung und Pflege qualitativ und quantitativ bedeutsame Felder freiwilligen Engagements sind.

Haupt- und Ehrenamt müssen sich ergänzen

Freiwilliges Engagement und hauptamtliche Arbeit in der Pflege ergänzen sich. Hauptamt und soziales Engagement stehen im Dialog, manchmal in einem Spannungsgefüge, aber nicht im Gegensatz zu einander. Hauptamtliche engagieren sich oft selbst noch freiwillig, über ihren Arbeitsvertrag hinaus als "professional Volunteers".

Das Zusammenwirken von Hauptamtlichen und Freiwilligen ist eine Frage der gemeinsamen Kultur, die entwickelt und in die investiert werden muss. Es geht nicht nur um die Verteilung von Aufgaben, sondern um die Sorge für förderliche Rahmenbedingungen, damit die Zusammenarbeit gut klappt. Das ist eine ganz eigene, wichtige Leitungsaufgabe in einem sich dynamisch entwickelnden und verantwortungsvollen Handlungsfeld wie der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung.

Basis für das gelingende Zusammenwirken zwischen Freiwilligen und Hauptamtlichen sind klare Rollen und Zuständigkeiten. Unerlässlich sind gute Ehrenamtskoordinatorinnen und -koordinatoren. Sie haben sich in vielen Einrichtungen bewährt. Allen Beteiligten ist bewusst: Freiwilliges Engagement ist unentgeltlich, aber nicht umsonst.

Immerwährender Wandel ist unabdingbar

Ehrenamt hat in der diakonischen Arbeit eine 150-jährige Tradition und muss sich immer wieder wandeln und neuen Herausforderungen stellen. So zum Beispiel dem demografischen Wandel, der sich auch im Bereich der freiwilligen Hilfen auswirkt. Die Herausforderungen für die Altenhilfe in Ballungsräumen sind völlig andere als in teilweise entvölkerten ländlichen Räumen. Sie erfordern regional unterschiedliche Vorgehensweisen und differenzierte Konzepte für eine alternde Gesellschaft.

Die Diakonie Deutschland sieht in der Gemeinwesenarbeit und Sozialraumorientierung, in der Zusammenarbeit von diakonischen Einrichtungen und Kirchengemeinden, von Initiativen, Selbsthilfe und freiwillig Engagierten einen tragfähigen Lösungsansatz und ein wichtiges Zukunftskonzept. Mit dem aktuellen Jahresthema "Wir sind Nachbarn. Alle." wollen wir Ansätze und Projekte fördern, die das gesellschaftliche Engagement der Menschen untereinander und die Verantwortung füreinander in den Mittelpunkt stellen.

Mit Projekten wie "Alt werden im ländlichen Raum" oder "Kirche findet Stadt", aber auch mit Aktionen wie dem Freiwilligentag des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung werden Beispiele guter Praxis gefördert, die zeigen, wie vielfältig ehrenamtliche Tätigkeiten umgesetzt werden können.

Zukunftsweisend ist das Konzept der "Geteilten Verantwortung", bei dem sich Professionelle, Angehörige, Freiwillige und berufliche Assistenzkräfte Aufgaben und Verantwortung für die Sorge und Pflege teilen.

Ein besonders gelungenes Beispiel hierfür ist die Bürgergemeinschaft Eichstetten. Als sich kein Betreiber für eine Senioreneinrichtung fand, ergriffen interessierte Bürger, Bürgermeister und Gemeinderat, die Kirchen und soziale Organisationen kurzerhand die Initiative. Der neu gegründete Verein schuf die formalen und materiellen Grundlagen einer der dörflichen Gemeinschaft angemessenen Sorgekultur und Sorgestruktur. Mittlerweile gehören 50 Prozent der Haushalte des 3000-Seelen-Dorfs der Bürgergemeinschaft an.

Neue Wege zum Ehrenamt beschreiten

Wollen wir ehrenamtliches Engagement auch in Zukunft als wichtigen Teil der diakonischen Arbeit und in der Altenhilfe erhalten, müssen wir neue Wege gehen. Wir müssen uns fragen, ob wir mit unseren traditionellen Angeboten des Ehrenamts noch ausreichend Menschen motivieren und wie wir freiwillig Engagierte gewinnen.

Das neue Konzept der Evangelischen Alten- und Krankenhilfe zur Gewinnung und Schulung neuer Freiwilliger ist meines Erachtens beispielhaft und ein gelungener Ansatz. Folgende drei Aspekte werden in der Gewinnung von freiwillig Engagierten zukünftig immer bedeutsamer:

* Die Vereinbarkeit von freiwilligem Engagement mit Berufstätigkeit, familiärer Verantwortung für Kinder und Pflegeaufgaben.

*Die zunehmende Bedeutung der sozialen Medien in der Gewinnung neuer Ehrenamtlicher, sowie zeitgemäße Informationsplattformen und Info-Kanäle.

* Die Zunahme eines projektorientierten Ehrenamts auf Zeit, das dafür geeignete Konzepte, Einsatzbereiche und Aufgabendefinitionen benötigt.

Mit kreativen Antworten auf diese aktuellen Herausforderungen kann freiwilliges Engagement weiterhin ein wichtiger Akzent im gesellschaftlichen Gefüge bleiben. Das überwältigende Engagement für Flüchtlinge hat uns gezeigt, dass Menschen nach wie vor eine große Bereitschaft und ein Interesse haben, sich einzubringen und Verantwortung zu übernehmen, für Menschen in der Nachbarschaft und in der Pflege.

Maria Loheide ist Vorstand für Sozialpolitik bei der Diakonie Deutschland


Integration

Til Schweiger eröffnet Kita in Flüchtlingsheim




Til Schweiger spendete großzügig für eine Kita in der Flüchtlingsunterkunft Osnabrück.
epd-bild/Uwe Lewandowski
Er kam, sah und hielt Wort: Vor gut einem Jahr hatte Til Schweiger in einer Flüchtlingsunterkunft in Osnabrück Großes angekündigt: Er wollte mit Geldern seiner Stiftung dort einen Kindergarten bauen. Am 16. November hat er ihn nun höchstpersönlich eröffnet.

Betont lässig in Jeans, Leinenschuhe und grünen Parka gekleidet, steht Til Schweiger etwas verloren zwischen all den Kindern. Er beugt sich zu ihnen und versucht, Kontakt aufzunehmen. Die hellen Räume im Kindergarten-Neubau der Osnabrücker Flüchtlingsunterkunft riechen noch nach Farbe und Kleber. Jemand wirft dem Schauspiel-Star einen Ball zu. Schweiger kickt ein bisschen. Aber umringt von Kameras und Mikrofonen ist ein lockeres Spielchen nicht ganz leicht. Ein Junge im Polizeikostüm hat es ihm angetan. "Willst du mal Polizist werden?" fragt Schweiger. Und als der Junge freudig nickt, schiebt er hinterher: "Das ist gut. Wir haben zwar schon gute Polizisten, aber wir brauchen noch mehr."

Der Kommissar in spe wird es kaum verstanden haben. Erst seit wenigen Wochen ist der Siebenjährige in der Flüchtlingsunterkunft in Osnabrück. Jetzt ist er unversehens in den Medienrummel um die Eröffnung des neuen Kindergartens in der niedersächsischen Erstaufnahme-Einrichtung geraten.

Til Schweiger hatte vor gut einem Jahr bei einem ersten Besuch in der Unterkunft angekündigt, dass er mit Geldern seiner Stiftung einen Neubau zur Kinderbetreuung finanzieren werde. Es sollte das erste große Projekt der damals gerade gegründeten Til-Schweiger-Foundation werden. Er hat Wort gehalten. Der Filmprofi kam am 16. November erneut nach Osnabrück, um das Gebäude seiner Bestimmung zu übergeben. Bis zu 50 Kinder können dort in zwei Gruppenräumen betreut werden. 500.000 Euro gab die Stiftung, knapp 400.000 Euro steuerte das Land bei.

Helfen statt meckern

"Ich habe ein echtes Glücksgefühl, und es erfüllt mich mit großer Freude", sagt der Produzent von Filmen wie "Kokowääh" und "Honig im Kopf". Beim Dankes-Ständchen der Kinder seien ihm ein wenig die Tränen gekommen, gesteht er später sogar. Auch wenn die Lockerheit ein wenig auf der Strecke bleibt. Schweiger hat eine Botschaft: "Es ist viel schöner zu helfen, als zu meckern und unzufrieden zu Hause zu sitzen."

Aber es sei mittlerweile schwerer geworden, Gelder für seine Stiftung einzuwerben, räumt er ein. "Der Wind im Land hat sich gedreht, und die Populisten, die sagen, diese Menschen sollten zurückgehen oder am besten gar nicht erst herkommen, werden immer lauter." Schweiger findet jedoch noch immer, dass Flüchtlinge vor allem über Bildungsprojekte integriert werden müssen. "Sonst schaffen wir uns das nächste Problem", warnt Schweiger. "Und die Kriege und Probleme auf der Welt werden sich nicht einfach auflösen. Also versucht zu helfen, das macht euer Leben besser."

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) zeigte sich begeistert vom Engagement seines neuen Duz-Freundes. "Du hast Rückgrat gezeigt und etwas Großartiges entstehen lassen. Danke, dass du dieses Ding durchgezogen hast." In Zeiten, in denen Hetzparolen gegen Migranten immer lauter würden, sei es umso wichtiger, den Mund aufzumachen und sich für Anstand, Frieden und Integration zu engagieren, fordert Pistorius. "Dies ist ein großartiger Tag für alle, die sich für mehr Menschlichkeit einsetzen."

Der Minister ist begeistert

Zum Abschluss seines Besuches in der Flüchtlingsunterkunft macht Schweiger noch einen Schlenker zum Fitnessraum. Auch dafür hat seine Stiftung Geld gegeben. Er ist bereits seit einigen Monaten in Betrieb. Ali Bergmann (31) aus dem Libanon ist seit drei Jahren in Deutschland. Er leitet als Ehrenamtlicher die Flüchtlinge an.

Als Bergmann davon berichtet, dass viele sich noch weitere Geräte und eine Musikanlage wünschen, wühlt der Schauspieler in den Taschen seines Parkas. Dann drückt er Bergmann vier 50-Euro-Scheine in die Hand und sagt: "Dafür kaufst du die Musikbox, und um die anderen Dinge kümmere ich mich."

Martina Schwager


Diakonie

Mletzko: "Flüchtlingshilfe stärkt Zusammenhalt"




Uwe Mletzko
epd-bild/Dieter Sell

Mit dem Ausbau der Flüchtlingshilfe hat sich nach Einschätzung des scheidenden Bremer Diakoniemanagers Pastor Uwe Mletzko (50) auch die Kooperation zwischen Wohlfahrt und senatorischen Behörden in der Hansestadt verbessert. "Das war ein Kraftakt, das hat den Zusammenhalt gestärkt und uns zusammengeschweißt", sagte der langjährige Vorstandssprecher des Vereins für Innere Mission dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Wir haben die Probleme nicht gewälzt, sondern miteinander gelöst."

Mletzko ist am 15. November nach knapp neun Jahren in Bremen als Vorstandssprecher verabschiedet worden und nahm einen Tag später seine Arbeit in Niedersachsens größtem Diakonie-Unternehmen "Diakovere" in Hannover. Dort wird er neuer theologischer Geschäftsführer einer diakonischen Großeinrichtung mit 4.600 Beschäftigten. Unter dem Dach von Diakovere gibt es Krankenhäuser sowie Bildungs-, Alten-, Behinderten- und Jugendhilfeangebote. Mletzko bleibt Vorsitzender des Bundesverbandes der evangelischen Behindertenhilfe.

"Diakovere" war über Jahre defizitär, verbuchte 2015 aber wieder einen Gewinn. Auch der Bremer Verein für Innere Mission mit heute mehr als 700 Beschäftigten war lange im Minus. "Seit 2012 schreiben wir wieder schwarze Zahlen", bilanzierte Mletzko. Das sei mit einem innovativen Ausbau der Arbeit und mit einem Lohnverzicht der Beschäftigten von sechs Prozent erreicht worden, der noch bis März 2018 gelte, sagte Mletzko. "Besonders die Refinanzierung der Arbeit in der Altenhilfe ist nicht auskömmlich", kritisierte der leitende evangelische Theologe.

Zwar habe sich die Situation durch das Pflegestärkungsgesetz verbessert. Aber letztlich müssten auch die Krankenkassen und jeder Einzelne mehr zahlen. "Wir sind bereit, 60 Euro Stundenlohn für die Monteursstunde zu zahlen, wenn die Waschmaschine kaputt ist - aber keine 60 Euro für eine Stunde in der Altenpflege. Da brauchen wir eine andere Denke." So sei es wichtig, dass die Kassen die anfallenden Kosten bei tariforientierten Löhnen refinanzierten: "Nachgewiesene Leistungen sollten bezahlt werden."

Kritisch sieht Mletzko, dass Sozialausgaben vielerorts als Belastung angesehen werden. Aber: "Das Geld, das in eine gute Sozialpolitik gesteckt wird, sorgt dafür, dass der soziale Kitt in der Gesellschaft hält."

Neben der Flüchtlingshilfe und der Übernahme der Trägerschaft eines ökumenischen Studentenwohnheims hat die Innere Mission trotz finanzieller Probleme vor allem ihr Engagement in der Hospizarbeit ausgebaut. Auch die Freiwilligenarbeit wurde erheblich erweitet. Mit der "mission:menschlich" entstand in Mletzkos Dienstzeit überdies eine Stiftung, die Projekte in sozialen Brennpunkten unterstützt. Wer ihm in Bremen als Vorstandssprecher folgt, steht noch nicht fest.

Dieter Sell


Diakonie

Jugendhilfe-Standards für Flüchtlinge wahren



Die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe kritisiert Bestrebungen des Freistaates Bayern, die Jugendhilfe-Standards für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus Kostengründen abzusenken. "Die Auswirkungen für die Betroffenen wären fatal", warnte Diakonievorstand Christian Heine-Göttelmann am 11. November in Münster.

Die Kinder und Jugendlichen hätten Schlimmes erlebt und bräuchten Schutz und Hilfe, um später auf eigenen Füßen stehen zu können und in Beruf und Familie klarzukommen. "Integration ist nicht zum Billigtarif zu haben", betonte der Theologe.

Die Diakonie-Expertin Helga Siemens-Weibring wies darauf hin, dass Kinder und Jugendliche einen gesetzlichen Anspruch auf angemessene, wirksame Hilfen hätten. Diese Maßnahmen seien oft auch über die Volljährigkeit hinaus nötig, daher dürfe die Altersgrenze für junge Menschen in der Jugendhilfe nicht auf 18 Jahre herabgesetzt werden. Derzeit reichen Jugendhilfeleistungen bis zum 27. Lebensjahr.

Die bayerische Staatsregierung lehnt Jugendhilfe-Maßnahmen für volljährige Flüchtlinge ab und streitet seit Monaten mit den Trägern der überörtlichen Sozialhilfe über die Kosten. Das bayerische Sozialministerium strebt zudem eine Sonderregelung für minderjährige Flüchtlinge an, die allein nach Deutschland gekommen sind, um sie kostengünstiger und ohne intensivere Erziehungshilfen unterbringen zu können.



Pflege

Lilie: Überdurchschnittlich hohe Gehälter bei der Diakonie



Pflegekräfte bei den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden verdienen laut Diakonie-Präsident Ulrich Lilie überdurchschnittlich gut. Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände Diakonie und Caritas "sind nicht das Problem auf dem hart umkämpften Markt der Pflege", sagte Lilie laut Redetext am 12. November auf der Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen in Münster: "Es ist unumstritten, dass wir in der Pflege - und zwar landesweit - überdurchschnittlich hohe Gehälter zahlen. Wir brauchen uns nicht zu verstecken."

Das zeigten unabhängige Untersuchungen und das habe ihm auch Verdi-Chef Frank Bsirske bestätigt, sagte Lilie den Angaben zufolge. Es sei schlicht falsch zu glauben, dass die Diakonie ihre Mitarbeiterinnen in der Pflege schlecht bezahle. Das kirchliche Arbeitsrecht habe zu Unrecht keinen guten Ruf, bedauerte der Präsident des evangelischen Wohlfahrtsverbands.

Die Grünen traten auf der Bundesdelegiertenkonferenz für Reformen beim kirchlichen Arbeitsrecht ein. Die Delegierten verabschiedeten am 13. November mit großer Mehrheit den Leitantrag des Parteivorstandes "Religions- und Weltanschauungsfreiheit in der offenen Gesellschaft". Die Grünen wollen, dass in kirchlichen Betrieben Streiks möglich sind. Außerdem stoßen sie sich an Regelungen in der katholischen Kirche, die Sanktionen gegen Wiederverheiratete und Homosexuelle ermöglichen.



Krankenhäuser

Ver.di will Tarifverträge gegen Personalnot in der Krankenpflege



Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di will die Personalnot in der Krankenpflege zum Thema von Tarifverhandlungen machen. Sylvia Bühler vom ver.di-Bundesvorstand sagte am 11. November in Berlin, an dem chronischen Personalmangel ändere sich nichts. Sie warf der Koalition von Union und SPD vor, sich weiter um gesetzliche Vorgaben für die Personalausstattung in Kliniken herumzudrücken.

Die Gewerkschaft will in allen Bundesländern die Personalausstattung in die Tarifverhandlungen einbeziehen. Bühler sagte, die Beschäftigten in den Kliniken seien nicht mehr bereit, ständig auf Pausen zu verzichten und aus ihren freien Wochenenden zur Arbeit zu kommen. Vorbild für den "Tarifvertrag Entlastung" ist der in diesem Jahr nach Streiks an der Berliner Universitätsklinik Charité erreichte Abschluss, der eine Aufstockung des Pflegepersonals beinhaltet.

In einer Resolution von 300 Betriebsräte-Vertretern zur Unterstützung der ver.di-Kampagne hieß es, den Interessenvertretungen lägen Zehntausende von Gefährdungsanzeigen vor. Mit solchen Anzeigen machen Beschäftigte ihren Arbeitgeber darauf aufmerksam, dass durch Arbeitsüberlastung Fehler zulasten der Patienten passieren können und lehnen die Haftung dafür ab.



Kirchen

Bayerische Diözesen laden Gewerkschafter zu Lohnverhandlungen ein



Die Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen hat erstmals Gewerkschaften zur Mitarbeit eingeladen. Sie bittet sie, ab März 2017 zwei Vertreter bis zum Ende der laufenden Amtszeit am 31. August 2018 in die Kommission zu entsenden. Damit wird ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt vom November 2012 umgesetzt, in dem entschieden wurde, dass der "Dritte Weg", das Arbeitsrechtsregelungsverfahren der Kirchen, die organisatorische Einbindung der Gewerkschaften erfordert (Az.: 1 AZR 179/11).

Hintergrund für den "Dritten Weg" ist Artikel 140 des Grundgesetzes, der den Kirchen das Recht einräumt, ihre Angelegenheiten und somit auch das Arbeitsrecht selbst zu regeln. Die Arbeitsrechtsregelungen im Bereich der Kirchen kommen daher nicht durch den Abschluss von Tarifverträgen zustande, sondern aufgrund des Leitbildes der Dienstgemeinschaft durch paritätisch – mit der gleichen Zahl von Vertreterinnen und Vertretern der kirchlichen Dienstgeber und der Dienstnehmer – besetzte Kommissionen. Diesen sollen nun zusätzlich Vertreter von Gewerkschaften angehören und, um die Parität zu wahren, eine entsprechende Zahl von zusätzlichen Vertreterinnen oder Vertreter kirchlicher Dienstgeber.

Im Bereich der bayerischen Diözesen sind alle kirchlichen Dienstgeber an die durch die Kommission beschlossenen Regelungen gebunden, es sei denn, sie wenden die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Deutschen Caritasverbandes an. Damit gibt es keinen tariffreien Raum.



Kirchen

Oldenburger Diakonie plädiert für Branchentarifvertrag Soziales



Die Diakonie im Oldenburger Land macht sich weiter für einen Branchentarifvertrag "Soziales" stark. "Wer sich für andere Menschen einsetzt und einen sozialen Beruf ausübt, muss angemessen entlohnt werden", sagte Diakonie-Vorstand Thomas Feld am 11. November bei einer Tagung der Diakonischen Konferenz. Bei der Diakonie sei das über eine tarifliche Entlohnung sichergestellt. Dazu sollten sich alle Arbeitgeber durchringen.

Zur Diakonie im Oldenburger Land gehören etwa 70 Einrichtungen wie Fachkliniken, Altenheime und Jugendhilfeeinrichtungen. Ihre soziale Arbeit sei mit einer Eigenkapitalquote von fast 37 Prozent solide finanziert, sagte Vorstand Uwe Kollmann. Im laufenden Jahr könne deshalb an alle Mitarbeiter die Jahressonderzahlung ausgezahlt werden. In der Vergangenheit waren Hinrichs zufolge einige Einrichtungen in der Altenhilfe dazu wirtschaftlich nicht in der Lage, und die Mitarbeitenden mussten auf das Weihnachtsgeld verzichten.



Fusion

Südwesten: Diakonissen und Landesverein wollen 2018 verschmelzen



Die Diakonissen Speyer-Mannheim und der Landesverein für Innere Mission in der Pfalz (LVIM) sind auf dem Weg zur Fusion. Mit einem Zusammenschluss zu einem diakonischen Träger sei Anfang 2018 zu rechnen, sagte der pfälzische Kirchenpräsident Christian Schad als Verwaltungsratsvorsitzender der Diakonissen am 16. November dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Speyer. "Unter dem Dach der Diakonissen" werde ein neues diakonisches Unternehmen entstehen, das in seinen Einrichtungen im deutschen Südwesten rund 5.700 Mitarbeitende beschäftigen und etwa 115.000 Menschen jährlich betreuen würde.

Der Verwaltungsrat der Diakonissen hat bereits einstimmig beschlossen, Gespräche mit dem Landesverein über einen Zusammenschluss aufzunehmen. Die Mitgliederversammlung des LVIM hatte ihrerseits bereits den Vorstand und Verwaltungsrat beauftragt, ein Zusammengehen vorzubereiten.

In den nächsten Monaten würden die wirtschaftliche Situation und die Perspektiven des LVIM sorgfältig analysiert, sagte Schad. Dass die Fusion nach gescheiterten Anläufen dieses Mal komme, sei keine "Frage des Ob mehr, sondern des Wie". Die Einrichtungen und Mitarbeitenden des Landesvereins würden in das neu entstehende diakonische Unternehmen übernommen, sicherte der Kirchenpräsident zu. Die Fusion sei keine "Übernahme" des Landesvereins: "Es kommt zusammen, was zusammen gehört."

Der LVIM mit Sitz in Bad Dürkheim ist besonders im Zuge der Schließung seines Evangelischen Krankenhauses in Zweibrücken in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Das vergangene Geschäftsjahr schloss er mit einem Minus von 4,3 Millionen Euro ab. Bereits seit November 2015 werden die operativen Geschäfte des Landesvereins gemeinsam von der kaufmännischen Leitung der Diakonissen und dem LVIM-Vorstand geführt. Insgesamt hätten sich die Einrichtungen des Landesvereins aufgrund einer hohen Auslastung und engagierten Mitarbeiterschaft gut entwickelt, informierte der Vorstand Rainer Doll.

Die Diakonissen mit Sitz in Speyer haben Einrichtungen und Dienste in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und dem Saarland mit rund 4.300 Mitarbeitenden, rund 350 Ehrenamtlichen und erwirtschaften einen Jahresumsatz von 250 Millionen Euro. Der LVIM betreibt unter anderem ein Krankenhaus in Bad Dürkheim, zwei medizinische Versorgungszentren, acht stationäre Altenhilfezentren und ein Zentrum für Validation in Wachenheim. Der diakonische Träger beschäftigt rund 1.400 Mitarbeitende und wird von 280 Ehrenamtlichen unterstützt.



Behinderung

Werkstätten für behinderte Menschen Mainz umbenannt



Eine der größten rheinland-pfälzischen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen trennt sich von der Bezeichnung "Behindertenwerkstatt". Die "Werkstätten für behinderte Menschen Mainz gGmbH" (WFB) werde ab sofort unter dem Namen "in.betrieb gGmbH" firmieren, teilte die Geschäftsleitung am 14. November mit. Der Namenswechsel sei Ausdruck der weitreichenden internen Reformen, die das Sozialunternehmen in den vergangenen Jahren durchlaufen habe.

"Die WfB ist schon lange nicht mehr nur Werkstatt im ursprünglichen Sinn", sagte Geschäftsführer Michael Huber. Stattdessen seien neue Arbeitsfelder wie zwei integrative Kindertagesstätten, das größte ambulante Wohnprojekt der Region oder die Beratungsstelle zu Sexualität und Behinderung "Liebelle" hinzugekommen. Immer mehr Menschen empfinden laut Huber den Begriff "Werkstatt" außerdem als stigmatisierend.

In der Region um Mainz zählt "in.betrieb" zu den größten Arbeitgebern. An zwei Standorten in Mainz und Nieder-Olm werden mehr als 580 Menschen mit Behinderungen beschäftigt. Knapp 50 weitere Personen werden in einer Tagesförderstätte betreut. In den verschiedenen Arbeitsbereichen arbeiten außerdem rund 200 Betreuer, Verwaltungskräfte und sonstige Angestellte. Gesellschafter des Sozialunternehmens sind die Stadt Mainz und der Landkreis Mainz-Bingen, der Verein Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung und weitere Selbsthilfevereinigungen.



Medizinethik

Hephata: Keine Hinweise auf Medikamententests an Heimkindern



Erste Nachforschungen des Hessischen Diakoniezentrums Hephata haben einen Verdacht auf Medikamententests an Heimkindern in den 1950er bis 1970er Jahren nicht erhärten können. Wie das Diakoniezentrum am 16. November mitteilte, seien Akten im eigenen Archiv sowie im Pharmaunternehmen Merck eingesehen worden. Auch Rückmeldungen von Zeitzeugen, die Hephata um Hilfe bei der Aufklärung gebeten habe, hätten keine Hinweise in dieser Richtung erbracht.

Anlass für die Nachforschungen war die Nennung der Stichworte "Hephata, Treysa" im Quellenverzeichnis eines wissenschaftlichen Aufsatzes der Pharmazeutin Sylvia Wagner aus Krefeld. Sie hatte in Archiven von Pharma-Herstellern und in alten Ausgaben medizinischer Fachzeitungen Hinweise auf bundesweit rund 50 Studien an Heimkindern in den 1950er bis 1970er Jahren entdeckt.

Laut Hephata-Vorstandssprecher Maik Dietrich-Gibhardt liegt in Bezug auf Hephata bisher lediglich ein Brief vom Dezember 1957 an eine seinerzeit in Hephata tätige Ärztin vor. Darin werde angekündigt, dass das Medikament Decentan (ein Mittel zur Behandlung psychischer Störungen) mit separater Post geliefert werde, sagte Dietrich-Gibhardt. Ob das Medikament aber tatsächlich geliefert und dann auch verabreicht wurde, sei nicht bekannt.

Auf den Aufruf an Betroffene oder Zeitzeugen hätten sich bislang acht Personen gemeldet. Zwei von ihnen seien nicht in einem Hephata-Heim gewesen, die Angaben der anderen sechs hätten keine Hinweise auf eine mögliche Pharma-Studie erbracht, sagte der Vorstandssprecher.



Gesundheit

Hotline hilft Unternehmen bei Problemen mit Suchtkranken



Mit einer neuen Hotline will die baden-württembergische Landesstelle für Suchtfragen kleinen Unternehmen im Umgang mit suchtkranken Mitarbeitern helfen. Unter der Telefonnummer 0800-0777088 erfahren Führungskräfte, wie sie auf Alkohol- und andere Suchtprobleme in ihrem Team reagieren können, teilte die Landesstelle am 15. November in Stuttgart mit. Besetzt wird die Hotline von der Evangelischen Gesellschaft (eva) in Stuttgart, die sich seit 1979 in der betrieblichen Suchtprävention engagiert.

Alleine durch Alkoholmissbrauch entstehen auch kleineren Unternehmen erhebliche Schäden. Jede sechste Kündigung gehe auf ein Trinkproblem zurück, sagte Winfried Plötze, Landesgeschäftsführer der Barmer GEK, die das Hotline-Projekt finanziell unterstützt. Alkoholkranke hätten im Durchschnitt pro Jahr 40 Fehltage mehr als Nichtbetroffene. Auch der Missbrauch von Medikamenten oder illegalen Drogen schade Mitarbeitern wie Firmen.

Die Hotline soll es kleineren Unternehmen leichter machen, sich professionelle Hilfe zu holen. Sascha Lutz, Leiter des eva-Beratungs- und Behandlungszentrum für Suchterkrankungen, sieht als erstes Ziel, Vorgesetzte auf ein Gespräch mit suchtmittelabhängigen Mitarbeitern vorzubereiten. Auch die Vermittlung zu Beratungsstellen in der Region des Unternehmens gehöre zum Angebot der Hotline. Zudem könnten Anrufer erfahren, wie sie Präventionsprogramme auch in kleineren Betrieben einführen.



Baden-Württemberg

Über 2.000 traumatisierte Flüchtlinge in Therapie



Im vergangenen Jahr haben die fünf Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (PSZ) in Baden-Württemberg 2.083 Patienten aus über 35 Nationen behandelt. Zahlreiche Flüchtlinge seien aufgrund ihrer Erlebnisse im Herkunftsland, auf der Flucht - und teilweise auch aufgrund der Erfahrungen in Deutschland - traumatisiert, teilte die Liga der freien Wohlfahrtspflege am 14. November in Stuttgart mit.

2017 sollen den Angaben zufolge bundesweit rund 8,2 Millionen Euro für die Beratung und Betreuung von Flüchtlingen zur Verfügung stehen. Wie viel von dieser Summe Baden-Württemberg erhalte, stehe noch nicht fest, sagte Jürgen Blechinger, Vorsitzender des Ligaausschusses Migration. "Auf Basis von Erfahrungswerten können wir aber mit 13 bis 14 Prozent rechnen."



Jubiläum

Verband diakonischer Dienstgeber feiert 20-jähriges Bestehen



Der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) hat sein 20-jähriges Bestehen im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung gefeiert. Am 11. November seien rund 100 Vorstände und Geschäftsführer diakonischer Träger und Einrichtungen in Frankfurt am Main zusammengekommen, teilte der Verband in Berlin mit. Diakonie-Präsident Ulrich Lilie würdigte den Zusammenschluss als einen "geschätzten Impulsgeber für viele diakonische und sozialpolitische Themen".

Vorstandsvorsitzender Christian Dopheide sagte, der Verband biete eine Plattform für innovative Ideen und zur Förderung einer fairen Sozialpartnerschaft, um diakonische Flächentarife langfristig zu erhalten.

Laut VdDD wurde bei einer Podiumsdiskussion die Zukunft sozialer Dienstleistungen aus Sicht der Gesellschaft, der Kunden und der Mitarbeitenden reflektiert. Carsten Knop, Ressortleiter für Wirtschaft und Unternehmen der "Franfurter Allgemeinen Zeitung", warnte in seinem Vortrag, Unternehmen wie IBM oder Google stünden schon bereit, um neue Geschäftsfelder im sozialen Bereich zu erschließen.

Der geschäftsführende Institutsleiter des Fraunhofer Institus für Arbeitswirtschaft und Organisation, Wilhelm Bauer, sagte, eine Personalintensität wie im heutigen Gesundheitssystem sei im Jahr 2030 nicht mehr möglich. Als Grund nannte er den demographischen Wandel. Der Fachkräftemangel könne aber durch Automatisierung und Digitalisierung aufgefangen werden, sagte der Experte.

Nach eigenen Angaben vertritt der VdDD als diakonischer Bundesverband Interessen von mehr als 180 Mitgliedsunternehmen und fünf Regionalverbänden mit mehr als 400.000 Beschäftigten.



Auszeichnung

Tübinger Lebens-Phasen-Haus gewinnt Deutschen Alterspreis 2016



Die Robert Bosch Stiftung hat das Projekt "Lebens-Phasen-Haus - Ein Zuhause ein Leben lang" der Universität Tübingen mit dem Deutschen Alterspreis 2016 ausgezeichnet. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) übergab am 15. November den mit 60.000 Euro dotierten Preis der Robert Bosch Stiftung in Berlin.

Im Lebens-Phasen-Haus in Tübingen wird gezeigt, welche Techniken den Alltag von Senioren erleichtern. Zum Beispiel lässt sich die Haustür per Fingerabdruck öffnen, im Boden verlegte Lichtbänder leiten den Bewohner nachts vom Bett zum Badezimmer und der Herd in der Küche kann in der Höhe verstellt werden. Die meisten der Möbel seien keine Zukunftsprodukte, sondern könnten im Handel gekauft werden, hieß es.

Zudem gilt das Haus als ein Ort, in dem Menschen aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft untereinander und mit Senioren ins Gespräch kommen. Die Jury bewertete diesen Dialog als vorbildhaft.

Den mit 40.000 Euro dotierten zweiten Preis erhielt die Lebenstraumgemeinschaft Jahnishausen in Riesa (Sachsen). Das Hamburger Wohnprojekt für Senioren unterschiedlicher Kulturen Veringeck bekam den dritten Preis in Höhe von 20.000 Euro.

Mit dem Deutschen Alterspreis zeichnet die Robert Bosch Stiftung die besten Ideen im und fürs Altern aus, in diesem Jahr unter dem Motto "Vielfältig Wohnen".




sozial-Recht

Landesarbeitsgericht

Fristlose Kündigung wegen schwerer Beleidigung




Schwere Beleidigungen können zur Kündigung führen.
epd-bild/Jens Schulze
Schwere Beleidigungen am Arbeitsplatz können nach einem Gerichtsurteil nicht mit einem vermeintlich legeren Umgangston im Betrieb entschuldigt werden. Die Ansprache "Hi Arschloch" rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

Eine Kinderkrankenschwester, die eine Kollegin als "faule Sau" begrüßt und in einer SMS mit "Hi Arschloch" anspricht, kann vom Arbeitgeber sofort entlassen werden. Bei derartigen Beschimpfungen ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am 10. November veröffentlichten Urteil.

Das Maß war voll

Geklagt hatte eine 46-jährige Kinderkrankenschwester. Die Frau ist seit fast 20 Jahren in einer Caritas-Einrichtung beschäftigt. Doch offenbar fehlte es ihr an der "guten Kinderstube". Am 7. Juli 2014 erteilte der Arbeitgeber ihr drei Abmahnungen, eine davon wegen der Beleidigung einer Kollegin als "linke Bazille".

Die Abmahnung beeindruckte die 46-Jährige jedoch nicht. Am Abend des 30. September 2014 beschwerte sie sich per SMS an ihre Gruppenleiterin über ihre Arbeit. Darin schrieb sie: "Hi Arschloch. Meine liebe Irene könnt sich heute noch bekotzen, dass du sie umarmt hast u. dich verabschiedet hast!" Es fielen zudem noch die Worte "faule Sau".

Für die kirchliche Einrichtung war damit das Maß voll. Die Kinderkrankenschwester wurde fristlos, hilfsweise außerordentlich mit Auslauffrist zum 30. Juni 2015 gekündigt. Die Angestellte legte Kündigungsschutzklage ein und verlangte zudem die Entfernung der Abmahnungen aus ihrer Personalakte. Die als Beleidigung empfundene SMS bedauere sie. Sie habe lediglich ihren Unmut über die Arbeit Luft machen wollen, außerdem habe sie zuvor Alkohol getrunken.

Störung des Betriebsfriedens

Es habe sich um einen einmaligen Ausrutscher gehandelt. Der Umgangston sei sowieso am Arbeitsplatz "leger". So werde man dort mit "na, Alte, wie geht’s" oder "für unsere Rentner" angesprochen. Schließlich müsse auch ihre fast 20-jährige Betriebszugehörigkeit zu ihren Gunsten berücksichtigt werden.

Doch das LAG empfand den in der SMS verwendeten Text nicht als "legeren Ton", sondern als schwerwiegende Beleidigungen einer Kollegin, die einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. Der Kinderkrankenschwester könne sich auch nicht auf ihr Recht auf freie Meinungsäußerung berufen.

Hier sei die Klägerin zudem einschlägig abgemahnt worden, da sie zuvor schon eine Kollegin als "linke Bazille" bezeichnet hatte. Erfahre ein Arbeitgeber von solchen Beleidigungen, müsse er dies keinesfalls dulden, so das LAG. Denn das Fehlverhalten sei geeignet, "den Betriebsfrieden irreparabel zu zerstören".

Die lange Betriebszugehörigkeit von fast 20 Jahren bei Kündigungsausspruch machten die schweren Beleidigungen nicht ungeschehen. Einen Anspruch auf die Entfernung der anderen Abmahnungen habe die Klägerin mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch nicht mehr.

Az.: 4 Sa 350/15

Frank Leth


Bundesarbeitsgericht

Unterschriebene Arbeitsvertragsänderung ist bindend



Arbeitnehmer, die sich schriftlich mit einer Änderung ihrer im Arbeitsvertrag festgeschriebenen betrieblichen Altersversorgung einverstanden erklären, können die Entscheidung nicht mehr rückgängig machen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am 15. November verkündeten Urteil zur Bayerischen Landesbank klargestellt.

Dem Kläger, der seit Oktober 2000 bei der Bank beschäftigt ist, wurde laut Arbeitsvertrag eine an Beamten orientierte sogenannte Gesamtversorgung zugesichert. Das damit verbundene Versorgungsrecht beinhaltete nicht nur eine hohe Altersversorgung, es war auch mit einem besseren Kündigungsschutz, Anspruch auf Beihilfe und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ähnlich wie bei Staatsbediensteten verbunden.

Als die Bank 2009 in wirtschaftliche Bedrängnis geriet, widerrief sie die für sie teure Versorgungszusage. Stattdessen bot sie ihren Mitarbeitern eine geringere beitragsorientierte betriebliche Altersversorgung an. Im Gegenzug sollten die Betroffenen auf die vorherige Gesamtversorgung verzichten.

Der Kläger unterschrieb den Verzicht, ein Teil seiner Kollegen jedoch nicht. Erst auf dem Klageweg konnten diese durchsetzen, dass die Landesbank ihr einmal gewährtes Gesamtversorgungssystem nicht widerrufen kann. Der Kläger wollte nun ebenfalls wieder davon profitieren.

Doch das ist nicht möglich, urteilte das BAG. Er habe seinen Verzicht auf die ursprüngliche Versorgung erklärt. Das sei ein bindende Entscheidung. Die von der Bank angeregte Arbeitsvertragsänderung sei zudem transparent und verständlich und stelle keine unzulässige Benachteiligung dar.

Az: 3 AZR 539/15



Bundesarbeitsgericht

Urlaubsanspruch auch bei Beschäftigungsverbot



Arbeitnehmerinnen haben auch bei einen Beschäftigungsverbot wegen einer Schwangerschaft einen Urlaubsanspruch. Wenn die Schwangere den Urlaub nicht genommen hat, steht ihr eine Urlaubsabgeltung zu, stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am 9. November veröffentlichten Urteil vom 9. August 2016 klar.

Damit bekam eine Arbeitnehmerin recht, die im Blutspendebereich für die Entnahme von Blut und Blutbestandteilen zuständig war. Anfang 2013 hatte der Arbeitgeber ihr insgesamt 17 Urlaubstage in den Monaten Juli, August und Oktober genehmigt. Doch als die Frau im Juni von ihrer Schwangerschaft erfuhr, wurde zum Schutz von Mutter und Kind ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Sie arbeite mit infektiösem Material, so die Begründung.

Als dann das Arbeitsverhältnis endete, forderte die Frau die Abgeltung ihres nicht genommenen Urlaubs. Der Arbeitgeber lehnte dies ab. Die Beschäftigte habe doch wegen des Beschäftigungsverbotes frei gehabt und habe sich also erholen können.

Dies sah das BAG jedoch anders. Damit der Urlaubsanspruch erlöschen könne, müsse eine Arbeitspflicht des Arbeitnehmers bestehen. Für die Klägerin habe wegen des mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes aber keine Arbeitspflicht bestanden. Eine Ersatztätigkeit habe der Arbeitgeber der Frau auch nicht zugewiesen. Unerheblich sei es, dass die Klägerin sich während des generellen Beschäftigungsverbots ebenso wie in einem Urlaub hätte erholen können. Da die Klägerin ihren Urlaub wegen des Endes des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen konnte, habe sie Anspruch auf Urlaubsabgeltung, insgesamt 1.400 Euro.

Az.: 9 AZR 575/15



Verwaltungsgericht

Schwarzarbeit kann Ausweisung eines Ausländers begründen



Ausländer, die schwarzarbeiten und außerdem noch Menschen illegal beschäftigten, können ausgewiesen werden. Derartige Verstöße gegen des Steuer- und das Sozialversicherungsrecht stellten ein "schwerwiegendes Ausweisungsinteresse" Deutschlands dar, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am 4. November bekanntgegebenen Urteil.

Im konkreten Fall ging es um einen aus dem Kosovo stammenden Mann mit einem gültigen schwedischen Aufenthaltstitel. Nach seiner Einreise in Deutschland im April 2015 wurde er ein halbes Jahr später bei einer Schwarzarbeiterkontrolle auf einer Baustelle angetroffen.

Er gab dabei an, dass er lange Zeit bei einer deutschen Firma gearbeitet hatte. Auch als Selbstständiger habe er ein Abbruchgewerbe betrieben und dabei zeitweise auch zwei Arbeiter beschäftigte. Doch der Mann war weder selbst bei der Rentenversicherung angemeldet, noch die ausländischen Arbeitnehmer, die er beschäftigte.

Der Landkreis Neuwied wies daraufhin den Mann aus und legte eine dreijährige Sperrfrist für die Wiedereinreise fest.

Das Verwaltungsgericht bestätigte nun wegen der Rechtsverletzungen die Ausweisungsanordnung. Zum einen habe sich der Kläger mit seinem schwedischen Aufenthaltstitel nur drei Monate in Deutschland aufhalten dürfen. Zum anderen habe er nicht nur selbst in Deutschland schwarzgearbeitet, sondern auch noch Schwarzarbeiter beschäftigt.

Wegen dieser Rechtsverletzungen bestehe ein "schwerwiegendes Ausweisungsinteresse". Die Ausweisung sei für ihn zumutbar, auch wenn sein erwachsener Sohn in Deutschland lebe.

Az.: 3 K 349/16.KO



Oberlandesgericht

Mutter erhält im Streit mit Ex-Partner alleiniges Sorgerecht



Das Oberlandesgericht Hamm hat im Sorgerechtstreit eines nicht verheirateten, zerstrittenen Elternpaares zugunsten der Mutter entschieden. Nach dem Gesetz stehe die elterliche Sorge für das Kind in einem solchen Fall zunächst allein der Kindesmutter zu, heißt es in dem am 16. November veröffentlichten rechtskräftigen Beschluss.

Einem Antrag auf gemeinsames Sorgerecht werde nur dann zugestimmt, wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht, hieß es. Laut einem familienpsychologischen Sachverständigen seien in diesem Fall aber weder eine hinreichend tragfähige soziale Beziehung zwischen den getrennten Eltern noch ein Mindestmaß an Übereinstimmung in Erziehungsfragen gegeben, führte das Gericht aus.

Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Familiengerichts Gelsenkirchen-Buer, das die Klage des Vaters in erster Instanz abgewiesen hatte.

Nach der Trennung 2013 hatten sich die Eltern in einem ersten Verfahren auf ein dem Kindesvater zustehendes Umgangsrecht mit dem Kind verständigt. Nachdem seine Ex-Lebensgefährtin mit dem Sohn nach Niedersachsen umgezogen war, wollte der Mann nun nachträglich das gemeinsame Sorgerecht mit Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind einklagen.

Das Oberlandesgericht erklärte, wenn es gänzlich an einer Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit beider Kindeseltern fehle, ziehe das Gesetz die alleinige Sorge der Kindesmutter vor. Schon eine Phase des Erprobens der gemeinsamen elterlichen Sorge würde dem Kindeswohl schaden. Zudem fehle den Eltern die Fähigkeit zur Selbstreflexion und zu einem Aufeinanderzugehen.

Az.: 3 UF 139/15



Justiz

Soziales

Kein Assistenzhund für traumatisiertes Verbrechensopfer



Traumatisierte Gewaltopfer haben keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Assistenzhund. Das rheinland-pfälzische Landessozialgericht in Mainz hob in einem am 17. November veröffentlichten Urteil die Entscheidung der Vorinstanz auf. Das Tier diene "weder der Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung noch dem Behinderungsausgleich", befanden die Richter. Die Klägerin hatte sich auf das Opferentschädigungsgesetz berufen.

Die Frau war im Jugendalter Opfer sexueller Angriffe geworden und an einer posttraumatischen Belastungsstörung erkrankt. Sie hatte für 2.000 Euro einen Flatdoodle-Hund erworben, der sie emotional stabilisieren und für weitere 1.000 Euro eine Spezialausbildung erhalten sollte. In erster Instanz hatte das Sozialgericht Mainz noch entschieden, dass die Klägerin einen Anspruch auf Kostenübernahme für den Hund habe, weil sie aus medizinischen Gründen auf ihn angewiesen sei. Als Hilfsmittel komme auch der Assistenzhund, nicht nur ein Blindenführhund in Betracht.

Die Berufungsrichter sahen dies anders. Beim Einsatz eines Assistenzhundes bei der Traumatherapie handele es sich um eine neue Behandlungsmethode, deren Nutzen noch nicht abschließend geklärt sei. Das Tier sei auch nicht für den Ausgleich einer Behinderung nötig, da die Klägerin Alltagssituationen auch ohne dessen Hilfe bewältigen könne.

Az.: L 4 VG 15/15



Gerichtshof für Menschenrechte

Verbot von Hausgeburten mit Hebamme in Tschechien rechtens



Das in Tschechien bestehende faktische Verbot von Hausgeburten mit Hilfe einer Hebamme ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) rechtens. Wie der EGMR am 15. November in Straßburg urteilte, muss das Recht auf die Entscheidung über die Geburt gegen die staatliche Gesundheitsvorsorge abgewogen werden. In den zwei vorliegenden Fällen habe der Staat die Gesundheitsvorsorge höher erachtet und die Europäische Menschenrechtskonvention nicht verletzt, urteilten die Richter in einem Berufungsverfahren.

Zum einen ging es um eine Frau, die bei der Geburt ihres ersten Kindes im Krankenhaus schlechte Erfahrungen gemacht hatte. Sie war den Angaben des Gerichts zufolge zu Eingriffen gedrängt worden, die sie eigentlich nicht wollte. Ihr zweites Kind wollte sie daher 2010 zu Hause mit einer Hebamme zur Welt bringen. Dabei erfuhr sie, dass Hebammen nur helfen dürfen, wenn eine bestimmte medizinisch-technische Ausstattung vorhanden sei. Außerdem zahle bei Hausgeburten die Krankenkasse nicht. Letztlich bekam die Frau das Kind zu Hause ohne Hebamme.

Im zweiten Fall hatte eine Frau bereits zwei Kinder mit Hilfe von Hebammen zu Hause zur Welt gebracht, aber jeweils ohne behördliche Erlaubnis. Für ihre gewünschte dritte Hausgeburt fand sie wegen der staatlichen Vorschriften keine Hebamme mehr und kam deshalb in einem Krankenhaus nieder.

Der Menschenrechtsgerichtshof urteilte nun, dass die Rechtslage die Frauen de facto gezwungen habe, entweder im Krankenhaus oder aber ohne Hilfe zur Hause zu gebären. Dies wertete er tatsächlich als Eingriff in das von der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Recht auf Privatleben. Er machte aber zugleich geltend, dass die staatlichen Behörden einen beträchtlichen Ermessensspielraum hätten. In den vorliegenden Fällen habe Tschechien diesen genutzt, um Gesundheitsrisiken für Mutter und Kind zu minimieren. Beispielsweise könne ein Kaiserschnitt nötig werden oder das Neugeborene besonderer Pflege bedürfen, die nur in einer Klinik zu leisten sei, erläuterte der EGMR.

Das Gericht bestätigte dessen ungeachtet Bedenken der Klägerinnen. Es stellte fest, dass die Bedingungen für Krankenhausgeburten in der Tschechischen Republik nicht überall gut genug zu sein schienen, dass etwa Wünsche der Mütter nicht voll respektiert zu werden schienen. Hier drang das Gericht auf Verbesserungen.

Der EGMR hatte in einem ersten Entscheid bereits 2014 die Klage der Frauen abgewiesen. Das aktuelle Urteil der Großen Kammer wurde von 17 Richtern getroffen, von denen fünf eine abweichende Meinung vertraten, und ist endgültig.

Az.: 28859/11 und 28473/12




sozial-Köpfe

Kirchen

Welskop-Deffaa neuer Vorstand beim Deutschen Caritasverband




Eva Maria Welskop-Deffaa
epd-bild/Walter Wetzler
Beim Deutschen Caritasverband gibt es einen Wechsel im Vorstand. Eva Maria Welskop-Deffaa ist am 14. November vom Caritasrat zum neuen Vorstandsmitglied des katholischen Wohlfahrtsverbandes gewählt worden.

Die 57-Jährige tritt die Nachfolge von Georg Cremer als Vorstand für Sozial- und Fachpolitik an. Cremer erreicht im kommenden Jahr das Rentenalter.

Welskop-Deffaa soll ihr Amt im dreiköpfigen Vorstand am 1. Juli 2017 antreten. Sie ist seit März 2013 Mitglied im Bundesvorstand der Gewerkschaft ver.di. Zuvor war sie Leiterin der Abteilung "Gleichstellung" im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ferner leitete sie das Referat "Wirtschaft und Gesellschaft" im Generalsekretariat des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK).

Caritas-Präsident Peter Neher sagte, Welskop-Deffaa werde mit ihrer Kompetenz die vielfältigen Themen und Positionen des Deutschen Caritasverbandes mitgestalten. Sie verantwortet die Bereiche der Sozial- und Fachpolitik wie Migration, Pflege und Behinderung, Familie und Generationen. Zusätzlich ist sie für das Berliner Büro mit den Vertretungen in Berlin und Brüssel zuständig.

Caritas-Generalsekretär Georg Cremer wird im kommenden Jahr 65 Jahre alt. Er ist seit 2000 Generalsekretär des Verbandes. Seine Aufgabe als stellvertretender Vorsitzender des Vorstands übernimmt Hans Jörg Millies (53), Vorstand Finanzen, Personal und unternehmerische Belange. Er behält seinen bisherigen Geschäftsbereich.



Weitere Personalien



Christoph Stolte wird neuer Vorstandsvorsitzender der Diakonie Mitteldeutschland. Das beschloss die Herbsttagung der Synode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland am 17. November in Erfurt. Er folgt damit dem amtierenden Vorstandsvorsitzenden der Diakonie Mitteldeutschland, Oberkirchenrat Eberhard Grüneberg, der zum 1. Juli 2017 aus dem aktiven Dienst ausscheidet. Stolte, der seit 2007 Direktor der Stadtmission Dresden ist, setzte sich in geheimer Abstimmung im zweiten Wahlgang gegen den Superintendenten des Kirchenkreises Wittenberg, Christian Beuchel, mit 51 zu 19 Stimmen bei 4 Enthaltungen durch. Träger der Diakonie Mitteldeutschland sind die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) und die Evangelische Landeskirche Anhalts.

Marco Mohrmann ist als neuer Kaufmännischer Vorstand der Diakonischen Stiftung Wittekindshof in Bad Oeynhausen offiziell eingeführt worden. Zugleich wurde sein Vorgänger Dieter Hakenberg in einem Festakt am 11. November aus seinem Amt verabschiedet. Der 50-jährige Diplomkaufmann Mohrmann war zuletzt als Geschäftsführer beim DRK-Landesverband Oldenburg tätig. Davor war er unter anderem Geschäftsführer beim AWO-Bezirksverband Weser-Ems. Er hat sein Amt beim Wittekindshof bereits am 1. Oktober angetreten. Der 62-jährige Hakenberg werde seinen Nachfolger bei der Einarbeitung unterstützen, hieß es. Bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand werde er Spezialaufgaben im Finanz- und Wirtschaftsbereich der Stiftung übernehmen.

Manfred Szuszies (64), Diplom-Kaufmann, hat den Vorstandsvorsitz im Aufsichtsrat des Diakonisches Werkes Oldenburg übernommen. Er tritt die Nachfolge des Juristen Christian A. Fricke an, der seinen Sitz in dem achtköpfigen Gremium aus gesundheitlichen Gründen abgab. Szuszies war bis Januar 2016 Geschäftsführer der Commerzial Treuhand GmbH, einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Zudem engagiert er sich in der Oldenburger Stiftung Ambulanter Hospizdienst und ist dort Mitglied des Vorstandes. Vom Aussichtsrat des Diakonischen Werkes Oldenburg ist Szuszies in den Aufsichtsrat des Ev. Krankenhauses Oldenburg entsendet worden. Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Jürgen Otzen.

Hermann Schulte-Sasse (68), Bremens ehemaliger Gesundheitssenator, ist zum neuen ehrenamtlichen Vorsitzenden des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in Bremen gewählt worden. Er ist Nachfolger von Gerd Wenzel, der das Amt nach zwölf Jahren niedergelegt hat. Der Paritätische vertritt nach eigenen Angaben mehr als 200 Mitgliedsorganisationen mit rund 11.500 Beschäftigten, die soziale Arbeit in Bremen und Bremerhaven leisten. Schulte-Sasse ist Mediziner und arbeitete unter anderem als Oberarzt am Institut für Klinische Pharmakologie am Klinikum Bremen-Mitte. Von 2007 bis 2011 war er als parteiloser Staatsrat von Gesundheitssenatorin Ingelore Rosenkötter (SPD) tätig. Zwischen Dezember 2012 und Mitte 2015 war er selbst Gesundheitssenator.

Matthias Münning (59), Jurist, ist als Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) wiedergewählt worden. Der Emsdettener ist seit 2008 Vorsitzender der BAGüS, seit 2007 ist er Sozialdezernent des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). Nach seinem Jura-Studium war er zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Kommunalwissenschaftlichen Institut der Westfälischen Wilhelms-Universität tätig, bevor er 1988 Mitarbeiter beim LWL wurde. Bei der Versammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft wurde er für weitere vier Jahre in seinem Amt bestätigt. Stellvertretende Vorsitzende wurden Peter Gitschmann und Franz Schmeller.

Annika Stammen (24), Sozialarbeiterin, hat am 9. November den erstmals vergebenen Gerontologiepreis der Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach erhalten. Sie wurde für ihre Bachelorarbeit "Die soziale Seite der Demenz-Interventionskonzepte der Sozialen Arbeit" geehrt, teilte der Sozialträger mit. Die Auszeichnung solle künftig jährlich vergeben werden. In ihrer Forschungsarbeit plädiert Stammen für einen ganzheitlichen Blick auf die Demenz. Da die Medizin hinsichtlich der Behandlung von Demenzkranken nur begrenzte Möglichkeiten habe, gewönnen Interventionskonzepte, die die soziale Seite der Demenz berücksichtigten, zunehmend an Bedeutung.

Anna Karger-Kroll (31) ist neue Landesgeschäftsführerin des Familienbundes der Katholiken im Bistum Erfurt und im Freistaat Thüringen. Sie trat damit die Nachfolge von Johannes Döring an, der die Geschäfte des Familienbundes seit dem Jahr 2013 geführt hat. Döring arbeitet nun als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Moraltheologie und Ethik an der Universität Erfurt. Karger-Kroll studierte an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg gymnasiales Lehramt mit der Fächerkombination Deutsch, katholische Religionslehre und Beratungslehramt. Anschließend war sie an der Universität als Wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig, später als Religionslehrerin. Derzeit promoviert sie in Erfurt.




sozial-Termine



Die wichtigsten Fachveranstaltungen bis Dezember

November

29.11. Köln:

Seminar "Der Jahresabschluss gemeinnütziger Einrichtungen"

der Solidaris Unternehmensgruppe

Tel.: 02203/8997221

28.-29.11. Berlin:

Fachtagung "Ambulante Wohnungslosenhilfe - Geschichte, Standort und aktuelle Herausforderungen"

der BAG Wohnungslosenhilfe

Tel.: 030/28445370

29.11. Stuttgart:

Workshop "Praktischer Datenschutz in sozialen Einrichtungen"

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 07961/959-881

www.akademiesued.org

29.11. Köln:

Seminar "Der dritte Weg - aktuelle Rechtsprechung und arbeitsrechtliche Entwicklungen"

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/97356-160

www.bfs-service.de

Dezember

1.-3.12. Paderborn

Seminar "Office-Anwendungen im Personalwesen - Daten erheben und Präsentieren"

der IN VIA Akademie

Tel.: 05251/290838

www.invia-akademie.de

2.12. München:

Tagung "Zwischen Kindheit und Jugend"

des JFF Instituts für Medienpädagogik

Tel. 089/689890

www.jff.de

2.-3.12. Loccum:

Tagung "Grenzen und Potenziale protestantischer Sozialethik für die Entwicklung des Sozialstaates"

der Ev. Akademie Loccum und mehrerer Kooperationspartner

Tel.: 05766/81114

www.loccum.de

5.12. Frankfurt a.M.:

Fachtagung "Caritas als Arbeitgeber für Flüchtlinge"

des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/200-228

6.12. Frankfurt a.M.:

Tagung "Von der Zettelwirtschaft zur IT-gestützten Dienstplanung:

2. Personalforum Dienstplanung und Zeitwirtschaft"

des Verbandes Diakonischer Dienstgeber in Deutschland

Tel.: 030/884717013

www.v3d.de

6.12. Köln:

Seminar ‘‘GEPA NRW: Rechnungslegung von Altenhilfeeinrichtungen nach den neuen Regelungen zur Investitionskostenfinanzierung‘‘

der BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Tel.: 0251/48204-12

http://www.bpg-muenster.de/seminarangebote-bpg-unternehmensgruppe

7.12. Dortmund:

Praxisseminar "Jahresabschluss der Werkstätten"

der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH

Tel.: 0251/922080

www.curacon.de/fachtagungen

7.12. Stuttgart:

Seminar "Das Wichtigste aus Hartz IV - SBG II-Basics"

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 07961/959-881

www.akademiesued.org

8.12. Köln:

Seminar "Anhang und Lagebricht"

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.:02203/8997-221

www.solidaris.de

9.12. Berlin:

Forum "Monetäre Leistungen für Familien mit Kindern - Strategien zur Weiterentwicklung"

des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge

Tel.: 030/62980650

www.deutscher-verein.de

14.-16-12. Hannover:

Seminar "Case Management im Migrationsdienst der Caritas"

der Fortbildungs-Akademie der Caritas

Tel.: 0761/2001700

www.fak-caritas.de