sozial-Politik

Migration

Berufsanerkennung: Aus Stolpersteinen Brücken bauen




Anerkannt im Beruf: Spanische Altenpflegerinnen arbeiten in einem deutschen Pflegeheim in Köln.
epd-bild/Jürgen Schulzki
In Deutschland gibt es 600 anerkannte Berufe. Wer als Zuwanderer in diesen Jobs arbeiten will, muss Sprachkenntnisse und seine Berufsqualifikation nachweisen. Für viele Neuankömmlinge ist das eine hohe Hürde. Ein bundesweites Netz von Beratungsstellen hilft bei der Orientierung im Behördendschungel.

In Deutschland ist penibel geregelt, welche Voraussetzungen Zuwanderer auf dem Weg in ihren angestammten den Beruf erfüllen müssen. Für nahezu jeden Ausländer ist das ein Feld, das er kaum überblicken kann. Die Neuankömmlinge brauchen Hilfe, jemanden, der sie durch das Labyrinth von Behörden und Kammern führt, Gesetze kennt - und Kontakte hat. Jemand wie Sükriye Altun Mangel, Anerkennungs- und Qualifizierungsberaterin beim Frankfurter Verein "beramí".

Beramí, ein 1990 gegründeter Verein, zählt heute knapp 40 Beschäftigte aus über zehn Nationen, nur eine Handvoll sind Männer. Er ist aktiv in der Anerkennungsberatung, bietet aber auch selbst entwickelte und maßgeschneiderte Kurs- und Qualifizierungsprogramme an, auf die Zuwanderer bei ihrem Weg in den Jobmarkt zwingend angewiesen sind. "Wir haben zum Beispiel einen Kurs entwickelt, der Ärzte, die als Flüchtlinge hierher gekommen sind, auf ihre Approbationsprüfung vorbereitet", erzählt die Beraterin im Gespräch mit dem epd.

Bedarf an Beratung lässt nicht nach

Der Bedarf an Beratung und Begleitung der Migranten sei unverändert hoch, berichtet die Fachfrau. Nicht zuletzt wegen der seit 2015 ins Land gekommenen Flüchtlinge herrsche Hochbetrieb im Verein. Sie weiß aus Erfahrung: die meisten Flüchtlinge und Migranten sind ohne kompetente Begleitung heillos überfordert. Zeugnisse müssen übersetzt und anerkannt werden, wo sie fehlen, muss Ersatz her. Alle paar Monate kommen neue Verwaltungsvorschriften. Jedes Bundesland arbeitet nach eigenen Regelungen. Aufenthaltsrechtliche Fragen sind ebenso zu klären wie Kostenübernahmen von Kursen oder es sind Anmeldeformalitäten bei Prüfungen zu regeln.

Dabei geht der Verein selbst auch aktiv auf die Zuwanderer zu: Er bietet regelmäßig offene Sprechstunden in den Arbeitsagenturen an fünf Tagen pro Woche an und besetzt eine Expertenhotline.

"Bei der Anerkennungsberatung prüfen wir zunächst die vorhandenen Unterlagen und ermitteln den bestehenden Nachholbedarf, etwa beim Spracherwerb", erläutert Sükriye Altun Mangel. "Wir versuchen zu klären, ob es überhaupt Sinn macht, ein Anerkennungsverfahren einzuleiten." Besprochen würden auch berufliche Alternativen, wenn "der im Ausland erlernte Beruf hier nicht verwertbar ist". Oder es womöglich Jahre dauern würde, alle Qualifizierungen nachzuweisen.

Wenn aus Lehrern Erzieher werden

Bei Lehrern sei das oft der Fall, berichtet die Expertin. Hier biete sich alternativ das Arbeitsfeld der Erzieher an. Aber auch dahin sei es ein weiter Weg. Auf die Anerkennungsberatung folgt dann in den allermeisten Fällen die sogenannte Qualifizierungsberatung.

Dazu gibt es in allen Bundesländern ein Netz von Beratungsstellen, die Klienten in die passenden Kurse, Fachschulen oder auch Universitäten vermitteln. Für spezielle Berufsfelder, in denen dringend Personal gebraucht wird, gibt es zudem ungezählte spezielle Angebote.

Allein in Nordrhein-Westfalen beschäftigen sich bereits mehr als 40 Einrichtungen damit, geflüchtete Menschen für die Pflege- und Gesundheitsberufe fortzubilden. Die Koordinierungsstelle "welcome@healthcare" berät sie dabei und entwickelt Vorschläge, wie Sprachbarrieren abgebaut werden können oder welche Maßnahmen der Arbeitsförderung möglich sind. Die Koordinierungsstelle ist ein Projekt der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW und wird gefördert vom Landessozialministerium.

In Deutschland lebten 2016 rund 18,6 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund, was etwa 22 Prozent der Gesamtbevölkerung entspricht. Sie sind im Schnitt doppelt so häufig von Arbeitslosigkeit betroffen wie Nichtmigranten. Ein Trend, der zusätzlich verstärkt wird durch die Zuwanderung aus vielen Krisengebieten der Welt.

Seit 2005 gibt es das IQ-Förderprogramm

Schon im Jahr 2005 erkannte die Politik den Handlungsbedarf und startete das Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ). Dessen Ziel ist es, dass im Ausland erworbene Berufsabschlüsse hierzulande häufiger in eine "bildungsadäquate Beschäftigung" münden.

Die regionale Umsetzung diese Programms ist Sache von 16 Landesnetzwerken. Sie bieten die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Ratsuchende mit ausländischen Qualifikationen an, entwickeln bedarfsorientiert Anpassungsqualifizierungen und setzen diese dann auch um.

Den ungebrochen großen Beratungsbedarf belegen die Statistiken des IQ-Programms. So stieg die Zahl der Erstkontakte bei der Anerkennungsberatung seit dem dritten Quartal 2012 mit Schwankungen von rund 1.700 auf den Höchstwert von über 12.200 im dritten Quartal 2017. In dieser Zeit fanden zusammen rund 136.000 Beratungsgespräche statt. In der Qualifizierungsberatung wurden zwischen Januar 2015 und September 2017 rund 26.700 Erstgespräch registriert.

Seit Inkrafttreten des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz 2012 hat jede Person mit einem ausländischen Berufsabschluss einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Qualifikation. Das Verfahren ist offen für alle, unabhängig von Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsstatuts, also auch für Asylbewerber und Geduldete.

DGB: Richtung des Gesetzes stimmt

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt das Gesetz: "Insgesamt stimmt die Richtung, die eingeschlagen wurde", sagte der zuständige Fachreferent beim DGB-Bundesvorstand, Mario Patuzzi, dem epd. "Gleichwohl sind an einigen Stellen die Regelungen, Instrumente und Verfahren des Anerkennungsgeschehens optimierungsbedürftig."

Er kritisierte die fehlende Einheitlichkeit und Transparenz bei der Anerkennung von Gesundheits- und Sozialberufen, die ländergesetzlich geregelt sind. "Das führt zu einer verwirrenden Rechtslage, die Anerkennungsinteressierte und selbst Fachleute kaum mehr durchblicken und Anerkennungsverfahren kompliziert und aufwendig machen können." Hier gelte es, in den kommenden Jahren, die Rechtslage zu vereinheitlichen - und damit Verfahren weiter zu straffen.

Patuzzi verwies auf ein anderes Problem: Nach dem Gesetz sei zwar die Anerkennung von formalen Abschlüssen aus dem Ausland möglich. Viele Migranten und vor allem Flüchtlinge verfügten aber nicht über formale Abschlüsse, sondern über "Berufserfahrung", zum Beispiel in der Pflege. "Für diese Gruppe brauchen wir neue Anerkennungsmöglichkeiten, die aber an unser bestehendes Bildungs- und Qualifizierungssystem angedockt werden müssen."

Arbeitgeber sehen noch Verfahrensdefizite

Auch die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDI) sieht Nachholbedarf und spricht von "Verfahrensdefiziten". Auf Nachfrage heißt es, "auch für die reglementierten Berufe, wie etwa die Gesundheits- und Heilberufe, bei denen bisher die Landesbehörden für die Anerkennungsverfahren zuständig sind, müssen bundeseinheitliche Verfahren geschaffen werden." Auch hätten es die Länder nicht geschafft, für die Gesundheitsberufe ein bundeseinheitliches Sprachniveau festzulegen, das die Antragsteller anzuweisen haben.

Kritik übt die BDI auch an der unzureichenden Personalausstattung der Anerkennungsstellen der Länder. Die Folge seien "oft weitreichende Verfahrensverzögerungen".

Die beklagt auch Sükriye Altun Mangel: "Die Leute wollen hier etwas erreichen, sie wollen nicht unnötig warten." Doch man müsse ihnen helfen, "erst mal ihren Weg zu finden". Oft gebe es dabei auch Enttäuschungen. Viele Klienten könnten zunächst nicht begreifen, "dass ein Zertifikat kein Berufsabschluss ist".

Dirk Baas


Migration

Ausbildung

Zwischen Blutdruck messen und Grammatik büffeln




Die Albanerin Edlira Shyti im Seniorenzentrum Gundelfingen.
epd-bild/Leonie Mielke
Die Integration von Zuwanderern wird viel diskutiert. Wie es klappen kann, zeigt ein Projekt in Südbaden. 15 Zuwanderer haben in Freiburg im vergangenen Herbst eine Ausbildung zu Altenpflegern begonnen.

Außenstehende könnten meinen, Kultur und Sprache sind die größten Probleme bei der Ausbildung von Flüchtlingen. Doch der Leiter des Seniorenzentrums Gundelfingen (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) Thomas Schellinger-Pusler weiß es besser: "Die größten Hürden sind juristische", sagt er. Seit vergangenen Herbst machen zwei Zuwanderer in dem zum Evangelischen Stift Freiburg gehörenden Seniorenzentrum eine Ausbildung zu Altenpflegern. Eine davon ist Edlira Shyti.

Die 28-jährige Albanerin ist 2015 in der Hoffnung auf ein besseres Leben nach Deutschland gekommen. Zusammen mit ihrem Mann und ihrem Sohn. In Albanien hatte sie drei Jahre lang Jura studiert, aber sie habe keine Aussicht auf feste Arbeit gehabt, erzählt die zierliche Frau. Mit dem Thema Pflege war sie aber schon damals in Berührung gekommen. Zeitweise hatte sie sich in Italien um eine ältere Dame gekümmert.

Dreijährige Ausbildung als Verbundprojekt

Nun lernt Shyti in Praxis- und Theorie-Blöcken Blutdruck zu messen, beim Aufstehen zu helfen und deutsche Grammatik. Denn bei ihrer dreijährigen Ausbildung handelt es sich um ein Verbundprojekt unter Leitung des Welcome Center Sozialwirtschaft Baden-Württemberg namens "Geflüchtete für die Ausbildung in der Altenpflege gewinnen". Das Center wird mit Mitteln des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums unterstützt und befindet sich in Trägerschaft der Diakonie Baden-Württemberg.

20 Ausbildungsstellen sind im vergangenen Jahr in fünf Einrichtungen rund um Freiburg ausgeschrieben worden. 15 davon konnten besetzt werden - zum größten Teil mit Menschen aus Gambia. Bislang laufe das Projekt sehr gut, erzählt Schellinger-Pusler.

Das sei aber nur so, weil sich Behörden, Kommunen und Kollegen sehr bemühten. "Wir haben es zum Beispiel der hiesigen Gemeinde zu verdanken, dass wir so schnell eine nahe gelegene Wohnung für Frau Shyti und ihre Familie gefunden haben", sagt Schellinger-Pusler. Die Kinderbetreuung während der Schichtdienste hat Shytis Ehemann übernommen.

Wichtig: Neun Schuljahre und Deutschkenntnisse

Im Vorfeld diskutierten die Partner des Projektes lange Zeit über die Zugangsvoraussetzungen und deren Nachweise. Auf den Asylstatus kommt es nach jetzigem Stand nicht an. Bewerber können anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden oder Geduldete sein. Wichtig ist allein, dass sie mindestens neun Schuljahre sowie erste Deutschkenntnisse nachweisen können und Freude an der Arbeit mit Menschen mitbringen.

Beschwerden von Bewohnern über ausländische Fachkräfte hat Schellinger-Pusler schon länger nicht mehr erlebt. "Aus den Erfahrungen anderer Einrichtungen sind mir aber unschöne Situationen bekannt", sagt er. "Fremdenfeindliches Gedankengut gibt es auch in den Köpfen von Heimbewohnern." Sein Konzept: "Wir reden offen darüber." Man dürfe Rassismus nicht einfach ignorieren.

Er selbst freut sich darüber, mit Menschen aus verschiedenen Nationen zusammenarbeiten zu können. "Wir lernen doch voneinander", sagt er. Und es sei wichtig, in Deutschland lebenden Menschen Perspektiven zu bieten. Hinzu komme der Fachkräftemangel in der Pflege. Aus diesem Grund wird das Seniorenzentrum in diesem Jahr wieder fünf Ausbildungsplätze für Zuwanderer anbieten.

Shyti sagt, sie schätze an ihrem Beruf, dass sie anderen Menschen das Leben erleichtern kann. Wenn sie mit ihrer Ausbildung fertig ist, würde sie gerne in Deutschland bleiben. Am liebsten möchte sie weiterhin im Seniorenzentrum Gundelfingen arbeiten.

Leonie Mielke


Migration

Forscher: Integration der Flüchtlinge ist ein Erfolg




Christoph Rass
epd-bild/Universität Osnabrück
Die Integration der Flüchtlinge in Deutschland seit 2015 lässt sich nach Ansicht des Osnabrücker Migrationsforschers Christoph Rass als Erfolgsgeschichte lesen. In relativ kurzer Zeit hätten Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft es geschafft, Strukturen zur Unterbringung und Versorgung, zur Sprachvermittlung und zur Integration in den Arbeitsmarkt aufzubauen.

Trotz eindeutiger Integrationserfolge werden Flucht und Zuwanderung nach der Beobachtung von Christoph Rass vor allem mit Problemen und Konflikten assoziiert. "Schauen wir uns doch um: Die Wirtschaft wächst, die Arbeitslosenquote ist historisch niedrig, unsere Gesellschaft ist so sicher wie nie. Und ganz nebenbei haben wir es auch noch geschafft, eine Million Flüchtlinge aufzunehmen", betonte der Osnabrücker Migrationsforscher in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Angstbesetzte Denkmuster

Deutschland könnte also mit viel mehr Selbstbewusstsein und Gelassenheit an die weiteren Aufgaben und Herausforderungen der Integration herangehen. "Und uns bleibt ja heute auch keine Wahl: Wir müssen die Aufgaben bewältigen. Es ist nur die Frage, ob wir das mit Selbstvertrauen oder angstbesetzt tun wollen", sagte Rass in Hannover. Ungleich schwieriger sei die zweite Variante. "Denn angstbesetzte Denkmuster über Flucht und Zuwanderung prägen unser Handeln." Aus einer selbstbewussten Haltung heraus sei es leichter, Zuwanderer auf die Einhaltung hier geltender Regeln und Gesetze hinzuweisen und gleichzeitig die Gesellschaft für sie zu öffnen. "Wir sollten das nicht als Kampf der Kulturen begreifen, sondern als Aushandlungsprozess."

Auf Einladung des Flüchtlingsrates Niedersachsen und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände stellten Vertreter von Städten, Landkreisen und Gemeinden erfolgreiche Konzepte und Projekte ihrer Aufnahme- und Integrationspolitik vor. Rass referierte zu Beginn zum Thema "Migration, Zuflucht und gesellschaftlicher Wandel in der Stadt".

Zunehmend diverse Gesellschaft

Ein Blick in die eigene Vergangenheit könnte Gesellschaften darüber aufklären, dass Migration der Normalfall sei, sagte der Professor für historische Migrationsforschung. Nur wenige Familien blieben nämlich auch in Deutschland über Generationen an ein und demselben Ort. Flucht und Vertreibung, Arbeits-, Bildungs- oder Heiratsmobilität, aber auch Armutswanderung fänden sich an der ein oder anderen Stelle in den meisten Familiengeschichten: "Es klingt banal: Wir sind alle immer wieder unterwegs, wandern ab oder zu. Aber wir machen uns diese Tatsache zu selten bewusst."

Diese Einsicht könnte aber helfen, die Integration der Flüchtlinge im weiteren Verlauf nicht mehr nur technokratisch als Spracherwerb oder Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu verstehen, erläuterte Rass: "Jetzt geht es tatsächlich um ein Zusammenleben, darum, sich gegenseitig wahrzunehmen als Partner, die gemeinsam eine zunehmend diverse Gesellschaft gestalten."

Martina Schwager


Bundesrat

Kompromiss von Union und SPD zum Familiennachzug gebilligt




Teilnehmer einer Demonstration für Familiennachzug im Januar in Berlin.
epd-bild/Christian Ditsch
Der Familiennachzug bleibt für subsidiär geschützte Flüchtlinge bis Ende Juli ausgesetzt. Der Bundesrat ließ am 2. März den Kompromiss von Union und SPD passieren.

Demnach wird die seit 2016 geltende Aussetzung der Familienzusammenführung für bestimmte Flüchtlinge bis Sommer verlängert. Ab August sollen pro Monat 1.000 Angehörige aufgenommen werden.

Die damalige große Koalition hatte 2016 den Familiennachzug für Flüchtlinge mit dem untergeordneten Schutz ausgesetzt, um die Zuzugszahlen zu begrenzen. Betroffen sind vor allem Syrer, denen oft nur der subsidiäre und nicht der volle Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention zuerkannt wird.

Die Neuregelung, die ab August Kontingente zur Aufnahme von Angehörigen dieser Gruppe vorsieht, ist Ergebnis der Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und SPD. Die Aussetzung des Familiennachzugs wäre Mitte März ausgelaufen. Über die Verlängerung musste daher bereits jetzt entschieden werden, obwohl das Zustandekommen einer erneuten großen Koalition noch offen ist.

Antrag gegen Verlängerung scheiterte

Das von CDU, Grünen und FDP geführte Schleswig-Holstein wollte im Bundesrat die Verlängerung verhindern und stellte einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat. Sie wolle nicht, dass engste Verwandte noch länger darauf warten müssten, aus Kriegsgebieten und akuten Krisenherden herauszukommen, sagte Landesfinanzministerin Monika Heinold (Grüne).

Die für den Antrag erforderliche Mehrheit kam in der Länderkammer aber nicht zustande. Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) verteidigte die weitere Aussetzung des Familiennachzugs. Dies sei ein "wichtiger Schritt für mehr Begrenzung und mehr Ordnung", sagte er. Die Integrationsfähigkeit der Gesellschaft sei begrenzt. Dies sehe man auch an der Debatte um die Essener Tafel, sagte Bausback. Diese hatte beschlossen, keine Ausländer mehr aufzunehmen.

Minister: "Werden humanitärer Verantwortung gerecht"

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) begrüßte das Votum des Bundesrats. "Wir werden damit unserer humanitären Verantwortung gerecht und gewährleisten gleichzeitig, dass es bei einer für unsere Gesellschaft berechenbaren und zu bewältigenden Größenordnung des Familiennachzugs bleibt", erklärte er in Berlin.

Sozialverbände, Flüchtlingsorganisationen, Kirchen sowie Linke und Grüne kritisieren die Aussetzung des Familiennachzugs. Dies sei "unbarmherzig" und "familienfeindlich", bekräftigte Pro Asyl am Freitag. Das Deutsche Kinderhilfswerk bekräftigte seine rechtlichen Bedenken gegen die Einschränkungen beim Familiennachzug. Insbesondere mit dem Kindeswohl seien die weitere Aussetzung sowie die geplante künftige Begrenzung auf 1.000 Fälle pro Monat nicht vereinbar, erklärte die Organisation.



Studie

Deutschtürken und Russlanddeutsche gehen seltener wählen



Deutschtürken haben bei der Bundestagswahl einer Studie zufolge tendenziell linker und Russlanddeutsche tendenziell rechter gewählt als der Durchschnitt. Wie eine am 5. März veröffentlichte Studie der Universitäten Duisburg-Essen und Köln ergab, lag zudem die Wahlbeteiligung bei den beiden Migrantengruppen deutlich unter der allgemeinen Wahlbeteiligung: Während diese 76,2 Prozent betrug, gaben laut Studie nur 64 Prozent der Deutschtürken und 58 Prozent der Russlanddeutschen ihre Stimme ab.

Politikwissenschaftler der beiden Hochschulen haben nach eigenen Angaben erstmals auf Basis von Daten aus der Bundestagswahl 2017 knapp 500 Deutsche zu ihrem Wahlverhalten befragt, die selbst oder deren Eltern aus der Türkei oder Nachfolgestaaten der Sowjetunion eingewandert sind. Demnach wählten 35 Prozent der Deutschtürken die SPD und 16 Prozent die Linkspartei. Unter den Deutschen mit Wurzeln in der ehemaligen Sowjetunion entschieden sich der Studie zufolge 27 Prozent für CDU oder CSU, 21 Prozent für die Linkspartei und 15 Prozent für die AfD.

"In der Tat punktete die AfD bei den Russlanddeutschen stärker als bei den Wählern ohne Migrationshintergrund", sagte der Duisburger Politikwissenschaftler Achim Goerres. Im Bevölkerungsdurchschnitt war die AfD bei der Bundestagswahl auf 12,6 Prozent gekommen. Doch bei den Russlanddeutschen sei die Partei als dritte Kraft hinter der Union und den Linken weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben, die medial geschürt worden seien, betonte Goerres.



Marxismus

Kirche

Gastbeitrag

Karl Marx, der Kapitalismus und die katholische Soziallehre




Hermann-Josef Große Kracht
epd-bild/TU Darmstadt
Die katholische Soziallehre hat mit dem Marxismus viele Gemeinsamkeiten, schreibt der Theologe und Sozialethiker Hermann-Josef Große Kracht in seinem Gastbeitrag für epd sozial. Beide wollen die Klassengesellschaft überwinden. Ganz im Unterschied zum Marxismus, so Große Kracht, habe allerdings "die hiesige katholische Sozialethik bis heute kaum ein deutlich erkennbares Eigenprofil gewonnen".

Marx' 200. Geburtstag bringt es wieder in Erinnerung: Die katholische Soziallehre gehört zwar in die Tradition des konservativen Sozialdenkens, aber auch sie steht 'auf den Schultern von Karl Marx', wie Oswald von Nell-Breuning (1890-1991), der Nestor der katholischen Soziallehre, in den 1960er Jahren immer wieder betonte.

Zwar haben Marxismus und Katholizismus schon weltanschaulich nichts miteinander zu tun; und auch in Fragen der Gesellschaftstheorie sind die Differenzen erheblich. Dennoch gibt es im Blick auf die Theorie und Kritik des Kapitalismus erhebliche Gemeinsamkeiten.

Gerade hier hat die katholische Sozialtradition viel von Marx gelernt. Dass sich der Kapitalismus durch die Klassenspaltung in Bourgeoisie und Proletariat kennzeichnet, hat die katholische Soziallehre bis hinein in die Terminologie von Karl Marx übernommen. Und sie hat von ihm auch – durchaus schmerzlich – gelernt, dass es zur Lösung der sozialen Frage nicht auf eine 'Rechristianisierung' der Gesellschaft, nicht auf Mitleid und Barmherzigkeit ankommt, sondern auf entschiedene Maßnahmen sozialstruktureller und gesellschaftspolitischer Art.

Kardinal: Soziallehre ruht auf den Schultern von Marx

In diesem Sinne betont auch Reinhard Marx, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, dass die katholische Soziallehre in der Tat 'auf den Schultern von Marx' stehe. Aber nicht nur das: Er konstatiert zudem, dass 'das Projekt des Kapitalismus gegenwärtig vor die Wand' zu fahren drohe und angesichts der globalen Herausforderungen 'heute nicht mehr zukunftsfähig' ist.

In der Tat kennzeichnet sich die katholische Tradition von Anfang an durch eine dezidiert 'antikapitalistische' Stoßrichtung. Schon der Mainzer Arbeiterbischof Wilhelm von Ketteler (1811-1877) hat nach Wegen zur Überwindung der Klassengesellschaft gesucht, denn auch wenn 'das ganze System nicht umzustoßen' sei, so müsse es doch – ganz in der Tradition Ferdinand Lassalles – darum gehen, das 'eherne Lohngesetz' zu brechen, dem zufolge der Lohn immer nur um das Existenzminimum pendeln werde.

Dazu wollte auch er Fabriken in Arbeiterhand gründen, um zu verhindern, dass der Gewinn 'ausschließlich dem todten Kapitale und nicht auch dem verwendeten Fleisch und Blute zufällt'. Wenn der liberale Kapitalismus mit seinem 'modernen Raubritterthum' aber weiterhin sein Unwesen treibe, könne 'einmal die Internationale in Gottes Hand die Zuchtruthe' sein, um die moderne Gesellschaft entsprechend zu bestrafen.

Nell-Breuning: Keinen Frieden mit Kapitalismus machen

Dabei hat sich die katholische Soziallehre seit den 1890er Jahren grundsätzlich auf den Boden der modernen Wirtschaft gestellt und nicht nur die Unumgänglichkeit, sondern auch – wie schon Marx und Engels – die hohe Leistungskraft der 'kapitalistischen Produktionsweise' mit ihren Funktionsmechanismen von Privateigentum, Marktwirtschaft und Investitionsfreiheit anerkannt. So sehr aber die 'kapitalistische Wirtschaftsweise' als 'nicht in sich schlecht' zu werten sei, so sehr sei die 'kapitalistische Klassengesellschaft' zu überwinden, wozu im 20. Jahrhundert vor allem an Formen des Miteigentums am Produktivkapital und der paritätischen Mitbestimmung in der Unternehmensverfassung gedacht wurde. So sollte Oswald von Nell-Breuning in den 1960er Jahren mit konfessorischer Wucht feststellen, dass 'die kapitalistische Klassengesellschaft verschwinden' müsse: 'mit ihr können wir keinen Frieden machen'.

Die Universitätsvertreter der katholischen Soziallehre haben sich seit den 1960er Jahren jedoch mehrheitlich hinter den deutschen Nachkriegskapitalismus gestellt, Vorbehalte gegen das II. Vatikanische Konzil kultiviert und heftige antigewerkschaftliche und antisozialdemokratische Aversionen ausgebildet, die sich im Kontext der Studentenbewegung noch massiv verstärkten.

Die bundesdeutsche Soziallehre geriet denn auch bei vielen Konzilstheologen in den Ruf, zur 'defätistisch gestimmten Apologie des spätkapitalistischen Bürgertums' (Johann Baptist Metz) geworden zu sein. Sie brachte sich in dieser Zeit um jede echte Gesprächsfähigkeit mit der säkularen Philosophie und Gesellschaftstheorie. Und auch wenn diese Restaurationsphase seit den 1980er Jahren überwunden ist, so hat die hiesige katholische Sozialethik bis heute kaum ein deutlich erkennbares Eigenprofil gewonnen, mit dem sie in den Gegenwartsdebatten eigene Akzente zu setzten vermöchte.

Suche nach einem dritten Weg

Dies ändert aber – zumal im Blick auf die päpstlichen Sozialenzykliken – nichts daran, dass die katholische Soziallehre nach wie vor dezidiert antikapitalistisch argumentiert und nach einem 'Dritten Weg jenseits von Kapitalismus und Sozialismus' sucht. Gegenläufig zur liberalen Marktlogik und zum sozialdemokratischen Etatismus orientiert sie sich am Leitbild einer nach dem Subsidiaritätsprinzip von unten her aufgebauten Wirtschafts- und Sozialordnung.

Johannes Paul II. bringt diese Idee in seinen Sozialenzykliken auf den – leider kaum rezipierten – Programmbegriff der 'Subjektivität der Gesellschaft' mit ihren vielschichtigen zivilgesellschaftlichen Solidaritätsnetzen und Solidargemeinschaften, von den Familien und Nachbarschaften über die Gewerkschaften bis hin zu den selbstverwalteten Sozialversicherungen und anderen Formen einer korporatistischen Selbstorganisation der Gesellschaft jenseits der Steuerungsmedien von Markt und Staat. Denn nur eine solche 'Subjektwerdung der Gesellschaft' könne verhindern, dass der Einzelne 'zwischen den beiden Polen Staat und Markt erdrückt' wird, so als existiere er 'nur als Produzent und Konsument von Waren oder als Objekt der staatlichen Verwaltung'.

Die katholische Sozialethik der Bundesrepublik steht heute vor der Aufgabe, die oft vergessenen 'Schätze im Acker' ihrer eigenen Tradition wieder freizulegen und neu diskursfähig zu machen. Und nachdem der Neoliberalismus seit der Finanzmarktkrise deutlich in die Defensive geraten ist, gibt es dafür heute wieder einen hohen Bedarf. Es gibt für die katholische Soziallehre – auch jenseits aller Marx-Renaissance – also viel zu tun.

Literaturtipp: Bernhard Emunds, Hans Günter Hockerts (Hg.), Den Kapitalismus bändigen, Oswald von Nell-Breunings Impulse für die Sozialpolitik, 2015, 276 Seiten, ISBN: 978-3-506-78117-8, 30,90 Euro

Dr. Hermann-Josef Große Kracht ist außerplanmäßiger Professor am Institut für Theologie und Sozialethik an der TU Darmstadt. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehört Geschichte und Theorie der Katholischen Soziallehre.


Bundesregierung

Merkel: "Der Kampf für die Gleichberechtigung geht weiter"




Kanzlerin Merkel beim Empfang der Sternsinger in Berlin.
epd-bild / Christian Ditsch
Vertreter der geschäftsführenden Bundesregierung haben zum internationalen Frauentag am 8. März einen stärkeren Einsatz für Frauenrechte versprochen. Es gebe noch viel zu tun für alle Ministerien, hieß es.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte in einer Videobotschaft, der Internationale Frauentag sei nicht nur ein Tag zum Zurückblicken, sondern "ein Tag, an dem wir sagen: Der Kampf für die Gleichberechtigung von Frauen geht weiter". Es müsse darum gehen, "gleiche Rechte für Frauen" schaffen und natürlich auch für neue Aufgaben für Männer zu finden. Das gelte für Deutschland, aber noch mehr für viele Länder, in denen Frauen grundlegende Rechte verwehrt seien.

Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) sagte bei einem Empfang in der französischen Botschaft in Berlin, dieser Kampf sei nötiger als in den vergangenen Jahrzehnten. Als junge Frau habe sie immer geglaubt, dass es beim Thema Gleichstellung nur voran ginge. Leider müsse man aber feststellen, dass die Bewegung in Deutschland eher eine andere Richtung nehme. Barley verwies auf den gesunkenen Frauenanteil im Bundestag auf noch knapp 31 Prozent. Zudem kritisierte sie die rechtskonservative Haltung, dass Gleichstellung eine Fehlentwicklung sei.

Barley: Brauchen über all den Gender-Blick

Barley sagte, der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD verlange eine Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung. "Wir brauchen den Gender-Blick in allen Ministerien", sagte sie. Wenn immer nur das Frauenministerium das Thema bearbeite, "kommen wir nicht wirklich vorwärts", sagte Barley.

Zudem forderte sie die konsequente Umsetzung aller internationalen Verpflichtungen zur Stärkung von Frauenrechten. Ob und welchen Platz Barley im künftigen Kabinett einnimmt, ist noch nicht bekannt.

Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU), der im neuen Kabinett im Amt bleibt, erinnerte zum Frauentag daran, dass insbesondere in Entwicklungsländern Frauen und Mädchen häufiger von Gewalt und Ausbeutung betroffen seien. Frauenrechte seien immer noch keine Selbstverständlichkeit, erklärte er.

ILO beklagt fehlenden Jobs für Frauen

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) beklagte die weltweit anhaltende Benachteiligung von Frauen auf den Arbeitsmärkten. Frauen seien weniger stark im Erwerbsleben vertreten und zugleich stärker vom Jobverlust betroffen als Männer. Trotz vieler Fortschritte sei die Welt von einer echten Gleichstellung von Frauen und Männer auf den Arbeitsmärkten noch weit entfernt, sagte Deborah Greenfield, stellvertretende ILO-Generaldirektorin.

Laut den globalen ILO-Prognosen liegt die sogenannte Erwerbsbeteiligungsquote von Männern 2018 bei 75 Prozent, bei Frauen hingehen nur bei 48,5 Prozent. Dieser "Gender Gap" betrage somit 26,5 Prozentpunkte, hielt die UN-Organisation fest. Am geringsten sei der Unterschied in den Industrieländern. Dort schlügen sich Erfolge in der Bildungs- und Ausbildungsförderung von Mädchen nieder. Veränderungen in der Einstellung zur Berufstätigkeit von Frauen und Müttern sowie bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zeigten ebenfalls Wirkung.

Auch daran wolle die Bundesregierung weiterarbeiten, sagte Barley mit Verweis auf den Koalitionsvertrag. Dort wird unter anderem ein Rückkehrrecht auf Vollzeit versprochen. Insbesondere Frauen sind derzeit oft in der sogenannten Teilzeit-Falle gefangen, wenn sie zuvor ihre Arbeitszeit für Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen reduziert hatten.

Corinna Buschow


Frauen

Hintergrund

Zahlen zum Weltfrauentag




Weltfrauentag 2017: Ein leeres Klassenzimmer verweist auf fehlende Bildungschancen für Mädchen.
epd-bild/Rolf Zöllner
Frauen verdienen weniger als Männer, leisten mehr unbezahlte Hausarbeit und werden häufig Opfer von Gewalt. Zum Weltfrauentag am 8. März gibt epd sozial einen statitischen Überblick.

FRAUEN UND HAUSARBEIT: Frauen leisten deutlich mehr unbezahlte Arbeit als Männer, insbesondere in der Kinderbetreuung oder bei der Hausarbeit. Das geht aus Daten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hervor. In Deutschland sind Frauen vier Stunden und zwei Minuten am Tag mit diesen Aufgaben beschäftigt, während es bei den Männern nur zwei Stunden und 30 Minuten sind. Europaweit am wenigsten aktiv im Haushalt sind die türkischen Männer, während die Männer in Dänemark mit täglich drei Stunden und sechs Minuten pro Tag die meiste unbezahlte Arbeit leisten.

FRAUEN UND VERDIENST: Im Jahr 2016 betrug das Verdienstgefälle zwischen Männern und Frauen innerhalb der Europäischen Union (EU) gut 16 Prozent. Wie die Behörde Eurostat mitteilte, verdienten Frauen, wo Männer einen Euro pro Stunde verdienten, im Schnitt nur 84 Cent. Zwischen den Mitgliedstaaten reichte die Spanne des Verdienstunterschieds von knapp über fünf Prozent in Rumänien und Italien bis zu über 25 Prozent in Estland.

Die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen ist in Deutschland in den vergangenen 30 Jahren kleiner geworden. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat errechnet, dass der prozentuale Unterschied zwischen den durchschnittlichen Bruttostunden-Verdiensten von Männern und Frauen in Vollzeitjobs von 26,6 Prozent im Jahr 1986 auf zuletzt 16 Prozent gesunken. Im Niedriglohnsektor ging der Unterschied um zehn Prozentpunkte zurück, beträgt aber immer noch 20 Prozent

Rund 72 Prozent der Frauen zwischen 25 und 55 Jahren haben ihren überwiegenden Lebensunterhalt im Jahr 2016 aus eigener Erwerbstätigkeit bestritten. Vor zehn Jahren lag dieser Anteil mit 64 Prozent noch deutlich niedriger, so das Statistische Bundesamt. Im Osten Deutschlands bestritten im Jahr 2016 rund 77 Prozent der Frauen ihren Lebensunterhalt vorrangig durch eigene Erwerbsarbeit. Im Westen lag der Anteil bei 70 Prozent.

BERUFSTÄTIGE FRAUEN UND KINDER: Frauen, die in der Informations- und Kommunikationsbranche arbeiten, haben am seltensten Kinder. Hier lag der Anteil kinderloser Frauen 2016 bei 40 Prozent, teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mit. Während dieser Wert in den Reinigungsberufen bei neun Prozent lag, wurde in den medizinischen, sozialen, und ausbildenden Berufen eine Quote zwischen 16 und bis 21 Prozent ermittelt. Der Anteil der kinderlosen Frauen insgesamt nahm zwischen den Jahren 2012 und 2016 nach einem zuvor langanhaltenden Anstieg nur geringfügig von 20 auf 21 Prozent zu. Bei den berufstätigen Frauen stieg er von 21 auf 22 Prozent.

FRAUEN UND GEWALT: Weltweit hat rund ein Drittel aller Mädchen und Frauen physische oder sexualisierte Gewalt erfahren. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung kommen die Täter häufig aus dem unmittelbaren Umfeld. Die Folgen seien oft gravierend: Viele junge Frauen würden ungewollt schwanger und müssten Schule oder Ausbildung abbrechen, würden mit HIV infiziert, litten an Depressionen oder begingen Selbstmord. In den ärmsten Ländern der Welt werde jedes achte Mädchen vor seinem 15. Geburtstag verheiratet.

Dirk Baas


Arbeitsmarkt

Stiftung fordert Ausweitung der Frauenquote in Aufsichtsräten



Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung fordert eine Ausweitung der Frauenquote in Aufsichtsräten. Zurzeit gelte die Frauenquote von 30 Prozent nur für die Aufsichtsräte von paritätisch mitbestimmten börsennotierten Kapitalgesellschaften, erklärte Marion Weckes, Stiftungsexpertin für Unternehmensführung, am 5. März in Düsseldorf. Sie betreffe damit nur 107 Unternehmen, die in ihren Aufsichtsräten die Quote mit einem Frauenanteil von fast 29 Prozent zurzeit annähernd erfüllten.

Die Böckler-Stiftung sprach sich für eine schrittweise Ausweitung der 2016 eingeführten Quote aus. Es sei nicht plausibel, warum sie nur für jene börsennotierte Unternehmen gelte, die "voll mitbestimmt" seien - in denen die Beschäftigten also die Hälfte der Aufsichtsratssitze innehaben. Die Gleichstellung von Männern und Frauen sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht nur dieser Gruppe von Unternehmen übertragen werden könne, betonte Weckes. Zudem gebe es viele Firmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten, die keinen paritätisch besetzten Aufsichtsrat hätten.

Die Stiftungs-Expertin schlug vor, den Geltungsbereich der Quote auszudehnen, indem das Kriterium "voll mitbestimmt" gestrichen wird. In einem ersten Schritt sollten nach ihren Vorstellungen alle deutschen Gesellschaften erfasst werden, die "kapitalmarktorientiert" sind. Dazu zählten im vergangenen Jahr den Angaben nach 561 Unternehmen, die wegen ihrer Relevanz für den Kapitalmarkt unter strengerer Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stehen.

Langfristig sollte die Quote nach Weckes' Vorschlag für alle großen Kapitalgesellschaften ab 250 Beschäftigten gelten. Dadurch wären auch inhabergeführte GmbHs mit gesetzlich vorgeschriebenen Aufsichtsräten zur stärkeren Berücksichtigung von Frauen verpflichtet, hieß es. Nach Angaben der Böckler-Stiftung könnte die Quote auf diesem Weg langfristig für rund 2.250 Unternehmen gelten.



Bundesregierung

Jährlich mehr Anrufe bei Hilfetelefon für Frauen



An das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" haben sich in den ersten knapp fünf Jahren mehr als 143.000 Betroffene gewandt. In den meisten Fällen sei es um häusliche Gewalt, Gewalt in Partnerschaften und sexualisierte Gewalt gegangen, teilte das Bundesfamilienministerium am 5. März in Berlin mit. "Von Jahr zu Jahr melden sich mehr betroffene Frauen und ihnen nahestehende Personen, um Hilfe zu finden", sagte Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD). Die Bilanz des am 6. März 2013 gegründeten Angebotes wertete sie als Erfolg.

Die Bilanz bezieht sich auf alle Hilfegesuche seit dem Gründungstag bis Ende 2017. Das Hilfetelefon ist kostenlos, rund um die Uhr unter der Nummer 08000/116016 erreichbar, und die Betroffenen bleiben anonym. Zudem stehen Dolmetscher für Anrufe in anderen Sprachen als Deutsch zur Verfügung. Die Mitarbeiter beraten außerdem über die Internetseite www.hilfetelefon.de.

In 69.000 Fällen wurden Frauen oder andere Hilfesuchende den Angaben zufolge an Einrichtungen vor Ort vermittelt, in 37.000 Fällen davon an Beratungsstellen, in rund 18.000 Fällen an Frauenhäuser. Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD versprochen, die Situation von Frauenhäusern zu verbessern, von denen inzwischen viele Hilfesuchende wegen Überlastung zurückweisen müssen.



Bundesregierung

Reserven der GKV erreichen Rekordhöhe



Die gesetzlichen Krankenkassen haben im 2017 einen Überschuss von rund 3,15 Milliarden Euro erzielt. Dieser Überschuss lag damit nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums vom 2. März nahezu doppelt so hoch wie im Vorjahr (2016: 1,62 Milliarden Euro). Die Finanzreserven der Kassen stiegen auf rund 19,2 Milliarden Euro.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sagte, die Krankenkassen stünden zum Abschluss der Wahlperiode auf einer guten Grundlage. "Das zeigt, dass es richtig war die Versicherten mit notwendigen Verbesserungen, etwa im Bereich der Prävention, der Hospiz- und Palliativversorgung oder der Stärkung von Stationspflege und Hygiene im Krankenhaus zu unterstützen und zugleich den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für 2018 abzusenken." Alles spreche dafür, dass die GKV auch 2018 schwarze Zahlen schreibe.

Einnahmen in Höhe von rund 233,72 Milliarden Euro standen Ausgaben von rund 230,56 Milliarden Euro gegenüber. Damit sind die Einnahmen der Krankenkassen um 4,3 Prozent und die Ausgaben insgesamt um 3,5 Prozent gestiegen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßte zwar das Vorhandensein von Geldreserven, beklagte aber zugleich, "dass die Kassen unglaubliche Überschüsse haben, bei den Krankenhäusern aber das Geld fehlt".

Präsident Gerald Gaß sagte: "Die Politik muss überlegen, ob die Beitragsüberschüsse nicht in die medizinische Versorgung fließen sollten, anstatt weiterhin auf den Sparkonten der Kassen zu liegen." Beispielsweise könne der Innovationsfonds auf eine Milliarde Euro angehoben werden oder es könne ein gezieltes Investitionsprogramm für Digitalisierung aufgelegt werden. Er hoffe, dass der im Koalitionsvertrag vorgesehene vollständige Tarifausgleich für die Personalkosten in der Pflege schnellstmöglich politisch umgesetzt wird.



Bundesverwaltungsgericht

Präsident rechnet für 2018 mit Verfahrenswelle zum Asylrecht




Infotafel am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
epd-bild/Jens Schulze
Deutschlands höchstes Verwaltungsgericht ist überlastet. Ein Grund: komplexere Verfahren. Und die Arbeit wird nicht weniger: Für 2018 rechnet das Bundesverwaltungsgericht damit, dass viele Klagen zum Asylrecht aus den Vorinstanzen Leipzig erreichen.

Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, Klaus Rennert, sieht seine Behörde trotz eines Rückgangs der Zahl neuer Klagen an der Belastungsgrenze angelangt. Das liege unter anderem an den zunehmend komplexen Verfahren, sagte Rennert am 7. März in Leipzig.

Zudem sei der Aufwand für Klagen gestiegen, bei denen das Gericht als erste und letzte Instanz zuständig ist, so der Präsident weiter. Zugleich müssten die Leipziger Richter beim Thema Umweltrecht zunehmend grundsätzlich urteilen und "Behördenhandeln in jedweder Hinsicht überprüfen", fügte er hinzu.

Über 1.400 neue Verfahren

Insgesamt gingen 2017 laut Rennert 1.459 neue Verfahren in Leipzig ein. Das entspreche einem Rückgang um rund 200 im Vergleich zum Vorjahr. Dieser sei jedoch auf die hohe Aktivität einer einzelnen Klägerin zurückzuführen. Insgesamt liege die Zahl der Eingänge von 2017 im Durchschnitt der Vorjahre, so Rennert.

1.407 Verfahren wurden erledigt, 782 waren zum Jahresende noch anhängig. Wichtige Entscheidungen traf das Gericht etwa zu Dieselfahrverboten in Städten, zum Sonntagsschutz und zur Vertiefung der Elbe.

Für 2018 geht Rennert von einem deutlichen Anstieg der Verfahren zum Thema Asylrecht aus. "Wir rechnen damit, dass die Migrationswelle 2018 auch bei uns zahlenmäßig deutlich ankommt", sagte er. Bereits 2017 habe sich die Zahl der Eingänge gegenüber 2016 verdoppelt, lag aber "noch im zweistelligen Bereich", sagte er weiter.

Asylrecht: Die Welle kommt

Bei den Oberverwaltungsgerichten, der Vorinstanz, habe sich die Zahl der Klagen zum Asylrecht 2016 und 2017 im jeweiligen Vorjahresvergleich ebenfalls mehr als verdoppelt, betonte Rennert. Bei den Verwaltungsgerichten habe sie im vergangenen Jahr bei rund 400.000 gelegen. "Die Welle kommt", so der Präsident.

Die Zahl sogenannter A-Verfahren, bei denen das Gericht erst- und letztinstanzlich zuständig ist, sei leicht auf knapp 100 gestiegen, erklärte Rennert. Die bloße Anzahl sei "nicht weltbewegend", fügte er an. Jedoch seien die Verfahren besonders aufwendig, da das Gericht hier nicht nur Berufungsinstanz sei, sondern zunächst selbstständig die jeweiligen Tatsachen ermitteln müsse.

In diesen Bereich fallen demnach unter anderem Entscheidungen über die Abschiebung terroristischer Gefährder. Auch für Klagen, die den Bundesnachrichtendienst betreffen, ist erst- und letztinstanzlich das Leipziger Bundesgericht zuständig. Der dritte Bereich umfasst laut Gericht Klagen zu großen Infrastrukturvorhaben bei der Bahn, bei Fernstraßen und Wasserwegen oder im Energiesektor, etwa bei Stromtrassen.

Am Bundesverwaltungsgericht sind den Angaben zufolge aktuell rund 210 Mitarbeiter beschäftigt, darunter 54 Richter und 14 wissenschaftliche Mitarbeiter. Eine Stelle, die des Gerichts-Vizepräsidenten ist seit einigen Monaten vakant. Rennert sagte, er habe das Bundesjustizministerium darum gebeten, die Richterstellen um zwei auf dann 57 aufzustocken.

Johannes Süßmann



sozial-Branche

Sozialverbände

"Tafel-Debatte ist Ausdruck politischen Versagens"




Ehrenamtliche Mitarbeiterin der in die Schlagzeilen geratenen Essener Tafel.
epd-bild/Thomas Berend
Die Essener Tafel hatte mit ihrem Aufnahmestopp für Ausländer erst Empörung geerntet, dann Verständnis erfahren. Das Abarbeiten am Einzelfall geht am Thema aber vorbei, finden Sozialverbände. Verfehlte Sozialpolitik verursache neue Verteilungskämpfe.

Vor dem Hintergrund der Debatte um die Essener Tafel macht ein Bündnis aus Sozialverbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen die Politik für drohende neue Verteilungskämpfe verantwortlich. "Dass Menschen, egal welcher Herkunft, überhaupt die Leistungen der Tafeln in Anspruch nehmen müssen, ist Ausdruck politischen Versagens in diesem reichen Land", heißt es in einer am 6. März in Berlin vorgestellten Erklärung des Bündnisses, dem unter anderen der Paritätische Wohlfahrtsverband, der Bundesverband der Tafeln, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Arbeiterwohlfahrt angehören.

Die Essener Tafel hatte mit ihrem Beschluss, keine Ausländer mehr anzunehmen, für Schlagzeilen gesorgt und eine Debatte über soziale Leistungen für Deutsche und Migranten ausgelöst. Für Kritik sorgt das auch beim Hauptgeschäftsführer des Paritätischen, Ulrich Schneider. Die Entscheidung sei ganz objektiv eine ethnische Diskriminierung und müsse korrigiert werden, sagte er.

"Arme nicht gegeneinander ausspielen"

Das Bündnis aus insgesamt mehr als 30 Organisationen warnte zugleich, arme Menschen dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden. Es sei ein Skandal, dass die politisch Verantwortlichen das seit Jahren bestehende Armutsproblem verharmlosten. "Damit drohen neue Verteilungskämpfe", heißt es in der Erklärung.

Die Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz, Barbara Eschen, sagte, nicht die Flüchtlinge hätten Probleme verursacht, sondern eine verfehlte Sozialpolitik sei dafür verantwortlich. "Die Menschen werden schon seit Jahren zu den Tafeln getrieben", sagte die Direktorin des Diakonischen Werks Berlin-Brandenburg. Die Tafeln seien bereits vor der Fluchtbewegung zu "Ausputzern" geworden. Flüchtlinge würden zu Sündenböcken gemacht für Missstände, die es bereits ohne sie gegeben habe, sagte der Geschäftsführer von Pro Asyl, Günter Burkhardt, dessen Organisation auch Teil des Bündnisses ist.

Staat müsse Existenzminimum garantieren

Die Organisationen erneuern in ihrer Erklärung die Forderung nach einer Erhöhung der Regelsätze in der Altersgrundsicherung, für Hartz-IV-Empfänger und der Leistungen für Asylbewerber, die unter denen der Sozialhilfe liegen. "Die Sicherung des Existenzminimums ist Aufgabe des Sozialstaates und nicht privater Initiativen und ehrenamtlichen Engagements", sagte Schneider.

Der Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtverbandes rechnete vor, im Hartz-IV-Regelsatz seien für einen Single pro Tag 4,77 Euro für Ernährung vorgesehen, für größere Kinder 3,93 Euro und für Kinder im Vorschulalter 2,77 Euro. Damit seien die Tafel kein Zusatz mehr, sondern stellten das Existenzminimum sicher. Dafür sei aber der Staat zuständig.

Schneider kritisierte, der Koalitionsvertrag greife das Thema Armut nicht genügend auf. Über Hartz-IV-Regelsätze sei kein Wort darin zu lesen. Das Bündnis werde hier weiter "Druck aufbauen", kündigte er an.

Brühl nimmt Regierung in die Pflicht

"Die letzten Wochen haben gezeigt, wohin es führt, wenn der Staat ehrenamtliche Hilfsorganisationen wie die Tafeln mit Aufgaben alleine lässt, die größer sind als sie selbst", sagte Jochen Brühl, der Vorsitzende des Verbandes Tafel Deutschland. Er nahm die künftige Regierung in die Pflicht: Die Zahl der Armen in Deutschland müsse nachhaltig gesenkt werden. "Spätestens in zwei Jahren werden wir sehen, ob die großen Ansprüche erfüllt werden konnten und damit die Hoffnungen von Millionen."

Brühl sprach sich dafür aus, eine armutsfeste Entlohnung im Erwerbsleben, eine gerechtere Anerkennung von Betreuungszeiten von Kindern und Eltern im Rentenrecht sowie armutsfeste Mindestrenten und Grundsicherungsleistungen im Alter durchzusetzen. Unzureichend sei jedoch die Einführung der Grundrente, mit der ein neues "Klassensystem" der Alterssicherung geschaffen würde.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier meldete sich ebenfalls zu Wort. Er mahnte am 7. März in der Debatte um den Essener Aufnahmestopp für Ausländer zu einer differenzierten Sicht. In einem Interview mit der "Saarbrücker Zeitung" stellte er sich schützend vor die Politik, nahm sie zugleich aber auch in die Pflicht.

"Es ist nicht alles auf die Höhe von staatlichen Transferzahlungen zurückzuführen", sagte Steinmeier angesichts dessen, dass Tafeln deutschlandweit immer stärker frequentiert werden: "Klar ist aber auch: Die Politik muss Sorge dafür tragen, dass es nicht zu einer Konkurrenz der Bedürftigen kommt, die sich dann auch noch aggressiv äußert."

Corinna Buschow


Obdachlosigkeit

Berliner Stadtmission: Konfliktpotenzial unter Bedürftigen steigt




Joachim Lenz
epd-bild/Jan-Erik Nord/Stadtmission

Der Direktor der Berliner Stadtmission, Joachim Lenz, sieht eine zunehmende Konkurrenz unter Obdachlosen und Bedürftigen in der Hauptstadt. "Wir beobachten, dass das Konfliktpotenzial insgesamt steigt", sagte Lenz der "tageszeitung". So habe es vor einigen Monaten in der Bahnhofsmission am Zoo viele Prügeleien mit bis zu 20 Polizeieinsätzen in einer Woche gegeben. "Da haben wir den Laden für mehrere Tage geschlossen", sagte der evangelische Theologe. "Das Essen wurde nur noch durch das Fenster ausgeteilt. Ähnliches hören wir auch von anderen Betreibern."

Immer mal wieder gebe es auch Streitigkeiten zwischen Menschen verschiedener Nationalitäten, "Rumänen gegen Polen, Deutsche gegen Russen, so etwas", sagte der Stadtmissionsdirektor. "Für uns als Betreiber ist völlig klar, dass wir sofort deeskalieren. Für uns haben alle die gleichen Ansprüche."

Wenn die Zahl der Bedürftigen steige, dann geschehe das, was auch von der Essener Tafel berichtet werde. "Es kommt zu Drängeleien in der Schlange", sagte Lenz. "Wenn sich Leute, denen es eh schlechtgeht, noch mal zurückgesetzt fühlen, kocht die Wut richtig hoch. Wir haben eine Sicherheitskraft mehr eingestellt, die sofort eingreift. Außerdem versuchen wir, Angebote räumlich zu entzerren, damit sich große Menschenmengen gar nicht erst bilden."

Dabei habe er schon den Eindruck, dass in diesem Winter noch einmal mehr Osteuropäer hinzugekommen seien, erklärte Lenz: "Drei Viertel unserer Gäste sprechen nicht oder nicht gut Deutsch. Die meisten kommen aus Polen, viele auch aus Rumänien oder Bulgarien."

Der Stadtmissionsdirektor zeigte sich zudem überzeugt, dass die Hilfsangebote in Berlin weitere Bedürftige anlocken. "Wir haben Obdachlose in unseren Einrichtungen aus Polen und Lettland, die sagen: Wir wollen nicht dorthin zurück, da hilft uns ja niemand, hier aber schon." Deshalb müsse dies als europäisches Problem begriffen werden, forderte Lenz. Die Stadtmission mache wie andere Betreiber aber keinen Unterschied zwischen den Menschen: "Uns ist es gleich, welche Nationalität jemand hat."



Sozialträger

Fahrverbot

"Wir werden auf Sonderreglungen dringen"




Keine Alternative zum Diesel: Ein Rettungswagen an der Zapfsäule.
epd-bild/Steffen Schelhorn
Wenn Städte künftig im Kampf um bessere Luft auch Fahrverbote für ältere Dieselautos verhängen, betrifft das auch die Sozialbranche, vor allem die Rettungsdienste. Generell dürften auch Fahrdienste für Schüler und behinderte Menschen mit alten Dieselautos nicht mehr in die City. Deren Anbieter hoffen auf Ausnahmeregelungen.

Die Fahrzeugflotte der Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) besteht fast ausschließlich aus Dieselfahrzeugen: 3.000 Autos sind das bundesweit. Dazu kommen rund 1.150 Fahrzeuge in der Pflege, darunter auch Dieselfabrikate: "Wir wären von Fahrverboten unmittelbar betroffen", sagte JUH-Sprecherin Juliane Flurschütz dem Evangelischen Pressedienst (epd). Jede Einschränkung unserer Dienste ginge zu Lasten der betroffenen Personen. Deren Teilhabe am sozialen Leben würde massiv eingeschränkt. Deshalb stellte sie klar: "Wir werden auf Sonderregelungen dringen."

Die könnten in der Tat ein Schlupfloch sein, das die Sozialbranche nutzen kann. Denn das Bundesverwaltungsgericht befand, dass bei allen Maßnahmen der Städte zur Luftreinhaltung stets "der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss".

"Hinreichende Ausnahmen" sind möglich

Die Richter gestatteten zudem "hinreichende Ausnahmen" für Autos, die nicht schon die strenge Euro 6-Norm erfüllen. Sie nannten zum Beispiel "Handwerker oder bestimmte Anwohnergruppen", nicht ausdrücklich aber Pflegedienste, Fahrdienste für Schüler oder andere motorisierte Anbieter von sozialen Leistungen.

Aktuellen Zahlen zufolge gibt rund 15 Millionen Diesel-Pkw, davon erfüllen etwa zwölf Millionen nicht die höchste Euro 6-Norm zur Abgasreinigung. Wieviele ältere Dieselfahrzeuge der Rettungsdienste, Pflegedienste oder Fahrbereitschaften für behinderte Menschen auf Deutschlands Straßen unterwegs sind, weiß niemand.

Beim privaten Berliner Pflegedienst Dosteli GmbH ist man dagegen ganz entspannt. Inhaber Jan Basche sagte auf Anfrage, man habe in der ambulanten Betreuung von Pflegebedürftigen ohnehin keine Dieselautos im Einsatz. "Wir sind nicht betroffen, denn in der Tagespflege nutzen unsere Mitarbeiter für ihre meist kurzen Strecken ausschließlich kleine Benziner."

"Es gibt fast keine Diesel-Kleinstwagen"

Rund 80 Kleinwagen gehören zum Fuhrpark der Firma, die außer in Berlin auch im hessischen Offenbach Leistungen anbietet. Das sei auch bei fast allen anderen ambulanten Pflegeanbietern, die er kenne, so, sagte Basche. Im Segment der Kleinstwagen gebe es fast keine Dieseltypen.

Gleichwohl könnte es Probleme in Teilbereichen der Pflege geben, berichtet der Chef von knapp 300 Mitarbeitern. Zum einen in der Tagespflege, wo die Senioren auch mit betagten Dieselautos zu den Tagesstätten und wieder nach Hause gefahren werden. Aber auch die Lieferdienste und Sanitätshäuser, die spezielle Produkte für die Pflege bereitstellen, wie etwa Inkontinenzprodukte, wären mit ihren Dieseltransportern betroffen. Gleiches gilt laut Basche auch für den Service "Essen auf Rädern". Hier müsse "man sich Gedanken machen", betonte der Inhaber des Unternehmens.

Die von der Sozialbranche angemahnten Sonderregelungen wird es in Stuttgart geben. Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne): "Wir machen großzügige Ausnahmen allerdings nur für eine zahlenmäßig kleine Gruppe." Er nannte ausdrücklich schwerbehinderte Menschen, Krankenwagen und Ärzte im Einsatz sowie soziale und pflegerische Hilfsdienste. Ebenfalls in der City fahren dürften demnach Patienten, die regelmäßige zur Behandlung müssen, zum Besipiel Dialysepatienten.

"Keine unlösbaren Probleme"

Der Caritasverband Stuttgart hat auf der Basis bestehender Luftreinhaltepläne der Stadt schon überlegt, wie auf Fahrverbote zu reagieren ist. "Wir haben dazu Papiere in der Schublade", sagte eine Sprecherin. Aber: Die seien jetzt überholt. Man wolle zunächst abwarten, ob auch Fahrzeuge nachgerüstet werden können. Von rund 90 Autos erfüllten etwa 35 nicht die Euro-Norm 6. 13 könnten aber nachgerüstet werden, sagte die Sprecherin: "Wir denken, dass es keine unlösbaren Probleme gibt.""

Auch soll die Fahrzeugflotte der Caritas um weitere Elektroautos wachsen, doch die Sprecherin sieht auch hier Grenzen. Die Anschaffungskosten seien kein Problem, denn es gebe ja auch Zuschüsse der öffentlichen Hand. Schwierig sei der nötige Ausbau der Ladestationen. "Wo wir Eigentümer der Gebäude sind, geht das. Aber wir haben auch viele Räume nur gemietet, da ist der Bau von Ladestationen oft problematisch."

Das bestätigt auch der Berliner Pflegedienst-Inhaber Basche. Neben dem Fehlen von genügend Ladestationen verweist er auf eine andere Schwierigkeit. Die kurzen Wechselzeiten zwischen zwei Dienstschichten seiner Mitarbeiter seien viel zu kurz, um die Akkus der Autos wieder aufzuladen: "Das funktioniert nicht."

Auswirkungen werden genau geprüft

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt sich schon länger mit dem Problem. "Wie sich ein mögliches Dieselfahrverbot auf unsere Angebote auswirken wird, prüfen wir derzeit genau", sagte Referent Jörg Heyer dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Er verwies auf die vielen Werkstattbeschäftigten, die auf Fahrdienste angewiesen sind. "Deswegen gehen wir zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass es Ausnahmegenehmigungen geben muss, so wie auch für Krankenwagen, Feuerwehren oder bei der Abfallentsorgung." Man müsse für die behinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben so lange sicherstellen, bis die Fahrzeuge um- oder nachgerüstet sind.

Eine schnelle Umrüstung des Fuhrparks ist bei den Rettungsdiensten aber kaum zu erwarten: Der Markt biete keine brauchbaren Alternativen, ist überall zu hören. Beispiel Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Rheinland-Pfalz: "Wir haben eine reine Dieselflotte. Die meisten der landesweit 155 Fahrzeuge haben maximal die Euro 5-Norm", berichtet Pressesprecherin Elisabeth Geurts. Benziner, die geeignet wären, die Rettungsdienstcontainer zu tragen, gebe es nicht.

Die Johanniter-Unfall-Hilfe möchte den Entscheidungen der Kommunen nicht vorgreifen: "Wir können derzeit keine Aussage dazu treffen, wie die Städte auf das Urteil reagieren werden." Teilweise seien bereits Verhandlungen geführt worden, jedoch ohne konkrete Ergebnisse. Sprecherin Flurschütz: "Diese Gespräche werden wir nun wieder aufnehmen."

Dirk Baas


Arbeit

Gesundheit

Frustrierter Rückzug aus der Krankenhauspflege




Am Bett eines Patienten mit Überdruck- Atemmaske
epd-bild/Werner Krüper
Keine Berufsgruppe ist so oft psychisch krank wie Krankenpflegekräfte. Der Leistungs- und Kostendruck in den Kliniken verlangt seinen Tribut. Auch juristische Streitigkeiten zwischen Angestellten und Trägern sind Ausdruck der angespannten Lage in den Kliniken.

Beschäftigte sind dem erhöhten Leistungs- und Kontrolldruck in ihren Betrieben nicht wehrlos ausgeliefert. Dies machte Katharina von Koppenfels-Spies, Rechtsprofessorin an der Uni Freiburg, am 6. März auf der Fachtagung "Immer schneller, besser günstiger - Leistungsdruck in der Dienstgemeinschaft" in Eichstätt deutlich. Gegen "unbillige Maßnahmen" der Arbeitgeber könnten sie vor Gericht ziehen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt ist nach Koppenfels-Spies` Auffassung "arbeitnehmerfreundlicher" geworden, wie sie an jüngsten Entscheidungen des Gerichts zeigte.

Unbillige Arbeitgeberweisungen

"Großes Aufsehen" habe im Herbst 2017 ein BAG-Urteil erregt, in dem es die Versetzung eines Mitarbeiters von Dortmund nach Berlin als "unbillig" zurückwies. Der Beschäftigte verweigerte den Ortswechsel, worauf ihm gekündigt wurde. Das BAG lehnte die Kündigung als unwirksam ab. Der Arbeitnehmer durfte sich in den Augen der Richter über die Weisung hinwegsetzen. Der Senat machte, wie Koppenfels-Spies ausführte, deutlich, dass nach seinem Verständnis Weisungen in einem "partnerschaftlichen Miteinander statt einem von Oben nach Unten" zu erfolgen haben.

In einem weiteren BAG-Fall aus 2017 stellte die Freiburger Juristin dar, dass den Kontrollrechten von Unternehmen – und damit dem psychischen Überwachungsdruck auf Beschäftigte - Grenzen gesetzt sind. Ein Unternehmen hatte durch die gesamten Eingaben eines Mitarbeiters am Betriebs-PC aufgezeichnet und überwacht. Dabei stellte das Unternehmen fest, dass der Mitarbeiter den PC auch für private Zwecke genutzt hatte und entließ ihn daraufhin.

Die BAG-Richter verwarfen jedoch die Kündigung. Eine heimliche Überwachung ohne konkreten Verdacht, sondern "ins Blaue hinein" verletze das Recht der Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung, wie dies im Bundesdatenschutzgesetz geregelt sei. Dieses Gesetz gilt zwar nicht unmittelbar im Bereich der Kirchen, aber die Kirchen haben inzwischen ihre Datenschutzbestimmungen dem allgemeinen Niveau angepasst, wie der Arbeitsrechtsexperte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Detlev Fey, auf der Tagung ergänzte. Sie sollen im Mai in Kraft treten.

Extrazeit für An- und Auskleiden

Krankenhäuser versuchen, die Kosten zu drücken, indem sie die für das An- und Ausziehen der Dienstkleidung benötigte Zeit nicht als Arbeitszeit werten - und entsprechend auch nicht vergüten. Dies wollte sich ein Krankenpfleger nicht gefallen lassen und klagte. Vor dem BAG forderte er, dass ihm die täglich zwölf Minuten, die er zum Umziehen braucht, bezahlt werden. Das BAG gab ihm recht. Es sei ihm nicht zuzunuten, die weiße Dienstkleidung bereits vor der Fahrt zur Arbeit anzuziehen. Begründung: Das Outfit eines Pflegers sei "in der Öffentlichkeit besonders auffällig".

Dieser Rechtsstreit eines Krankenhauses ist eine spezielle Facette, die den enormen Kosten- und Leistungsdruck deutlich macht, unter dem die knapp 2.000 Krankenhäuser in Deutschland stehen - und den sie an ihre Beschäftigten weitergeben. Die Ökonomisierung des stationären Gesundheitssektors hat nach der Überzeugung von Anke Manthey, früher in einem psychiatrischen Krankenhaus tätig und heute bei Audi in Ingolstadt für Gesundheitsförderung zuständig, in großem Maß auch ganz unwirtschaftliche Folgen. Die statistisch belegte Tatsache, dass Krankenpflegekräfte nach durchschnittlich acht Jahren aus ihrem gelernten Beruf aussteigen, ist laut Manthey nüchtern betrachtet Geldverschwendung. Je länger Mitarbeiter ihrem Arbeitgeber treu bleiben, um so eher lohnten sich die Beträge, die Kliniken in die Ausbildung und Einarbeitung ihres Personals investieren.

29 Tage psychisch erkrankt

Aber auch die überdurchschnittlich vielen krankheitsbedingten Ausfallzeiten schlagen zu Buche. Besonders viele Fehltage ermittelte die DAK bei Pflegekräften aufgrund psychischer Erkrankungen: 29 Tage im Jahr. In keiner zweiten Berufsgruppe zählte die DAK so viele Fehltage.

Als besonders belastend und stressig geben Beschäftigte laut Manthey in Umfragen an, dass sie das Gefühl haben, verschiedene Tätigkeiten gleichzeitig ausüben zu müssen. "Multitasking kann aber niemand, auch nicht die Frauen, obwohl ihnen das gerne nachgesagt wird", unterstrich die Sozialpädagogin.

Als "Kraftquellen", um den Belastungen standzuhalten, nennen die Beschäftigten Manthey zufolge vor allem: eine gute Zusammenarbeit mit den Kollegen und das Gefühl, Teil einer Gemeinschaft zu sein. Als Entlastung – und damit gesundheitsfördernd - wirken aber auch "erlebte Gratifikationen". Das seien: Anerkennung, Wertschätzung, Entwicklungsperspektiven, Arbeitsplatzsicherheit und ein angemessenes Gehalt. Manthey: "Wer das nicht erhält, erlebt Verausgabung und stellt sich die Sinnfrage: Wofür mache ich das alles?"

Mitarbeiter wollen gesehen werden

Die Audi-Angestellte gab in Eichstätt auch konkrete Tipps, wie Unternehmen "zufriedenstellende Arbeitsbeziehungen" bieten können: Nötig seien klare und eindeutige Organisationsstrukturen, regelmäßige Informationen über betriebliche Belange und Veränderungen. Mitarbeiter müssten bei der Erledigung ihrer Aufgaben Unterstützung erfahren, sie müssten in ausgeruhten persönlichen Gesprächen eine Rückmeldung über ihre Arbeitsergebnisse erhalten.

Und: "Sie müssen gesehen werden." Das klingt banal, die Beachtung dieses Leitsatzes hatte bei Audi laut Manthey aber durchaus eine überraschende Konsequenz: Beschäftigte werden, wenn sie nach einer Krankheit zurückkommen, regelmäßig von ihrem Vorgesetzten um ein persönliches Gespräch gebeten. Mittlerweile werde dies in der Belegschaft als Ausdruck der Wertschätzung wahrgenommen - nach anfänglichem Misstrauen gegenüber diesem Führungsinstrument.

Der Geschäftsführer der bayerischen Krankenhausgesellschaft, Siegfried Hasenbein, räumte Defizite in der Personalführung an Krankenhäusern unumwunden ein - und nannte dafür als Hauptgrund: Alle Kräfte in den Kliniken seien darauf konzentriert, eine gute Patientenversorgung zu gewährleisten und dabei schwarze Zahlen zu schreiben. Angesichts der "deutlich verschlechterten Rahmen- und Finanzbedingungen" sei eine stärker an den Bedürfnissen der Beschäftigten ausgerichtete Unternehmensführung oft schlicht nicht machbar, bedauerte Hasenbein.

"Ich habe hier nichts zu sagen"

Die Co-Autorin des Buches "Tatort Krankenhaus", Jeanne Turczynski, warnte, eine weitere Ignoranz "ernüchterter und ausgebrannter Pflegekräfte" werde zur Gefahr für die Patienten. Bei den Recherchen zu ihrem 2017 erschienenen Buch sei sie auf Pflegekräfte gestoßen, die am Arbeitsplatz "in die innere Migration gegangen sind, sich verbal zynisch und roh äußerten und sogar physische Gewalt gegen ihre Patienten angewendet haben".

Bei der Analyse des "frustrierten Rückzugs" von Pflegekräften stieß Turczynski nach eigenen Angaben häufig auf den Satz: "Ich bin nur Krankenschwester, ich habe hier nichts zu sagen." Besonders frustrierend werde dabei die starke Hierarchie zwischen den Berufsgruppen Ärzte und Pflegekräfte erlebt.

Als "sinnvolle Gegenmaßnahme" empfahl Manthey ein betriebliches Vorschlagswesen. "Mitarbeiter sehen in ihrer täglichen Arbeit, woran es fehlt und wie es besser werden kann." Sie seien deshalb in den Betrieben als Experten anzuerkennen. Ihre Vorschläge und Ideen sollten im System Krankenhaus einen offiziellen Platz bekommen. "Klar muss sein: Mit ihnen setzt sich das Haus bis in die oberste Führungsebene ernsthaft auseinander", sagte Manthey.

Markus Jantzer


Kirche

Caritas-Altenheime testen neues Prüfmodell für Pflegequalität



Caritas-Altenheime des Bistums Münster beteiligen sich an einem bundesweiten Modellversuch für ein neues Pflege-Prüfsystem. Die im Januar angelaufene erste Testphase sei im gesamten Umfang nur in Altenheimen der Caritas in der Diözese Münster möglich gewesen, erklärte der katholische Wohlfahrtsverband am 5. März. Hier werde seit 2011 im Projekt "Ergebnisqualität Münster - EQMS" das neue Begutachtungssystem mit dem Institut für Pflegewissenschaften der Universität Bielefeld erarbeitet, so dass genügend Daten vorlägen.

Bislang sei die Pflegequalität vor allem über die Dokumentation geprüft und nur wenige zufällig ausgewählte Bewohner befragt worden, erklärte die Caritas. Das neue System beziehe alle alten Menschen im Heim ein. Dabei werde ihre gesundheitliche und soziale Entwicklung während ihres Aufenthalts berücksichtigt. Die Ergebnisse werden den Angaben nach mit der Gesamtheit der Heime verglichen. Ein unterdurchschnittliches Abschneiden mache Veränderungsbedarf deutlich.

Rund 100 Altenheime der Caritas in der Diözese Münster haben sich an dem Modellprojekt des Diözesancaritasverbandes beteiligt, wie es weiter hieß. Das sei die Hälfte aller Altenheime des Caritasverbandes. Bis zum Sommer werde das Institut für Pflegewissenschaften einen Regelvorschlag bei der Bundesregierung einreichen. Im Jahr 2019 müssten sich dann bundesweit rund 13.000 Senioreneinrichtungen auf das neue System einstellen und entsprechende Schulungen durchlaufen.

Das umstrittene System der Pflegenoten soll im Sommer 2019 durch ein neues Prüfmodell ersetzt werden, wie die Caritas erklärte. Die Ergebnisse sollen zwar nach wie vor veröffentlicht werden, aber nicht mehr in Form von Noten. Den sogenannten Pflege-TÜV gibt es seit 2009. Der medizinische Dienst der Krankenkassen prüft seitdem alle Heime und Pflegedienste und vergibt Noten. Der Pflege-TÜV steht seit langem wegen seiner geringen Aussagekraft und seinen zu positiven Bewertungen in der Kritik.



Behinderung

Das Unternehmen Ottobock rüstet Sportler der Paralympics aus




Paralympics-Star Anna Schaffelhuber trainiert in einem Fitness-Studio.
epd-bild/Ottobock/Marco Moog
Angefangen hat es mit Prothesen für Kriegsversehrte aus dem Ersten Weltkrieg. Heute stattet das Unternehmen Ottobock aus Duderstadt die Aktiven der Paralympics aus - so wie das Ski-Ass Anna Schaffelhuber.

Der Münchner Paralympics-Star Anna Schaffelhuber (25) blickt mit gemischten Gefühlen auf die Winterspiele vom 9. bis 18. März in Südkorea. "Wenn man es nur aus Medaillensicht sieht, kann ich nur verlieren", kokettiert die junge Frau mit ihren sportlichen Erfolgen. Die seit ihrer frühen Kindheit querschnittsgelähmte Mono-Ski-Fahrerin hat bereits alles gewonnen, was es zu gewinnen gibt. Bei den Paralympics 2014 war sie mit fünf Goldmedaillen die erfolgreichste Sportlerin.

"Ich weiß, dass ich immer an Sotschi gemessen werde, aber ich weiß auch, dass ich noch nicht an meinem Limit bin." Seit ihrem Triumph in Russland hat Schaffelhuber viele öffentliche Auftritte und Ämter. Unter anderem ist sie Botschafterin für Ottobock, dem nach eigenen Angaben auf dem Weltmarkt führenden Orthopädieunternehmen im südniedersächsischen Duderstadt.

7.000 Mitarbeiter in 50 Ländern

Die Firma beschäftigt rund 7.000 Menschen in mehr als 50 Ländern und ist seit 30 Jahren Partner der Paralympics. Ursprünglich wurde das Unternehmen 1919 vom Orthopädiemechaniker Otto Bock in Berlin gegründet, um möglichst vielen Kriegsversehrten aus dem Ersten Weltkrieg Prothesen zu liefern. Nach dem zweiten Weltkrieg zog der Unternehmenssitz unter der Leitung von Bocks Schwiegersohn Max Näder nach Duderstadt.

Julian Napp (30) arbeitet als Orthopädietechniker bei Ottobock. Er fährt zum vierten Mal zu den Paralympics, die vom 9. bis 18. März stattfinden. Dort leitet Napp die rund 300 Quadratmeter große Ottobock-Werkstatt. 23 Techniker aus zehn Nationen reparieren vor Ort Rollstühle und Prothesen der Sportler. Geld nehmen sie laut Napp dafür nicht. Schon im Dezember wurden dafür Fräs- und Nähmaschinen, Werkbänke und Werkzeug sowie Ersatzteile nach Südkorea verschifft - alles in allem rund zehn Tonnen Fracht.

Techniker werden auch bei Wettkämpfen gebraucht

Am meisten Arbeit gebe es direkt vor den Wettkämpfen, erzählt Napp. "Wir reparieren alles, was beim Flug kaputt gegangen ist." Bei Rollstühlen etwa breche leicht mal eine Speiche. Die Techniker werden aber auch während der Wettkämpfe gebraucht, weiß Napp. Eigentlich sei kein Tag vorhersehbar. "Jede Reparatur ist individuell, da muss man kreativ sein." In Sotschi habe sich ein Sportler einen Rollstuhl leihen wollen, weil seine Prothese schmerzte. "Da haben ihm die Kollegen in anderthalb Tagen eine neue Prothese gebaut, weil er mit seiner eigenen nicht mehr hätte laufen können."

Als Ottobock-Botschafterin besucht Anna Schaffelhuber Firmen-Veranstaltungen und hält Vorträge für Mitarbeiter. Die Athletin ist für viele Menschen ein Vorbild. "Auch nicht-behinderte Menschen sagen oft, dass ich sie motiviere, Neues auszuprobieren", berichtet sie.

Mit 14 Jahren im Rennkader

Weil ihre zwei Brüder Ski liefen, wollte sie das mit fünf Jahren auch lernen, denkt Schaffelhuber zurück. "Sobald ich im Schnee und auf Skiern war, bin ich überall hingekommen." Mit 14 wird sie Mitglied im Rennkader des Deutschen Paralympic-Skiteams. Neue Herausforderungen nimmt sie gerne an: So überquerte sie in sechs Tagen per Handbike die Alpen und flog dabei zum ersten Mal Gleitschirm. Ihre unerschrockene und zupackende Art nennt sie "eine krasse Einstellungsgeschichte". "Ich hab das schon immer gehabt, meine Eltern und Geschwister haben mich sehr geprägt."

Julian Napp lässt sich vom Sportsgeist der paralympischen Athleten gern anstecken. Während seiner Arbeit bekomme er zwar nicht viel von den Wettkämpfen mit, trotzdem sei er "total im Sportfieber", lacht er. "Wir arbeiten eng mit den Athleten zusammen, viele kenne ich mittlerweile gut." Amputation und Prothesen seien intime Themen, das schaffe Nähe. Wenn er die Startzeit eines Sportlers kenne, denke er in diesem Moment an ihn. "Und fast alle kommen hinterher in die Werkstatt und erzählen, wie es gelaufen ist."

Leonore Kratz


Behinderung

2.500 Besucher bei "Kunst trotz(t) Ausgrenzung"



Rund 2.500 Besucher verzeichnete die Ausstellung "Kunst trotz(t) Ausgrenzung" in der documenta-Halle in Kassel. Voraussichtlich ab August wird die Wanderausstellung in Braunschweig zu sehen sein, wie der Diakonie-Bundesverband am 6. März mitteilte.

Die im Auftrag des Diakonie Bundesverbandes von Andreas Pitz kuratierte Schau mit Werken von mehr als 50 teils renommierten, teils unbekannten Künstlern war seit Anfang Februar in Kassel zu sehen und schloss am 4. März. Weitere geplante Ausstellungsorte sind unter anderem Leipzig und Stuttgart.



Gesundheit

Barmer bewilligt über 2.400 mal Cannabis-Therapie



Cannabis-Therapien werden in der Medizin immer häufiger nachgefragt. Nach Angaben der Barmer sind seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes am 10. März vergangenen Jahres 3.933 Anträge auf die Kostenübernahme Cannabis-haltiger Arzneimittel bei der zweitgrößten gesetzlichen Krankenkasse eingegangen. Davon wurden 2.435 Anträge genehmigt und 1.498 abgelehnt, wie die Barmer am 5. März in Berlin mitteilte.

Die meisten Anträge auf Kostenübernahme von Cannabis-Präparaten kamen demnach aus Bayern mit 826 und Nordrhein-Westfalen mit 782, gefolgt von Baden-Württemberg (322) und Berlin (318). Die zahlenmäßig geringste Nachfrage gab es in Thüringen, dem Saarland und Bremen mit 87, 53 und 10 Anträgen. Dabei schwankten die Bewilligungsquoten laut Barmer je nach Bundesland zwischen 40 und gut 74 Prozent. Die regional unterschiedlichen Bewilligungsquoten könnten sich aber angleichen, wenn sich das Verfahren eingespielt habe, hieß es.

Mit dem Cannabis-Gesetz können Ärzte seit einem Jahr bei einer größeren Anzahl von Erkrankungen als zuvor Cannabis zum Beispiel in Form der Blüten als Medizin auf Kosten der Krankenkassen verordnen. Auch wenn medizinischer Cannabis aus der Versorgung schwer kranker Menschen nicht mehr wegzudenken sei, dürfe man ihn nicht als Allheilmittel betrachten, warnte die leitende Medizinerin der Barmer, Ursula Marschall: "Nicht immer ist Cannabis die beste Therapieoption." Sollten sich Cannabis-Medikamente nicht als das Richtige erweisen, seien Alternativen gefragt.



Asyl

Betriebswirtin: Flüchtlingshelfer brauchen Koordination



Die professionelle Koordination von ehrenamtlichen Flüchtlingshelfern hat sich nach Aussage der Mitarbeiterin von "Frankfurt hilft!", Anita Heise, als notwendig erwiesen. Als im Herbst 2015 Flüchtlinge in großer Zahl nach Deutschland kamen, hätten viele Deutsche spontan ihre Hilfe angeboten, etliche aber mit unrealistischen Vorstellungen, sagte die Betriebswirtin vor Abschluss des Frankfurter Projekts zur Koordination des ehrenamtlichen Engagements dem Evangelischen Pressedienst (epd).

So hätten viele Bürger angeboten, mit Flüchtlingen Tagesausflüge zur Freizeitgestaltung zu machen, erläuterte Heise. Dies sei kurz nach Eintreffen der Flüchtlinge aber an deren Bedürfnissen vorbeigegangen. Die Ankömmlinge hätten zunächst einen Schutzraum gebraucht, um das Verlassen der Heimat, die Trennung von Angehörigen und die Flucht zu verarbeiten und in einer fremden Notunterkunft zurechtzukommen. Sehr passend seien dagegen Angebote zum Deutschlernen gewesen.

"Frankfurt hilft" war im September 2015 von der Stadt und zehn Frankfurter Stiftungen als Koordinationsstelle gegründet worden. Die zwei Mitarbeiterinnen erstellten eine Übersicht, wo welche Unterstützung gebraucht wurde, und organisierten Informationsveranstaltungen für freiwillige Helfer. Zu den ersten drei Veranstaltungen seien jeweils 150 Menschen erschienen, berichtete Heise. Mit der Zeit hätten sich genauere Bedürfnisse herausgebildet, auf die die Stelle mit spezifischen Fortbildungsangeboten reagiert habe.

So habe "Frankfurt hilft" Helfern Know-how im Asylrecht zum Familiennachzug oder Umgang mit abgelehnten Bescheiden, zum Umgang mit Traumata, zum Deutschlernen oder zur Aufnahme in den Arbeitsmarkt vermittelt. Dagegen hätten Helfer Unterstützung zur Reflexion ihrer Arbeit und zur supervisorischen Begleitung weniger nachgefragt, sagte Heise. Die Stadt habe 120.000 Euro und die Stiftungen 450.000 Euro für die Koordination bis Ende Mai aufgebracht.

Die Internetplattform www.frankfurt-hilft.de und das Forum Flüchtlingshilfe Frankfurt, das bisher siebenmal Ehren- und Hauptamtliche in der Flüchtlingshilfe zusammenbrachte, werden ab Juni von der Stabsstelle Flüchtlingsmanagement der Stadt Frankfurt fortgeführt.

Jens Bayer-Gimm


Studie

Vorab-Besuche nehmen Behinderten Angst vor Klinikaufenthalt



Krankenhausaufenthalte von Menschen mit Behinderungen verlaufen einer Studie zufolge erfolgreicher, wenn die Patienten daheim von Pflegekräften darauf vorbereitet werden. Erste Ergebnisse der 2016 gestarteten Untersuchung "Klinik inklusiv" zeigten, dass die Betroffenen dadurch Vertrauen aufbauen und sich eher auf eine Behandlung einlassen, wie die Fachhochschule der Diakonie am 8. März in Bielefeld mitteilte. Gleichzeitig würde das Klinikpersonal vorab über individuelle Probleme und besondere Gewohnheiten des Patienten informiert.

An dem bundesweit einmaligem Projekt sind das Evangelische Klinikum und das Krankenhaus Mara am Standort Bielefeld-Bethel beteiligt. Die klinische Pflegeexpertinnen von der Fachhochschule Diakonie haben in den vergangenen zwei Jahren überwiegend Patienten des Krankenhauses Mara, wo die Betheler Zentren für Epilepsie und Behindertenmedizin angesiedelt sind, begleitet. Sie besuchten die Menschen vorab in ihrem vertrauten Umfeld in Betheler Wohneinrichtungen. Dabei ermittelten sie ihre Gewohnheiten, ihre besonderen Ängste, ihren Bedarf an Hilfsmitteln und ihre Möglichkeiten sich mitzuteilen.

"Mit den Besuchen nehmen wir den Patienten nachweislich bereits vor ihrem Aufenthalt viele Ängste", betonte Projektleiterin Doris Tacke von der FH Diakonie. Dadurch werde ihre Versorgung erleichtert und verbessert.

In der zweiten Projektphase von "Klinik inklusiv" sollen nun vor allem Patienten vor ihrer Behandlung in der Klinik für Neurochirurgie des Evangelischen Krankhauses Bethel besucht werden, wie es hieß. Die gesammelten Daten werden von der FH der Diakonie bis März 2019 ausgewertet. Das Forschungsprojekt wird von der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW gefördert.



Auszeichnung

Evangelische Bank vergibt Nachhaltigkeitspreis



Bis Mitte April läuft noch die Ausschreibung für den Nachhaltigkeitspreis der Evangelischen Bank eG. Insgesamt sind 20.000 Euro zu gewinnen, teilte die Bank am 6. März in Kassel mit. Der diesjährige Themenschwerpunkt liegt in der Demografie, das Motto des Wettbewerbs lautet "Gemeinschaft erleben - Wandel gestalten".

Die aktuelle demografische Entwicklung betreffe mit ihren Auswirkungen auch Kunden der Evangelischen Bank aus Kirche, Diakonie sowie der Gesundheits- und Sozialwirtschaft. "Von generationenübergreifenden Treffs über barrierefreie Gemeindeforen bis zum Digitalisierungs-Workshop für Ältere: Es gilt, kreativ neue Wege zu finden, wie man mit den veränderten gesellschaftlichen Realitäten in Zeiten zunehmender Digitalisierung erfolgreich umgehen kann. Drei beispielhafte Projekte werden im September 2018 prämiert", hieß es.

Die Evangelische Bank lobt ihren Preis bereits zum vierten Mal aus. Er steht unter der Schirmherrschaft von Bischof Martin Hein, Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck, sowie Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Eine unabhängige Experten-Jury entscheidet über die Gewinner.

Prämiert werden den Angaben nach drei institutionelle Kunden der Evangelischen Bank, deren Engagement im Handlungsfeld Demografie besonders überzeugt. Zum Preisgeld von insgesamt 20.000 Euro erhält jeder Preisträger individuell einen Film, der das Projekt präsentiert. Die Preisverleihung findet am 20. September in Kassel statt.




sozial-Recht

Bundesgerichtshof

Vollmacht für zwei Bevollmächtigte ist nicht unbedingt besser




Bevollmächtigte, die gemeinsam etwa Demenzkranke betreuen, müssen eng kooperieren.
epd-bild/Werner Krüper
Eine Vollmacht für zwei Angehörige zur gemeinschaftlichen Vertretung eines Kranken kann laut eines Gerichtsbeschlusses problematisch sein. Denn die müssen eng kooperieren, was nicht immer im Sinne des Patienten funktioniert.

Müssen zwei Personen gemeinsam die Interessen eines Patienten wahrnehmen, ist für diese enge Zusammenarbeit ein "Mindestmaß an Kooperationsbereitschaft und - fähigkeit" erforderlich, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 2. März veröffentlichten Beschluss. Sei das nicht gewährleistet, könne die Bestellung eines externen Betreuers oder eines Kontrollbetreuers notwendig sein, befand das Gericht.

Im konkreten Fall ging es um eine heute 95-jährige demenzkranke Frau, die in einem Heim in Sachsen-Anhalt lebte. Sie hatte Ende Oktober 2003 ihrer Tochter und ihrer Schwiegertochter eine notarielle General- und Altersvorsorgevollmacht erteilt. Danach durften die Angehörigen nur gemeinschaftlich tätig werden. Die Generalvollmacht umfasste dabei den vermögensrechtlichen Teil, die Altersvorsorgevollmacht ermächtigte zu Entscheidungen im Bereich Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitssorge.

Teamwork funktionierte nicht

Doch die gemeinschaftliche Ausübung der Vollmacht funktionierte nicht. Die Tochter beantragte daher 2006, als Betreuerin für ihre demenzkranke Mutter bestellt zu werden. Im Laufe des Verfahrens regte sie dann die Bestellung eines externen Betreuers oder eines Kontrollbetreuers an. Letzterer hätte die Aufgabe, die Betreuung durch die beiden Angehörigen zu überprüfen.

Die Tochter begründete ihren Antrag damit, dass bislang die Schwiegertochter ohne sie alleine tätig geworden sei und die Angelegenheiten ihrer Mutter regele. Es gebe den Verdacht, dass die Schwiegertochter sich am Konto der Mutter bedient und rund 145.000 Euro abgebucht und ausgegeben hat.

Vor Gericht hatte die Tochter zunächst keinen Erfolg. Das Amtsgericht Naumburg lehnte sowohl einen Betreuer als auch einen Kontrollbetreuer ab. Das Landgericht Halle entschied nur über Bestellung eines Kontrollbetreuers, den das Antsgericht nicht für erforderlich hielt.

Vollmacht berechtigt zu Auskünften

Soweit die Tochter darauf verweise, dass sie nur mangelnde Auskünfte über ihre im Heim lebende Mutter erhalte, könne sie sich auf ihre Vollmacht berufen. Ein Kontrollbetreuer sei deshalb nicht nötig, hieß es zur Begründung. Dass die Schwiegertochter sich am Konto der Mutter unrechtmäßig bedient habe, stelle auch nur einen bloßen Verdacht dar, befand das Landgericht.

Die Tochter könne zudem die Schwägerin selbst kontrollieren und Auskunftsansprüche aufgrund der bestehenden Vollmacht geltend machen. Für die gemeinschaftliche Vertretung der Mutter wäre zwar eine gut funktionierende Abstimmung wünschenswert. Ein Defizit im Vertrauensverhältnis zwischen den Bevollmächtigten führe aber noch nicht zu der Bestellung eines Kontrollbetreuers, urteilten die Richter.

Dieser Sichtweise folgte der BGH nicht und verwies das Verfahren an das Landgericht zurück. So hätte nicht nur das Amtsgericht, sondern auch das Landgericht die Einrichtung einer regulären Betreuung selbst "umfassend" prüfen müssen. Beim Vorliegen einer Vollmacht sei die Bestellung eines Betreuers zwar grundsätzlich nicht möglich. Bei einer gemeinschaftlichen Vollmacht müssten die Bevollmächtigten aber zur gemeinschaftlichen Vertretung in der Lage sein, betonte das Gericht.

Verfahren zurück überwiesen

Dazu bedürfe es einer Zusammenarbeit und Abstimmung der Bevollmächtigten "und damit jedenfalls eines Mindestmaßes an Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit", forderte der BGH. Das sei hier nicht gewährleistet gewesen. So sei die Schwiegertochter offensichtlich allein als Vertreterin der Mutter und ohne Einvernehmen mit der Tochter tätig geworden.

Außerdem sei das Verhältnis der beiden Frauen so belastet, dass ein einvernehmliches Handeln nicht zu erwarten sei. Das Landgericht müsse daher noch einmal prüfen, ob nicht doch die Bestellung eines Betreuers und gegebenenfalls eines Kontrollbetreuers erforderlich ist.

Az.: XII ZB 527/17

Frank Leth


Bundesverwaltungsgericht

Einbürgerung auch nach Führerscheinverlust



Einem Ausländer, der wegen Marihuana-Konsums seinen Führerschein verloren hat, darf nicht deshalb die Einbürgerung verweigert werden. Im Einbürgerungsverfahren darf der Führerscheinverlust einem Ausländer neben anderen geringen Strafen nicht zusätzlich entgegengehalten werden, urteilte am 22. Februar das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Danach kann ein heute 33-jähriger Brasilianer die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Er lebt seit 2002 in Deutschland und hat seit 2009 eine feste Niederlassungserlaubnis. 2011 beantragte er in München seine Einbürgerung.

Doch als er 2012 sich nach Marihuana-Konsum ins Auto setzte, stand seine Einbürgerung auf dem Spiel. Er wurde zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Auch wurde sein Führerschein eingezogen. Das hatte er im Einbürgerungsverfahren nicht angegeben, so dass er zu einer weiteren Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt wurde.

Laut Gesetz bleiben bei der Einbürgerung Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen und Bewährungsstrafen bis zu drei Monaten allerdings außer Betracht. Die Einbürgerungsbehörde der Stadt München meinte, dass auch der Führerscheinentzug "einbürgerungsrechtlich relevant" sei. Zusammen mit den Tagessätzen müsse daher die Einbürgerung abgelehnt werden.

Doch der eingezogene Führerschein ist neben den verhängten Geldstrafen nicht eine weitere Strafe, sondern lediglich eine "unselbstständig angeordnete Maßregel", urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Diese diene der Gefahrenabwehr und solle zudem eine künftige Besserung erreichen. Schuldfähigen Tätern dürften die Verfehlungen nicht zusätzlich entgegengehalten werden. Der Brasilianer habe daher das "einbürgerungsrechtliche Unbescholtenheitserfordernis" erfüllt, urteilte das Bundesverwaltungsgericht.

Az.: 1 C 4.17



Oberlandesgericht

Klage gegen Arztbewertungsportal erneut vor Gericht



Das Oberlandesgericht Hamm befasst sich am 13. März mit der Klage einer Ärztin, die von dem Arztbewertungsportal jameda die Löschung einer extrem negativen Bewertung erreichen will, wie das Gericht am 6. März mitteilte. Zuvor hatte das Landgericht Essen das Portal angewiesen, einzelne Passagen der Negativbewertung zu löschen. Einen Anspruch auf Löschung weiterer Teile der Bewertung hat die Ärztin nach Auffassung des Landgerichts nicht. Dagegen klagt die Ärztin.

Auf dem Portal hatte eine Patientin anonym die Ärztin als "Nicht vertrauenswürdig!" bezeichnet. Die Ärztin habe auf Beratung verzichtet, die Prothetik-Lösungen seien zum Teil falsch gewesen. Als Bewertungen vergab die Patientin "Behandlung: 5,0", "Aufklärung 5,0" und "Vertrauensverhältnis 6,0".

Das Landgericht ordnete die Löschung der Passagen über fehlende Beratung und falsche Behandlung an. Das seien Tatsachenbehauptungen, die sich nach überzeugenden Aussagen der Ärztin als falsch erwiesen hätten. Nach den Nutzungsrichtlinien des Portals sollen Bewertungen mit schwerwiegenden Vorwürfen nicht veröffentlicht werden, weil das Portal keine Plattform der Auseinandersetzung zwischen Arzt und Patient sein soll. Außerdem sah das Gericht die Persönlichkeitsrechte der Ärztin verletzt.

Den Rest der Negativ-Bewertung beanstandete das Landgericht nicht, weil es sich um subjektive Wahrnehmungen der Patientin handele. Das Landgericht wies den Unterlassungsantrag der Ärztin zurück. Dagegen wendet sich die Ärztin mit ihrer Berufung.

Am 20. Februar hatte der Bundesgerichtshof in einem anderen Fall einer Ärztin recht gegeben, die eine vollständige Löschung ihrer Basisdaten wie Name, Praxisanschrift, Sprechzeiten und andere praxisbezogene Informationen von dem Arztbewertungsportal gefordert hatte. Zudem hielt die Ärztin das Bewertungsschema für unzureichend.

Az.: 26 U 4/18



Sozialgericht

Jobcenter darf 50 Euro Taschengeld nicht anrechnen



Das Jobcenter darf einem Hartz-IV-Empfänger ein Taschengeld in Höhe von 50 Euro nicht auf die Grundsicherungsleistungen anrechnen. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf in einem am 1. März veröffentlichten Urteil entschieden.

Grundsätzlich seien zwar alle Einnahmen anzurechnen, erklärten die Richter. Eine Ausnahme gelte aber, wenn ihre Berücksichtigung für den Leistungsempfänger "grob unbillig" wäre. Das treffe im vorliegenden Fall zu. Der 24-jährige Kläger aus Krefeld hatte den Angaben zufolge Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit erzielt und erhielt darüber hinaus monatlich 110 Euro von seiner Mutter und 50 Euro Taschengeld von seiner Großmutter.

Das Jobcenter bewilligte aufstockende Grundsicherungsleistungen und rechnete dabei alle Einnahmen an. Dagegen wandte sich der Mann und klagte gegen die Anrechnung des Taschengeldes seiner Großmutter. Vor Gericht bekam er recht. Das Taschengeld der Großmutter sei dazu gedacht gewesen, Bewerbungskosten zu finanzieren und nicht den Lebensunterhalt zu bestreiten, erklärte die 12. Kammer des Sozialgerichts. Eine Anrechnung würde die Bemühungen des Klägers, auf eigene Füße zu kommen, beeinträchtigen. Außerdem sei ein Taschengeld in Höhe von 50 Euro so gering, dass daneben ein Leistungsbezug noch gerechtfertigt sei.

Az.: S 12 AS 3570/15



Finanzgericht

Heimunterbringung wegen Demenz ist "außergewöhnlich"



Auch bei einer beginnende Demenz, die die Unterbringung in einer betreuten Wohnform erforderlich macht, können ausnahmsweise damit verbundene Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend gemacht werden. Häufig im Alter auftretende Erkrankungen wie etwa eine Demenz können danach "außergewöhnlich" sein und die Unterbringung in einer Einrichtung rechtfertigen, entschied das Niedersächsische Finanzgericht in Hannover in einem am 28. Februar veröffentlichten Urteil.

Konkret ging es um einen 90-jährigen, im November 2013 verstorbenen Mann. 2010 war er wegen einer beginnenden Demenz desorientiert und wegen einer möglichen Eigengefährdung in eine betreute Wohnanlage umgezogen. Seine Hausärztin hatte den Umzug für erforderlich gehalten.

Für das betreute Wohnen zahlte er neben der Miete auch für Serviceleistungen wie einem Hausnotruf oder der Unterstützung und Pflege bei Krankheit. 2010 kamen so Kosten in Höhe von rund 20.700 Euro zusammen. Nach dem Tod des Mannes zog die Erbengemeinschaft von der Summe 8.000 Euro als Haushaltsersparnis ab und machte den Restbetrag in Höhe von knapp 12.700 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend.

Das Finanzamt lehnte das jedoch ab. Die Belastungen müssten "außergewöhnlich" sein, um eine Steuerersparnis erhalten zu können. Hier sei die Unterbringung jedoch allein wegen üblicher altersbedingter Probleme erfolgt. Es habe auch noch nicht mal eine Pflegebedürftigkeit vorgelegen, betonte die Behörde.

Das Finanzgericht gab der Erbengemeinschaft jedoch recht. Hier sei die Unterbringung des Mannes wegen seiner beginnenden Demenz und seiner Desorientierung erforderlich gewesen. Das seien krankheitsbedingte Gründe. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs müssten diese dann als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Das Finanzamt dürfe auch nicht zwischen "normalen" und altersbedingten Erkrankungen unterscheiden. Das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit sei ebenfalls für die Steuerminderung nicht erforderlich, befand das Gericht.

Inwieweit außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können, wenn erst nach dem Einzug ins Heim der Aufenthalt krankheitsbedingt erforderlich geworden ist, wurde offengelassen und ist bislang auch vom Bundesfinanzhof noch nicht geklärt.

Az.: 9 K 257/16



Verwaltungsgericht

Kein Anspruch auf Kita-Platz im Eilverfahren



Trotz eines gesetzlichen Anspruchs auf einen Kita-Platz können Eltern im gerichtlichen Eilverfahren keinen Betreuungsplatz für ihr Kind verlangen. Sie können sich jedoch einen Kita-Platz selbst beschaffen und dann vom Jugendhilfeträger eine Kostenerstattung verlangen, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am 28. Februar bekanntgegebenen Beschluss.

Im konkreten Fall hatten die Eltern eines einjährigen Jungen erfolglos beim Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg in Berlin einen Betreuungsplatz zur frühkindlichen Förderung in einer wohnortnahen Kita beantragt. Die Behörde hatte ihre ablehnende Antwort damit begründet, dass schlicht keine Plätze frei seien. Die Eltern wollten ihren Anspruch auf Betreuung dann im Eilverfahren durchsetzen.

Doch solch ein Anspruch lässt sich im Eilverfahren nicht verwirklichen, entschied das Verwaltungsgericht. Zwar habe das Bezirksamt als zuständiger Träger der Jugendhilfe die Pflicht, neue Dienste sowie Einrichtungen zu schaffen und damit das unzureichende Betreuungsangebot zu erweitern.

Das lasse sich aber kurzfristig wegen des bestehenden Fachkräftemangels nicht so einfach bewerkstelligen. Ein subjektives Recht eines einzelnen Kindes auf Neuschaffung von Kita-Kapazitäten gebe es nicht, befanden die Richter.

Gänzlich schutzlos seien Eltern und ihre Kinder damit aber nicht, hieß es. Könne kein Kita-Platz bereitgestellt werden, könnten Eltern sich selbst einen angemessenen privaten Betreuungsplatz suchen. In diesem Fall könnten sie Anspruch auf Kostenerstattung für den selbst beschafften Kita-Platz haben.

Az.: VG 18 L 43.18



Gerichtshof für Menschenrechte

Kein Aufenthaltsrecht für straffälligen Vater



Ein straffällig gewordener Ausländer kann sich nicht unbedingt auf das Recht auf Familienleben berufen, um in Europa eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg vom 1. März hervor. Der Fall betraf einen Nigerianer in Deutschland.

Der Mann war im Oktober 2000 zum zweiten Mal nach Deutschland gekommen, wo im selben Monat seine Tochter geboren wurde, wie der Gerichtshof erläuterte. Im Mai 2002 wurde er wegen Drogenschmuggels zu acht Jahren Haft verurteilt, später verfügte ein Gericht seine Ausweisung nach Verbüßung der Strafe. Nach der Haftentlassung erhielt er allerdings eine Duldung.

Der Mann beantragte daraufhin eine Aufenthaltserlaubnis, blieb dabei aber erfolglos, auch vor Gericht. Die deutsche Justiz berief sich unter anderem darauf, dass gegen ihn ein endgültiger Ausweisungsbeschluss vorliege. Daraufhin klagte der Nigerianer in Straßburg und machte Artikel acht der Menschenrechtskonvention geltend, der das Privat- und Familienleben schützt.

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof wies nun darauf hin, dass Artikel acht einem Ausländer generell kein Aufenthaltsrecht in einem bestimmten Land garantiere. Im konkreten Fall machten die Richter unter anderem geltend, dass die Aussichten auf Daueraufenthalt in Deutschland für den Mann bereits bei Gründung der Familie prekär gewesen seien. Mit Blick auf das Familienleben erklärten sie, dass der Kontakt etwa durch Telefonate aufrechterhalten werden könne und der Mann zweimal jährlich für insgesamt vier Wochen nach Deutschland kommen dürfe.

Az.: 58681/12




sozial-Köpfe

Wilfried Wesemann wechselt zu Bethel




Wilfried Wesemann
epd-bild/foto-sicht/Frederic Schweizer
Wilfried Wesemann (61) wird neuer Geschäftsführer der Betheler Altenhilfe in der Region Bielefeld/Ostwestfalen. Er ist Geschäftsführer des Bereichs Altenhilfe des Evangelischen Johannesstifts in Berlin.

Wesemann tritt zum 1. Oktober die Nachfolge des bisherigen Geschäftsführers Ulrich Strüber an, der Ende September in den Ruhestand geht. Wesemann hatte zuvor verschiedene Leitungsfunktionen im Bereich Akutklinik, in der Altenhilfe sowie beim landeskirchlichen Diakonischen Werk in Hannover ausgeübt.

Der gelernte Krankenpfleger und studierte Arbeitswissenschaftler wird bereits zur Jahresmitte nach Bethel wechseln. In der Altenhilfe will er die Versorgung der Menschen im Quartier weiter ausbauen: „Für alte pflegebedürftige Menschen ist es wichtig, dass sie Unterstützung in ihrem Wohnviertel bekommen und möglichst lange weitgehend selbstständig leben können."

Wesemann ist auch verbandspolitisch aktiv. Er ist stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege, eines Fachverbandes im Diakonischen Werk Deutschland.

Zur Betheler Altenhilfe in Ostwestfalen gehören nach Angaben Bethels rund 750 Plätze in Altenpflegeeinrichtungen sowie ein Erwachsenen- und ein Kinderhospiz in Bielefeld-Bethel. Außerdem werden über 230 Pflegebedürftige ambulant betreut. In dem Bereich arbeiten rund 780 Mitarbeiter.



Weitere Personalien



Oliver Stier (38), Rechtsanwalt, hat Pfarrer Matthias Dargel als Vorstand des Christlichen Jugenddorfwerks Deutschlands (CJD) abgelöst. Er bildet jetzt mit Hans Wolf Freiherr von Schleinitz das Leitungsteam. Dargel wird nach Ablauf seines Fünfjahresvertrags das CJD verlassen. Das hat das Präsidium entschieden. Oliver Stier war zuvor Justiziar des CJD. Der in Leipzig geborene Rechtsanwalt leitete seit 2012 den Zentralbereich Recht und Personal in der CJD-Zentrale. Zuvor war er Referent beim Diakonischen Werk Bayern und beim Bundesverband der Unfallkassen. Matthias Dargel gehörte dem Vorstand seit 2014 an. "Das Präsidium dankt ihm für seinen Dienst, der mit vielen wichtigen Veränderungen im Rahmen der strategischen Neuausrichtung verbunden ist"", sagte Kornelie Schütz-Scheifele, die Präsidentin des CJD.

Irene Kolb-Specht ist neuer fachlicher Vorstand des diakonischen Behindertenhilfeträgers bhz Stuttgart. Die Sozialmanagerin tritt die Nachfolge des langjährigen Geschäftsführers Albert J. Ebinger an, der zum Ende des Monats in Ruhestand geht. Gemeinsam mit kaufmännischem Vorstand Eberhard Bügner und der ehrenamtlich tätigen Vorstandsvorsitzenden Dekanin i.R. Wiebke Wähling als theologischem Vorstand bildet Kolb-Specht das Leitungsteam. Zu ihrem Verantwortungsbereich zählen insbesondere die Werkstätten mit über 400 Arbeitsplätzen, Förder- und Betreuungsgruppen, einem familienentlastenden Service und weitere begleitenden Diensten. Das bhz zählt insgesamt 13 Standorte.

Cornelia Spachtholz, seit zwölf Jahren im Vorstand, ist erneut zur Vorsitzenden des Verbandes berufstätiger Mütter (VBM) mit Sitz in Köln gewählt worden. Der setzt sich seit 1990 überparteilich, gemeinnützig und ehrenamtlich für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. Zusammen mit Spachtholz bilden weiterhin Martina Drope, Birgit Göttinger und Nadine Koch das Vorstandsteam. Neu dazu kam Antonia Milbert. Ausgeschieden sind Doro Engel, die sich aus privaten Gründen zurückgezogen hat. Ebenso hat auch Pia Schnück, die seit Anfang 2017 dem Vorstand angehörte, ihren Posten zu Verfügung gestellt.

Andrea Buskotte von der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen ist zur Vorsitzenden des Landes-Jugendhilfeausschuss (NLJHA) gewählt worden. Sie ist Expertin für Kinderschutz, Gewalt unter Jugendlichen und Mobbing in der Schule. Stellvertreterin ist Rita Maria Rzyski, Sozialwissenschaftlerin und Dezernentin für Bildung, Jugend und Familie der Landeshauptstadt Hannover. Dem Ausschuss gehören als Stimmberechtigte Mitglieder 18 Personen an, darunter Vertreter der freien Jugendhilfe, der kommunalen Spitzenverbände sowie aus dem Kinder- und Jugendschutz.




sozial-Termine



Die wichtigsten Fachveranstaltungen bis April

März

13.3. Freiburg:

Seminar "Vergabe- und Beihilferecht im Überblick: Die Vergaberechtsreform und ihre Folgen"

der Solidaris Unternehmensgruppe

Tel.: 02203/8997221

http://u.epd.de/xwx

14.3. Loccum:

Tagung "Angst vor der Angst? Der interdisziplinäre Umgang mit Ängsten in der Palliativversorgung"

des Zentrums für Gesundheitsethik an der Ev. Akademie

Tel.: 0511/1241496

http://u.epd.de/yat

14.3. Münster:

Seminar "Haftungsrisiken des GmbH-Geschäftsführers"

der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG

Tel.: 0251/48204-12

http://u.epd.de/yh2

14.-16.3. Gelnhausen:

Workshop "Aufsuchen statt Abwarten - Grundlagenworkshop Streetwork"

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 030/48837488

http://u.epd.de/yhe

15.3. Münster:

Fachtag "Fachtag Vormundschaften - Vormundschaften im Wandel"

der FH Münster

Tel.: 0251/8365889

http://u.epd.de/yoh

15.-16.3. Essen:

Seminar "Rechtsfragen in der Kinder- und Jugendhilfe"

des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF)

Tel.: 0231/557026-0

http://u.epd.de/xyt

15.-17.3. Paderborn:

Seminar "Personalwirtschaft - Aufgaben und Ziele"

der IN VIA Akademie

Tel.: 05251/290838

http://u.epd.de/xr4

20.3. Berlin:

Seminar "Professionelle Fördermittelakquise für Organisationen der Sozialwirtschaft"

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/97356159

http://u.epd.de/yan

21.-24.3. Berlin:

Kongress "Psychosomatik als Perspektive"

der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie

Tel.: 030/20648243

http://u.epd.de/xvf

22.3. Bamberg:

Seminar "Wie hilft man traumatisierten Kindern und Jugendlichen"

des Caritasverbandes für die Erzdiözese Bamberg

Tel.: 0951/8604402

22.3. Berlin:

Seminar "Kostenrechnung für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste"

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/97356159

http://u.epd.de/yao

23.3. Berllin:

Seminar "Sozialunternehmen der Zukunft: Evolutionäre Unternehmensentwicklung im Spannungsfeld von Führung und Selbststeuerung"

der Bundesakadademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 030/48837488

http://u.epd.de/yhd

April

9.-10.4. Münster:

Seminar "Kinderschutz in Migrantenfamilien"

der FH Münster

Tel.: 0251/8365720

http://u.epd.de/yoi

9.-11.4. Loccum:

Tagung "Zwangsmassnahmen in der Psychiatrie mindern - alternative Ansätze für die Alltagspraxis"

der Evangelischen Akademie Loccum

Tel.: 05766/81108116

http://u.epd.de/yha

10.4. Münster:

Seminar "Die AÜG-Reform und ihre Auswirkung auf den Drittpersonaleinsatz"

der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG

Tel.: 0251/48204-12

http://u.epd.de/yh3

12.4. Münster:

Grundlagenseminar "GEPA NRW: Neuregelung der Investitionskostenfinanzierung"

der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG

Tel.: 0251/48204-12

http://u.epd.de/yoc

10.-11.4. Filderstadt:

Seminar ""Das geht ja gar nicht!?" - Sozialpsychiatrie hinter geschlossenen Türen"

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 030/48837488

http://u.epd.de/yhf

17.4. Münster:

Seminar "Management von Bildungseinrichtungen"

der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG

Tel.: 0251/48204-12

http://u.epd.de/yoe

19.-20.4. Erfurt:

Tagung "9. Europarechtliches Symposium beim Bundesarbeitsgericht"

Tel.: 0361/26361400

http://u.epd.de/yh4

23.-24.4. Witten/Herdecke:

Tagung "Multiprofesionelle Versorgung chronisch kranker Menschen"

der Universität Witten/Herdecke

Tel.:02302/926360

www.uni-hw.de

26.4. Köln:

Seminar "Vergütungsverhandlungen in der Behindertenhilfe: Vorbereitung, Strategie und Verhandlungsführung"

der Solidaris Unternehmensgruppe

Tel.: 02203/8997221

http://u.epd.de/yh8

26.-27.4. Fulda:

Fachtagung "Stark. Verletzlich. Jugendliche in Beratung"

der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung

Tel.: 0911/977141

http://u.epd.de/yhc

26.-27.4. Eichstätt:

Fachtagung ""Ökonomie und Management der Sozialimmobilie"

der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt

Tel.: 08421/9321673

http://u.epd.de/yof