sozial-Editorial

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Dirk Baas
epd-bild/Hanno Gutmann

Beinahe vergessen ist der heftige Streit innerhalb der Koalition über den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz. Von vielen Sozialverbänden wird der Kompromiss, nun 1.000 Menschen pro Monat ins Land zu lassen, als ein fauler betrachtet. Doch wenn es nur das wäre: Pro Asyl geht davon aus, dass der Familiennachzug ohnehin nicht reibungslos anlaufen wird - von Rechtssicherheit ganz zu schweigen.

Die Statistiken sprechen eine eindeutige Sprache: Wer einmal seinen Job verliert und nicht zügig wieder in Arbeit findet, bleibt meist über viele Jahre im sozialen Fördersystem. Da halfen in der Vergangenheit auch diverse Angebote der Jobcenter nicht. Jetzt unternimmt die Bundesregierung einen neuen Anlauf, mehr Langzeitarbeitslose wieder in Beschäftigung zu bringen - auf einem Sozialen Arbeitsmarkt. Dafür gibt es Lob, aber auch jede Menge Kritik im Detail.

Die privat betriebene Rettung von Flüchtlingen auf dem Mittelmeer ist einmal mehr in die Schlagzeilen geraten. Auch, weil die italienische Regierung ihre Häfen dichtmacht und keine Geretteten ins Land lassen will. Humanität geht anders. Doch wie arbeiten die privaten Seenotretter? Mit welchen praktischen Problemen haben sie täglich zu kämpfen? Das wollte der rheinische Präses Manfred Rekowski genauer wissen - und reiste nach Malta.

Bei welcher Kommune sitzt schon das Geld für soziale Belange wirklich locker? Mit seinem Versuch, sich im Nachhinein vor Investitionskosten in eine Werkstatt für behinderte Menschen zu drücken, ist der Landkreis Dahme-Spreewald jetzt gescheitert. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine einmal gegebene Investitionszusage nicht zurückgenommen werden darf. Die Millionen müssen fließen.

Hier geht es zur Gesamtausgabe von epd sozial 29/2018.

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Dirk Baas.

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sozial-Thema

Flüchtlinge

Familiennachzug: "Rechtssicherheit ist nicht gewährleistet"




Demonstration für den Familiennachzug im Januar in Berlin.
epd-bild/Christian Ditsch
1.000 Plätze pro Monat, 28.000 Terminwünsche: Wer als Flüchtling mit subsidiärem Schutz seine Angehörigen hier in Sicherheit bringen will, braucht vor allem Geduld. Zwar ist der begrenzte Nachzug ab August wieder möglich, doch die Abläufe sind unklar.

Viele Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus in Deutschland fiebern dem 1. August entgegen. Dann können sie versuchen, ihre engsten Angehörigen nachziehen zu lassen. Doch die Abläufe sind noch unklar. Auch die Sozialverbände tappen im Dunklen. Sie bezweifeln ohnehin, dass die Zusammenführung der meist aus Syrien und dem Irak stammenden Flüchtlinge reibungslos funktioniert. Über 28.000 Terminwünsche von Angehörigen in Deutschland lebender Flüchtlinge liegen vor, doch kommen dürfen nur 12.000 Personen im Jahr.

Ab dem 1. August dürfen bis zu 1.000 Personen pro Monat nachziehen: Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern. Wie die Konsulate, Ausländerbehörden und das Bundesverwaltungsamt über die Anträge entscheiden, soll Verwaltungsvereinbarung regeln. Die, so ist im Bundesinnenministerium zu erfahren, "steht kurz vor der Zeichnung".

Gesetz skizziert humanitäre Gründe

In inhaltlichen Fragen hält sich die Behörde bedeckt. Man verweist auf das Verfahren gemäß Aufenthaltsgesetz, das die humanitären Gründen umreißt. Berücksichtigt werden demnach die Dauer der Trennung der Familie, die Beteiligung minderjähriger lediger Kinder, bestehende Gefahren für Leib und Leben sowie schwere Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit.

Und: Integrationsaspekte sollen besonders ins Gewicht fallen: Bemühungen, sich in die deutsche Gesellschaft zu integrieren, würden positiv berücksichtigt, heißt es seitens des Ministeriums: "Das ist der Fall, wenn der Lebensunterhalt und/oder der Wohnraum gesichert werden können oder besondere Fortschritte beim Erwerb von Deutschkenntnissen oder ein Studium in Deutschland nachgewiesen werden." Doch in welchem Verhältnis stehen nachgewiesene Härtefälle zu Aspekten der Integration?

Die Flüchtlingshilfeorganisation Pro Asyl bezweifelt, dass der Familiennachzug ab August rechtlich sauber erfolgen wird. "Ich kann nicht erkennen, wie eine juristisch haltbare Einzelfallprüfung stattfinden soll", sagte die rechtspolitische Referentin Bellinda Bartolucci im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Gründe lägen im Familiennachzugsgesetz, dem präzise Verfahrensregeln fehlten. Dadurch sei "das Prinzip der Rechtssicherheit nicht gewährleistet", moniert die Juristin: "Das gilt besonders, wenn das Kontingent von 1.000 Personen voll ist", sagte die Expertin. Die absolute Grenze, die vom Gesetzgeber aus politischen Gründen gezogen wurde, sei aus ihrer Sicht verfassungswidrig.

Wenig Hoffnung auf klärende Vereinbarungen

Völlig ungeklärt sei auch, wie mit jenen Fällen verfahren wird, die über das 1.000-Personen-Kontingent hinausgehen. "Aus dem Gesetz ergibt sich nicht, ob diese schon bewilligten Personen dann automatisch im Pool für den nächsten Monat sind." Bartolucci setzt nicht auf mehr Klarheit durch die Verwaltungsvereinbarung. Es sei unwahrscheinlich, dass das Papier klare Priorisierungen zwischen humanitären Gründen festlegt: "Das wird relativ offen bleiben."

Ulrike Schwarz vom Bundesverband unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, übt ebenfalls Kritik: "Das Familiennachzugsneuregelungsgesetz strotzt vor Widersprüchen. Es bestehen erhebliche rechtliche Unsicherheiten." Denn weder im Gesetz noch in der Begründung stehe, wie der Familiennachzug genau funktionieren soll. "Das ist absurd."

Der Expertin zufolge sei weder geregelt, was genau die humanitären Gründe sind, die den Nachzug ermöglichen, noch wer entscheidet, ob und was ausreichende Integrationsleistungen in Deutschland sind. Schwarz: "Darf die Ausländerbehörde selber bestimmen, was ein humanitärer Härtefall ist? Fragen über Fragen, aber es gibt keine Antworten."

Probleme mit Attesten aus Syrien

Beim Deutschen Roten Kreuz spricht man von relativ aufwendigen Verfahrensabläufen zwischen Auswärtigem Amt, Bundesverwaltungsamt und Ausländerbehörden, "die sehr gut koordiniert werden müssen, um eine zügige Bearbeitung der Anträge sicherzustellen". Eine Herausforderung stelle vielfach der verlangte Nachweis über das Vorliegen von humanitären Gründen dar. "Das gilt zum Beispiel, wenn Atteste für Krankheiten direkt in Syrien beschafft werden müssen", sagte Sprecher Dieter Schütz dem epd.

Wann die ersten Nachzügler tatsächlich in Deutschland eintreffen, ist offen. Sie müssen sich gedulden, denn die Wartelisten bei der Antragstellung sind lang. Vor allem in der deutschen Botschaft in Beirut, der Hauptanlaufstelle der Syrer.

Dirk Baas


Flüchtlinge

"Gesetz zum Familiennachzug ist voller Widersprüche"




Ulrike Schwarz
epd-bild/privat
Ab August sollen monatlich 1.000 Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz ihre engsten Angehörigen nach Deutschland holen können. Doch wie das konkret funktionieren soll, wissen nicht mal Experten aus den Verbänden. Auch beim Bundesverband unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge herrscht Rätselraten.

Ab August sollen monatlich 1.000 Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz ihre engsten Angehörigen nach Deutschland holen können. Doch wie das konkret funktionieren soll, wissen nicht mal Experten aus den Verbänden. Ulrike Schwarz, Juristin beim Bundesverband unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, über rechtliche Unsicherheiten und Widersprüche im Gesetz. Die Fragen stellte Dirk Baas.

epd sozial: Ab dem 1. August soll der Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz anlaufen. 1.000 Personen pro Monat dürfen laut Gesetz nach Deutschland einreisen. Wird das funktionieren?

Ulrike Schwarz: Wir haben da große Zweifel. Das Familiennachzugsgesetz strotzt vor Widersprüchen und ist unsauber gemacht. Es bestehen erhebliche rechtliche Unsicherheiten.

epd: Wo erwarten Sie Probleme?

Schwarz: Weder im Gesetz noch in der Begründung steht, wie der Familiennachzug genau funktionieren soll. Das ist absurd. Was sind genau die humanitären Gründe, die den Nachzug ermöglichen? Ist die Aufzählung abschließend. Wer entscheidet, ob und was ausreichende Integration in Deutschland ist? Darf die Ausländerbehörde selber bestimmen, was ein humanitärer Härtefall ist? Fragen über Fragen, aber es gibt keine Antworten. Diese Probleme haben übrigens auch den Bundesrat beschäftigt, der dazu intelligente Fragen gestellt hat.

epd: Um was zu erfahren?

Schwarz: Zum Gesetz gab es zwei Anmerkungen aus der Länderkammer. Die eine betraf das Bundesverwaltungsamt. Die Abgeordneten wollten wissen, warum ausgerechnet dieses Amt, das mit dem aktuellen Verfahren zum Familiennachzug nicht befasst ist und insofern auch nicht über den Erfahrungsschatz verfügt, über den Familiennachzug entscheiden soll. Die andere Frage betraf die Kriterien der Prüfung zu den humanitären Gründen, die im Gesetz stehen. Sind das Kriterien, die vorliegen müssen oder gibt es da Ermessensspielräume der Behörden. Das hat extreme Folgen. Denn wenn das Tatbestandsvoraussetzungen sind, dann wäre das ganze Verfahren viel enger gefasst und auch eine ablehnende Entscheidung später vollständig gerichtlich überprüfbar.

epd: Die abschließenden Entscheidungen trifft das Bundesverwaltungsamt. Gibt es dazu Regelungen?

Schwarz: Man kann davon ausgehen, dass dazu Verwaltungsvorschriften für die beteiligten Behörden in Arbeit sind. Für uns stellen sich die Fragen, was welches Amt entscheidet und auf welcher Grundlage. Prüfen die Mitarbeiter die Tatbestandsvoraussetzungen? Oder das Ermessen der anderen beiden beteiligten Behörden? Haben die ein eigenes Prüfungsrecht? All das ist unklar.

epd: Kommen wir zurück zu den ganz unmittelbaren Wirkungen des Gesetzes. Wie ist der Sachstand aus Ihrer Sicht?

Schwarz: Das größte Problem für uns als Verband ist, dass der Geschwisternachzug aus dem monatlichen Kontingent vollständig ausgeschlossen ist. Das ist für Familien mit mehreren kleinen Kindern eine unlösbare Situation. Der Elternachzug ist geregelt, während der Geschwisternachzug unmöglich ist. Und es ist total unklar, ob die Geschwister über die Härtefallregelung der Paragrafen 22/23 Aufenthaltsgesetz nach Deutschland kommen können oder nicht.

epd: Warum fehlt es dazu an Informationen?

Schwarz: Dazu steht nichts im Gesetz. Aus den Begründungen kann man nur eine Tendenz herauslesen, den Nachzug von Geschwistern insgesamt zu erschweren.

epd: Was bedeutet das für betroffene Familien?

Schwarz: Die Eltern haben zwei Optionen. Entweder zu den Minderjährigen nach Deutschland nachzureisen, um sich dort um sie zu kümmern, oder deren Geschwister daheim oder in Flüchtlingslagern zu versorgen. Sie müssen sich zwischen den Kindern entscheiden. Das ist nicht nur unwürdig, das ist faktisch für Eltern nicht möglich. Sie müssten die eigene Familie zerstören. Unter dem Strich heißt das: Der Elternnachzug ist durch den Ausschluss des vollständigen Geschwisterkindernachzug quasi ausgeschlossen.

epd: Blicken wir auf die Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge?

Schwarz: Das Kontingent ist für diese Personengruppe aufgrund der genannten Situation fast gar keine Option.

epd: Wie viele Personen werden überhaupt versuchen, den Familiennachzug zu nutzen?

Schwarz: Das weiß keiner. Es gibt allenfalls Schätzungen.

epd: Wie viele Minderjährige sind betroffen?

Schwarz: Dazu gibt es ebenfalls keine Daten. Dazu müsste man etwas zählen können.

epd: Warum ist das so schwierig?

Schwarz: Ich zeige das an Beispielen. Wie viele Eltern unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge leben im Ausland? Das kann man nicht zählen, weil man nicht sicher weiß, ob beide Elternteile in Kriegsgebieten überhaupt noch leben. Aber selbst wenn ich diese Zahl hätte: Wer weiß denn, ob die auch alle nachziehen wollen. Davon kann man nicht ausgehen. Weil viele Eltern sagen: Hauptsache mein Kind ist in Sicherheit, ich bleibe dann in der Heimat.

epd: Und was ist mit den Anträgen auf Familiennachzug, die bei den Konsulaten eingeht?

Schwarz: Die sind ebenfalls nicht aussagefähig. Denn dann setzt man voraus, dass alle Personen einen Antrag stellen. Doch viele tun das gar nicht, etwa, weil sie nicht glauben, dass das Verfahren irgendwann für sie zum Erfolg führt. Oder sie bezweifeln, dass sie überhaupt Zugang zu dem Antragssystem haben. Schließlich fallen nach aktueller nationaler Rechtslage Monat für Monat antragsberechtigte Eltern aus dem Familiennachzug heraus, denn wenn deren Kinder 18 Jahre alt geworden sind, hat sich die Sache – so die deutsche aktuelle Rechtslage - für sie erledigt. Zwar gibt es seit April 2018 ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union, der zumindest den Elternnachzug zu Jugendlichen mit Flüchtlingseigenschaft unter bestimmten Voraussetzungen auch nach dem 18. Lebensjahr möglich macht, aber ob diese Entscheidung auch auf Eltern von Jugendlichen mit subsidiären Schutz anwendbar sein kann, ist unklar.

epd: Was ist mit den bewilligten Personen, die über der Grenze von 1.000 Personen im Monat liegen. Sind die dann ab dem 1. Januar 2019 automatisch im nächsten Monatskontingent?

Schwarz: Das weiß wirklich niemand. Wenn Sie es beim Bundesverwaltungsamt recherchieren können, hätten wir dann gerne das Ergebnis. Dann wäre uns sehr geholfen.

epd: Ist das Gesetz vereinbar mit dem Grundgesetz und was halten Sie von einer Überprüfung in Karlsruhe?

Schwarz: Vielleicht kann man so viel sagen: Das Gesetz ist verfassungsmäßig nicht ganz sauber. Es ist mit Blick auf die UN-Kinderrechtskonvention bedenklich, gleiches gilt für die europarechtliche Dimension. Das Gesetz ist aber auch sehr geschickt und intelligent geschrieben. Der Verweis, dass der Schutz der Familien durch die Paragrafen 22/23 Aufenthaltsgesetz gewahrt wird, könnte genutzt werden, um in Härtefällen einen Nachzug zu ermöglichen und so den Vorwurf "absoluter Ausschluss" weg zu argumentieren. Ob diese Argumentation jedoch erfolgreich ist, ist fraglich.



Flüchtlinge

Pro Asyl: Familiennachzug fehlt die Rechtssicherheit



Die Flüchtlingshilfeorganisation Pro Asyl bezweifelt, dass der Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz ab August rechtlich sauber erfolgen wird.

"Ich kann nicht erkennen, wie eine juristisch haltbare Einzelfallprüfung stattfinden soll", sagte die rechtspolitische Referentin Bellinda Bartolucci im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Gründe dafür lägen im Familiennachzugsneuregelungsgesetz, dem präzise Verfahrensregeln fehlten. Dadurch sei "das Prinzip der Rechtssicherheit nicht gewährleistet".

"Das gilt besonders, wenn das Kontingent von 1.000 Personen voll ist", sagte die Expertin. Die absolute Grenze, die vom Gesetzgeber aus politischen Gründen gezogen wird, sei aus ihrer Sicht verfassungswidrig. Eine solche Regelung sei vom Grundgesetz nicht gedeckt und somit vor dem Bundesverfassungsgericht kaum haltbar.

Am Verfahren sind drei Behörden beteiligt: Die Botschaften und Konsulate, die Ausländerbehörden und als Entscheidungsinstanz das Bundesverwaltungsamt. Zwar soll es noch eine Verwaltungsverweinbarung zur Neuregelung geben. Es sei laut Bartolucci jedoch unwahrscheinlich, dass das Papier klare Priorisierungen zwischen verschiedenen humanitären Gründen festlege.

Entscheidungen nur "rechtliches Internum"

Das Bundesverwaltungsamt habe zwar festzustellen, dass humanitäre Härtefälle vorliegen, "aber das geschieht nur als rechtliches Internum. Der Betroffene wird nicht beteiligt." Es sei rechtlich fragwürdig, dass die Flüchtlinge nicht wissen, welchen Status ihr Antrag hat und wer ihn gerade bearbeitet. Diese Kenntnis sei aber ebenso wichtig für die weiteren praktischen und rechtlichen Schritte, betonte Bartolucci.

Zur praktischen Umsetzung des Verfahrens sagte die Expertin: "Wir vermuten, dass das Verwaltungsamt reinkommende Anträge zulässt, so lange, bis monatlich 1.000 Personen erreicht sind." Das heiße jedoch, die Auswahl findet schon vorher statt, nämlich dadurch, welche Anträge die Konsulate und die Ausländerbehörden an das Amt senden. "Eine inhaltliche Prüfung und daraus abgeleitete Priorisierung der Härtefälle findet nicht mehr statt."

Völlig ungeklärt ist laut der Juristin auch, wie mit den Fällen verfahren wird, die über das 1.000-Personen-Kontingent hinausgehen. "Aus dem Gesetz ergibt sich nicht, ob diese humanitären Fälle dann automatisch im Pool für den nächsten Monat sind." Bartolucci bezweifelte, dass diese Details mittels Verwaltungsvereinbarung geklärt werden. "Würde man ein Verfahren zur Priorisierung der Anträge und die Kriterien zur Auswahl festlegen, dann wären die Entscheidungen rechtlich noch einfacher angreifbar: "Das wird relativ offen bleiben."

Dirk Baas


Flüchtlinge

Hintergrund: Wie der Familiennachzug funktioniert



Ab August ist wieder für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz der Familiennachzug möglich. Doch wer kann davon profitieren, wie sind die Abläufe und wer trifft die Entscheidung? Der epd hat die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Das "Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz)" regelt den Familiennachzug ab dem 1. August. Ab dann haben Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz in Deutschland das Recht, ihre engsten Angehörigen nach Deutschland nachholen zu lassen. Das gilt für maximal 1.000 Personen pro Monat.

Was genau regelt das Gesetz?

Das Gesetz schafft den Anspruch subsidiär schutzberechtigter Personen, meist Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien, auf Familiennachzug ab. Der vorherige Rechtsanspruch wird nun durch eine Ermessensregelung ("Kann-Regelung") ersetzt (Paragraf 36a Aufenthaltsgesetz).

Wer kann unter welchen Bedingungen den Familiennachzug nutzen?

Festgelegt ist, dass nur die Kernfamilie nachziehen kann. Das sind Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, minderjährige ledige Kinder dürfen zu ihren Eltern und Eltern zu minderjährigen Kindern mit subsidiärem Schutzstatus ziehen, sofern kein Sorgeberechtigter bereits in Deutschland lebt. Wie bisher fallen minderjährige Geschwister von hier lebenden subsidiären Flüchtlingen nicht unter die Nachzugsvorschrift.

Auf welcher Basis erfolgt die Auswahl?

Der Familiennachzug kann künftig nur "aus humanitären Gründen" gewährt werden. Als Gründe werden im Gesetz genannt: lang anhaltende Familientrennung, Trennung von Familien mit einem minderjährigen ledigen Kind, ernsthafte Gefährdung von Leib, Leben oder Freiheit des Familienmitglieds, schwerwiegende Erkrankung, Pflegebedürftigkeit oder schwere Behinderung des Familienmitglieds, was durch Gutachten belegt werden muss. Weitere Kriterien sind das Kindeswohl und Integrationsaspekte, die jedoch nachrangig in der Bewertung sein sollen.

Mit wie vielen Anträgen rechnen die Behörden?

Dazu gibt es keine belastbaren Angaben. Aktuell liegen dem Auswärtigen Amt rund 28.000 Anträge auf Terminvereinbarungen zur Beantragung eines Visums auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten vor.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Antragsteller in Amman, Beirut und Erbil können zwecks Familiennachzug die im Auftrag des Außenministeriums tätige Internationale Organisation für Migration (IOM) kontaktieren. Sie nimmt die Anträge entgegen, in Istanbul berät die IOM vor der Antragstellung beim Generalkonsulat auch. Ziel ist es, ihnen bei Fragen zum Visumverfahren zu helfen und sicherzustellen, dass sämtliche notwendigen Dokumente beim Visumtermin vorgelegt werden können.

Müssen die potenziellen Nachzügler persönlich im Konsulat vorsprechen?

Ja, grundsätzlich ist es nötig, dass nach vorheriger Terminabsprache die Nachzugswilligen persönlich in den deutschen Auslandsvertretungen (Konsulat/Botschaft) erscheinen, um dort ein Visum zum Familiennachzug zu beantragen. Auch minderjährige unbegleitete Personen müssen in der Regel persönlich zur Identitätsfeststellung vorstellig werden. Bereits zur Terminvergabe gibt es lange Wartelisten.

Welche Behörden müssen zwecks Familiennachzug kooperieren?

Die Anträge nehmen die Auslandsvertretungen, die auch die "auslandsbezogenen Sachverhalte" prüfen. Dann kommen die Ausländerbehörden in Deutschland ins Spiel. Sie prüfen die "inlandsbezogenen Sachverhalte". Gemeint sind die Integrationsaspekte. Schließlich bestimmt das Bundesverwaltungsamt die 1.000 Nachzugsberechtigten pro Monat. Es ist dafür verantwortlich, dass das Kontingent nicht überschritten wird.

Ab wann rechnet das Bundesinnenministerium als Oberbehörde des Bundesverwaltungsamtes mit den ersten Entscheidungen zum Nachzug?

Einen konkreten Termin nennt das Ministerium nicht. Auf Nachfrage heißt es: Die ersten Entscheidungen können getroffen werden, sobald entscheidungsreife Anträge vorliegen.

Wann können die ersten Angehörigen einreisen?

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsamts wird ein Visum erteilt, das für drei Monate gültig ist. Innerhalb dieses Zeitraumes muss die Einreise erfolgen. Über das genaue Datum entscheiden die Familien selbst. Sie reisen auf der Grundlage eines Visums zum Familiennachzug ein und erhalten im Inland bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis.

Dirk Baas


Flüchtlinge

IOM berät Angehörige vor Visaantrag



Wegen des großen Andrangs bei der Antragstellung zum Familiennachzug erhalten die Flüchtlinge kompetente Beratung. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) hilft ihnen seit 2016 - und jetzt auch Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz.

Hilfestellung beim Familiennachzug von Syrern leistet die IOM dem deutschen Außenministerium im Rahmen des "Family Assistance Programme" seit Juni 2016. Ziel ist es, Antragsteller dabei zu unterstützen, vorbereitet zu ihrem Termin im Konsulat oder der Botschaft zu erscheinen. "Wir informieren die Antragsteller darüber, welche Dokumente sie brauchen, damit dann möglichst zügig die Anträge entschieden werden kann", sagte Eric Schneider vom IOM-Büro in Berlin dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Die Initiative sei entstanden, weil wegen fehlender Papiere in den Auslandsvertretungen ein sehr hoher Arbeitsaufwand entstanden war. Dazu wurden Projektzentren in Istanbul, Amman, Erbil und in Beirut errichtet. Das sind kleine Büros in externen Gebäuden, in denen diese organisatorische Unterstützung angeboten wird. "Wir schauen uns die Unterlagen an, stellen fest, welche Dokumente noch fehlen und erläutern, wie man sich auf den Termin in der Botschaft vorbereitet. Wir übernehmen keine inhaltliche Prüfung."

Erst Beratung, dann in die Botschaft

Diese Beratungen sind den späteren Terminen zur Antragstellung vorgeschaltet. Es geht darum, Papiere aus Syrien zu prüfen, die den Verwandtschaftsgrad belegen, also Eheurkunden, Geburtsurkunden von Kindern oder Auszüge aus dem Familienregister. Dazu kommen die Dokumente aus Deutschland, die zum Beispiel vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kommen, also etwa Aufenthaltstitel und Identitätsnachweise. All diese Papiere müssen die Antragsteller selbst besorgen.

Neu ist, dass ab August gewisse Tatbestände von den deutschen Ausländerbehörden geprüft werden müssen. Das Gesetz spricht von "inlandsbezogenen Kriterien", also die unter Umständen bereits erbrachten Integrationsleistungen wie etwa Sprachkurse. Damit habe jedoch die IOM nichts zu tun. Ihre Aufgabe ist es, die Angaben zu den sogenannten auslandbezogenen Kriterien zu prüfen, also zum Beispiel, ob minderjährige Kinder betroffen sind oder wie lange eine Trennung bereits andauert.

Vorbereitungen für den August laufen

Noch hat die IOM ihre Beratungen im Zuge des Familiennachzuges für subsidiär geschützte Personen nicht begonnen. Die Vorbereitungen seien aber getroffen, indem man die Kontaktdaten aller Personen abgefragt hat, die bereits einen Termin im Konsulat beantragt haben, sagte Schneider. Bislang liegen rund 28.000 Terminanfragen von Antragstellern vor.

Über die Dauer des Verfahrens könne man keine gesicherten Aussagen treffen, so der Fachmann. Für den regulären Familiennachzug habe es immer rund drei Monate gedauert, bis ein Visum ausgestellt wurde. In Beirut dauerte es deutlich länger, weil der Andrang der Antragsteller dort sehr hoch ist.

Dirk Baas



sozial-Politik

Bundesregierung

Sozialer Arbeitsmarkt soll Langzeitarbeitslosen Perspektiven eröffnen




Künftig Aufgabe der Jobcenter: das neue Förderprogramm für Langzeitarbeitslose.
epd-bild/Norbert Neetz
Die Bundesregierung will mit einem neuen sozialen Arbeitsmarkt die Jobchancen der rund 900.000 Langzeitarbeitslosen in Deutschland verbessern. Kommunen loben die Pläne, Arbeitgeber und Sozialverbände sind eher kritisch. Auch die Opposition geht auf Distanz.

Mit einer Milliardenförderung für den sozialen Arbeitsmarkt will die Bundesregierung die Jobchancen der rund 900.000 Langzeitarbeitslosen in Deutschland verbessern. Den Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums dazu hat das Kabinett am 18. Juli in Berlin auf den Weg gebracht. Künftig soll es zwei neue Förderinstrumente geben, "Teilhabe am Arbeitsleben" und "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen". Die Pläne stießen überwiegend auf Zustimmung. Die Diakonie und die Gewerkschaften forderten Nachbesserungen am Gesetzentwurf.

Menschen, die schon seit mehreren Jahren arbeitslos sind, sollen nach dem Willen der Regierung bis zu fünf Jahre mit Lohnkostenzuschüssen gefördert werden. Voraussetzung ist, dass sie sozialversicherungspflichtig bei privaten Unternehmen, Kommunen oder gemeinnützigen Trägern beschäftigt werden.

Die volle Förderung sollen dem Regelwerk zufolge Menschen erhalten, die sechs Jahre ohne längere Unterbrechung arbeitslos waren und Grundsicherung bezogen haben. Für zwei Jahre sollen die Lohnkosten für die Geförderten in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns komplett von der öffentlichen Hand übernommen werden. Danach sollen die Zuschüsse um zehn Prozent pro Jahr gekürzt und vom Arbeitgeber übernommen werden. Die Förderung läuft nach spätestens fünf Jahren aus.

Gestufte Lohnkostenzuschüsse als Anreiz

Für Menschen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind, sieht der Entwurf eine Unterstützung für zwei Jahre vor. Dabei sollen im ersten Jahr 75 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent zu den Lohnkosten hinzugeschossen werden. Bei dieser Zwei-Jahres-Förderung sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Beschäftigung danach für mindestens ein halbes Jahr fortzusetzen. Die Lohnkostenzuschüsse sollen durch eine neue Regelung im Sozialgesetzbuch II ermöglich werden.

Weiterbildungen sowie ein begleitendes Coaching sollen ebenfalls finanziert werden, damit die Geförderten möglichst langfristig in Arbeit bleiben. Vom Bund sind für die Maßnahmen bis zum Jahr 2022 vier Milliarden Euro eingeplant. Das Gesetz muss noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Es soll im Januar 2019 in Kraft treten.

Beate Müller-Gemmeke, Expertin für Arbeitsmarktpolitik, kritisierte, dass sich die Förderung beim Sozialen Arbeitsmarkt nicht an Tariflöhnen, sondern nur am Mindestlohn orientieren soll. "Bundesarbeitsminister Heil hat sich damit dem Druck der Union gebeugt und verspielt so Chancen, die der Soziale Arbeitsmarkt vielen Menschen bieten könnte."

Mit dieser Regelung würden gerade die Betriebe benachteiligt, die die Tarifpartnerschaft hoch halten, denn sie müssen die Lohnlücke zwischen Tariflohn und Mindestlohn selber erwirtschaften, wenn sie langzeitarbeitslose Menschen anstellen. "Betriebe ohne Tarifbindung aber bekommen die Jobs in Höhe des Mindestlohns komplett ersetzt. Das ist nicht gerecht", sagte die Grüne. So werde der Soziale Arbeitsmarkt für tarifgebundene Betriebe, Kommunen und Beschäftigungsträger wenig attraktiv. Das sei fatal, denn die soziale und berufliche Integration von Menschen, die lange arbeitslos waren, ist eine gesellschaftliche Aufgabe und müsse von allen engagiert angegangen werden.

Diakonie wirbt für Korrekturen

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik Deutschland, sagte in Berlin, auch ein sozialer Arbeitsmarkt brauche faire Löhne. "Nur den Mindestlohn zu fördern, auch wenn tariflich gebundene Arbeitgeber Tariflohn zahlen, macht das Programm unattraktiv. Lohnkostenzuschüsse müssen sich am Tariflohn und nicht am Mindestlohn orientieren, sagte Loheide.

Ebenso ist nach ihrer Bewertung die Hürde zu hoch, nach der Langzeitarbeitslose mindestens sieben Jahre Leistungen bezogen haben müssen und in dieser Zeit kaum erwerbstätig waren. "Das schließt Menschen aus, die vier oder fünf Jahre draußen sind aus dem Arbeitsmarkt und ohne diese Förderung kaum eine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt haben." Der Gesetzentwurf müsse deutlich nachgebessert werden, "damit der soziale Arbeitsmarkt ein Erfolg wird und Langzeitarbeitslose eine echte Chance und Perspektive bekommen."

Ähnlich äußerte sich auch die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Die Voraussetzung zur Teilnahme am Programm, vorher mindestens sieben Jahre Hartz-IV bezogen haben zu müssen, sei eine unnötige Einschränkung. Der Zeitraum sei viel zu lang, hieß es. "Die Menschen sollten nicht so lange warten müssen, bis sie an einem für sie passenden Förderinstrument teilnehmen können."

"Es ist längst überfällig für Langzeitarbeitslose langfristig angelegte Fördermaßnahmen im SGB II zu verankern. Nur so erhalten sie eine realistische Chance, wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden", sagte Caritas-Präsident Peter Neher in Berlin. Gut sei zudem, dass eine ganzheitlich beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) verpflichtend vorgesehen ist, von der auch die Familienmitglieder in Haushalten von Langzeitarbeitslosen profitieren können.

Neher sagte jedoch auch, die Schwierigkeit für soziale Träger bestehe darin, dass die im Gesetz vorgesehene Pflicht zur Weiterbeschäftigung nach Projektende nicht gewährleistet werden könne, da im Unterschied zu Unternehmen die Mittel fehlen, neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisierte, dass von dem Gesetz nur Arbeitslose profitieren sollen, die mindestens sieben Jahre lang Hartz-IV-Leistungen bezogen und keine nennenswerten Beschäftigungen hatten. "Schon deutlich kürzere Zeiten in verfestigter Arbeitslosigkeit führen nach aller Erfahrung bei vielen Betroffenen zu massiven gesundheitlichen Belastungen und sozialer Ausgrenzung. Deswegen muss deutlich früher geholfen werden", erklärte Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Er plädierte dafür, dass das Gesetz spätestens nach vier Jahren durchgängiger Arbeitslosigkeit Angebote ermöglicht.

Ver.di warnt vor Mitnahmeeffekten

Für die Gewerkschaft ver.di sagte Vorstandsmitglied Dagmar König, es sei nicht hinnehmbar, dass die Beschäftigten im Sozialen Arbeitsmarkt trotz mehrjähriger Beschäftigung keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld erwerben sollen. "Die vorgesehenen Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber müssen auf Grundlage der Tariflöhne berechnet werden." Die Akzeptanz von Mindestlöhnen setze einen falschen Anreiz, da damit vor allem Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor geschaffen würden.

Bei den verschiedenen Einsatzmöglichkeiten ist laut König darauf zu achten, dass es zu keinen Verdrängungswettbewerben zu bisherigen Arbeitsplätzen komme: "Insbesondere bei Einsätzen jenseits kommunaler beziehungsweise öffentlicher Auftraggeber ist es wichtig, dass bloße Mitnahmeeffekte vermieden werden."

Kommunen begrüßen Pläne

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hält die Pläne der Bundesregierung für einen sozialen Arbeitsmarkt für richtig. Das Programm von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sei ein "vernünftiger Ansatz", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg im Südwestrundfunk. Die Arbeitgeber befürchten indes, dass sich der der geplante soziale Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose in erster Linie auf öffentliche Arbeitgeber beschränken könnte. "Das ist keine Brücke, die in den ersten Arbeitsmarkt führt", sagte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Landsberg sagte, es werde nicht möglich sein, für alle Langzeitarbeitslosen etwas zu finden, dafür seien die Mittel zu gering. Trotzdem sei es richtig, ein solches Experiment zu wagen, in bis zu 150.000 Fällen könne es funktionieren. "Alles besser als Arbeitslosigkeit", sagte er. Allerdings werde man noch einmal über die Bezahlung der Arbeitskräfte reden müssen. Es sei wichtig, dass die Menschen nicht nur Mindestlohn bekämen, sondern nach Tarif bezahlt würden, sonst seien sie vom ersten Tag an diskriminiert.

Landsberg befürchtet durch das Langzeitarbeitslosenprogramm keine Wettbewerbsverzerrung bei den Unternehmen. Der Verdrängungseffekt werde nicht eintreten, weil händeringend Arbeitskräfte gesucht würden. Das Programm müsse aber so unbürokratisch wie möglich laufen, um nicht zu scheitern.

Mey Dudin, Dirk Baas


Bundeskanzlerin

Merkel: Pflege ist Aufgabe der gesamten Regierung




Kanzlerin Merkel zu Gast im Pflegeheim St. Johannisstift in Paderborn.
epd-bild/Friso Gentsch/dpa-Pool
Der Altenpfleger Ferdi Cebi hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in der ZDF-Sendung "Klartext, Frau Merkel" in ein Paderborner Altenheim eingeladen. Am 16. Juli kam sie und informierte sich vor Ort über die Situation der Pflegekräfte.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich bei ihrem Besuch eines Altenheims in Paderborn für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege ausgesprochen. "Wir müssen über die Ausbildung und Vergütung sprechen", sagte Merkel am 16. Juli bei ihrem Besuch der evangelischen Altenhilfe St. Johannisstift.

Der Pfleger Ferdi Cebi, der die Kanzlerin eingeladen hatte, mahnte, dass der Pflegeberuf für junge Menschen attraktiver gemacht werden müsse. Der Vorstandssprecher des St. Johannesstifts, Martin Wolf, unterstrich, dass Pflege gut bezahlt werden müsse.

Merkel erklärte, Pflegekräfte dürften nicht überfordert werden. Verbesserungen bei der Ausbildung und Bezahlung seien auch Ziel der "Konzertierten Aktion Pflege" von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD), sagte Merkel bei einem gemeinsamen Kaffeetrinken mit Senioren der Einrichtung. "Wir müssen versuchen, das nicht ganz einfache System zu ordnen und die Vielfalt zu einer Einheit zu machen."

Merkel sieht Pflege als Querschnittsaufgabe

Bundesweit solle ein vergleichbares Niveau von Ausbildung und Bezahlung erreicht werden, sagte die CDU-Chefin. Für die Pflege sei nicht nur der Fachminister verantwortlich, sie sei Aufgabe der gesamten Regierung.

Der 36-jährige Pfleger Cebi erklärte, es habe sich zwar schon manches im Pflegebereich getan, es müsse jedoch noch mehr passieren. Nötig seien flächendeckende Tarifverträge und eine Fünf-Tage-Woche in allen Pflegeinrichtungen, sage Cebi, der ein weißes T-Shirt mit dem Aufdruck "Ich bin ein Pfleger mit Herz" trug. Pflegekräfte sollten nicht mehr als zwölf Stunden am Tag arbeiten. Zudem bräuchten sie mehr Freizeit und Erholungszeit, forderte er.

Cebi mahnte zugleich, dass nicht nur das Negative in der Pflege gezeigt werden dürfe. "Die positiven Seiten gehen ein bisschen unter, und das finde ich schade", hatte der Altenpfleger am Morgen im RBB-Radio gesagt. Der Beruf habe viel mehr schöne als negative Seiten. "Wir sind auch Köche, Hausmeister, Ratgeber und Seelsorger."

Wolf fordert gute Bezahlung

Der Vorstandssprecher des St. Johannesstifts, Martin Wolf, betonte, dass Pflege ein anspruchsvoller Beruf sei, der auch gut bezahlt werden müsse. Wolf kritisierte, dass zwar allerorts gute Pflege gefordert werde, die Pflegeversicherung dann aber Einrichtungen wie dem St. Johannesstift vorhielten, dass sie teurer als andere Einrichtungen seien. Der kirchlich-diakonische Tarifvertrag stehe an der Spitze aller deutschen Tarifverträge. "Gute Pflege kostet Geld", unterstrich Wolf.

Der Altenpfleger Cebi hatte Merkel im vergangenen September in der ZDF-Wahlsendung "Klartext, Frau Merkel" nach Paderborn eingeladen. Die Bundeskanzlerin hatte daraufhin versprochen, sich vor Ort zu informieren. Cebi, der das Thema Pflege auch in seinem Online-Blog und in seiner Rap-Musik behandelt, hatte in der Sendung mit Merkel kritisiert, dass immer mehr am Personal gespart werde und ein Altenheimplatz für viele Senioren nahezu unbezahlbar sei.

Das Problem sieht man auch bei der Diakonie, die die Vorhaben der Regierung im Rahmen der "Konzertierten Aktion Pflege" als Schritt in die richtige Richtung" begrüßte. Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, mahnte jedoch, dass eine faire tarifliche Bezahlung der Pflegekräfte, eine Personalbemessung, die sich am tatsächlichen Bedarf orientiert und eine Neuordnung der Pflegeberufe nicht zum Null-Tarif zu haben seien. "Für die dafür nötige Refinanzierung der steigenden Personalkosten brauche es eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung."

Holger Spierig


Gesundheit

Medizinethiker Nagel: Eintrittsgebühr für Notaufnahme ist unsozial



Der Medizinethiker Eckhard Nagel hat die von Kassenärztlichen Vereinigungen geforderte Eintrittsgebühr von 50 Euro für die Notaufnahmen als unsozial kritisiert.

"In dem Moment, wo bestimmte Gruppen der Bevölkerung es sich nicht mehr leisten können, wenn sie unsicher sind, zu einer Notfallambulanz oder Notaufnahme zu gehen, riskieren wir einen Grundpfeiler unseres solidarisch organisiertem Gesundheitssystems", sagte Nagel im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Angesichts der zunehmenden Belastung von Notaufnahmen hatten die Kassenärzte kürzlich eine Patientengebühr von 50 Euro vorgeschlagen.

Diese schlichte ökonomische Sichtweise sei "zu banal" und werde dem Thema nicht gerecht, sagte der Professor am Institut für Medizinmanagement und Gesundheitswissenschaften der Universität Bayreuth. Für den Teils gravierenden Anstieg von Patientenzahlen in Notaufnahmen gebe es viele Gründe. "Es ist eine komplexe Gemengelage und nicht eine neue Bequemlichkeit unserer Bevölkerung." Befragungen zeigten, dass etwa der Hälfte der Patienten in Notaufnahmen bewusst sei, dass sie nicht akut lebensgefährlich erkrankt seien.

Weniger Bindung an die Hausärzte

"Ein wesentlicher Punkt ist, dass die normalen Hausarzt-Patienten-Beziehungen, die es über Jahrzehnte gab, durch mobilere Arbeits- und Lebensbedingungen deutlich abnehmen", erläuterte Nagel. Wo früher noch der Hausarzt angerufen wurde, gingen die Menschen inzwischen eben häufiger in die Notaufnahme. Zudem seien durch das Internet medizinische Informationen zwar leichter zugänglich. Das führe aber auch zu größerer Verunsicherung, unterstrich der Mediziner und Theologe.

Durch den Ärztemangel habe zum Teil die Erreichbarkeit von Praxen abgenommen. Auch wenn die Wartezeiten auf Facharzttermine im internationalen Vergleich in Deutschland immer noch gering seien, sei ein Großteil der Bevölkerung die derzeitige Situation nicht gewohnt.

Sinnvoll sei der Vorschlag, Notarztpraxen als eine Art kassenärztlichen Bereitschaftsdienst in die Nähe von Notfallambulanzen in Krankenhäusern zu legen, sagte Nagel. Diese könnten eine erste Anlaufstelle sein und im Zweifelsfall entscheiden, wer in die Notaufnahme weitergeleitet werde. In Verbindung mit einem Krankenhaus seien sie für Patienten in Not außerdem leicht zu finden.

Charlotte Morgenthal


Niedersachsen

"Portalpraxen" sollen Notaufnahmen entlasten



In der Diskussion um überfüllte Notaufnahmen in Krankenhäusern setzt Niedersachsens Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD) auf sogenannte Portalpraxen. Dabei arbeiten Allgemeinmediziner des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes mit den Notaufnahmen der Kliniken zusammen und behandeln die weniger schweren Fälle. Dazu liefen derzeit vielversprechende Modellversuche an der Medizinischen Hochschule Hannover und am Städtischen Klinikum Braunschweig, teilte das Sozialministerium am 18. Juli auf epd-Anfrage mit.

Die Schaffung von Portalpraxen sei auch im Koalitionsvertrag von SPD und CDU vereinbart, hieß es. "Mit Portalpraxen erreichen wir, dass Patientinnen und Patienten mit akuten Problemen schon beim Eintreffen dem richtigen Behandlungsweg zugeleitet werden", sagte Ministerin Reimann.

Eine Kostenbeteiligung von 50 Euro für Patienten in der Notaufnahme, wie sie die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) vorgeschlagen hatte, lehnte Reimann dagegen ab. Die KVN hatte kritisiert, dass die meisten Patienten in der Notaufnahme von Kliniken keine wirklichen Notfälle seien. Sie äußerte jedoch auch Zweifel daran, ob sich Portalpraxen flächendeckend einrichten ließen.

Behandlungsentscheidung am zentralen Tresen

Bei den Portalpraxen werden Patienten an einem zentralen Tresen vom Pflegepersonal empfangen und dann entsprechend ihrer Beschwerden entweder an einen Allgemeinmediziner oder in die Notaufnahme weitergeleitet.

Professor Nils Schneider von der Medizinischen Hochschule Hannover berichtete von positiven Erfahrungen mit diesem Modell. "Wenn es nichts Lebensbedrohliches ist, geht es erst mal zum Allgemeinmediziner", sagte er dem epd. Das seien etwa Fälle von Rückenschmerzen, Bauchschmerzen oder psychosomatischen Beschwerden.

So würden die Spezialisten in der Klinik entlastet und die Patienten trotzdem bedarfsgerecht versorgt. Für die Patienten sei es wichtig, eine zentrale Anlaufstelle zu haben, betonte Schneider. Allerdings müsse es nicht an jedem Krankenhaus eine Portalpraxis geben. Ausgewählte Standorte genügten.

Die Kassenärztliche Vereinigung dagegen zeigt sich skeptisch gegenüber dem Modell der Portalpraxen. Dafür müssten die bisher zeitlich begrenzten kassenärztlichen Bereitschaftsdienste erheblich ausgeweitet werden, so dass sie an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung stünden. Dafür fehle es jedoch an Ärztinnen und Ärzten, die allgemeinmedizinisch tätig sein könnten. Der Markt sei "leer gefegt". Die KVN unterhält nach eigenen Angaben landesweit 68 Bereitschaftsdienstpraxen in oder in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern.



Bundesregierung

Union sieht bei Heils Rentenpaket Verbesserungsbedarf



An dem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur geplanten Rentenreform ab dem Jahr 2019 gibt es nach Ansicht der Union Verbesserungsbedarf.

Der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der Fraktion, Peter Weiß (CDU), wies am 16. Juli in Berlin darauf hin, dass ohne diese Neuregelung der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung zum Januar 2019 von derzeit 18,6 Prozent auf 18,3 Prozent sinken würde. Um Arbeitnehmer zu entlasten, forderte er daher, im selben Gesetzespaket den Arbeitslosenversicherungsbeitrag zu senken.

Nach Ansicht von Weiß wäre eine deutliche Senkung beim Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 oder 0,6 Prozentpunkte möglich. Die Rücklage der Bundesagentur für Arbeit (BA) bliebe dabei dennoch bei mehr als 20 Milliarden Euro. Bei der Ressortabstimmung, die am Montag beginnen sollte, müsse genau darüber gesprochen werden, sagte Weiß.

Gesetz soll 2019 in Kraft treten

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die gesetzliche Rente mit einem Demografiefonds, Verbesserungen für Mütter und bei der Erwerbsminderungsrente sowie Entlastungen für Geringverdiener stabilisieren. Ein Kabinettsbeschluss wird nach der Sommerpause angestrebt. Das Gesetz soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Heil will dafür sorgen, dass das Rentenniveau bis 2025 nicht unter 48 Prozent sinkt und zugleich die Beiträge für die Rentenversicherung nicht über 20 Prozent steigen. Damit sollen die heutigen Rentner abgesichert, die jüngeren Beitragszahler aber nicht zu stark belastet werden. Um beides zu garantieren, muss laut Heil der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung steigen.

Der Minister will die sogenannte doppelte Haltelinie zudem über einen Demografiefonds absichern. Der Fonds soll zum Tragen kommen, wenn auf andere Weise stabiles Rentenniveau und Beitragssatz nicht einzuhalten wären. Dazu könnten weitere Steuermittel notwendig werden. In dem Fonds sollen von 2022 bis 2025 insgesamt acht Milliarden Euro angespart werden.

Zweiter Teil von Heils Plänen sind Verbesserungen bei der Mütterrente. Eltern, die vor 1992 mindestens drei Kinder großgezogen haben, sollen einen zusätzlichen Rentenpunkt erhalten. Eine Alternative sei, auch Mütter und Väter mit weniger Kindern zu berücksichtigen und einen halben Rentenpunkt zusätzlich zu vergeben. Das soll im parlamentarischen Verfahren besprochen werden.

Die geplanten Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente über eine Verringerung der Zurechnungszeiten würden Heil zufolge rund 170.000 Menschen zugutekommen. Zudem sollen Geringverdiener entlastet werden, indem künftig Einkommen bis zu 1.300 Euro pro Monat mit geringeren Sozialversicherungsbeiträgen belegt werden. Bislang liegt die Grenze den Angaben zufolge bei 850 Euro.



Soziales

Staat zahlt Unterhaltsvorschuss für fast 714.000 Kinder



Die Zahlung von Unterhaltsvorschüssen an Alleinerziehende ist stark gestiegen. Nach der gesetzlichen Neuregelung Mitte 2017 habe sich die Zahl der Kinder, die den Vorschuss erhalten, um 300.000 erhöht, teilte das Bundesfamilienministerium am 17. Juli mit.

Im März 2018 sei diese Leistung für rund 714.000 Kinder gezahlt worden. Den Vorschuss zwischen zahlt der Staat an Alleinerziehende, wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Die Grünen kritisieren einen geringen Erfolg der Rückforderungen.

"Alleinerziehend zu sein, ist ein großes Armutsrisiko", sagte Ministerin Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). "Es geht hier um jede fünfte Familie in Deutschland. In den allermeisten Fällen sind Frauen betroffen". Zuerst hatte die "Süddeutsche Zeitung" über die Entwicklungen berichtet.

1,1 Milliarden Euro habe der Staat im Jahr 2017 an Unterhaltsvorschuss für Kinder ausgegeben, deren Eltern, keinen Unterhalt zahlen, hieß es aus Regierungskreisen. Den offiziellen Bericht zu den Auswirkungen der Reform von 2017 habe Giffey am Montag in die Ressortabstimmung gegeben.

Grünen wollen Rückfluss der Gelder erhöhen

Die Grünen-Politikerin Ekin Deligöz kritisierte einen zu geringen Rückfluss der vorgeschossenen Mittel. 2017 sind nach Angaben aus Regierungskreisen 209 Millionen Euro des Vorschusses erfolgreich von den zahlungspflichtigen Elternteilen zurückgefordert worden. Das sind zwar elf Millionen mehr als 2016. Da die Höhe der Zahlungen von 861 Millionen auf 1,1 Milliarden Euro gestiegen ist, ist die Quote trotzdem gesunken.

Deligöz, die im Haushaltsausschuss für das Bundesfamilienministerium zuständig ist, forderte: "Dieser Fehler muss nun schleunigst korrigiert werden." Im Herbst wolle der Bundesrechnungshof einen Bericht zu den Rückzahlungen vorlegen.

Mit der Reform des Unterhaltsvorschusses im August 2017 wurde die Zahl der berechtigten Kinder rückwirkend zum 1. Juli des Jahres deutlich ausgeweitet. Zuvor war der Anspruch auf sechs Jahre begrenzt. Kinder im Alter von zwölf Jahren und älter waren von der Regelung generell ausgenommen. Nun besteht der Anspruch bis zur Volljährigkeit. Der Betrag liegt zwischen 154 Euro und 273 Euro. Einschränkungen gibt es für Hartz-IV-Haushalte.



Flüchtlinge

Abgeschobener Afghane wird nach Deutschland zurückgeholt



Einer der kürzlich abgeschobenen 69 Afghanen wird nach Deutschland zurückgeholt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) werde die notwendigen Schritte "zeitnah" einleiten, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am 18. Juli auf Nachfrage in Berlin. Das Asylverfahren des Afghanen, der in Mecklenburg-Vorpommern lebte, sei zum Zeitpunkt der Abschiebung noch nicht abgeschlossen gewesen. Daher hätte der Mann nicht abgeschoben werden dürfen.

Der NDR hatte den Fall des 20-Jährigen aufgedeckt, der am am 4. Juli in Kabul gelandet war. Demnach war eine Klage des Asylbewerbers gegen seine Ablehnung noch am Verwaltungsgericht anhängig, als er abgeschoben wurde. Die Innenministeriumssprecherin sagte, der Fehler liege beim Bamf. Dort sei eine Adressänderung nicht festgehalten und ein Bescheid daher nicht zugestellt worden.

Ein Sprecher des Bundesamts teilte mit, die Behörde stehe im Kontakt mit den Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der deutschen Botschaft in Kabul, um den Mann zurückzuholen.

Für Aufmerksamkeit sorgte der Fall vor dem Hintergrund des Tunesiers Sami A., der am 13. Juli abgeschoben wurde, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Abend zuvor entschieden hatte, dass er nicht abgeschoben werden dürfe.



Flüchtlinge

Seehofer: Bund wird mehr Verantwortung bei Abschiebungen prüfen



Nach von Gerichten beanstandeten Abschiebungen will Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) mit den Ländern darüber beraten, ob der Bund mehr Kompetenzen an sich zieht. Man werde besprechen, ob der Bund für Gefährder in der Abschiebung zuständig sein könne, sagte Seehofer am 17. Juli in Berlin. Er betonte aber, dies beziehe sich auf den "eigentlichen operativen Abschiebungsakt".

Die mit Abschiebungen verbundenen polizeilichen Tätigkeiten wie Beobachtung und Betreuung müssten voraussichtlich in der Verantwortung der Länder verbleiben, erklärte der Minister. Abschiebungsverfahren zögen sich oft über Jahre. Der Bund habe dafür nicht die Kapazitäten. Änderungen in der Kompetenz müssten sorgfältig geprüft werden.

Angesichts der Abschiebung des als Gefährders eingestuften Tunesiers Sami A. und eines weiteren Falls in Mecklenburg-Vorpommern, in dem offenbar vor einem rechtskräftigen Gerichtsbeschluss abgeschoben wurde, hatten Vertreter der Koalition mehr Kompetenzen für den Bund gefordert. Für Abschiebungen sind in Deutschland die Bundesländer zuständig.



Nordrhein-Westfalen

Leistungen für Behinderte werden bei Landschaftsverbänden gebündelt





In Nordrhein-Westfalen werden die Leistungen für Menschen mit Behinderung künftig stärker bei den Landschaftsverbänden Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) gebündelt. Der NRW-Landtag verabschiedete ein Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz, wie die beiden Landschaftsverbände am 12. Juli in Köln und Münster mitteilten. Es soll ab 2020 gelten. Für behinderte Menschen ergäben sich nun Vorteile, weil mehr Leistungen aus einer Hand gewährt würden, hieß es. Zugleich gab es aber auch Kritik von Verbänden und der Opposition.

Mit dem neuen Gesetz werden alle sogenannten Fachleistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung bei den Landschaftsverbänden angesiedelt. Zudem übernehmen die Verbände die Zuständigkeit für die Unterstützungsangebote für behinderte Kinder in Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Frühförderung.

Existenzsicherung wird Sache der Kommunen

Die Leistungen zur Existenzsicherung - etwa für Essen und Unterkunft - werden nach dem neuen Gesetz künftig den Städten und Kreisen übertragen. Die Kommunen behalten außerdem die Zuständigkeit für Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, die in ihrer Familie leben und die Schule noch nicht abgeschlossen haben.

Das Gesetz gilt rückwirkend seit dem 1. Januar, die Übertragung der neuen Zuständigkeiten erfolgt aber erst Anfang 2020. Die Landschaftsverbände wollen nun zügig einen Landesrahmenvertrag mit der Freien Wohlfahrt, der Selbstvertretung der Menschen mit Behinderung und den kommunalen Spitzenverbänden aushandeln.

LVR-Direktorin Ulrike Lubek begrüßte das Gesetz: "Das Gesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt dahin, Selbstbestimmung und Teilhabe der Menschen mit Behinderung entsprechend der UN-Behindertenkonvention effektiv durchzusetzen. Zugleich unterstützt die Aufgabenzuordnung eine effiziente Kostensteuerung im Interesse der Steuerzahlerinnen und -zahler sowie unserer Mitgliedskörperschaften." LWL-Direktor Matthias Löb verwies darauf, dass das neue Gesetz vorsehe, dass behinderte Menschen noch stärker im Zentrum der Hilfen stehen. "Das werden wir nun in NRW umsetzen und weiter ausbauen."

SPD: Einmalige Chance verspielt

Der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag, Josef Neumann, kritisierte dagegen, dass auch nach Verabschiedung des neuen Gesetzes nach wie vor nicht alle Leistungen "aus einer Hand" kämen. Diese "einmalige Chance" sei verspielt worden, weil die Regierungsfraktionen von CDU und FDP einen entsprechenden Änderungsantrag der SPD im Landtag abgelehnt hätten.

Der Sozialverband VdK NRW monierte, dass die Landschaftsverbände weiterhin die Möglichkeit hätten, bestimmte Aufgaben wieder an einzelne Kommunen zu übertragen. "Damit wird der Zuständigkeitsdschungel weder für Behörden noch für Betroffene beseitigt", sagte der VdK-Landesvorsitzende Horst Vöge.



Rheinland-Pfalz

Vergleich im Rechtsstreit zwischen Land und Behindertenwerkstätten



Im Rechtsstreit zwischen der rheinland-pfälzischen Landesregierung und den Behindertenwerkstätten über die vom Land geforderten Prüfrechte ist eine außergerichtliche Einigung erzielt worden. Eine Sprecherin des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung bestätige am 18. Juli, dass eine Klage vor dem Sozialgericht Trier zurückgenommen worden sei, nachdem das Land und die beklagten Westeifel-Werke sich auf einen Vergleich verständigt hätten. Auch in den übrigen Gerichtsverfahren gegen die Träger von Werkstätten werde eine solche Lösung angestrebt.

Der Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Behindertenwerkstätten, Marco Dobrani, bestätigte im Rundfunk die Einigung. Allerdings sei er irritiert, dass bereits jetzt die Entscheidung öffentlich geworden sei, sagte Dobrani. Eigentlich hätten das Land und die Werkstätten vereinbart, sich erst öffentlich zu äußern, wenn alle Werkstätten den Vergleich unterschrieben haben. Das sei noch nicht der Fall.

Klage gegen 31 Werkstätten

Das Land hatte im vergangenen Jahr alle 31 rheinland-pfälzischen Werkstättenträger verklagt, weil es Streit darum gab, ob anlassunabhängige Qualitätsprüfungen in den Werkstätten zulässig sind. Der Landesrechnungshof hatte in der Vergangenheit kritisiert, die Werkstätten seien finanziell zu gut ausgestattet.

Die Behindertenwerkstätten lehnen Prüfungen ihrer Einrichtungen nicht grundsätzlich ab, wollen sie aber nur zulassen, wenn es dafür ein klares Prozedere gibt, das bislang fehlt. Bisher konnten sich Kommunen, Land und Werkstättenbetreiber nicht auf eine entsprechende Rahmenvereinbarung einigen.

Schon Monate vor dem Trierer Gerichtstermin hatten sich Landesregierung und die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten (LAG) darauf geeinigt, dass nicht alle 31 Klagen verhandelt werden sollten, sondern lediglich fünf Musterfälle - jeweils einer an jedem der vier rheinland-pfälzischen Sozialgerichte sowie ein fünfter in Darmstadt, wo einer der Träger seinen Sitz hat. Das Mainzer Sozialministerium hat im Zuge einer anstehenden Reform des Behindertenrechts bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ausdrücklich ein anlassunabhängiges Prüfrecht vorsieht. Wenn der Landtag den Plänen zustimmt, würde der aktuelle Rechtsstreit ohnehin gegenstandslos.




sozial-Branche

Kirche

Präses Rekowski verurteilt Kriminalisierung von Seenotrettern




Präses Manfred Rekowski setzt im Schlauchboot zur "Sea-Watch 3" über.
epd-bild/Heiko Kantar
Der rheinische Präses Manfred Rekowski hat bei einem Besuch auf Malta Vorwürfe zurückgewiesen, private Seenotretter spielten Schleppern in die Hände.

"Diese Helferinnen und Helfer retten Menschenleben, die in Seenot sind", sagte Rekowski am 16. Juli nach einem Treffen mit Crew-Mitgliedern des von Behörden festgesetzten Rettungsschiffs "Sea-Watch 3" im Hafen von Valetta. "Der Vorwurf, sie arbeiteten den Schleppern in die Hände, kriminalisiert sie und ihren wertvollen Dienst."

Rekowski kritisierte das Flugverbot für das zivile Aufklärungsflugzeug "Moonbird" auf Malta. Das Flugverbot für die kleine Maschine der Seenotrettungsorganisation Sea-Watch und der Schweizer Hilfsorganisation HPI sei eine Amputation der humanitären Hilfe für Flüchtlinge im Mittelmeer und ein Skandal, sagte Rekowski, Vorsitzender der Kammer für Migration und Integration der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Valletta.

"Katastrophe wird verdrängt"

Das Flugverbot verhindere, dass die Öffentlichkeit wahrnehme, was im Mittelmeer passiere, kritisierte Rekowski. "Nur weil das Flugzeug bis auf weiteres nicht starten darf, sterben nicht weniger Flüchtlinge im Mittelmeer", sagte er nach einem Flug mit der "Moonbird", bei dem er sich ein Bild von Einsatzabläufen machte. "Nicht hinzusehen, ist keine Lösung, sondern eine Verdrängung der Flüchtlingskatastrophe."

Bei seinem dreitägigen Besuch wollte sich der Theologe ein persönliches Bild von Rettungsmissionen im Mittelmeer machen. Die EKD ist an der Finanzierung der Hilfsorganisation Sea-Watch beteiligt. Rekowski erklärte, der Vorwurf der Beihilfe zur Schlepperei sei auch deshalb absurd, weil internationales Seerecht eingehalten werde. "Die Pflicht zur Seenotrettung ist eine unbedingte Verpflichtung, unabhängig davon, ob die Notlage von den zu rettenden Personen selbst herbeigeführt wurde oder sie ohne ihr Zutun hineingeraten sind."

EKD hält Einsatz der Retter weiter für geboten

Die Seenotretter seien nicht die Ursache für die Flucht über das Mittelmeer, sondern die Reaktion auf eine Entwicklung, die auch Ergebnis einer falschen Flüchtlingspolitik sei, betonte der Theologe.

Auch wenn sich die politische Stimmung gewandelt habe, halte die EKD den Einsatz für Menschenleben unverändert für geboten, betonte der leitende Theologe der Evangelischen Kirche im Rheinland. "Niemand soll ertrinken müssen."

Rekowski appellierte an die Politik, sich verstärkt über alternative, humanitäre Korridore nach Europa Gedanken zu machen. «Es geht nicht um ein vorübergehendes Phänomen, sondern um das Weltproblem Flucht, von dem aktuell 70 Millionen Menschen betroffen sind», sagte der Theologe. "Solange es so ist, dass Menschen mit Booten flüchten, müssen wir dafür sorgen, dass diese nicht zu Tode kommen." Nach seiner Rückkehr werde er in den entsprechenden EKD-Gremien beraten, wie die Einsätze weiter unterstützt werden können und welche weiteren Schritte die Kirche ergreifen kann.

Mehrere Rettungsschiffe im Mittelmeer konnten in den vergangenen Wochen nicht an den nächstgelegenen Häfen anlegen. Italien verwehrte die Einfahrt, zudem dürfen in Malta Seenotretter nicht mehr auslaufen. Am Wochenende hatten zwei Schiffe der EU-Grenzschutzbehörde Frontex rund 450 Menschen gerettet und in italienische Gewässer gebracht. Für sie wurde inzwischen eine Lösung gefunden: Mehrere europäische Länder, darunter Deutschland, Frankreich und Malta, nehmen die Migranten auf.

Gabriele Fritz


Ehrenamt

"Bravo, ihr seid gute Leute!"




Absolventen des Freiwilligen Sozialen Jahres bei der Diakonie im Gespräch mit Bewohnern eines Altenzentrums.
epd-bild/ Fotoagentur Franck
Senioren sind nicht langweilig, und das Leben im Altenheim kann auch lustig sein: Das lernen Absolventen des Freiwilligen Sozialen Jahres der pfälzischen Diakonie, die einen Tag lang das Bürgerspital in Wachenheim besuchen. Bei Gesprächen kommen sich die Generationen näher.

Der auf den Rollstuhl angewiesene Herr Hoffmann ist vom Besuch der jungen Leute im Altersheim begeistert. "Bravo," ruft der an Demenz erkrankte 89-Jährige, der zusammen mit seiner Ehefrau eine Spazierfahrt durch den angrenzenden Park macht: "Ihr seid gute Leute!"

Justine, Angela, Marie-Christin und Lea strahlen um die Wette über so viel Lob: Einen Tag lang informieren sich die jungen Absolventinnen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) bei der Diakonie über das Leben im Alten- und Pflegeheim Bürgerspital in Wachenheim, das vom Landesverein für Innere Mission in der Pfalz getragen wird. Während einer Seminarwoche können die Frauen im Alter zwischen 16 und 19 Jahren unter vier Projekten wählen - sie haben sich für eine Begegnung mit Senioren entschieden.

"Wollt ihr auch mal hier rein?", fragt Frau Kiefer (90), die auf einer Parkbank sitzt, die jungen Besucherinnen ganz unverblümt. "Man wird vom Alter überrascht, es ist gar nicht so schlimm, bis auf die Gebrechen", verrät die Seniorin augenzwinkernd.

Viel Nähe bei den Gesprächen

Alte Menschen, das bekommen die vier FSJler im Gespräch mit den Heimbewohnern ganz hautnah mit, wissen ganz viel und haben Interessantes zu erzählen. Sie sind nicht, wie manche mit Vorurteilen behaftete Menschen behaupten, langweilig und erzählen nur vom Krieg.

Aber natürlich: der Krieg. Dieses schlimme Erlebnis hat die heute hochaltrige Generation geprägt, die das Land nach 1945 wieder aufbaute, erklärt Krankenhauspfarrerin Susanne Kirchner. Alte Menschen sind kostbare Zeitzeugen, macht sie in einer Gesprächsrunde mit acht Heimbewohnerin deutlich. Von deren Lebenserfahrung, Lebensweisheit und Herzlichkeit könnten die Jüngeren nur lernen, sagt sie.

Dass ein Altenheim kein Beerdigungsinstitut ist, wie Pfarrerin Kirchner es formuliert, wird spätestens bei einer nachmittäglichen Singstunde im Speiseraum deutlich. Eine ältere Dame spielt das Klavier. Justine, Angela, Marie-Christin und Lea haben sich mit Liedblättern an den Tischen verteilt. Fest ist der Chor der Bürgerspital-Bewohner - da fällt es kaum auf, dass die anwesende Jugend bei der Volksweise "Heute wollen wir das Ränzlein schnüren" passen muss.

Erstmals ein Pflegeheim von innen gesehen

"Echt schön hier", findet es die 19-jährige Angela aus Ludwigshafen-Ruchheim im Bürgerspital. "Ins Altersheim würde ich schon gehen, wenn ich einmal Hilfe brauche oder allein bin", sagt die junge Frau, die eine Ausbildung zur Erzieherin machen will. Auch die anderen drei wollen nach ihrem Freiwilligenjahr einen sozialen Beruf ergreifen und sind froh, ein Altenheim einmal von innen gesehen zu haben.

"Ich wollte schon immer mit Menschen arbeiten", erzählt die 18 Jahre alte Justine aus Freisbach, die eine Ausbildung zur Heimerzieherin plant. Faszinierend sei es zu sehen, wie viele alte Menschen trotz körperlicher Einschränkungen ihr Leben bewältigten, sagt sie.

Rund 350 FSJler im Alter von 16 bis 26 Jahren, davon zwei Drittel Frauen, engagieren sich im Jahresdurchschnitt in Einrichtungen der pfälzischen Diakonie, berichtet Andrea Schlosser. Die in den vergangenen Jahren stark angewachsene Nachfrage übersteige das Angebot an Einsatzstellen, sagt die Referentin für Freiwillige Soziale Dienste aus Speyer. Der Freiwilligendienst dauert zwischen sechs und 18 Monate. Einsatzgebiete sind Kindertagesstätten, Altenpflegeheime sowie Einrichtungen der Jugendhilfe oder für behinderte Menschen. Die Freiwilligen erhalten ein monatliches Taschengeld, Verpflegung, einen Fahrtkostenzuschuss, und sie werden sozialversichert. Zudem gibt es 25 Bildungstage, bei denen sie sich austauschen können.

Am Ende des Seminartags wünscht die Heimbewohnerin Frau Krieger den vier Besucherinnen viel Glück und gibt ihnen einen guten Rat mit auf den weiteren Lebensweg. "Lernt etwas in der Schule und im Beruf. Das ist das Wichtigste in der Jugend." "Bravo!", ruft Herr Hoffmann und klatscht in die Hände.

Alexander Lang


Sucht

Damit Junkies überleben




Heroin unter Aufsicht: im "Druckraum" in Bonn.
epd-bild/Christoph Papsch
Mehr als 1.000 Menschen sterben jedes Jahr am Konsum illegaler Drogen. Ihre Zahl zu reduzieren, ist das Ziel der Drogenersatztherapie. Doch immer weniger Ärzte sind bereit, sie zu praktizieren. Experten schlagen Alarm.

Der Drogenersatztherapie gehen die Ärzte aus. "Das ist ein bundesweites Problem", sagt der Suchtexperte Ralf Gerlach. Nach Angaben des stellvertretenden Leiters des Instituts zur Förderung qualitativer Drogenforschung, akzeptierender Drogenarbeit und rationaler Drogenpolitik (INDRO) in Münster seien immer weniger Ärzte bereit, Drogenabhängigen Ersatzstoffe zu verschreiben und sie dabei ärztlich zu begleiten. Viele, die das tun, gehen bald in Rente. Noch sind es rund 2.500 Ärzte, die "substituieren". 2007 waren es noch knapp 2.800.

Vor 30 Jahren begann der eher zaghafte Start der Drogenersatztherapie in Deutschland. Am 1. März 1988 erhielten die ersten Heroinabhängigen in Nordrhein-Westfalen legal Levomethadon aus der Apotheke. Kurz danach folgten Frankfurt am Main und Hamburg. Immer mehr Drogenabhängige ließen sich in der Folge substituieren. 2002 waren es bereits 46.000, aktuell liegt die Zahl laut Substitutionsregister bei knapp 80.000.

Sauberer Stoff kann Leben retten

Ziel der Substitutionstherapie ist es, mit der Abgabe sauberen Stoffs und mit therapeutischer Begleitung die Zahl der Drogentoten zu reduzieren. Im vergangenen Jahr starben nach Angaben der Bundesregierung 1.300 Menschen am Konsum illegaler Drogen. An sie erinnert jedes Jahr am 21. Juli der "Internationale Gedenktag für verstorbene Drogengebraucher".

Michael Wefelnberg, Suchtmediziner aus dem nordrhein-westfälischen Hünxe, substituiert bereits seit 24 Jahren. Er und seine Kollegen vom Medizinischen Versorgungszentrum "Ärzte am Niederrhein" betreuen aktuell 150 Patienten an den drei Standorten Hünxe, Dinslaken und Bruckhausen. "Sucht ist eine schwere chronische Krankheit und Heilung eher unwahrscheinlich." Abstinenz ist daher aus seiner Sicht oft überhaupt nicht erreichbar.

Fehlende Ärzte werden zur Gefahr

Wenn es aufgrund des Rückgangs der Zahl qualifizierter Suchtmediziner nicht gelinge, Substitutionswillige in eine Behandlung zu vermitteln, könne das für die Betroffenen lebensgefährlich werden, sagt der Frankfurter Suchtforscher Heino Stöver. Denn wer zu lange auf einen Behandlungsplatz warten müsse, dem drohe der Rückfall in den Konsum illegaler Substanzen. Der Vorstand des "Bundesverbands für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik" appelliert deshalb, überall dort, wo es nicht genügend Substitutionsärzte gibt, Ambulanzen einzurichten. "Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben hier einen Sicherstellungsauftrag", sagt er.

Raphael Gaßmann, Geschäftsführer der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), sieht die Situation sehr kritisch. Rund 7.000 Ärzte in Deutschland haben sich nach seinen Kenntnissen zwar suchtmedizinisch qualifiziert und dürfen also Opioidabhängige betreuen. Aber laut Substitutionsregister des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte bieten aktuell nur knapp 2.500 Ärzte in Deutschland eine Substitutionstherapie an. "Viele möchten nicht, dass lauter Drogenabhängige in ihrem Sprechzimmer sitzen", erklärt Gaßmann. Vor allem in Ostdeutschland gebe es ein "großes Substitutionsloch". Und deutschlandweit konzentriere sich Substitution auf Ballungszentren.

Mediziner finden keine Nachfolger

Weil es an Substitutionsärzten mangelt, ist es schwierig, Nachfolger zu finden, bestätigt Rainer Schohe, der seit 14 Jahren substituiert und vor sechs Jahren die Schwerpunktpraxis "Supra" für Abhängige aus der Region Würzburg aufgebaut hat. Aktuell werden hier 130 Patienten mit der Ersatztherapie behandelt. 60 Prozent dieser Männer und Frauen sei es aufgrund der Substitution möglich, wieder ihrem Beruf nachzugehen. Bei jedem fünften Patienten handelt es sich um eine Mutter.

Wer diese Patienten in Zukunft betreuen wird, ist noch unklar. "Seit zwei Jahren suche ich intensiv nach einem Nachfolger, bisher ohne Erfolg", sagt der Mediziner, der Ende des Monats 65 Jahre alt wird.

Der Gesetzgeber hat versucht, die Drogenersatztherapie zu erleichtern. Seit einer Gesetzesnovelle im Oktober kann ein Patient ein Rezept für einen ganzen Monat bekommen. Bisher mussten die Patienten spätestens einmal in der Woche ihr Rezept abholen. Doch diese Verbesserung nützt nur wenig, wenn es an Ärzten fehlt, die die Rezepte ausstellen.

Pat Christ


Kirche

EKD setzt verstärkt auf Betreuungsangebote für Kleinkinder



Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat in den vergangenen Jahren ihre Betreuungsangebote für Kleinkinder ausgebaut. Das belegt ein neuer Bildungsbericht.

Die Zahl der Kindertagesstätten sei von 2011 bis 2015 um mehr als zwei Prozent gestiegen, teilte die EKD am 18. Juli in Hannover mit. Die EKD beruft sich auf Ergebnisse eines neuen Bildungsberichts, den sie zum zweiten Mal beim erziehungswissenschaftlichen Comenius-Institut in Münster in Auftrag gegeben hat.

Erste Datenauswertungen des Instituts aus dem Jahr 2008 hatten ergeben, dass evangelische Einrichtungen für Kinder unter drei Jahren sowie der Ausbau ganztägiger Angebote im Vergleich zu öffentlichen oder nichtkonfessionellen Trägern unterrepräsentiert waren. Der Bericht zeige, "welchen Beitrag evangelische und katholische Einrichtungen zur frühkindlichen Bildung leisten", erklärte Thomas Böhme, stellvertretender Direktor des Comenius-Instituts.

Neben der Familie komme der Kindertagesbetreuung ein hohes Gewicht zu, sagte Böhm. Der Bericht "Evangelische Tageseinrichtungen für Kinder" gibt laut EKD einen Überblick über strukturelle Entwicklungen, die Bildungsbeteiligung von Kindern und über das Personal.



Hessen

Diakonie will Demokratie gegen Populismus stärken



Die Diakonie Hessen will dem Populismus entgegentreten. Das geschieht mittels Workshops. Es geht um Parolen von Rechten und um Gegenargumente.

Im Rahmen des zweijährigen Projekts "Demokratie gewinnt! Mit der Diakonie Hessen" habe es auf Wunsch von Mitarbeitern bisher drei Argumentations-Workshops in Frankfurt und Kassel gegeben, sagte die Projektleiterin Sybille De La Rosa dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Bereits seit den 1960er Jahren sei von den Neuen Rechten eine Ideologie entwickelt worden, die in rechtspopulistische Parteien einfließe, erläuterte De La Rosa. Demnach führe der "Multikulturalismus" zum Aussterben der deutschen Kultur und "Rasse" und dazu, dass die Gesellschaft auseinanderbreche. Gegen diese Ideologie müsse die Demokratie gestärkt werden, sagte die Politikwissenschaftlerin.

Alle Bürger mit gleichen Rechten anerkennen

Denn gerade diese Ordnungsform sei dafür geschaffen, dass eine heterogene Gesellschaft funktioniere. "Das Herz der demokratischen Idee ist, dass alle Bewohner, nicht nur Deutsche, sich als gleiche und freie Bürger anerkennen", sagte De La Rosa. Eine Folge davon sei, dass niemand sich an eine Kultur anpassen müsse, sondern alle Bürger müssten sich an demokratische Spielregeln anpassen.

Zur Diskussion mit Rechtspopulisten gehöre es, selbst offen zu sein und zuzuhören, riet De La Rosa. So könnten Mitarbeiter der Diakonie in einer Debatte mit AfD-Anhängern Rassismus ablehnen, sich aber für Forderungen nach Gerechtigkeit für Benachteiligte offen zeigen.

Ein weiterer Workshop habe Mitarbeiter im Umgang mit Wutmails geschult, die insbesondere an Flüchtlingshelfer geschickt würden. Solche E-Mails dürfe man nicht persönlich an sich heranlassen, sondern müsse sie als politisches Statement sehen. Auf bloße Beschimpfungen brauche man nicht zu reagieren, aber Argumente sollten sachlich beantwortet werden.

Im September starte eine Weiterbildung zu "Demokratielotsen", kündigte die Projektleiterin an. Mitarbeiter und Ehrenamtliche der Diakonie würden darin geschult, ihr demokratisches Selbstverständnis zu reflektieren und in die praktische Arbeit einfließen zu lassen.

Jens Bayer-Gimm


Pflege

Diakonie-Chef Bammessel fordert Einwanderungsgesetz



Wegen des Personalmangels in der Pflege fordert die Diakonie Bayern ein Einwanderungsgesetz. Denn der Bedarf an Pflegekräften könne in den nächsten Jahrzehnten nur gedeckt werden, wenn Mitarbeitende aus anderen Ländern leichter als bisher als Pflegekräfte angeworben und für ihre Tätigkeit geschult werden könnten, sagte Diakoniepräsident Michael Bammessel am 14. Juli bei der Eröffnung einer diakonischen Tagespflegeeinrichtung in Oberfranken. Dafür brauche es ein gutes, praxisgerechtes Einwanderungsgesetz.

Außerdem sollten frisch ausgebildete Pflegekräfte, die als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, nicht ausgewiesen werden. "Wir brauchen doch dringend diese Pflegekräfte", sagte Bammessel.

Zur Situation der Tagespflege sagte der Diakoniepräsident, dass durch gesetzliche Regelungen diese Pflegeform für Angehörige leichter zu finanzieren sei, gleichzeitig sei für die Träger das Risiko kleiner geworden, eine Tagespflege anzubieten. Dennoch müssten die diakonischen Träger schwierige Verhandlungen mit den Kassen führen, da diese "keine wirklich auskömmliche" Finanzierung der Tagespflege gewährleisteten.



Gesundheit

Studie: Hohe Bereitschaft zum Ehrenamt im Hospizdienst



Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) hat Forschungsergebnisse vorgestellt, nach denen sich fast jeder fünfte Befragte (17 Prozent) ehrenamtliche Unterstützung von Hospizdiensten vorstellen kann. Das seien weit mehr Personen als bisher angenommen, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes vom 12. Juli. Das geht aus der Studie "Ehrenamtlichkeit und bürgerschaftliches Engagement in der Hospizarbeit – Merkmale, Entwicklungen und Zukunftsperspektiven" hervor, die der Verband finanziert hat.

Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des DHPV, sagte, der Wandel im Ehrenamt müsse hin zu mehr Heterogenität und Offenheit in der hospizlichen Organisationsstruktur und -kultur vorangetrieben werden. Denn zwar verstehe sich Hospizarbeit als offen für jeden, der sich ehrenamtlich engagieren möchte. Trotzdem ist, so zeige die Studie, Hospizarbeit einerseits nach wie vor weiblich und mittelschichtsbasiert und wird – immer noch – überwiegend von Frauen in der späten Erwerbs- bzw. Nacherwerbsphase getragen, betonte der Professor.

Anderseits würden bisher überwiegend Menschen der gesellschaftlichen Mitte begleitet, obwohl sich Hospizarbeit als Unterstützungsangebot grundsätzlich an jeden richtet, der Hilfe in der existenziellen Lebenskrise von schwerer Krankheit und Sterben benötige.

"Insgesamt zeigt sich, dass ein Wandel hin zu einem das bestehende Angebot ergänzenden, 'neuen', das heißt bunteren, vielfältigeren und flexibleren Ehrenamt noch am Anfang steht", sagte Werner Schneider, Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats des DHPV und Koordinator der Studie. Hierbei seien auch die Bedeutung von Nachbarschaften und Freundschaften sowie eine Öffnung der Tätigkeiten und Engagementmöglichkeiten für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen und in den Blick zu nehmen.



Zusammenarbeit

Diakoniewerk Schwäbisch Hall und Neuendettelsau streben Kooperation an



Das Evangelische Diakoniewerk Schwäbisch Hall und die Diakonie Neuendettelsau prüfen Wege einer unternehmerisch engen Zusammenarbeit. Die Aufsichtsgremien der beiden diakonischen Einrichtungen hätten den Willen bestätigt, Gespräche aufzunehmen, um Möglichkeiten einer gemeinsamen Zukunft zu prüfen, teilte das Evangelische Diakoniewerk Schwäbisch Hall am 17. Juli mit. Weiterer Gesprächspartner sei der Landkreis Schwäbisch Hall mit seinem Klinikum in Crailsheim.

Konkrete Ergebnisse zur geplanten Zusammenarbeit wollten der Landkreis und beide diakonische Unternehmen im Verlauf der Gespräche veröffentlichen. Es gelte, Stabilität zu sichern und gemeinsam die Zukunft zu gestalten.

Das Diakoniewerk betonte, dass beide diakonischen Träger derzeit "in einer stabilen wirtschaftlichen Situation" seien. Sie bieten Hilfen für kranke, junge, alte und behinderte Menschen und Aus- und Fortbildung. Die Diakonie Neuendettelsau hat etwa 7.800 Mitarbeitende. Das Evangelische Diakoniewerk Schwäbisch Hall hat rund 2.400 Mitarbeitende.



Gesundheit

Internationale Konferenz befasst sich mit Prader-Willi-Syndrom



Die seltene geistige Behinderung und Esssucht Prader-Willi-Syndrom (PWS) ist Thema einer internationalen Fachtagung vom 28. bis 30. August in München. Es gebe bereits mehr als 120 Anmeldungen aus 26 Ländern, wie die Diakonische Stiftung Wittekindshof am 17. Juli in Bad Oeynhausen mitteilte. Die internationalen Experten kommen demnach unter anderem aus Australien, Holland, den USA und Chile sowie aus Vietnam, Katar, dem Irak und verschiedenen osteuropäischen Ländern.

Auf dem Programm stehen Vorträge zum aktuellen Forschungsstand, zur Elternarbeit und Motivation von Mitarbeitern sowie Workshops zur spezifischen Frühförderung sowie über die Bedürfnisse von älter werdenden Menschen mit dem Prader-Willi-Syndrom. Veranstalter ist die Internationale PWS-Vereinigung mit Unterstützung unter anderem des PWS-Instituts Deutschland und der Diakonischen Stiftung Wittekindshof.

Das Prader-Willi-Syndrom, benannt nach zwei Schweizer Wissenschaftlern, beruht auf einer seltenen Chromosomenveränderung, die zu Stoffwechselveränderungen führt. Die Betroffen sind süchtig nach Essen. Typische Merkmale sind extremes Übergewicht, spontane Stimmungsschwankungen bis hin zu aggressivem Verhalten und eine leichte Intelligenzminderung.




sozial-Recht

Bundessozialgericht

Zustimmung für Investition in Werkstatt für Behinderte Menschen gilt




Nach einem Gerichtsurteil kann die Zusage zur Investitionen in eine Werkstatt für behinderte Menschen nicht zurückgenommen werden.
epd-bild/Daniel Peter
Stimmt ein Landkreis der Erweiterung einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) zu, darf er sich im Nachhinein nicht vor den Investitionskosten drücken. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden.

Mit dem am 5. Juli 2018 gefällten Urteil bekam eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) im Landkreis Dahme-Spreewald recht. Die Behinderteneinrichtung wurde zwischen 2010 und 2012 um eine Großwäscherei und einer Großküche erweitert. So sollten 70 neue Arbeitsplätze für behinderte Menschen geschaffen werden. Der Landkreis Dahme-Spreewald hatte zuvor als örtlicher Sozialhilfeträger den Investitionskosten in Höhe von geschätzten 4,4 Millionen Euro entsprechend den Planungsunterlagen zugestimmt. In den Gesamtkosten waren auch küchentechnische Anlagen und Wäschereitechnik von knapp einer Million Euro enthalten.

Doch als der Sozialhilfeträger wegen der angefallenen Investitionskosten eine höhere Vergütung pro Werkstatt-Platz zahlen sollte, sperrte er sich. Die getätigten Investitionen beträfen zum großen Teil technische Anlagen. Diese dienten dazu, die Arbeitskraft behinderter Menschen zu ersetzen und die Produktivität der Wäscherei und eines zur Werkstatt gehörenden Restaurants zu steigern. Im Streit standen Investitionen von knapp 435.000 Euro.

Vergütung blieb strittig

Der Sozialhilfeträger kündigte daraufhin die bestehende "Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarung". Verhandlungen über eine neue Vergütung inklusive der nun höheren Investitionskosten für die Erweiterung der WfbM scheiterten.

Die Einrichtung rief daraufhin die Schiedsstelle des Landes Brandenburg an. Der Werkstattbetreiber verlangte, dass für das Jahr 2014 der Sozialhilfeträger pro Platz und Tag 7,09 Euro ihres gesamten Arbeitsbereichs als Investitionsbetrag zahlt. Darin waren 6,23 Euro pro Tag und Platz für den Erweiterungsbau enthalten.

Die angerufene Schiedsstelle stellte fest, dass die Investitionskosten plausibel seien. Der Landkreis habe nichts vorgetragen, was gegen die Wirtschaftlichkeit der Aufwendungen spreche. Er habe auch keine vollständige Übersicht über die Aufwendungen vergleichbarer Werkstätten vorgelegt. Ohne die betriebsnotwendigen Anlagen der Großküche und der Großwäscherei wäre die WfbM nicht denkbar. Es handele sich hier um "notwendige Kosten".

Landessozialgericht bestätigte den Schiedsspruch

Das BSG gab der WfbM ebenfalls recht. Dass die Werkstatt mit den Investitionen letztlich die Arbeitskraft behinderter Menschen ersetzt, werde lediglich pauschal behauptet. Der Sozialhilfeträger habe den Investitionen zur Erweiterung der Werkstatt entsprechend den Planungsunterlagen ausdrücklich auch zugestimmt. Daran sei er gebunden. Auch im Schiedsstellenverfahren sei nichts vorgetragen worden, was die Schiedsstelle zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit einzelner Ausgaben hätte veranlassen müssen.

Die Kosten für die Erweiterung gehörten auch zu den Aufgaben der WfbM. „Nur so ist es der Werkstatt möglich, ihrem neuen Auftrag gemäß weitere 70 behinderte Menschen zur Beschäftigung aufzunehmen“, urteilte das BSG.

Az.: B 8 SO 28/16 R



Bundesverwaltungsgericht

Asylbewerber kann Behörde auf Untätigkeit verklagen



Asylbewerber dürfen nicht 22 Monate lang ohne jegliche Anhörung im Ungewissen gelassen werden. Entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht innerhalb von drei Monaten über einen Asylantrag, können Flüchtlinge grundsätzlich Untätigkeitsklage erheben, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am 12. Juli bekanntgegebenen Urteil vom Vortag mit Verweis auf die gesetzlichen Bestimmungen.

Im konkreten Fall hatte eine Afghanin im Oktober 2014 einen Asylantrag gestellt. Doch das BAMF ließ sich Zeit, selbst nach 22 Monaten hatte die Behörde die Frau noch nicht angehört. Im August 2016 erhob sie daher Untätigkeitsklage. So sollte das Amt verpflichtet werden, das Verfahren fortzuführen und über ihren Antrag zu entscheiden.

Das Verwaltungsgericht Augsburg wies die Klage als unzulässig ab und wollte die angeführte Untätigkeit der Behörde gar nicht erst prüfen. Die Frau hätte auf Feststellung klagen müssen, dass sie als Flüchtling anerkannt wird, lautete die Begründung.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab der Untätigkeitsklage statt und verpflichtete das Bundesamt, über den Asylantrag zu entscheiden.

Diese Entscheidung bestätigte nun auch das Bundesverwaltungsgericht. Einem Asylbewerber, der noch nicht angehört wurde, könne nicht verwehrt werden, "allein die Durchführung des behördlichen Verfahrens zu erstreiten". Hier sei die Frau auch knapp 22 Monaten nach ihrer Antragstellung noch nicht persönlich angehört worden. Ein sachlicher Grund für diese lange Untätigkeit gebe es nicht, befand das Gericht. Der Klägerin sei es daher nicht verwehrt, die Durchführung des behördlichen Verfahrens mit einer Untätigkeitsklage zu erstreiten.

Az.: 1 C 18.17



Bundesverwaltungsgericht

Abschiebung allein aus präventiven Gründen möglich



Ausländer dürfen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes allein aus sogenannten generalpräventiven Gründen aus Deutschland ausgewiesen werden. Damit solle die Gefahr einer Nachahmung rechtswidrigen Verhaltens vermieden werden, erklärte die Sprecherin des Gerichtes, Petra Hoock, am 12. Juli in Leipzig. Die Generalprävention beschreibt den Schutz der Rechtsordnung. Das Gericht wies mit seiner Entscheidung die Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ab.

Geklagt hatte ein Nigerianer, der eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen begehrt, zuvor aber mehrere Jahre unter falscher Identität in Deutschland gelebt hatte. Zudem habe er mehrfach gegen eine Aufenthaltsbeschränkung verstoßen und sei aus diesen Gründen zweimal zu Geldstrafen verurteilt worden, hieß es.

Es bestehe ein Ausweisungsinteresse, um andere Ausländer von der Begehung vergleichbarer Taten abzuhalten. Das Urteil solle auch eine abschreckende Wirkung haben, erklärte Hoock. Der Kläger lebt seit 2009 in Deutschland. Ein unter falscher Identität gestellter Asylantrag sei zuvor rechtskräftig abgelehnt worden, hieß es. Seitdem halte sich der Kläger auf der Grundlage von Duldungen in Deutschland auf.

Das Bundesverwaltungsgericht kassierte mit seiner Entscheidung ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim von 2017 (11 S 1967/16). Zugleich verwiesen die Leipziger Richter den Rechtsstreit an den Verwaltungsgerichtshof zurück. Dieser habe noch zu prüfen, ob dem Kläger nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ein sogenanntes unionsrechtliches Aufenthaltsrecht zusteht. Grund dafür könnten seine zwei minderjährigen deutschen Kinder sein.

Az.: BVerwG 1 C 16.17



Landessozialgericht

Geburtsdatum bei Rentenversicherung nicht änderbar



Ein Rentenversicherter darf bei der Versicherung nicht nachträglich ein neues Geburtsdatum angeben. Für die Vergabe der Versicherungsnummer sei allein die erste Angabe des Versicherten maßgeblich, teilte das Hessische Landessozialgericht am 11. Juli in Darmstadt mit. Das Gericht wies ebenso wie die erste Instanz das Begehren eines in Äthiopien geborenen Asylberechtigten ab, der sein Geburtsdatum zwölf Jahre zurückdatieren wollte.

Der 1983 eingereiste Mann, der seit 1993 die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und in Frankfurt am Main lebt, hatte den Angaben zufolge beim Arbeitsamt sein Geburtsdatum mit dem 17. Oktober 1963 angegeben und entsprechend die Nummer der Rentenversicherung erhalten.

Im Jahr 2013 beantragte er, das Geburtsdatum auf den 17. Oktober 1951 vorzuverlegen. Seine Geburtsurkunde in Äthiopien sei erst im Jahr 1999 erstellt worden mit dem Datum 17. Oktober 1946. Ein rechtsmedizinisches Gutachten in Deutschland habe sein Geburtsdatum zwischen 1947 und 1955 angesetzt. Das Amtsgericht habe daraufhin sein Geburtsdatum auf den Mittelwert 17. Oktober 1951 festgelegt.

Die Richter des Sozialgerichts wie auch des Landessozialgerichts wiesen das Begehren ab. Die Nummer der Rentenversicherung werde grundsätzlich nur einmal vergeben, urteilten sie. Ausnahmen kämen nur bei Schreibfehlern in Betracht, oder wenn der Versicherte eine Geburtsurkunde vorlege, die vor dem Zeitpunkt der ersten Angabe ausgestellt wurde. Mit dieser Regelung solle vermieden werden, dass aufgrund einer Änderung von Geburtsdaten ein missbräuchlich längerer oder früherer Sozialleistungsbezug beantragt werden könne. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Az.: L 2 R 163/16



Landessozialgericht

Keine Legasthenie-Förderung bei guten Noten



Schüler mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche oder einer Rechenschwäche können bei guten Schulnoten beim Jobcenter keine Zuschüsse zu einem Einzelförderunterricht verlangen. Die Behörde muss nur Hilfen bei einer geeigneten und zusätzlich auch bei einer erforderlichen Lernförderung gewähren, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am 10. Juli veröffentlichten Urteil.

Geklagt hatte eine 22-jährige Hartz-IV-Bezieherin, die an einer Legasthenie, Rechenschwäche und einer Dyslexie, eine falsche Redeweise, leidet. Nachdem sie die allgemeinbildende Schule ohne Abschluss verließ und ein freiwilliges soziales Jahr absolvierte, besuchte sie eine Berufsfachschule für soziale Berufe, um dort ihren Hauptschulabschluss nachzuholen.

Wegen ihrer Lese-Rechtschreib-Schwäche nahm sie an einem Lerntherapiezentrum Einzelunterrichtsstunden. Die Kosten in Höhe von monatlich 205 Euro übernahm zunächst ein Bekannter der Mutter.

Beim Jobcenter beantragte die Frau die Kostenübernahme des Einzelunterrichts. Sie benötige die fachmännische Hilfe, damit sie ihre Schwächen ausgleichen und ein gesundes Selbstwertgefühl entwickeln könne, lautete ihre Begründung.

Grundsätzlich muss das Jobcenter zwar eine "angemessene Lernförderung" berücksichtigen, befand das LSG, aber nur wenn diese auch geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die Lernziele der Schule zu erreichen. Hier sei die Lernförderung aber nicht erforderlich. Die letzten Zeugnis-Schulnoten der Klägerin seien im Fach Deutsch "gut" und in Mathematik "befriedigend" gewesen. Die Versetzung sei nicht gefährdet. Eine bloße, nicht versetzungsrelevante Verbesserung der Noten sei vom Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht umfasst, so das Gericht.

Az.: L 7 AS 2087/17



Sozialgericht

Rente muss nach erneutem Arbeitsunfall angepasst werden



Wenn nach einem Arbeitsunfall eine zuvor als einmalige Abfindung ausgezahlte Erwerbsminderungsrente wieder monatlich geleistet wird, müssen zwischenzeitliche Rentenerhöhungen eingerechnet werden. Das Sozialgericht Düsseldorf gab mit einem am 11. Juli veröffentlichten Urteil einem ehemaligen Profisportler aus Krefeld recht, der gegen die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft geklagt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der 52-jährige Kläger hatte den Gerichtsangaben zufolge nach zwei Arbeitsunfällen eine um jeweils zehn Prozent geminderte Erwerbsfähigkeit, für die er von der Berufsgenossenschaft eine Rente erhielt. Statt einer monatlichen Auszahlung entschied er sich für eine Kapitalabfindung in Höhe von 46.000 Euro.

Bei einem weiteren Arbeitsunfall verletzte der Mann sich so stark, dass seine Erwerbsfähigkeit um mehr als 50 Prozent gemindert war und er als schwerverletzt galt. Die Berufsgenossenschaft bewilligte das Wiederaufleben der Rente, wobei sie die Kapitalabfindung anrechnete. Sie berücksichtigte aber den Angaben nach nicht die Rentenerhöhungen, von denen der Kläger profitiert hätte, hätte er statt der einmaligen Zahlung eine monatliche Rente erhalten.

Die Richter hingegen gaben dem Kläger recht. Sie argumentierten, die Möglichkeit des Wiederauflebens der Erwerbsminderungsrente nach der schweren Verletzung solle den Arbeitnehmer so stellen, als hätte es die Kapitalabfindung nicht gegeben. Hätte der Kläger anstelle der Einmalzahlung eine laufende Rente erhalten, wäre diese jährlich angepasst worden, hieß es.

Das Argument, dass der Kläger stattdessen Zinsen auf seine Kapitalabfindung hätte erwirtschaften können, ließen die Richter nicht gelten: Kapitalzinsen und Rentenerhöhungen seien nicht vergleichbar, weil sich die jährliche Rentenerhöhung an der Einkommenslage aller deutschen Arbeitnehmer orientiere, erklärte das Gericht.

Az.: S 1 U 162/17



Europäischer Gerichtshof

Justiz stärkt Position ausländischer Partner



Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Position ausländischer Partner von EU-Bürgern gestärkt, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dabei geht es um sogenannte Drittstaatsangehörige, also Ausländer von außerhalb der EU, wie der EuGH am 12. Juli in Luxemburg mitteilte.

Im konkreten Fall ging es um eine Südafrikanerin, die mit ihrem britischen Partner in Südafrika und den Niederlanden gelebt hatte und dann mit ihm in seine Heimat zog. Die britischen Behörden müssen dem Urteil zufolge den Aufenthalt der Frau erleichtern. Zwar sei die Verwehrung einer Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich möglich. Dies müsse aber auf einer ausführlichen Prüfung beruhen und begründet werden.

Die Richter bezogen sich auf die EU-Richtlinie über die Freizügigkeit der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen aus dem Jahr 2004. Das Gesetz regelt eigentlich nur den Aufenthalt in einem fremden EU-Mitgliedstaat, also im konkreten Fall den Aufenthalt des Briten und seiner Partnerin in den Niederlanden. Das Gesetz besagt, dass dieser andere EU-Staat den Aufenthalt des Partners des EU-Bürgers erleichtern müsse.

Der EU-Bürger könnte davor zurückschrecken, mit seinem Partner in das andere EU-Land zu ziehen, argumentierten die Richter. Dies sei denkbar, wenn er nicht sicher sein könne, bei der Rückkehr in die Heimat - hier: Großbritannien - ein mit seinem Partner "entwickeltes oder gefestigtes Familienleben fortsetzen zu können", erklärte der EuGH. Das widerspräche jedoch dem Grundsatz der Freizügigkeit der EU-Bürger innerhalb der Union. Die Hürden für die Aufenthaltserlaubnis der Südafrikanerin in Großbritannien dürften deswegen nicht höher sein als in den Niederlanden.

Az.: C-89/17




sozial-Köpfe

Juliane Seifert leitet Bundesstiftung




Juliane Seifert
epd-bild/BMFSFJ
Juliane Seifert (40) ist zur Vorsitzenden der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" gewählt worden, die seit knapp 34 Jahren besteht.

Das Votum im neunköpfigen Stiftungsrat erfolgte einstimmig. Die Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium (SPD) ist den Angaben vom 11. Juli zufolge die erste Frau, die diesen Posten bekleidet.

Die Bundesstiftung besteht seit bald 34 Jahren vergibt jährlich mindestens 92 Millionen Euro an bundesweit rund 150.000 Schwangere in Notlagen. Sie unterstützt so etwa ein Fünftel aller werdenden Mütter mit ergänzenden Hilfen, insbesondere für Schwangerschaftsbedarf, Erstausstattung, Einrichtung und Betreuung des Kleinkinds.

"Diese tatkräftige finanzielle Unterstützung ist eine wichtige Ressource für die Beratungspraxis", sagte Ursula Monheim, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes donum vitae und Mitglied im Kuratorium der Bundesstiftung.

Juliane Seifert stammt aus Kiel und studierte Politikwissenschaften und Geschichte. Anschließend arbeitete sie in verschiedenen Bundesministerien und Ländervertretungen. Von 2016 bis 2017 war Seifert Bundesgeschäftsführerin der SPD. Seit März 2018 ist sie Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium.



Weitere Personalien



Thomas Hampel, langjähriger Inspekteur der Bayerischen Polizei, wird Präsident des neuen Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen. Das hat das Kabinett am 17. Juli beschlossen. Mit dem neuen Amt im Transitzentrum Manching sollen ab 1. August Synergieeffekte unter anderem im Bereich Passbeschaffung sowie der Rückführung und Förderung der freiwilligen Ausreise geschaffen werden. Hampel kenne sich aus mit "kniffeligen Einsatzlagen", hieß es. Während der großen Flüchtlingszuwanderung 2015 habe Hampel den Koordinierungsstab "Asyl" im bayerischen Innenministerium geleitet und in Gremien der Bundesregierung zur Flüchtlingsfrage die Belange Bayerns vertreten. Seit Ende 2016 war er Sprecher der deutschen Einsatzchefs der Polizeien von Bund und Ländern.

Jonas Hector (28), Fußballnationalspieler und Profi beim FC Köln, unterstützt das neue Projekt "Gesunde Ernährung und Sport" der Jugendhilfe Jona des Diakoniezentrum Pirmasens. Der Pate wird in regelmäßigen Abständen eine Fußball-Arbeitsgemeinschaft betreuen, die dort ins Leben gerufen wird, sagte der theologische Vorstand des Diakoniezentrums, Pfarrer Norbert Becker, dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Pirmasens. Hector, der im saarländischen Kleinblittersdorf-Auersmacher aufgewachsen ist, habe persönliche Kontakte nach Pirmasens, sagte Becker. "Jonas Hector ist jemand, der von seiner Persönlichkeit her gut zum Konzept der Jugendhilfe passt, sehr bodenständig ist." Bei einem Besuch in Pirmasens habe Hector bereits den Anstoß zu dem Jugendhilfe-Projekt gegeben.

Barbara Thoma und Monika Schmidt, Sozialpädagoginnen im Dienst der Inneren Mission München, haben das Goldene Kronenkreuz erhalten, die höchste Auszeichnung der Diakonie Deutschland. Sie wurden für ihren langjährigen Einsatz geehrt. Toma leitet die Bahnhofsmission München. Schmidt ist beim Eavngelischen Bartungsdienst für Frauen als Leiterin des Stationären Wohnens tätig.

Ingeborg Wolff, frühere Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts, ist 80 Jahre alt geworden. Die Eisenacherin nahm nach ihrer Promotion im Jahr 1969 den Dienst in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit auf, war ab 1973 als Richterin am Hessischen Landessozialgericht in Darmstadt tätig. Nach ihrer Wahl zur Richterin am Bundessozialgericht im Jahr 1980 war Wolff von 1988 bis 1996 Pressesprecherin des Gerichts und wurde 1994 zur Vorsitzenden Richterin ernannt. Im Dezember 1997 wurde sie zur Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts ernannt und war damit die erste Frau in diesem Amt. 2003 trat Wolff in den Ruhestand.

Gisela Rehfeld, langjährige Geschäftsführerin der Organisation "Dienste für Menschen", hat die Staufermedaille des Landes Baden-Württemberg erhalten. Diese vom Ministerpräsidenten verliehene Auszeichnung gelte ihrem Engagement in Geriatrie und Altenhilfe, teilte die diakonische Organisation am 16. Juli in Esslingen mit. Oberbürgermeister Jürgen Zieger (SPD) sagte, es brauche Menschen wie Rehfeld, die fragten, was sie für den Staat tun können. Rehfeld gehört zu den Gründern der Landesarbeitsgemeinschaft Geriatrische Rehabilitation und war langjähriges Mitglied im Vorstand. "Dienste für Menschen" betreibt 21 Einrichtungen in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen. Darin werden mehr als 1.600 Pflegebedürftige von rund 1.800 Mitarbeitern betreut.

Adriana Weitbrecht, ehemalige Direktorin im Haus am Enzpark der Evangelischen Heimstiftung (EHS), hat die Regionaldirektorin der EHS in Stuttgart übernommen. Sie ist damit zuständig für alle sechs Einrichtungen des diakonischen Trägers im Raum Stuttgart. Weitbrecht ist ausgebildete Altenpflegerin und seit 1997 bei der EHS. Im September 2014 wechselte Weitbrecht nach Bissingen ins neu eröffnete Haus am Enzpark. Ihre Nachfolge im Haus am Enzpark übernimmt Simone Fink. Sie ist seit 1994 bei der EHS. Im September 2016 wurde sie Hausdirektorin im Württembergischen Lutherstift in Stuttgart.




sozial-Termine

Veranstaltungen bis September



Juli

23.-24.7. Regensburg:

Seminar "Ethische Konfliktfelder am Lebensende"

der Katholischen Akademie für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen

Tel.: 0941/56960

23.-24.7. Bad Boll:

Tagung "Haftvermeidung und Haftverkürzung"

der Akademie Bad Boll

Tel.: 07164/790

August

2.8. Berlin:

Seminar "Mit Zielen in der Eingliederungshilfe steuern"

des Deutschen Vereins

Tel.: 030/62980606

5.8. Frankfurt a.M.:

Seminar "Optimierung von Dienst- und Schichtplänen"

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 0711/25298921

20.-21.8. Dresden:

Seminar "ALG-II-Bescheide verstehen lernen und prüfen. Berechnung und Bescheidprüfung für die Praxis"

von und mit Harald Thomé

Te.: 0202/2951890

9.-11.8. Braunfels:

Seminar "Leiten und Motivieren im Ehrenamt"

der Konrad-Adenauer-Stiftung

Tel.: 0611/1575980

15.8. Hannover:

Seminar "Strafanzeige ja oder nein? - Möglichkeiten und Grenzen von rechtlichen Interventionen bei sexualisierter Gewalt"

des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie

Tel.: 0511/89701332

21.8. Berlin:

Seminar "Bauherrenaufgaben bei der Bauvorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben"

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/97356159

22.-23.8. Berlin:

Fortbildung "Eigenmittel durch Fundraising gewinnen"

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 0174/3154935

30.8. Hannover:

Seminar "Mit einem Bein im Knast - Rechtliche Fragen in der Pflege"

der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin

Tel.: 0511/38811890

30.8.-1.9. Paderborn:

Seminar "Personalentwicklung - Herausforderungen und Entwicklungen"

der IN VIA Akademie

Tel.: 05251/290838

September

6.9. Paderborn:

Seminar "Hinterm Horizont geht's weiter ... Spirituelle Kompetenz für Hospizkoordinator(inn)en" der

IN VIA Akademie

Tel.: 05251/290838

13.-15.9. München:

Jahrestagung "Alle anders - Diversität beraten"

der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung

Tel.: 0911/977140

26.-27.9. Berlin:

Jahrestagung "Was uns bewegt - was wir bewegen. Erziehungshilfen gestalten Alltag, ermöglichen Teilhabe und eröffnen Zukunft" des Bundesverbandes für Erziehungshilfe

Tel.: 0511/3539913