sozial-Politik

Gesundheit

Alzheimer

Krankenhäuser mit Demenzpatienten oft überfordert




Demente Patientin auf Station
epd-bild/Michael Ruffert
Rund zehn Prozent der Patienten in deutschen Krankenhäusern sind demenzkrank – Tendenz steigend. Doch die wenigsten Kliniken sind auf diese Patienten eingestellt – mit teils fatalen Folgen für die Betroffenen.

Die alte Dame war noch rüstig und sollte nur zur Abklärung einer Blutarmut ins Krankenhaus. Doch der Klinikaufenthalt wurde für sie und ihre Tochter zum Horrortrip. Denn Elisabeth Schmidt (Name geändert) leidet unter Alzheimer, ist vergesslich und orientierungslos. Mehrfach fand ihre Tochter sie barfuß in der Kälte im Krankenhausgarten. Die Folge: Damit sie nicht mehr wegläuft, fesselte das Pflegepersonal Elisabeth Schmidt ans Bett. Die Tochter war entsetzt: "Die Tür war zu, niemand hätte sie rufen hören! Sie lag einsam in ihrem Zimmer, hatte ständig große Angst und Unruhe und war damit völlig alleine."

"Diese Patienten stören"

Fälle wie der von Elisabeth Schmidt seien keine Ausnahme, sagt Winfried Teschauer, Vorstandsmitglied der Deutschen Alzheimer Gesellschaft. Rund 1,5 Millionen Demenzpatienten würden jedes Jahr stationär in deutschen Krankenhäusern behandelt. Nur rund 20.000 von ihnen wurden laut Statistischem Bundesamt im vergangenen Jahr aufgrund der Diagnose Demenz in eine Klinik gebracht.

So wie Elisabeth Schmidt brauchen die meisten Demenzkranken wegen anderer gesundheitlicher Probleme eine stationäre Behandlung. Doch die meisten Hospitäler seien auf die steigende Zahl von Patienten mit Demenz auf ihren Stationen überhaupt nicht eingestellt, kritisiert Teschauer.

"Diese Patienten stören im Krankenhaus das System", beobachtet auch Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV). Der Verband startete im Frühjahr ein Projekt, um die Einrichtung demenzsensibler Strukturen bei evangelischen Häusern zu unterstützen. Demenzkranke brauchten mehr Zeit, man müsse sie beruhigen und alles langsamer erklären, sagt Radbruch. Die organisatorischen Abläufe in den meisten Krankenhäusern ließen dafür aber keine Zeit.

Eine belastende Situation

Denn Demenzpatienten benötigten gerade zu den personell ausgedünnten Tageszeiten mehr Aufmerksamkeit, nämlich nachmittags und abends, weiß Jessica Llerandi Pulido, Leiterin des Patientenmanagements im Evangelischen Krankenhaus Mettmann. "Das kann das Personal nicht schultern." Nicht nur für die Patienten, sondern auch für die Pflegekräfte sei diese Situation belastend.

In Mettmann richtete die Krankenhausleitung deshalb vor gut einem Jahr eine Station ein, auf der ausschließlich Demenzpatienten behandelt werden. Dort arbeitet nicht nur speziell geschultes Pflegepersonal. "Auch die Abläufe sind anders", erklärt Llerandi Pulido. Gerade zur Nachmittags- und Abendzeit werden die Patienten besonders gut betreut. Dazu setzt das Krankenhaus Seniorenalltagsbegleiterinnen ein, die zum Beispiel mit den Patienten spielen oder mit ihnen im Park spazieren gehen.

Oft sind Demenzpatienten damit überfordert, alleine zu essen. Auf der Demenzstation in Mettmann gibt es deshalb einen gemeinsamen Mittagstisch mit Betreuung. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden sorgen außerdem dafür, dass die Mobilität der Patienten erhalten bleibt oder sich sogar verbessert.

"Es ist kaum zu glauben, wie positiv sich das auswirkt," sagt Pulido. Normalerweise hätten Demenzpatienten eine um 30 Prozent über dem Durchschnitt liegende Verweildauer im Krankenhaus gehabt, weil es bei ihnen oft zu Komplikationen komme. "Bei Patienten auf unserer Demenzstation haben wir dagegen eine durchschnittliche Verweildauer", sagt Pulido.

Mehr Geld für Demenzpatienten

Auch das Malteser Krankenhaus St. Hildegardis in Köln hat sich systematisch auf diese spezielle Patientengruppe eingestellt. Nach einer Studie des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung (dip) wurden dadurch die negativen Folgen, die Krankenhausaufenthalte für demente Klinikpatienten oft haben, vermeidbar. In ihrer dreijährigen Beobachtung stellten die Forscher sogar fest, dass "sich Mobilität, geistige Fähigkeiten und die Alltagskompetenz der Patienten während des Aufenthalts deutlich verbesserten". Auch Fixierungen am Bett blieben aus.

Die Station für wurde mit Blick auf die Patienten übersichtlich gestaltet und bietet mit einer Küche und einem Tages- und Speiseraum eine Art familiären Zusammenlebens, das nicht einer normalen Krankenhausstation entspricht, heißt es in der Studie. Die Angehörigen erlebten nach eigenen Angaben "einen offenen und warmherzigen Umgang des Klinikpersonals mit den Patienten".

Diese besondere Versorgung der Demenzpatienten sei natürlich auch teurer. Im diakonischen Krankenhaus in Mettmann würden die Mehrkosten zum Teil durch Spenden und durch die Unterstützung der Deutschen Alzheimer Stiftung finanziert. Eine Dauerlösung sei das jedoch nicht. "Wir hoffen da auf politische Unterstützung", erklärt Pulido. Die Malteser in Köln fordern, die verbesserte Versorgung und Behandlung von Menschen mit Demenz durch "eine adäquate Finanzierung" zu ermöglichen.

Auch der DEKV-Vorsitzende Radbruch sieht die Politik in der Pflicht. "Wir fordern vom Bund eine Anschubfinanzierung von 600 Millionen Euro für die Einrichtung demenzsensibler Strukturen in Krankenhäusern." Von dem Geld sollten bauliche Veränderungen und Schulungen des Personals bezahlt werden. Außerdem müssten die Krankenkassen Zusatzentgelte für Demenzpatienten zahlen, damit die Krankenhäuser auch in der Lage seien, diese Menschen angemessen zu versorgen.

Entscheidende Verbesserungen

Winfried Teschauer vom Vorstand der Deutschen Alzheimer Gesellschaft sieht das etwas anders. "Ich bin etwas unglücklich mit dem Argument, dass mehr Geld nötig sei." Zwar sei der Ruf nach mehr finanzieller Unterstützung in Teilen richtig. "Aber die Änderung der Haltung ist wichtiger als große Summen." Denn bereits mit relativ überschaubaren Kosten könnten die Krankenhäuser schon jetzt entscheidende Verbesserungen erreichen.

Eine farbige Gestaltung der Stationen etwa könne Demenzkranken die Orientierung erleichtern, sagt Teschauer. So hätten Demenzkranke zum Beispiel häufig Probleme, in den meist ganz in Weiß gehaltenen Badezimmern schnell die Toilette zu finden. Schon durch farbige Toilettendeckel könne man dieses Problem lösen.

Und um zu verhindern, dass verwirrte Patienten weglaufen, könnten zum Beispiel Ausgangstüren "getarnt" werden, indem sie in der Wandfarbe gestrichen würden, sagt Teschauer. Möglicherweise hätte man also auch Elisabeth Schmidt schon mit ein wenig Farbe die Fixierung im Bett ersparen können.

Claudia Rometsch und Markus Jantzer


Gesundheit

Alzheimer

Wenn die Mutter zur Tochter wird




Clown unterhält Alzheimerpatienten.
epd-bild/Rolf K. Wegst
Ihre 70-jährige Mutter füllt den Einkaufswagen im Supermarkt randvoll. Sie bestellt Bücher, die niemand lesen will. Sie macht ihrer Tochter Vorwürfe: "Nie lässt du dich blicken." Dabei kommt ihre Tochter dreimal am Tag bei ihr vorbei.

"Vielleicht hätte ich es ahnen können", sagt Erika Poller (Name geändert) heute. In ihrer Familie sind zwei Tanten dement gewesen, aber darüber wurde kaum gesprochen. Und von der Alzheimer-Krankheit und ihren Symptomen hat die Leipzigerin bis zur Diagnose ihrer Mutter nichts gehört.

Nachricht mit Katastrophencharakter

Nach der Diagnose machte Erika Poller sich vertraut mit dem, was sie erwartete. Sie las Fachbücher, durchsuchte das Internet, erfuhr: Die Mutter wird zunächst vergesslicher werden, hilfsbedürftiger, bis sie irgendwann nichts mehr alleine regeln können wird. "Ich verfiel deswegen nicht in eine Schockstarre, sondern funktionierte wie eine Maschine." Dass ihre Mutter immer mehr zum Kind werden würde, das habe sie sich vielleicht zunächst nicht eingestehen wollen.

Nahezu 80 Prozent aller Demenzkranken werden von Partnern, Kindern, Enkeln, anderen Familienmitgliedern oder Freunden versorgt. "Für die meisten Angehörigen ist die Diagnose eine Nachricht mit Katastrophencharakter. Weil sie damit nicht gerechnet haben, weil sie sich damit nicht auskennen", sagt Josef Hille, Vorsitzender der Alzheimer Gesellschaft Leipzig und Mitbegründer der Alzheimer Angehörigen-Initiative. "Deshalb ist es so wichtig, dass Angehörige sich so schnell wie möglich professionell beraten lassen."

Je früher die Diagnose kommt, um so positiver nehmen Angehörige sie auf. "Bei unseren Studien haben wir bemerkt, dass das Wissen für die Angehörigen entlastend sein kann", erklärt Wolfgang Hoffmann von der Universitätsmedizin Greifswald. Endlich gebe es eine Erklärung dafür, warum der geliebte Mensch sich so verändert, gelegentlich auch aggressiv wird.

14 Mal die gleiche Frage

Die Demenz bei Erika Pollers Mutter schritt voran. Die Leipzigerin empfand das zuweilen als ungerecht. "Wir haben alles für sie getan, und sie war nicht einmal dankbar." Weil die Alzheimerkranke sich gar nicht erinnern konnte, dass es ihr Haus ist, das geputzt und hergerichtet wird. Weil sie irgendwann nicht einmal mehr wusste, dass Erika Poller ihre Tochter ist. "Und meine Schwägerin hat dann aus der Ferne gesagt: 'Ach, Deine Mutter, die ist doch nicht dement.' Da habe ich sie mal mit ihr alleine an den Kaffeetisch gesetzt. Als sie dann merkte, dass sie innerhalb einer Stunde 14 Mal die gleiche Frage stellte, hat sie nichts mehr gesagt."

Wenig hilfreich seien häufig gut gemeinte Ratschläge von weit entfernt wohnenden Verwandten. Belastend sei der Rückzug von Freunden und Bekannten, die nicht wissen, wie sie mit der ungewohnten Situation umgehen sollen. Einsamkeit ist oft Folge der Alzheimer-Krankheit für die pflegenden Angehörigen, erläutert Josef Hille. Nach seiner Erfahrung müssen viele ihren Beruf oder ihre Hobbys aufgeben. Andere bekommen durch die Pflege körperliche Schmerzen. "Was Alzheimer bedeutet, das ist in unserer Gesellschaft bei weitem noch nicht angekommen."

Mit den Kräften am Ende

Aber es gibt Hilfen für die Angehörigen: Rechtlich und finanziell, Tagespflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, ehrenamtlich Helfende, Selbsthilfe-Gruppen. "Oftmals werden professionell Pflegende zu spät dazu geholt", hat der Hochschullehrer Hoffmann beobachtet. "Dann sind die Angehörigen bereits am Ende ihrer Kräfte." Manche wollten alles alleine regeln, empfänden Scham, wenn der Betroffene ins Heim muss.

Viele Alzheimer-Kranke haben Begleiterkrankungen wie einen Diabetes. Das erschwere die Pflege zusätzlich. Außerdem hätten Profis oft ganz andere Möglichkeiten, auf die Bedürfnisse der Betroffenen einzugehen. "Und nicht zwangsläufig muss ein Betroffener sofort ins Pflegeheim. Es gibt auch Zwischenstufen wie das betreute Wohnen."

Insa van den Berg


Nordrhein-Westfalen

Alzheimer Gesellschaften fordern Demenzplan



Der Landesverband der Alzheimer-Gesellschaften in Nordrhein-Westfalen hat mehr Unterstützung für Demenzkranke und ihre Angehörigen durch das Land und die Kommunen gefordert. Nötig sei ein Landes-Demenzplan, sagte die Verbandsvorsitzende Regina Schmidt-Zadel am 24. November in Düsseldorf. Der Landesverband ist die Interessenvertretung der regionalen Alzheimer Gesellschaften und Angehörigen-Selbsthilfegruppen und -Initiativen in NRW.

Schmidt-Zadel beklagte, dass der NRW-Landesverband der Alzheimer Gesellschaften einer der wenigen in Deutschland sei, der nicht vom Land finanziell gefördert werde. Nötig sei eine laufende finanzielle Landesförderung für die Projekte, die bislang meist mit finanzieller Unterstützung von Krankenkassen oder Wohlfahrtsverbänden durchgeführt würden. Der Verband sprach sich zudem für die Einrichtung von Demenzbeauftragten in jedem Krankenhaus aus.



Kriminalität

BKA: 133.000 Erwachsene wurden 2016 Opfer häuslicher Gewalt



In Deutschland sind im vergangenen Jahr über 133.000 Erwachsene Opfer von häuslicher Gewalt geworden. Knapp 82 Prozent der Opfer waren Frauen, wie aus der am 24. November in Berlin veröffentlichten Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes hervorgeht. Die Zahl der Opfer von Gewalt in Partnerschaften steigt den Angaben zufolge seit fünf Jahren an. Gegenüber 2015 wurde ein Anstieg um etwas vier Prozent verzeichnet.

Das Bundeskriminalamt berücksichtigt in der Statistik begangene und versuchte Delikte, darunter Mord, Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Bedrohung und Stalking von Partnern oder Ex-Partnern.

Den Angaben zufolge lebten 2016 mehr als 51 Prozent der Frauen mit dem Tatverdächtigen in einem gemeinsamen Haushalt. Bei knapp 70.000 Frauen ging es um vorsätzliche leichte Körperverletzung. Über 16.700 Frauen wurden von ihrem Partner bedroht, rund 11.900 gefährlich verletzt. Über 7.600 Frauen wurden von ihrem Partner oder Ex-Partner gestalkt. 357 Frauen wurden Opfer von Mord, Totschlag oder entsprechenden Tatversuchen.

"Die Zahlen sind erschreckend – insbesondere mit Blick auf die vermutete Dunkelziffer", sagte Bundesfrauenministerin Katarina Barley (SPD). Sie forderte, dem Schutz vor Gewalt "höchste Priorität" einzuräumen und Hilfestrukturen wie Frauenhäuser und Beratungsangebote weiter zu stärken. Ihrer Meinung nach sind die ansteigenden Opferzahlen "aber auch ein Zeichen dafür, dass mehr Opfer Hilfe bei der Polizei suchen und erlittene Gewalttaten zur Anzeige bringen".



Familie

Psychiater: Gewalt zwischen Eltern trifft auch die Kinder




Ein Mann wird gegenüber einer Frau gewalttätig (gestelltes Foto).
epd-bild/Steffen Schellhorn
Die psychischen Folgen ehelicher Gewalt auf Kinder werden nach Auffassung des Psychiaters Khalid Murafi unterschätzt. "Familiengerichte verharmlosen die Auswirkungen von Partnergewalt auf Kinder", sagte Murafi dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Der Psychiater Khalid Murafi kritisiert, dass Familiengerichte mit zweierlei Maß mäßen. Während sich die Justiz bei Kindern in Suchtfamilien schnell für eine Inobhutnahme oder einen Sorgerechtsentzug entscheide, falle ihr dies bei Kindern, die Gewalt in der Familie miterleben, schwer. Hier herrsche bei Richtern die naive Vorstellung, dass der Vater "nur" die Mutter misshandle und dem Kind selbst nichts passiere.

Dem Kinder- und Jugendpsychiater aus dem westfälischen Drensteinfurt zufolge bekommen Kinder 80 Prozent der gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Eltern mit. Diese müssten die Tat nicht zwingend beobachten oder hören, sondern könnten diese auch miterleben, indem sie beispielsweise die Verletzungen der Mutter sehen oder die aggressive Erregung des Vaters spüren.

"Kinder fühlen sich verantwortlich"

Gewalt zwischen Partnern traumatisiere Kinder, erklärte Murafi. Wenn die Kinder zum Beispiel in der Schule jemanden schreien hörten, durchlebten sie den Moment der Tat in einem Flashback erneut. "Die Folgen für die Kinder sind dramatisch", betonte Murafi, der auch Chefarzt einer Jugendpsychiatrie ist.

Häufig entwickelten Kinder eine hohe Sensitivität für emotionale Situationen, sagte der Experte. Das Kind beobachte beispielsweise genau, wie sich der Vater verhalte. Um Konflikte zu schlichten, versuche es, die Eltern zu bespaßen und für gute Stimmung zu sorgen. "Kinder fühlen sich für die gesamte soziale Situation verantwortlich", erklärte Murafi. Vor allem Kleinkinder glaubten, dass sie schuld seien an den Auseinandersetzungen der Eltern.

Wer als Kind häusliche Gewalt erlebt hat, habe als Erwachsener ein erhöhtes Risiko für Depressionen und Suchterkrankungen, sagte Murafi. "Die Kinder müssen schnell geschützt und gestützt werden", betonte der Psychiater.

Patricia Averesch


Misshandlungen

Heimkinder: Fast 1.000 Behinderte bislang entschädigt




Behinderte Menschen, die in Heimen gequält wurden, erhalten Entschädigungen.
epd-bild/Jürgen Blume
Behinderte und psychisch Kranke, die in Heimen früher Qualen litten, werden seit diesem Jahr entschädigt. Fast 1.000 Betroffene erhielten bislang finanzielle Hilfen. Anspruch darauf haben aber noch weit mehr Betroffene.

Die Stiftung zur Entschädigung behinderter Heimkinder hat inzwischen mehr als zehn Millionen Euro an Entschädigungen ausgezahlt. Wie das zuständige Bundessozialministerium dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage mitteilte, erhielten bis Ende Oktober genau 971 Betroffene Unterstützungsleistungen in Höhe von insgesamt rund 10,1 Millionen Euro. 1.025 Anträge auf Entschädigungen sind demnach in den zehn Monaten seit Start der "Stiftung Anerkennung und Hilfe" eingegangen.

Behinderte und psychisch kranke Heimkinder, die in stationären Einrichtungen oft brutalen Betreuungsmethoden und Misshandlungen ausgesetzt waren, können über die Stiftung eine pauschale Entschädigung in Höhe von 9.000 Euro sowie Rentenersatzleistungen von bis zu 5.000 Euro erhalten. Von den bislang ausgezahlten 10,1 Millionen Euro entfielen den Angaben zufolge rund 7,3 Millionen Euro auf die pauschale Geldleistung. Die überwiegende Mehrheit der bisherigen Antragsteller (866) kam aus den alten Bundesländern.

Die Stiftung wird getragen von Bund, Ländern und Kirchen, die oftmals Träger solcher Einrichtungen waren. Dies folgt dem Vorbild der Heimkinder-Fonds, über die Opfer repressiver Heimerziehung seit 2012 entschädigt wurden. Ähnliche Hilfen für behinderte und psychisch kranke Heimkinder wurden erst im vergangenen Jahr beschlossen. Verbände hatten lange dafür gekämpft.

Rund 97.000 Antragsberechtigte

Am 1. Januar dieses Jahres ging die Stiftung an den Start. Bis Ende März hatten gerade einmal 86 Betroffene Entschädigungen erhalten. Ab 1. April arbeiten aber auch erst die Beratungs- und Anlaufstellen in den Bundesländern. Die Beratungen selbst wurden nach Angaben des Ministeriums erst im Sommer und Herbst aufgenommen, so dass dort davon ausgegangen wird, dass die Zahl der Antragsteller noch erheblich steigen wird.

Eine Studie geht nach Angaben des Ministeriums davon aus, dass von den mehr als 240.000 Menschen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie untergebracht waren, rund 97.000 Leid und Unrecht erfahren haben könnten und heute noch leben. Antragsberechtigt ist, wer zwischen 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik beziehungsweise bis 1990 in der DDR in solchen Einrichtungen gelebt hat.

Bei den Fonds zur Entschädigung von Heimkindern in der alten Bundesrepublik und DDR hatten sich nach Angaben des Ministeriums rund fünf Prozent derer gemeldet, die in Einrichtungen untergebracht waren. Bei einer ähnlichen Quote bei der "Stiftung Anerkennung und Hilfe" wären rund 12.000 Antragsteller zu erwarten.

Betroffene können sich mit ihren Fragen an eine Telefonhotline unter der Nummer 0800/221-2218 wenden. Seit Januar wurden dort den Angaben zufolge 715 Anrufe entgegengenommen.

Corinna Buschow


Digitalisierung

Ethikrat mahnt Reform des Datenschutzes im Gesundheitsbereich an




Fitnessarmbänder
epd-bild/Friedrich Stark
Schrittzahl, Puls, Kalorien der Mahlzeiten von gestern: Apps und Wearables können heute präzise das Leben vermessen. Die Daten werden gespeichert, weitergegeben, ausgewertet. Chance oder Risiko für den Einzelnen? Sowohl als auch, sagt der Ethikrat.

Peter Dabrock und Steffen Augsberg machen den Selbstversuch: Bei der Präsentation der Stellungnahme des Ethikrats zu "Big Data und Gesundheit" am 30. November in Berlin tragen beide eine Smartwatch, einen kleinen Computer am Handgelenk, der ihren Alltag vermisst: Schrittzahl, eventuell Puls, sportliche Aktivitäten. Augsberg ist Mitglied des Ethikrats, Dabrock Vorsitzender des Gremiums. Man habe selbst ausprobieren wollen, worum es geht, sagt Augsberg. Ein persönliches Resümee von ihm: Er bemerke ein "leicht pathologisches Verhalten", seitdem er das Wearable trägt.

Ungeahnte Möglichkeiten

Der Einfluss von Fitnesstrackern und Co. auf den persönlichen Alltag ist nur eine der vielen Facetten, mit denen sich die Stellungnahme des 26-köpfigen Ethikrats befasst. Auf rund 200 Seiten widmet sich das Gremium den Chancen und Risiken sogenannter Big Data. Gemeint ist damit der Umgang mit großen Datenmengen - wie sie Nutzer von Apps hinterlassen -, um darin Muster zu erkennen und Erkenntnisse abzuleiten. Es geht um medizinische Forschung, Weiterentwicklung von Therapien, Nutzen für Krankenversicherungen und letztlich auch um Datenschutz und Manipulationsmöglichkeiten.

Wer vom Ethikrat ein klares Plädoyer für oder gegen die massenhafte Datensammelei erwartet, wird enttäuscht. Das Teilen von Daten biete ungeahnte Möglichkeiten, Heilungschancen zu verbessern, sagt Dabrock. Forschung, Diagnostik, Therapie und Prävention könnten aus den Daten Nutzen ziehen. Er geht sogar noch einen Schritt weiter: Man müsse ethisch sogar fragen, ob es nicht eine gewisse Pflicht dazu gebe, Daten in den Pool einzuspeisen, von denen letztlich jeder profitieren will.

Genauso sehen die Experten aber auch die Gefahren der Datensammelwut. Einmal gespeichert können sie auch für Zwecke verwendet werden, die der "Datengeber" so nicht beabsichtigt hat - Manipulation und Missbrauch nicht ausgeschlossen. Auch vom Risiko einer Entsolidarisierung ist in der Stellungnahme die Rede, sollten etwa Krankenversicherungen die Daten für ihre Tarifpolitik nutzen.

Datengütesiegel vorgeschlagen

Als zentrale Forderung leitet der Ethikrat aus der Abwägung der Chancen und Risiken ab, die "Datensouveränität" des Verbrauchers zu stärken. Ein Teil davon ist die rechtliche Seite. Die klassischen Datenschutzmechanismen ließen sich in dem Bereich nicht mehr halten, sagte Dabrock. Augsberg ergänzte, nach der gerade erfolgten europäischen Datenschutzreform habe man keine große Hoffnung auf eine neue, grundlegende Änderung.

Teile der Empfehlungen könnten aber bei den Verhandlungen über die künftige Regierungskonstellation aufgenommen werden, appelliert er. Sie umfassen unter anderem Vorschläge für eine Neuordnung von Privatsphäre-Einstellungen von Anwendungen, die Einführung eines Datengütesiegels und Regeln für die Einwilligungspraxis.

Neben dem Staat sieht der Ethikrat aber viele andere Akteure wie Forschungsinstitutionen, datenverarbeitende Unternehmen oder Versicherungen in der Pflicht. 25 Mitglieder des Ethikrats unterstützen die Empfehlungen. Die Medizinerin Christiane Fischer plädiert in einem Sondervotum, auf die Nutzung von Big Data gänzlich zu verzichten, sofern Datenschutz, Anonymität und das sogenannte Recht auf Vergessen nicht gewährleistet werden können.

Die Stellungnahme gebe der Politik Hausaufgaben, sagte der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Gemeinsam mit Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) nahm er die Stellungnahme entgegen.

Corinna Buschow


Niedersachsen

Eine Milliarde Euro für Digitalisierung des Gesundheitswesens



Die niedersächsische Landesregierung will bis zum Jahr 2025 eine Milliarde Euro in eine "Digitalisierungsoffensive" des Gesundheitswesens investieren. Gerade für Krankenhäuser sei es von höchster Bedeutung, dass medizinische Daten mit größtmöglicher Geschwindigkeit übertragen werden, sagte Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) beim "1. Niedersächsischen Digitalgipfel Gesundheit" am 28. November in Hannover. Grundlage für die Digitalisierung sei der Aufbau eines landesweiten Glasfasernetzes.

Die verstärkte Digitalisierung des Gesundheitswesens solle einen "Mehrwert" für die Bürger schaffen. "Wir sind bei der Digitalisierung noch ein Entwicklungsland", kritisierte Althusmann. Ein Teil der Landesmittel solle in Pilotprojekte der digitalen Krankenhausinfrastruktur investiert werden.



Gesundheit

Suchtexperte dringt auf mehr Angebote für suchtkranke Flüchtlinge



Der Hamburger Psychiater Ingo Schäfer fordert bessere Beratungsangebote für suchtkranke Flüchtlinge. Sie seien nach traumatischen Erfahrungen besonders gefährdet, zu Suchtmitteln zu greifen.

Nach Angaben der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen in Hamm sind in Deutschland rund 1,8 Millionen Menschen im Alter zwischen 18 und 64 Jahren alkoholabhängig sowie mindestens 1,5 Millionen Menschen arzneimittelabhängig. Exakte Erhebungen zum Anteil suchtkranker Flüchtlinge in der Gesamtstatistik gibt es nicht. "Wir haben aber mit der großen Anzahl von Flüchtlingen eine ganz bedeutsame Gruppe dazubekommen, wo es um traumatische Lebensumstände wie Krieg, Verfolgung und Flucht geht", erläuterte der Geschäftsführer vom Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung der Uni Hamburg, Ingo Schäfer, im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Kultursensible Behandlung

Das deutsche Hilfesystem sei darauf unzureichend vorbereitet. Viele Flüchtlinge nutzten die Suchthilfe nicht, weil sie nichts davon wüssten oder Hemmungen vor einer Therapie hätten.

Schäfer forderte, Personen aus anderen Kulturen gezielter aufzusuchen und zu informieren. Zudem brauche es angemessene Angebote und Fortbildungen für eine kultursensible Behandlung in der Suchthilfe. Dabei gehe es etwa um den Umgang mit Fluchterfahrungen. Auch die Sprachbarriere stelle nach wie vor ein Problem dar.

"Und wir müssen uns klarmachen, dass integrative Angebote nötig sind", betonte der Psychiater. Traumatisierte Menschen hätten häufig ein niedriges Selbstwertgefühl sowie Probleme, mit Gefühlen umzugehen oder Vertrauen zu fassen. "Die Menschen benutzen ein Suchtmittel zum Stressabbau", erläuterte der Psychiater. Wenn das Mittel im Zuge einer Behandlung wegfalle, steige die Belastung im Alltag. Die Wahrscheinlichkeit für Rückfälle sei deutlich höher als bei nicht traumatisierten Suchtkranken.

Suchtkranke Trauma-Patienten könnten nicht immer einerseits Suchtberatungsstellen aufsuchen und sich an anderer Stelle zusätzlich Hilfe für ihre Traumafolgestörungen holen, mahnte Schäfer. "Wir müssen die Suchthilfe kompetent machen, auch diese Beschwerden bis zu einem gewissen Grad mit zu versorgen."

Leonore Kratz


Thüringen

Land führt Gehörlosengeld ein



Gehörlosen Menschen soll in Thüringen ein dem Blindengeld vergleichbarer Nachteilsausgleich gewährt werden. Die Zahlung von 100 Euro pro Monat unabhängig vom Einkommen oder dem Vermögen der Betroffenen sei rückwirkend zum 1. Juli 2017 geplant, teilte das Sozialministerium am 28. November in Erfurt mit. Das vom Kabinett gebilligte Vorhaben müsse aber noch den Landtag passieren.

"Gehörlose Menschen haben unbestreitbar einen Mehraufwand, um am sozialen Leben teilhaben zu können", sagte Sozialministerin Heike Werner (Linke). Wenn sie mit ihrer Umwelt kommunizieren wollten, seien sie zum Beispiel auf die Unterstützung von Gebärdendolmetschern angewiesen.



Armut

Hinz&Kunzt: Obdachlose EU-Osteuropäer sollen ausreisen



In Hamburg werden nach Angaben des Straßenmagazins "Hinz&Kunzt" obdachlose EU-Bürger aus Osteuropa von der Ausländerbehörde zur Ausreise aufgefordert. Bis einschließlich Oktober habe die Ausländerbehörde 489 Betroffene zur Vorsprache aufgefordert, heißt es in der Dezember-Ausgabe des Magazins. Falls EU-Bürger nach den ersten drei Monaten in Deutschland keine Arbeit nachweisen könnten, dürfe die Ausländerbehörde sie zur Ausreise auffordern.

Von März bis Oktober sind laut "Hinz&Kunzt" nur 16 obdachlose EU-Bürger bei der Ausländerbehörde erschienen. Ignorieren die Betroffenen die Aufforderung zur Vorsprache, weil sie keine Meldeadresse haben, könnten sie abgeschoben werden. Insgesamt 80 EU-Bürger habe die Ausländerbehörde bis Ende Oktober bereits zur Ausreise aufgefordert. Die meisten Verfahren liefen allerdings noch.

"Hinz&Kunzt" und der Diakonieverband kritisieren das Vorgehen. Straßensozialarbeit Stephan Karrenbauer sprach von einer "neuen Qualität der Vertreibung". Damit werde armen EU-Bürgern das Leben in Hamburg so schwer wie möglich gemacht, um sie aus der Stadt zu drängen, sagte Diakonie-Experte Dirk Hauer.




sozial-Branche

Obdachlosigkeit

Endlich wieder vier eigene Wände




Klaus Billmeyer vor seinem "Little Home"
epd-bild/Thomas Tjiang
Acht Jahre lang schlief Klaus Billmeyer bei Regen und Kälte auf der Straße. Nun hat er eine drei Quadratmeter große Wohnbox geschenkt bekommen - sie schützt vor Erfrierungen und Diebstahl. Ein erster Schritt zu mehr Lebensqualität?

"My home is my castle", ruft der 55-jährige Klaus Billmeyer erfreut aus, der seit acht Jahren auch bei Regen und Kälte auf der Straße schläft. Der Nürnberger Obdachlose hat jüngst das bayernweit erste "Little Home" bezogen. Die Wohnbox aus Holz mit einer Wohnfläche von drei Quadratmetern wurde auf dem Parkplatz eines Nürnberger Baumarkts auf dreieinhalb Paletten zusammengebaut.

Billmeyer selbst hat noch zum Akkuschrauber gegriffen, um Haken an der Wand für seine Garderobe zu platzieren. Am Ende enthält sein Eigenheim eine Matratze, ein Regal, ein Erste-Hilfe-Set, einen Feuerlöscher, eine Campingtoilette, ein Waschbecken sowie eine kleine Arbeitsfläche.

Kleinsthaus kostet rund 800 Euro

Die rund 800 Euro teure Wohnbox bekommt er von Nürnberger Mitgliedern des im vergangenen Herbst gegründeten Kölner Vereins "Little Home" geschenkt. Laut Vereinsgründer Sven Lüdecke stehen in Köln bereits 25 solcher Wohnboxen, weitere finden sich in Berlin. Sie helfen, Obdachlosen ein Dach über dem Kopf zu bieten und schützen vor dem Erfrieren.

"Der Mensch kann sich pflegen und warm halten", sagt Lüdecke, eine Betreuung sollte durch lokale Sozialarbeiter stattfinden. In Köln hätten auf diese Weise bereits zehn Personen in reguläre Arbeit und dann auch eine Wohnung gefunden.

Klaus Billmeyer, an seiner Seite "mein Freund" Hund Lord, hat früher öfters in Unterkünften der Stadt geschlafen. Er finde es aber nicht so "prickelnd", mit zwölf anderen Leuten in einem Raum zu übernachten. Außerdem gebe es oft Ärger wegen seines Hundes. Er habe sich daher "selbst für die Obdachlosigkeit" entschieden, weil ihn die Nürnberger Ämter genervt hätten, wie er sagt.

Abschließbare Bleibe sei "spitze"

Sein neues Haus findet er "spitze", sagt Billmeyer, auch weil er seine eignen vier Wände nun abschließen kann. Früher sei ihm oft etwas geklaut worden. Seit zwei Jahren arbeitet er als Verkäufer des Nürnberger Sozialmagazins der "Straßenkreuzer". Außerdem macht er für den Straßenkreuzer auch spezielle Stadtführungen zu sozialen Brennpunkten und hält Vorträge über die Obdachlosigkeit in Kindergärten und Schulen. Darauf ist er stolz, auch wenn er weiterhin am Existenzminimum lebe. Und er ist "dankbar für seine Erfahrungen als Obdachloser". Man lerne, andere "nicht danach zu beurteilen, was sie haben, sondern den Menschen zu sehen".

Der Vereins-Vorstand des Nürnberger Straßenkreuzers, Walter Grzesiek, beobachtet die Szenerie mit gemischten Gefühlen. Es sei ein Statement gegen Obdachlosigkeit, das aufrütteln und helfen könne, Wohnraum für Menschen wie Klaus Billmeyer zu schaffen. Viele gingen lieber auf die Straße, als in einer Notunterkunft zu übernachten.

Allerdings sieht Grzesiek in den "Little Homes" nur einen ersten Schritt und auf jeden Fall keine dauerhafte Wohnform. "Wir brauchen kontinuierlich mehr Unterkünfte für Obdachlose." Der Nürnberger Unternehmer und "Little Home"-Vereinsmitglied Andreas Fiek will nun mit dem Nürnberger Sozialreferat Kontakt aufnehmen, um Möglichkeiten für einen öffentlichen Stellplatz auszuloten. Fiek hätte am liebsten vier bis fünf Standorte von der Stadt, auf denen jeweils fünf Wohnboxen stehen dürften. Sechs weitere Zusagen für je eine 800 Euro teure Wohnbox hat er in Nürnberg schon in der Tasche.

Thomas Tjiang


Studie

Pflegeheimen gute Finanzlage und Personalmangel bescheinigt




Heimbewohner im Einzelzimmer
epd-bild/Meike Böschemeyer
Die wirtschaftliche Situation der Pflegeheime in Deutschland ist einer neuen Studie zufolge gut. Allerdings braucht es bis 2030 rund 271.000 zusätzliche stationäre Pflegeplätze.

In den nächsten Jahren werden durch die Alterung der Gesellschaft zunehmend Pflegeheimplätze und Personal fehlen, heißt es in dem am 23. November in Essen veröffentlichten "Pflegeheim Rating Report 2017" des RWI-Leibniz Instituts für Wirtschaftsforschung. Für die Studie hat das RWI gemeinsam mit Unternehmensberatungen die Jahresabschlüsse von 2.050 Pflegeheimen untersucht. Zudem wurden statistische Daten der 13.600 stationären Einrichtungen und 13.300 ambulanten Dienste in Deutschland ausgewertet.

Schwarze Zahlen, gutes Wachstum

Im Jahr 2015 befanden sich laut Studie 82 Prozent der Pflegeheime wirtschaftlich im "grünen Bereich" mit geringer Insolvenzgefahr. Nur zwei Prozent seien im "roten Bereich" mit erhöhter Insolvenzgefahr. Die Ertragslage habe sich verbessert, hieß es. Während 2013 noch 20 Prozent der Einrichtungen einen Jahresverlust schrieben, waren es zwei Jahre später noch zehn Prozent.

Insgesamt stieg der Anteil der Pflege am Gesundheitsmarkt den Angaben nach von 12,7 Prozent im Jahr 2013 auf 13,6 Prozent im Jahr 2015. Damit lag sie hinter den Krankenhäusern und den Arztpraxen an dritter Stelle. Hauptgrund für das Wachstum ist den Angaben zufolge die alternde Gesellschaft.

Die Zahl der Pflegebedürftigen, die im Jahr 2015 bundesweit bei rund 2,9 Millionen Menschen lag, werde bis 2030 voraussichtlich auf 4,1 Millionen steigen, schreiben die Autoren. Damit verbunden sei ein zusätzlicher Bedarf von voraussichtlich 271.000 stationären Pflegeplätzen bis 2030. Zugleich seien mindestens 130.000 zusätzliche Vollzeit-Pflegekräfte in der stationären Pflege und mehr als 83.000 Kräfte im ambulanten Bereich nötig.

"Privates Kapital erforderlich"

Um zusätzliche Pflegeheimplätze einzurichten, sind nach Berechnungen der Studienautoren Neu- und Re-Investitionen in Höhe von 53 bis 85 Millionen Euro nötig. "Hierzu wird insbesondere privates Kapital benötigt", heißt es in dem Report. Die Politik müsse daher Heimgesetze schlank gestalten und gute Rahmenbedingungen für Investitionen schaffen.

Um dem Personalmangel zu begegnen, braucht es laut Studie mehr Auszubildende, aber auch eine höhere Verweildauer im Pflegeberuf und eine höhere Vollzeitquote. Dazu seien höhere Löhne, weniger Bürokratie, größeres gesellschaftliches Ansehen, bessere Karrierechancen und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtig, hieß es. Damit höhere Löhne die wirtschaftliche Lage der Pflegeeinrichtungen nicht gefährden, empfehlen die Studienautoren etwa, Pflegeheimverbünde zu gründen. Sie könnten Ressourcen gemeinsam nutzen und Abläufe effizient gestalten.

Das RWI ist Mitglied der Leibniz-Gesellschaft und wird vom Bund und vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert. Der eingetragene Verein berät nach eigenen Angaben vor allem Politik und Unternehmen.

Jasmin Maxwell


Sozialmärkte

Dokumentation

Konfessionelle Wohlfahrtsverbände im Umbruch




Wolfgang Schroeder
epd-bild/David Ausserhofer
Die kirchlichen Wohlfahrtseinrichtungen stehen unter hohem Anpassungsdruck. Zum scharfen Wettbewerb auf den Sozialmärkten kommt hinzu, dass von ihnen zunehmend eine vorsorgende Sozialarbeit erwartet wird. Also ein Engagement, das sozialer Ausgrenzung und Prekarisierung entgegenwirkt. Der Kasseler Politikwissenschaftler Wolfgang Schroeder analysiert die Lage von Caritas und Diakonie. Und er wagt eine Zukunftsprognose.

Seit zwei Jahrzehnten beschäftigt sich der Politologe Wolfgang Schroeder wissenschaftlich mit dem deutschen Sozialstaat und der besonderen Rolle, die hier die Wohlfahrtseinrichtungen der Kirchen seit ihren Anfängen einnehmen. In seinem Buch "Konfessionelle Wohlfahrtsverbände im Umbruch. Fortführung des deutschen Sonderwegs durch vorsorgende Sozialpolitik?" zeigt er, dass eine wandlungsfähige und zugleich ihren moralischen Werten verpflichtete konfessionelle Wohlfahrt trotz der fortschreitenden Ent-Kirchlichung der Gesellschaft ihre starke Stellung in der deutschen Sozialwirtschaft behaupten kann. Epd sozial dokumentiert mit der freundlichen Genehmigung des Verlags das Kapitel "Fazit" in Auszügen:

"Der Sozialstaat, vor allem seine Leistungsfähigkeit, ist in der Bundesrepublik eine zentrale Legitimationsquelle des politischen Systems. Dafür stehen einerseits die verbürgten Rechte auf den Zugang zu sozialen Leistungen und andererseits die Qualität sowie Wirksamkeit dieser Leistungen im Interesse der Begünstigten. Dabei befördern die sich verändernden Rahmenbedingungen und Bedarfe die Anforderungen und Erwartungen, die an das Sozialsystem adressiert werden und setzen somit dessen Akteure unter einen permanenten Innovations- und Anpassungsdruck.

Lange Zeit war die Frage der sozialen Sicherheit und der Lebenschancenpolitik in Deutschland stark auf die Sozialversicherungen ("Sozialversicherungsstaat") konzentriert. Je mehr es aber um unterstützende Hilfen geht, die vor allem auf individuelle Lebensformen Bezug nehmen, stehen die staatliche Daseinsvorsorge und die Wohlfahrtsverbände im Zentrum (duales System der Wohlfahrtspflege). Aufgrund begrenzter Ressourcen bei gleichzeitig komplexer werdenden Lebenslagen im Kontext von Individualisierung, Pluralisierung und demografischem Wandel erhöht sich der Druck auf den Sozialstaat, zu besseren und effizienteren Leistungsangeboten zu gelangen. Bedingt durch diesen Druck entfalten sich seit den 1990er Jahren intensivere Suchbewegungen, um auf die neuen Spannungen zwischen wirtschaftlicher Effizienz und qualitativen Ansprüchen nach mehr individueller Förderung bessere Antworten zu geben …

Es oblag schließlich dem bundesdeutschen Gesetzgeber, die Erbringung sozialer Leistungen neu zu justieren: Erstens wurden dazu neue Steuerungs- und Wettbewerbsmodi zu Beginn der 1990er Jahre eingeführt. Neben konkreteren staatlichen Vorgaben und Kontrollen ist ein Kernelement dieser Politik die Auflösung korporatistischer Strukturen und die Einführung von Markt- und Wettbewerbsmechanismen im Sozial- und Pflegebereich. Dies geht mit einem Privilegienverlust der traditionellen Wohlfahrtsverbände zugunsten privater Anbieter sozialer Dienstleistungen einher …

Zweitens entwickelten sich seit den 1980er Jahren vermehrt Initiativen, die darauf drängten, die Wirksamkeit sozialstaatlicher Leistungen durch ein anderes Modell der Steuerung sowie verbesserte Infrastrukturen effizienter zu gestalten. Der stärkere Bezug auf individuelle Lebenslagen und neue soziale Risiken bedeutet, dass der Sozialstaat im Bereich der aktivierenden, befähigenden und vorsorgenden Elemente erweitert wird. Dazu zählen auch Ansätze, die bei der unmittelbaren Lebensumwelt und dem Wohnumfeld der Einzelnen ansetzen. Die Konzepte der Sozialraumorientierung (Caritas) und Gemeinwesendiakonie (Diakonie) weisen bereits in eine solche Richtung …

Bestandteil dieses Wohlfahrtspluralismus sind auch Ansätze vorsorgender Sozialpolitik, die auf individuelles Empowerment abzielen. Dabei soll ein Ensemble von Einrichtungen, Projekten und Akteuren wirksame Selbsthilfe unterstützen … Die Wohlfahrtsverbände mit ihren 105.000 Einrichtungen und 1,7 Millionen Beschäftigten stellen bedeutende Akteure innerhalb dieser dynamisierten und weiter pluralisierten Konstellation erneuerter Wohlfahrtsstaatlichkeit dar.

Die konfessionellen Wohlfahrtsverbände … hatten bereits vielfältige Wachstums-, Umbau- und Reformprozesse hinter sich, als sie in den 1990er Jahren mit der staatlich initiierten Vermarktlichung sozialer Dienstleistungen konfrontiert wurden. Wichtige Meilensteine dieses Prozesses waren die Einführung der Pflegeversicherung 1994 …, die Reform des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG 1996) … sowie des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG 1998 …). Diese Prozesse des Sozialstaatsumbaus führten nicht nur zur Gleichstellung privater Anbieter mit den Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände …

Mit der stärkeren Orientierung an betriebswirtschaftlichen Kennziffern rückte die weltanschauliche und programmatische Frage ins Zentrum der Debatte: Führen diese neuen Maßstäbe unternehmerischer Bewertung sozialer Dienstleistungen zu einem Verlust des diakonischen und karitativen Kerns, der Leitidee der Arbeit konfessioneller Wohlfahrtsverbände? Hat dies zur Folge, dass die Distanz zu den Amtskirchen und den einzelnen Kirchengemeinden wächst? Kann das anwaltschaftliche Selbstverständnis zugunsten sozial Schwacher glaubwürdig aufrechterhalten werden, wo doch die Einrichtungen nun den preislichen Zwängen des Wettbewerbs ausgesetzt sind und daher einen Niedriglohnsektor unter dem eigenen Dach zulassen? …

Richtig ist, dass die externen Vorgaben zentral sind und damit eine Anpassung seitens der konfessionellen Vorgaben gefordert wird, die auch zur Preisgabe tradierter eigener Steuerungsformen und zu Vertrauensverlusten im kirchennahen Milieu beigetragen haben. Gleichwohl lassen sich eigenständige Suchbewegungen der Verbände und Kirchen identifizieren, um diesen Herausforderungen für die eigene normative und praktische Arbeit zu begegnen …

Caritas und Diakonie tragen als die beiden größten Wohlfahrtsverbände in Deutschland gegenwärtig die Verantwortung für etwa 54.000 Einrichtungen bundesweit. Besonders auffallend ist der Anstieg bei den Beschäftigtenzahlen. Diese verdoppelten sich bei der Caritas im Zeitraum zwischen 1970 und 2014 auf 617.193. Bei der Diakonie hat sich der Bestand im selben Zeitraum mehr als verfünffacht (464.828 Beschäftigte).

Beide Verbände bedienen im Bereich der sozialen Dienstleistungen spezifische Schwerpunkte, wobei die Caritas vor allem im Bereich Kinder, Jugendliche und Familie sowie in der Aus- und Weiterbildung tätig ist, während die Diakonie bei der Förderung von Menschen mit Behinderungen besonders aktiv ist. Zudem spielen stationäre Einrichtungen für die Diakonie eine weitaus größere Rolle, während die Selbsthilfearbeit von der Caritas stärker gefördert wird. …

Infolge des personellen Wachstums und der neuen Steuerungslogiken kommt es zu Spannungen zwischen Wohlfahrtsverbänden und ihren Kirchen, die sowohl in programmatisch-theologischen und organisatorischen Fragen als auch in sozialisationsbedingter Entfremdung begründet sein können. Häufig ist von Vertrauensverlusten die Rede, die ihre Ursachen in den Steuerungsansprüchen des Staates, aber auch im neuen Leitungspersonal der Verbände und ihren Einrichtungen haben.

Trotz dieser Irritationen, die auch mit den Erneuerungsprozessen der Leitbilder einhergehen, verstehen sich die Verbände weiterhin als Teile ihrer Kirchen. Dafür sorgt nicht zuletzt der Fortbestand zahlreicher identifikationsstiftender, professioneller und ehrenamtlicher Verbindungen zwischen den Wohlfahrtsverbänden und den Kirchen ... Um die besondere Struktur der Beziehungen von Wohlfahrtsverbänden und Kirchen zu beschreiben, ließe sich von einer lose verkoppelten Anarchie sprechen, die vielfältigen Spannungen, Frustrationen und Irritationen unterliegt, die aber bislang nicht zu einem Bruch zwischen den Akteuren führten. Beide Institutionen scheinen weiterhin wechselseitig aufeinander angewiesen zu sein …

Die Wohlfahrtsverbände sind in starkem Maße durch festgelegte Pflichtaufgaben in nachsorgenden Bereichen gefordert. Zugleich suchen sie aber in ihrer Programmatik den veränderten Anforderungen einer an Befähigung, Teilhabe und Selbstbestimmtheit orientierten Konzeption vorsorgender Sozialpolitik gerecht zu werden. Bei der Caritas wurde die wachsende Armutsproblematik in der deutschen Gesellschaft zum Ausgangspunkt für eine Befähigungsinitiative (2006), die den Ausbau sozialpädagogischer Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe vorantrieb. Tatsächlich zeigt sich in der Kinder- und Jugendhilfe zwischen 2001 und 2010 ein Beschäftigungszuwachs von etwa 14.000 Beschäftigten. In den sozialpolitischen Vorstellungen der Diakonie lässt sich ein Paradigmenwechsel im Bereich der individuellen Bildungsförderung und Teilhabegerechtigkeit feststellen.

Diese Verschiebung hin zur Vorsorge bezieht sich keineswegs nur auf den konzeptionellen Bereich, sondern auch auf ihre operative Umsetzung. Dadurch gelang es, Strukturen und Elemente vorsorgender Sozialpolitik auszuweiten. Da die staatliche Förderung in der Regel nur projektgebunden ist, sind diese Angebote jedoch regional und temporär begrenzt, fußen also nicht auf einer dauerhaften Basis. Vorsorgende und präventive Elemente finden sich somit vorrangig in einzelnen lokalen und regionalen Projekten, aber auch innerhalb einzelner Einrichtungen oder in Kooperation mit anderen Akteuren und Dienstleistern vor Ort. Da die Konzeption einer präventiven und vorsorgenden Sozialpolitik stark an sozialräumlichen Strukturen interessiert ist, die als Integrations- und Befähigungsräume wirken sollen, ist auch die Verbindung zu den Kirchengemeinden von Bedeutung …

Es liegen zahlreiche Hinweise vor, die einen Glaubwürdigkeitsverlust der Verbände untermauern. Dieser beruht vor allem darauf, dass sie die Orientierung an wettbewerblichen Positionen zu passiv übernommen und sich zu wenig um eine in ihrer christlichen Traditions- und Wertebasis verankerte Rezeption gekümmert haben. Zusätzliche Schwierigkeiten treten im Bereich der sozialen Dienste auf, wenn kirchliche Sonderrechte und spezielle moralische Anforderungen nicht mehr mit der wachsenden Zahl kirchenfremder Mitarbeiter in Einklang gebracht werden können.

Erinnern wir uns an die Funktion der Wohlfahrtsverbände als intermediäre, staats- und marktferne Akteure, die eine spezifische Nähe zu bestimmten Lebensmodellen besitzen und aufgrund dessen ihre Leistungen mit einem Vertrauensvorschuss erbringen können. Diese Funktion steht und fällt mit der Akzeptanz, die den verbandlichen Vorgehensweisen in Öffentlichkeit, Politik und im Umgang mit ihren Patienten und anderen Dienstleistungsnehmern entgegengebracht wird.

Durch eigene Gestaltung ihrer Ressourcen haben sie das Potenzial, noch stärker als bisher geschehen selbstständig Kooperationsprozesse zu initiieren und voranzutreiben, Kräfte zu bündeln und vor Ort auch vorsorgende und befähigende Leistungen anzubieten. Dies wiederum könnte die Legitimation und herausgehobene Stellung der konfessionellen Wohlfahrtsverbände stärken und damit deren Zukunftsfähigkeit verbessern ..."

Literatur: Wolfgang Schroeder, Konfessionelle Wohlfahrtsverbände im Umbruch. Fortführung des deutschen Sonderwegs durch vorsorgende Sozialpolitik?, Springer Nature, Wiesbaden 2017, 203 Seiten, ISBN 978-3-658-16298-6

Professor Dr. Wolfgang Schroeder lehrt an der Uni Kassel Politikwissenschaft. Er ist Mitglied der Grundwertekommission der SPD und war von November 2009 bis Februar 2014 Staatssekretär im Sozialministerium des Landes Brandenburg.


Löhne

Nur gut die Hälfte der Beschäftigten bekommt Weihnachtsgeld




Weihnachtlich geschmückte Einkaufspassage
epd-bild/Jens Schulze
Viele Beschäftigte freuen sich am Jahresende über Weihnachtsgeld. Doch längst nicht jeder Erwerbstätige bekommt diese Sonderzahlung. Bei Diakonie und Caritas gibt es dieses Geld, aber die Regelungen sind komplex.

Allerorten weihnachtet es schon sehr: Die ersten Tannenbäume sind aufgestellt, die Geschäftspassagen lassen die festliche Dekoration blinken. Es naht die Zeit des Weihnachtsgeldes. Doch wer bekommt überhaupt diese Sonderzahlung? Und wie hoch fällt sie aus? Die Hans-Böckler-Stiftung hat das untersucht und im jüngsten Heft der Reihe "Böckler Impuls" publiziert. Grundlage ist eine Umfrage bei 17.000 Beschäftigten, die für das WSI-Tarifarchiv Auskunft gaben. Bei Diakonie und Caritas ist das Weihnachtsgeld in den jeweiligen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) geregelt.

Doch zunächst zu den Ergebnissen der Böckler-Stiftung: Von den Vollzeitbeschäftigten erhalten 55 Prozent Weihnachtsgeld, von den befristet Beschäftigten sind es 42 Prozent. Interessant: Auch beim Weihnanchtsgeld gibt es einen deutlichen Unterschied je nach Geschlecht. 68 der Männer bekommen die Zahlung, doch nur 42 Prozent der Frauen. Und: Der Unterschied zwischen Ost und West besteht fort. In Westdeutschland können sich 57 Prozent der Erwerbstätigen über die Sonderzahlung freuen, im Osten sind es 43 Prozent. Große Unterschiede bestehen zwischen einzelnen Wirtschaftsbranchen.

Sonderzahlung bei kirchlicher Wohlfahrt

Maßgebend für den Bezug der Jahressonderzahlung bei der Caritas in Anlehnung an den TVöD sind die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR). Geregelt ist das in den Anlagen der AVR, denn die Anspruchsgrundlagen sind komplex. Verkürzt gesagt besteht ein Anspruch auf die Zahlung, wenn das Dienst- oder Ausbildungsverhältnis am 1. Dezember besteht und auch seit dem 1. Oktober ununterbrochen bestanden hat. Gleiches gilt für eine Tätigkeit bei demselben Arbeitgeber von mindestens sechs Monaten. Weihnachtsgeld wird auch bezahlt, wenn eine entsprechende Vereinbarung gemäß § 38 Mitarbeitervertretungsordung (MAVO) getroffen wurde.

Anteiliges Weihnachtsgeld erhalten die Beschäftigten, die etwa in Mutterschutz gehen, die die Elternzeit nutzen oder nicht ununterbrochen bei einem Dienstherrn beschäftigt waren. Gekürzt wird pro Kalendermonat ein Zwölftel der Weihnachtszuwendung.

Nicht einfacher sind die Regelungen bei der Diakonie (AVR Anhang 14 regelt das Weihnachtsgeld und füllt drei Seiten). Dort heißt es: "Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter, die oder der sich am 1. November eines Jahres in einem Beschäftigungsverhältnis befindet, das mindestens bis zum 31. Dezember des Jahres besteht, erhält eine Jahressonderzahlung." Die Höhe errechnet sich aus der Summe der Bezüge der Monate Januar bis einschließlich Oktober des Jahres, dividiert durch zehn. "Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit denen vertraglich variable Mehrarbeit vereinbart ist, erhöht sich dieser Betrag um die durchschnittliche Vergütung der tatsächlich geleisteten Mehrarbeit."

Die Diakonie teilt ihre Zahlung auf. Sie wird zur Hälfte im November des laufenden Jahres, die zweite Hälfte im Juni des Folgejahres gezahlt. Und es gilt eine nicht unwichtige Einschränkung: Wenn das Unternehmen ein negatives Betriebsergebnis erwirtschaftet hat, können die Sonderzahlungen in Einrichtungen der Altenhilfe, Rehabilitation, Jugendhilfe sowie ambulanten Diensten und Beratungsstellen deutlich gesenkt werden.

Dirk Baas


Arbeit

Arbeitslosigkeit behinderter Menschen gesunken




Kellner mit Down-Syndrom
epd-bild/Maik Schuck
Auch Menschen mit Behinderungen profitieren laut einer Studie vom Aufschwung auf dem Arbeitsmarkt. Noch immer zahlen aber viele Unternehmen lieber eine Ausgleichsabgabe, anstatt behinderte Mitarbeiter einzustellen.

Die Lage von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt hat sich verbessert. Wie die Aktion Mensch und das Handelsblatt Research Institute (HRI) am 30. November in Duisburg mitteilten, sank die Zahl der Arbeitslosen mit schweren Behinderungen von 178.809 im Jahr 2016 auf 170.508 in diesem Jahr. Sie liege damit so niedrig wie zuletzt 2009, sagte HRI-Präsident Bert Rürup bei der Vorstellung des "Inklusionsbarometers 2017". "Die Lage auf dem Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung ist so gut wie nie, aber sie ist nach wie vor nicht gut", sagte der Ökonom. Mehrere Verbände forderten die Bundesregierung auf, den Schutz behinderter Menschen vor Diskriminierung voranzutreiben.

Arbeitslosenquote sank auf 12,4 Prozent

"Mit Verzögerung kommt der Aufschwung auf dem Arbeitsmarkt damit auch bei den Menschen mit Handicap an", erklärte Rürup. Die Arbeitslosenquote von Menschen mit schweren Behinderungen sei von 13,4 auf 12,4 Prozent gesunken. Damit liegt sie aber noch immer deutlich über der Arbeitslosenquote von nicht behinderten Menschen mit 6,1 Prozent.

Behinderte Menschen suchen zudem im Durchschnitt 109 Tage länger nach einem Job als nicht behinderte. Das waren acht Tage länger als noch im Jahr 2016. Während Menschen ohne Einschränkungen im Schnitt nach 268 Tagen eine Anstellung gefunden haben, brauchen behinderte Menschen mehr als ein Jahr (377 Tage).

Rürup beklagte die nach wie vor zu geringe Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen. "Von fast 120.000 jungen Menschen mit Behinderung im Alter zwischen 18 und 25 Jahren sind nur rund 7.000 in einer beruflichen Ausbildung", kritisierte der Wirtschaftswissenschaftler.

156.306 Unternehmen zahlen lieber

Die Beschäftigungsquote Schwerbehinderter, die den Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter angibt, stagniert den Angaben zufolge bei 4,69 Prozent. Armin von Buttlar, Vorstand der Aktion Mensch, nannte als Grund dafür die steigende Zahl von Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern, die laut den gesetzlichen Vorgaben zwar schwerbehinderte Arbeitnehmer einstellen müssten, stattdessen aber eine Ausgleichsausgabe zahlen. Die Zahl dieser Unternehmen nahm laut Inklusionsbarometer im Vergleich zu 2016 um 3.500 auf 156.306 zu.

Die Lebenshilfe rief die künftige Bundesregierung auf, sich für einen besseren Schutz von Menschen mit Behinderung vor Diskriminierung einzusetzen. "Auch in Deutschland besteht Nachholbedarf", sagte die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, in Berlin zum Welttag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember.

Die Lebenshilfe forderte, neben öffentlichen Einrichtungen auch die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit zu verpflichten. Ein Verstoß dagegen müsse als Diskriminierung geahndet werden. Gleiches gelte, wenn Hilfestellungen im konkreten Einzelfall verweigert würden. Finde sich etwa ein Mensch mit Behinderung beim Einkauf im Supermarkt nicht zurecht, dürfe ihm das Personal die Unterstützung nicht vorenthalten.

Dirk Baas


Aids

Hilfsverein: HIV-infizierte Kinder nicht ausgrenzen



Der Verein zur Unterstützung Aids-kranker Kinder appelliert an die Gesellschaft, HIV-infizierte Mädchen und Jungen nicht auszugrenzen. "Von infizierten Kindern geht keine Gefahr aus", sagte Vereinsvorsitzender Ulrich Baumann.

Bundesweit sind nach Informationen des Vereins zur Unterstützung Aids-kranker Kinder rund 300 Kinder und Jugendliche infiziert. Vermutlich seien es aber mehr. In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle handele es sich um Kinder HIV-infizierter Mütter, sagte der Vereinsvorsitzende und Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover, Ulrich Baumann, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Ansteckung erfolge vor der Geburt, während der Geburt oder durch das Stillen.

Eine HIV-Diagnose dürfe nicht zum sozialen Ausschluss von Kindern führen, betonte Baumann. "Weltweit hat noch nie ein Kind ein anderes angesteckt."

Baumann räumte ein, dass HIV-positive Kinder "kein die Öffentlichkeit bewegendes Thema sind". Zum einen, weil es nur vergleichsweise wenige Fälle gebe. Zum anderen, weil betroffene Familien schweigen: Sie halten die Infektion geheim, weil sie verhindern wollen, "dass die Kinder das in der Nachbarschaft, im Kindergarten oder in der Schule ausplaudern" - mit den dann oft unvermeidbaren Folgen der Stigmatisierung. "Es ist die einzige Krankheit, bei den Kindern die Diagnose systematisch nicht mitgeteilt wird."

Arzt rät zur Aufklärung

Er rät Eltern jedoch dazu, die infizierten Kinder spätestens mit Beginn der Pubertät aufzuklären. Das diene auch dazu, ungewollte Ansteckungen zu vermeiden: "HIV hat einen ganz praktischen Einfluss auf die Sexualpraxis."

Baumann untersucht an der Uniklinik Hannover Kinder von HIV-positiven Müttern, um sie vor einer Infektion mit dem Virus zu schützen. Ist es jedoch bereits zu einer Ansteckung gekommen, dann werden die Mädchen und Jungen mit Medikamenten behandelt. 33 Kinder und Jugendliche seien derzeit in Dauerbehandlung. "Bei rund 25 Neugeborenen von HIV-positiven Müttern pro Jahr teste ich, ob sie infiziert sind." Fast immer sei das nicht der Fall: Die sogenannte Transmissionsrate liegt unter einem Prozent.

Gegründet wurde der auf Spenden und Sponsoren angewiesene Verein an der Klinik von einer Ärztin und mehreren Krankenschwestern vor rund drei Jahrzehnten. Sie wollten HIV-positiven Kindern beistehen, die damals durch verseuchte Blutprodukte infiziert worden waren und nicht selten an Aids starben.

Der Verein sei klein, "aber trotzdem ziemlich aktiv", sagte Baumann. Er helfe bei Bedürftigkeit, denn HIV-Familien seien oft arm. "Unser Flaggschiff ist eine gemeinsame Ferienwoche. Wir machen Ausflüge, grillen zusammen oder spielen Fußball." Dieses Angebot gebe es schon seit 16 Jahren. "Es ist eine wertvolle Gemeinschaft, die es sonst nirgends gibt."

Dirk Baas


Gesundheit

Kinderärzte fordern Impfpflicht nach italienischem Vorbild



Kinder- und Jugendärzte in Deutschland haben ein Urteil des italienischen Verfassungsgerichts begrüßt, das eine von der Regierung in Rom erlassene Impfpflicht billigt. Der deutsche Gesetzgeber solle diesem Beispiel folgen und eine Impfpflicht für alle Kinder einführen, erklärte der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) am 27. November in Bonn. "Impfverbummlern hilft die Pflicht, ihrer Verantwortung für die eigenen Kinder und die staatliche Gemeinschaft nachzukommen", sagte BVKJ-Präsident Thomas Fischbach.

Kinder in Italien erhalten ab sofort obligatorisch zehn Impfungen, darunter gegen Diphtherie, Tetanus und Masern, wie es hieß. Wenn Eltern der Impfpflicht nicht nachkommen, riskieren sie Geldstrafen zwischen 100 und 500 Euro.

Fischbach erklärte, in Deutschland befolgten trotz aller Aufklärungsbemühungen der vergangenen Jahre nicht alle Eltern die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. Viele verbummelten wichtige Impfungen, einige wenige lehnten sie auch aus ideologischen Gründen ab. Ungeimpft sind Kinder jedoch einer Reihe lebensbedrohlicher Krankheiten ausgesetzt und gefährdeten auch andere Menschen, sagte Fischbach. So seien jedes Jahr größere Masernausbrüche zu beklagen.



Ehrenamt

Gesundheit

Flüchtlinge unterstützen psychisch belastete Flüchtlinge



Das Psychosoziale Zentrum (PSZ) in Düsseldorf hat eine positive Bilanz seines Modellprojekts mit Laienhelfern für psychisch belastete Flüchtlinge gezogen. In den vergangenen zwölf Monaten waren 18 speziell für diese Aufgabe geschulte Betreuer in den Flüchtlingsunterkünften im Raum Düsseldorf im Einsatz. "Unser Angebot wurde sehr gut angenommen", sagte Projektleiterin Veronika Wolf dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Die Laienhelfer sind überwiegend selbst als Flüchtlinge oder Zuwanderer nach Deutschland gekommen und sprechen die Muttersprache der Menschen, denen sie Hilfe anbieten. Sie betreuen zehn Stunden pro Woche Flüchtlinge in Einzel- oder Gruppengesprächen. Ziel des Projekts ist es, psychisch belastete oder traumatisierte Bewohner nach ihren häufig schlimmen Fluchterfahrungen zu unterstützen. "Damit wurde ein spürbar positiver Beitrag zur Verbesserung des Klimas in den Flüchtlingsunterkünften und zum Abbau von Integrationshemmnissen geleistet", sagte Wolf.

Nach einer Umfrage des PSZ bewerteten 80 Prozent der Mitarbeiter in den Unterkünften die Arbeit der Laienhelfer als hilfreich bis sehr hilfreich. Insbesondere die Möglichkeit, mit den Flüchtlingen in ihrer Sprache vertiefende Gespräche führen, habe sich als enorm hilfreich herausgestellt. Bei Betroffenen, die zusätzliche Hilfe benötigten, konnten die Laienhelfer Fachkräfte wie Therapeuten einbinden. "Wir haben mit unseren Laienhelfern auch Menschen erreicht, die sich bislang niemandem anvertraut haben", bilanzierte Wolf.

Das Modellprojekt war 2016 von der damaligen rot-grünen Landesregierung mit Unterstützung der Ärztekammer und Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein ins Leben gerufen und mit Landesmitteln finanziert worden. Das PSZ bemüht sich nun, das Projekt nach dem Auslaufen zum Monatsende als festen Beitrag zur Flüchtlingsbetreuung im Raum Düsseldorf weiterzuführen. "Es gibt in Düsseldorf rund 70 Unterkünfte für Flüchtlinge. Daher besteht Bedarf für mehr als 60 Laienhelfer", sagte Wolf.

Ob und in welchem Umfang es nun weitergeht, soll sich in den nächsten Wochen entscheiden. Da die neue schwarz-gelbe Landesregierung kein Geld mehr geben wolle, müsste die Stadt Düsseldorf die Kosten übernehmen, sagte Wolf.



Kirchen

Baptisten verlangen Stellungnahme von Berliner Diakoniewerk Bethel



Der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) hat das wegen seines Finanzgebarens umstrittene Berliner Diakoniewerk Bethel erneut zu einer Klärung der Vorwürfe aufgefordert. Es sei "notwendig, dass das Diakoniewerk Bethel auf die öffentlich durch das Recherchenetzwerk Correctiv erhobenen Vorwürfe öffentlich reagiert und Stellung dazu nimmt", heißt es im aktuellen Newsletter an die Gemeinden der Baptisten, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt.

Der freikirchliche Sozialträger, der nichts mit den traditionsreichen großen v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel der evangelischen Diakonie zu tun hat, ist vor einigen Monaten wegen seines Umgangs mit den eigenen Finanzen in die Kritik geraten. Medienrecherchen zufolge soll Bethel-Vorstand Karl Behle vor einiger Zeit die Kontrolle über den Träger übernommen und sich unter anderem Pensionsansprüche in Millionenhöhe verschafft haben.

Das Diakoniewerk Bethel müsse unabhängige Kontrollinstanzen schaffen und seine Organ- und Aufsichtsstruktur im Sinne des diakonischen Corporate Governance Kodex ändern, hieß es am 24. November weiter beim Bund der Baptisten in Elstal. Das Diakoniewerk Bethel habe den BEFG Mitte November "in einem kurzen Brief" darüber informiert, dass es eine Untersuchung durch einen externen Prüfer durchführen lassen wolle. "Wer der Prüfer ist, wie der genaue Auftrag lautet oder welche Frist für die Untersuchung gesetzt wurde, steht in dem Brief nicht", erklärte der Bund.

Das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hatte den eingeleiteten Ausschluss des freikirchlichen Sozialträgers am 20. November vertagt und eine erneute Frist zur Stellungnahme gesetzt. Wie der BEFG fordert auch der Diakonie-Dachverband Aufklärung über die Vorwürfe und eine Veränderung der Aufsichtsstrukturen.



Auszeichnung

Gefangenen-Projekt erhält Sozialpreis von Diakonie und Caritas



Das Projekt "Gefangene helfen Jugendlichen" erhält in diesem Jahr den Sozialpreis "innovatio" von Diakonie und Caritas. Wie die kirchlichen Wohlfahrtsverbände anlässlich der Preisverleihung am 29. November in Berlin mitteilten, konfrontieren einsitzende Straftäter oder ehemalige Gefangene dort Jugendliche mit dem Alltag hinter Gittern. Ziel ist es, gefährdete Jugendliche zurück auf den gesetzestreuen Weg zu bringen und Prävention zu leisten. 20.000 Jugendliche hätten bereits vom Engagement des in Hamburg ansässigen Vereins profitiert, sagte Diakonie-Präsident Ulrich Lilie.

Die Haltung, aus einer negativen Erfahrung heraus etwas Positives zu gestalten, sei beeindruckend, sagte Caritas-Präsident Peter Neher. Lilie und Neher sind Schirmherren des "innovatio"-Sozialpreises, der gefördert wird vom evangelischen Magazin "chrismon" und der Bank im Bistum Essen. Das Preisgeld in Höhe von insgesamt 30.000 Euro stellt der kirchliche Versicherer "Bruderhilfe - Pax Familienfürsorge" zur Verfügung.

Erstmals wurde in diesem Jahr auch ein Publikumspreis übergeben. Er ging an das Projekt "wort.los" der Caritas Behindertenhilfe und dem Sozialdienst für Gehörlose in Fulda. Es will das Erlernen von Gebärden für jeden möglich machen.

Der Hauptpreis wurde in diesem Jahr zum elften Mal vergeben. Um die Ehrung bewerben können sich Projekte aus dem Bereich der Diakonie und Caritas, die innovative Lösungen für drängende soziale Probleme entwickelt haben.



Niedersachsen

Drei Initiativen erhalten Gesundheitspreis



Niedersachsens Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD) hat am 28. November drei Projekte mit dem Gesundheitspreis des Landes und jeweils 5.000 Euro geehrt. Zu den Preisträgern gehört die Straßenambulanz für Wohnungslose und arme Menschen des Caritasverbandes Hannover, wie das Ministerium mitteilte. Ausgezeichnet wurde zudem die Diakonie Himmelsthür in Hildesheim. Die Behinderteneinrichtung bietet mit dem Hospiz "Haus Oberlin" einen Ort für Schwerstkranke, in ihren geistigen Fähigkeiten eingeschränkte Menschen und deren Angehörige.

Ein weiterer Preis ging an die Interdisziplinäre Notaufnahme der Universitätsmedizin Göttingen, die den Angaben zufolge mit innovativer Computertechnik die Arbeit in der Notfallversorgung verbessern will. Das Gesundheitsministerium hatte den Preis gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium, der AOK Niedersachsen, der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen und der Apothekerkammer ausgeschrieben, hieß es.




sozial-Recht

Bundesarbeitsgericht

Verschwiegene Jobabsage erleichtert Diskriminierungsentschädigung




Stellenanzeige in der Zeitung
epd-bild/Jens Schulze
Abgelehnte Stellenbewerber müssen darüber informiert werden, dass sie den Job nicht bekommen. Tut der Arbeitgeber dagegen nichts zur Information, ist es leichter möglich, im Falle von Diskriminierung eine Entschädigung zu erstreiten.

Stellenbewerber müssen über das Scheitern ihrer Bewerbung informiert werden. Andernfalls haben sie es im Fall einer möglichen Diskriminierung leichter, Entschädigungszahlungen durchsetzen. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am 21. November veröffentlichten Urteil entschied, läuft die gesetzliche Zweimonatsfrist zur Klage auf eine Diskriminierungsentschädigung erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber einen Bewerber ausdrücklich abgelehnt hat. Hüllt sich der Arbeitgeber stattdessen in Schweigen und bleibt untätig, haben Stellenbewerber mehr Zeit, ihre Ansprüche gerichtlich einzufordern.

Damit steht einem aus der Ukraine stammenden Deutschen eine Diskriminierungsentschädigung in Höhe von 3.200 Euro zu. Der Mann war Student und hatte sich auf eine befristete Stelle als Bürohilfe beworben. Der Arbeitgeber, ein Verlag, benötigte für drei Monate eine Aushilfskraft. Diese sollte die Redakteure beim Verfassen eines Buches unterstützen.

Muttersprachler gesucht

In der Stellenanzeige verlangte der Arbeitgeber von den Bewerbern "Deutsch als Muttersprache", gute PC-Kenntnisse und erste Erfahrungen in der Büroarbeit. In seiner Bewerbung gab der Student an, dass er in der Ukraine geboren und dort in die Schule gegangen sei, er aber "exzellent" Deutsch spreche - auch wenn er kein Muttersprachler sei.

Der Arbeitgeber hüllte sich daraufhin erst einmal in Schweigen. Die zwei ausgeschriebenen Stellen wurden anderweitig vergeben. Nachdem der Zeitraum für die zweimonatige befristete Tätigkeit längst abgelaufen war, fragte der Student an, was aus seiner Bewerbung geworden sei. Ihm wurde mit dem Hinweis abgesagt, dass die Jobvermittlung die Absage wohl nicht weitergegeben habe.

Daraufhin machte der Student bei dem Verlag eine Diskriminierung wegen seiner Herkunft geltend. Der Arbeitgeber habe jemanden gesucht, der "Deutsch als Muttersprache" spreche. Damit würde er als Person mit Migrationshintergrund ausgeschlossen, obwohl er doch exzellent Deutsch könne.

Verlag sah keine Diskriminierung

Der Verlag bestritt eine Diskriminierung. Die Entschädigungsklage sei aber ohnehin unzulässig, da die Diskriminierung nicht innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht wurde. Der Student habe erst fast vier Monate, nachdem der befristete Aushilfsjob vorbei war, auf die Diskriminierung hingewiesen.

Doch sowohl das Hessische Landesarbeitsgericht als nun auch das BAG sprachen dem Kläger eine Diskriminierungsentschädigung zu. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schreibe vor, dass Ansprüche wegen einer Diskriminierung grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden müssen. Tarifvertragsparteien können auch andere Fristen vereinbaren. Im Falle einer Bewerbung fange die Zweimonatsfrist nach Zugang der Stellenabsage an zu laufen, befand das BAG.

Dem Bewerber müsse die Ablehnung so zugehen, "dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen". Es sei auch nicht Aufgabe des Klägers nachzufragen, ob seine Bewerbung erfolglos war. Hier habe der Kläger frühestens Mitte September 2013 von der Absage erfahren. Weil er Anfang November Ansprüche wegen einer angeführten Diskriminierung geltend gemacht hatte, ist die gesetzliche Zweimonatsfrist gewahrt worden.

Gericht hält Indizien für schlüssig

Der Student habe auch ausreichende Indizien für eine Diskriminierungsentschädigung vorgetragen. Weil der Arbeitgeber nur Bewerber mit "Deutsch als Muttersprache" gesucht habe, habe er Personen, auf die das nicht zutrifft, wegen ihrer ethnischen Herkunft benachteiligt. Denn mit dem Begriff "Muttersprache" würden in besonderer Weise nur Menschen eines Sprachraumes mit einer entsprechenden ethnischen Herkunft angesprochen.

Einen sachlichen Grund für diese Benachteiligung habe es nicht gegeben, zumal die Anforderungen an die Aushilfstätigkeit auch mit "exzellenten" Deutschkenntnissen zu bewältigen sei. Ein "Muttersprachler" sei für die Tätigkeit nicht erforderlich, urteilte das Gericht. Dem Kläger stehe daher eine Diskriminierungsentschädigung in Höhe von 3.200 Euro zu.

Az.: 8 AZR 402/15

Frank Leth


Bundesverfassungsgericht

Telefonkosten im Gefängnis müssen den Marktpreisen entsprechen



Telefonkosten dürfen im Gefängnis nicht höher sein als außerhalb der Haftanstalt. Wenn eine Justizvollzugsanstalt nicht auf finanzierbare Möglichkeiten zum Telefonieren achte, behindere sie die Resozialisierung der Häftlinge und verstoße gegen die Verfassung, teilte das Bundesverfassungsgericht am 28. November in Karlsruhe mit. Kostenlos müssen Telekommunikationsdienstleistungen für die Gefangenen jedoch nicht sein.

Geklagt hatte ein Strafgefangener aus einer Vollzugsanstalt in Schleswig-Holstein. Nach einem Tarifwechsel im Telefonsystem, das vom Land Schleswig-Holstein ohne Wahlmöglichkeit für die Insassen bestimmt wird, hatte er erheblich höhere Telefonkosten als zuvor. Als er sich beschwerte, verwies die Justizvollzugsanstalt darauf, dass der Vertrag mit einem privaten Anbieter 15 Jahre laufe und nicht zu ändern sei. Auch zwei Gerichte wiesen den Kläger ab.

Das Bundesverfassungsgericht gab ihm jedoch Recht. Die Justizvollzugsanstalt könne nicht mit dem Hinweis auf die Telefongesellschaft die finanziellen Interessen von Strafgefangenen übergehen. Das verstoße gegen das Resozialisierungsgebot.

Die Justizvollzugsanstalt müsse sicherstellen, dass der private Betreiber marktgerechte Preise verlangt. Andernfalls müsse die Justiz den Strafgefangenen eine Rechnung mit marktgerechten Preisen stellen und den Rest selbst übernehmen oder kostengünstigere Alternativen anbieten.

Az.: 2 BvR 2221/16



Bundesverfassungsgericht

Transsexuelle dürfen ohne Gutachten Geschlecht nicht ändern



Ohne Gutachten dürfen transsexuelle Menschen nicht ihr Geschlecht wechseln und ihren Namen ändern. Die im Transsexuellengesetz enthaltene Vorschrift, dass zwei unabhängige Gutachter die Voraussetzungen für den Geschlechtswechsel bestätigen müssen, verstoße nicht gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder die Menschenwürde, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am 24. November veröffentlichten Beschluss. Die Pflicht zur Einholung zweier Gutachten bedeute nicht, dass Transsexualität als krankhafter Zustand oder als psychische Störung angesehen wird.

Damit scheiterte die Verfassungsbeschwerde einer transsexuellen Person aus Dortmund. Sie wollte als Frau rechtlich anerkannt werden und den männlichen Vornamen in "Nicole" ändern lassen. Doch der Geschlechterwechsel wurde von den Behörden abgelehnt, da sich die transsexuelle Person weigerte, die Transsexualität von zwei unabhängigen Gutachtern bestätigen zu lassen. Mit dieser gesetzlichen Vorgabe werde Transsexualität als Krankheit angesehen, die therapiert werden müsse, rügte die transsexuelle Person. Das stelle eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Menschenwürde dar.

Dem folgte das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht. Transsexualität werde damit nicht als zu therapierende Krankheit angesehen. Vielmehr werde mit den zwei Gutachten ein objektiver Nachweis über die Voraussetzungen des Geschlechtswechsels verlangt.

Die Gutachter müssten dabei prüfen, ob der transsexuelle Mensch seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben. Auch müsse die "hohe Wahrscheinlichkeit" bestehen, dass die Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht sich nicht mehr ändern wird. Das Gutachtenverfahren dürfe aber nicht dazu genutzt werden, die Betroffenen zu einer therapeutischen Behandlung ihrer Transsexualität hinzuführen.

Az.: 1 BvR 747/17



Oberverwaltungsgericht

Illegale Ausreise kein Anerkennungsgrund als Flüchtling



Für die Anerkennung als Flüchtling in Deutschland reicht einem Gericht zufolge die illegale Ausreise aus Syrien nicht aus. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) bestätigte am 22. November eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, wonach eine wegen des Bürgerkriegs geflohene Syrerin, die in ihrer Heimat nicht individuell verfolgt worden ist, in der Bundesrepublik lediglich subsidiären Schutz beanspruchen kann. Eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft komme in diesen Fällen nicht in Betracht, so die Richter.

Zur Begründung hieß es, illegal ausgereiste Syrer, die in Deutschland Asyl beantragt haben, hätten bei einer möglichen Rückkehr in ihre Heimat "nicht mit der erforderlichen beachtlichen Wahrscheinlichkeit" politische Verfolgung zu befürchten. Damit habe sich das OVG der mehrheitlich vertretenen obergerichtlichen Rechtsprechung anderer Bundesländer angeschlossen.

In erster Instanz war das Verwaltungsgericht Berlin noch von einer bei Rückkehr nach Syrien drohenden politischen Verfolgung ausgegangen. Dazu hätten aber keine "hinreichend zuverlässigen tatsächlichen Erkenntnisse" vorgelegen, hieß es jetzt von Seiten des OVG. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

Der subsidiäre Schutz greift laut Bundesamt, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können, im Herkunftsland aber ernsthafter Schaden droht, etwa bei einem bewaffneten Konflikt.

Az.: OVG 3 B 12.17



Verwaltungsgericht

Eine Pflegekraft für 60 Pflegebedürftige reicht nicht



Eine Nacht-Pflegefachkraft für 50 bis 60 teils schwer Pflegebedürftige ist einer Gerichtsentscheidung zufolge nicht ausreichend. Das brandenburgische Landesamt für Soziales und Versorgung dürfe einen Heimbetreiber deshalb auffordern, dies zu ändern, heißt es in einer am 24. November veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus. Der Betreiber des Pflegeheims müsse nun Vorschläge für Verbesserungen machen.

Der Träger war gegen den Bescheid des Landesamtes vor Gericht gegangen, nachdem das Amt die Beseitigung von Mängeln verlangte. In einigen Punkten gab das Verwaltungsgericht dem Betreiber in dem Eilverfahren Recht; in anderen wie dem der Personalausstattung nicht.

Der Betreiber habe nicht bestritten, dass in der Nacht für die Versorgung von 50 bis 60 Bewohnern - darunter etwa 20 Menschen mit den höchsten Pflegegraden vier und fünf - nur eine Pflegefachkraft zur Verfügung stehe, hieß es zur Begründung. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und kann mit einer Rechtsbeschwerde angefochten werden.

Az.: VG 5 L 294/17



Verwaltungsgericht

Betreuung von Wachkomapatienten keine Pflege-WG



Eine Gruppe schwerst pflegebedürftiger Menschen, die mehrheitlich Wachkomapatienten sind, ist nach einem Gerichtsurteil keine selbstverantwortete Pflege-Wohngemeinschaft, sondern eine Heim-Einrichtung . Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies mit dieser Entscheidung am 24. November die Klage eines Pflegedienstes gegen die Heimaufsichtsbehörde des Kreises Viersen ab.

Die Behörde war der Auffassung, dass Untermieter in einer vom Pflegedienst angemieteten Wohnung, die nicht mehr mobil und kommunikationsfähig sind, keine selbstverantwortete Wohngemeinschaft im Sinne des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW bilden. Dieser Ansicht folgten auch die Richter.

In Fällen, in denen die Bewohner wegen ihres Gesundheitszustandes auf eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung angewiesen seien und der Pflegedienst eine Vollversorgung gewährleiste, liege keine Wohngemeinschaft, sondern eine Heim-Einrichtung vor. Es handele sich um nichts anderes als um die Darbietung von Leistungen, die für Pflegeheime typisch seien. Damit unterliege die Einrichtung auch der Aufsicht durch die zuständigen Behörden.

Az.: 26 K 6422/16



Amtsgericht

Ärztin wegen Werbung für Abtreibungen verurteilt



Das Amtsgericht Gießen hat eine Ärztin wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Gießener Allgemeinmedizinerin habe im Internet über Abtreibungsmöglichkeiten informiert, sagte die Richterin am 24. November in ihrer Urteilsbegründung. Damit habe sie gegen Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verstoßen. Die Richterin folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Ärztin Kristina Hänel muss eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 150 Euro und die Kosten des Verfahrens zahlen.

Hänels Verteidigerin kündigte an, "sicher" in Revision gehen zu wollen. Sie sah in dem Urteil "katastrophale Rechtsfehler". Hänel hatte bereits vorher in Interviews angekündigt, notfalls durch alle Instanzen gehen zu wollen.

Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs verbietet Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Der Gesetzgeber habe sich dort "klar und unmissverständlich ausgedrückt", sagte die Richterin. Es sei der gesetzgeberische Wille, dass Informationen bei den Beratungsstellen liegen, die Frauen vor einem Schwangerschaftsabbruch aufsuchen müssen. Dort seien auch Listen über Kliniken und Ärzte vorhanden.

Nach dem Wortlaut des Paragrafen hätten Hänel bis zu zwei Jahren Haft gedroht. Laut Anklage hatte sie im April 2015 auf der Internetseite ihrer Praxis einen Link "Schwangerschaftsabbruch" veröffentlicht und eine Datei zum Download angeboten. Dort seien detaillierte Informationen zum Schwangerschaftsabbruch gegeben worden, etwa über den chirurgischen Verlauf, Komplikationen sowie der Rat, eine Begleitperson mitzunehmen, erläuterte die Richterin. Auch habe Hänel darauf hingewiesen, dass sie sämtliche Methoden in ihrer Praxis durchführen würde, erklärte der Staatsanwalt. Paragraf 219a solle eine Kommerzialisierung des Abbruchs verhindern.

Die Verteidigerin Hänels, die auf Freispruch plädierte, sah in dem Paragrafen "ein vergessenes Nazi-Gesetz". Der Paragraf stammt in seiner alten Form aus dem Jahr 1933. Er ignoriere wesentliche Rechte wie das Informationsrecht der Patienten. Die Veröffentlichung auf der Homepage sei keine Aufforderung im Sinne von "Kommen Sie zu mir", sondern Hänel habe lediglich über Rahmenbedingungen informiert.

Az.: 500DS 501JS 15031/15




sozial-Köpfe

Verbände

Gerald Gaß neuer Präsident der Krankenhausgesellschaft




Gerald Gaß
epd-bild/Landeskrankenhaus (AöR)/Tobias Vollmer
Gerald Gaß (54) ist der neue Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Er tritt die Nachfolge von Landrat Thomas Reumann (61) an, dessen Amtszeit am 31. Dezember dieses Jahres endet.

Gerald Gaß wurde von der DKG-Mitgliederversammlung zum neuen Präsidenten der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) gewählt. Er löst Thomas Reumann ab, der seit 2015 Präsident der DKG ist. Die Amtsperiode des neu gewählten Präsidiums beginnt am 1. Januar 2018 und dauert drei Jahre.

Der Diplom-Volkswirt und Diplom-Soziologe Gerald Gaß ist seit 2008 Geschäftsführer des Landeskrankenhauses mit Sitz in Andernach, das mit insgesamt 17 Standorten über rund 2.200 Betten verfügt. Rund 4.000 Beschäftigte arbeiten beim größten Anbieter psychiatrischer und neurologischer Leistungen sowie des Maßregelvollzugs des Landes Rheinland-Pfalz. Seit 2016 ist Gaß auch Vorsitzender der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz und Mitglied des Vorstandes der DKG. Von 2001 bis 2008 war er Leiter der Abteilung "Gesundheit" im Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen.

Zum Vizepräsidenten wiedergewählt wurde Ingo Morell, Vizepräsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen und Geschäftsführer der Gemeinnützigen Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH. Neuer Vizepräsident ab 1. Januar 2018 ist der Vorstandsvorsitzende der Sana Kliniken AG, Thomas Lemke.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 1.956 Krankenhäuser in der Bundes- und EU-Politik.



Weitere Personalien



Tom Mutters wird geehrt. In Marburg wird eine Straße nach dem Lebenshilfe-Gründer benannt. Die bisherige Industriestraße im Stadtteil Wehrda heißt nun Tom-Mutters-Straße. Mutters starb in Marburg im Februar 2016 im Alter von 99 Jahren. Im November 1958 hatte dort der gebürtige Amsterdamer den Verein "Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind" zusammen mit Eltern und Fachleuten gegründet. 30 Jahre lang war Mutters Geschäftsführer der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Sie entwickelte sich nach eigenen Angaben zur deutschlandweit größten Selbsthilfeorganisation für geistig behinderte Menschen und ihre Angehörigen.

Sven Evers ist neuer Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland (aej). Der Landesjugendpfarrer der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg wurde bei der Mitgliederversammlung in Plön an die Spitze der Arbeitsgemeinschaft gewählt Evers wolle die Jugendarbeit angesichts veränderter politischer und finanzieller Rahmenbedingungen absichern und zukunftssicher aufstellen, hieß es. Den Mitgliedsverbänden der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland gehören rund 1,35 Millionen junge Menschen an.

Jutta Kühl aus Kiel ist neue Vorsitzende des schleswig-holsteinischen Landesverbands des Sozialverbands Deutschland (SoVD). Sie ist Nachfolgerin von Wolfgang Schneider, der Ende August sein Amt abgegeben hatte, um sich auf seine Aufgaben als Vizepräsident des SoVD-Bundesverbands zu konzentrieren. Neuer stellvertretender Landesvorsitzender ist Uwe-Dieter May, Vorsitzender des Kreisverbands Schleswig-Flensburg. Der Landesverband hat 145.000 Mitglieder.

Hermann Staiber ist neuer kaufmännischer Vorstand der Stiftung Haus Lindenhof in Schwäbisch Gmünd. Er ist Nachfolger von Hubert Sorg, der in den Ruhestand verabschiedet wurde. Staiber war bisher in der katholischen Stiftung Bereichsleiter des Dienstleistungszentrums. Haus Lindenhof betreibt in Württemberg 20 Einrichtungen mit rund 1.800 Beschäftigten in der Altenpflege und der Behindertenhilfe.

Andreas Eickhorst übernimmt zum Jahresbeginn 2018 die Professur "Psychologische Grundlagen Sozialer Arbeit" an der Hochschule Hannover. Der promovierte Diplom-Psychologe leitet seit 2016 beim Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München die Fachgruppe "Nationales Zentrum Frühe Hilfen". Seine Forschungsschwerpunkte sind Prävalenzforschung, Familienpsychologie, Interaktionen zwischen Eltern und Kind sowie die Väterforschung.

Ingo Kramer (62) ist als Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) wiedergewählt worden. Die Mitgliederversammlung der BDA sprach ihm in Berlin in geheimer Wahl für eine weitere zweijährige Amtszeit das Vertrauen aus. Kramer ist seit November 2013 ehrenamtlicher Präsident der BDA. Der Wirtschaftsingenieur ist seit 35 Jahren Geschäftsführer des Anlagenbauers J. Heinr. Kramer in Bremerhaven.




sozial-Termine



Die wichtigsten Fachveranstaltungen bis Januar

Dezember

5.12. Köln:

Seminar "Der Jahresabschluss gemeinnütziger Einrichtungen: Grundlagen, Besonderheiten, Vorbereitung und Gestaltungsmöglichkeiten"

der Solidaris Unternehmensberatung

Tel.: 02203/8997-221

www.solidaris.de/seminare

5.12. Stuttgart:

Seminar "Datenschutz-Grundverordnung: Auswirkungen auf soziale Einrichtungen"

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 07961/959-881

www.akademiesued.org

6.12. Fulda:

Fachtag "Pflege und Betreuung zwischen Gewaltprävention und Freiheitsermöglichung - Perspektiven vor dem Hintergrund der Novellierung des HGBP"

des Bonifatiushauses

Tel.: 0661/8398-0

6.-7.12. Bensberg:

Kongress "Der eigenen Sendung folgen - Organisation und Führung in einer dynamischen Kirche"

der Thomas-Morus-Akademie Bensberg

Tel.: 02204/408472

7.12. Münster:

Seminar "Rechnungslegung von Pflegeeinrichtungen"

der BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Tel.: 0251/4820412

7.12. Köln:

Seminar "Präsentieren mit Powerpoint"

des Diözesan-Caritasverbandes Köln

Tel.: 0221/2010350

www.fortbildung-caritasnet.de

7.-8.12. Heidelberg:

Seminar "Das Gesetz zur Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung"

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 07961/959-881

www.akademiesued.org

7.-8.12. Loccum:

Tagung "Die Freie Wohlfahrtspflege auf dem Wohlfahrtsmarkt: Was wird aus der Subsidiarität?"

der Evangelischen Akademie Loccum und der Gesellschaft für Sozialen Fortschritt

Tel.: 05766/81-0

www.loccum.de

8.12. Hohenheim:

Tagung "Hysterie? Recht und öffentlicher Diskurs in Zeiten der 'Flüchtlingskrise'"

der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Tel.: 0711/1640730

www.akademie-rs.de

8.12. Berlin:

Seminar "Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz"

des Deutschen Vereins

Tel.: 030/62980605

www.deutscher-verein.de

12.-13.12. Filderstadt:

Seminar "Forensik - und dann? Aufgaben und Herausforderungen in der Sozialpsychiatrie"

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 0172/4207533

www.ba-kd.de

14.12. Stuttgart:

Seminar "Auf- und Ausbau der Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Chancen und Möglichkeiten nutzen und nachhaltige Strategien entwickeln"

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 07961/959-881

www.akademiesued.org

Januar

12.1. Berlin:

Fachtag "Pflege-Update 2018 - Fachlichkeit im Fokus"

des DBfK

Tel.: 030/2191570

www.dbfk.de

12.-13.1. Paderborn:

Seminar "Moderation und Präsentation als Kommunikationsinstrumente"

der IN VIA Akademie

Tel.: 05251/2908-38

15.-16.1. Bonn:

Seminar "Präsent in den Medien - Gezielt Botschaften platzieren"

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/2001700

15.-19.1. Freiburg:

Seminar "Moderation von Konferenzen, Teams und Projektgruppen"

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.:0761/2001700

www.fak-caritas.de

17.1. Hamburg:

Seminar "Baukosten-Controlling"

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/97356-159

www.bfs-service.de

18.1. Münster:

Seminar "Einführung in die MAVO für Dienstgeber - Basiswissen, aktuelle Rechtsfragen"

der BPG Unternehmensgruppe

Tel.: 0251/4820412

http://www.bpg-muenster.de/seminarangebote-bpg-unternehmensgruppe

18.-19.1. Berlin:

Tagung "Suchthilfe und Wohnungslosigkeit"

der AWO Bundesakademie

Tel.: 030/26309-142

19.-20.1. Berlin:

Kongress Pflege 2018 "Ältere Mitarbeiter: Altes Eisen oder Silberschatz?"

der Springer Medizin Verlag GmbH

Tel.: 06221/4878166

www.gesundheitskongress.de/berlin/2018/programm

30.1. Berlin:

Seminar "Quartierskonzepte: Die Zukunft der Altenhilfe?

der BFS-Service GmbH

Tel.: 0221/97356159

www.bfs-service.de

30.1. Heidelberg:

Seminar "Leitungen bewerten den Nutzen ihres Qualitätsmanagements"

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 07961/959881

www.akademiesued.org