sozial-Politik

Behinderung

Warum Arbeitgeber und Menschen mit Handicap so schwer zusammenkommen




Noch die seltene Ausnahme: Alisa Hecht, eine junge Frau mit Down-Syndrom, bei ihrer Ausbildung zur Hauswirtschafterin. (Archivbild)
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Menschen mit Behinderungen sollen besser in die Arbeitswelt integriert werden. Dieses Ziel verfolgen deutsche Regierungen schon sehr lange. Aber: Viele Arbeitgeber kaufen sich von ihrer Pflicht frei, behinderte Arbeitskräfte einzustellen.

Die Rechtspflegerin ist blind. Heute arbeitet sie problemlos, doch beinahe hätte sie den Job nicht bekommen - aus Unwissenheit des Arbeitgebers. Die Frau scannt Akten in eine Computer-App, die ihr die Inhalte der Papiere vorliest. "Im Vorstellungsgespräch ging es ausschließlich um ihre Sehbehinderung und was sie deshalb angeblich nicht kann", sagt Peter Sdorra, Richter am Kammergericht Berlin und Hauptvertrauensperson schwerbehinderter Richter. "Die Vorlese-App kannte der Arbeitgeber nicht und sie damit Probe arbeiten lassen wollte er nicht." Sdorra hat es durchgesetzt - und die behinderte Frau bekam den Job.

Solchen "Barrieren in den Köpfen der Arbeitgeber" begegneten viele Menschen mit Behinderung: "In 80 Prozent der Vorstellungsgespräche geht es darum, was die Bewerber nicht können und nicht darum, was sie können", sagt Sdorra, selbst sehbehindert und Rollstuhlfahrer. "Qualifizierte Menschen bekommen keine Chance, obwohl sich jeder Arbeitsplatz verändern lässt - und das auch finanziell gefördert wird." Mit seinem 2016 gegründeten Verein "Führungskräfte mit Behinderung" will Sdorra bundesweit Arbeitgeber ermutigen, Menschen mit Behinderung einzustellen.

550 Millionen Euro aus Freikauf

Tatsächlich tut sich Deutschland schwer mit der Inklusion am Arbeitsmarkt: Bei Firmen ab 20 Beschäftigten muss der Anteil behinderter Angestellter bei mindestens fünf Prozent liegen. Die meisten Unternehmen erfüllen die Quote nicht und zahlen eine Abgabe. Etwa 550 Millionen Euro kommen auf diese Weise jedes Jahr zusammen. Damit werden zum Beispiel Arbeitsplätze in Integrationsfirmen gefördert. Dort haben 25 bis 50 Prozent der Kollegen Behinderungen. Würden mehr Firmen die Quote erfüllen, bräche das Geld dafür weg. "Absurd", sagt Heinrich Greving, Erziehungswissenschaftler an der Katholischen Hochschule NRW.

Er sieht weitere Strukturen, die die Inklusion am Arbeitsplatz bremsen. 300.000 Menschen arbeiten in Behindertenwerkstätten. Deren Übergangsquoten in den Arbeitsmarkt liegen bei höchstens einem Prozent. "Wer einmal dort arbeitet, bleibt meistens dort." Und hat den juristischen Status "arbeitnehmerähnlich". Das bedeutet, er muss für ein Taschengeld arbeiten. "Es ist als Rechtsstatus das Gegenteil von Inklusion: nicht gleichwertig", sagt der Professor.

Werkstätten kooperieren mit Firmen

Ein Teil der Werkstätten kooperiere mit Wirtschaftsunternehmen. Oder gehe mit Modelabeln oder Restaurants raus aus der Werkstatt in die Innenstädte - und machen so Menschen mit Behinderungen und ihre Arbeit sichtbar. "Es gibt auch solche, die so arbeiten, wie man es immer gemacht hat." Das heißt: Ohne jeden Kontakt zum normalen Arbeitsmarkt.

Oft wird kritisiert, dass Menschen, die in Werkstätten für Behinderte zu den Leistungsträgern gehören, zum Bleiben bewegt werden - damit die Einrichtungen Stückzahlen schaffen und keine Aufträge verlieren. Ein Systemfehler, der diese Menschen vom regulären Arbeitsmarkt fernhält?

"In einigen Regionen gibt es schon Marktdruck", sagt Jörg Heyer, Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen. "Wir haben aber kein Nachwuchsproblem: Wenn jemand geht und nicht durch einen Einzelnen ersetzt werden kann, teilen wir die Arbeit eben auf mehrere auf."

Ziel ist Befähigung zu "normaler" Arbeit

Ziel sei immer die Befähigung zur Arbeit, auch im regulären Arbeitsmarkt. "Es geht aber eben oft nicht." In den Werkstätten arbeiteten vor allem Menschen, die aus körperlichen, geistigen oder psychischen Gründen keine drei Stunden am Tag zu üblichen Bedingungen arbeiten können. Dies stellt ein Integrationsamt fest. "Wer voll erwerbsfähig ist, kommt hier gar nicht hin - unabhängig vom Grad der Behinderung."

Eine Chance sieht Heyer im Budget für Arbeit, das ab 2018 jedem Werkstattmitarbeiter zusteht. Mit ihm bekommen Arbeitgeber dauerhafte Lohnkostenzuschüsse und die Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag. Sollte es nicht funktionieren, können sie auf ihre alte Stelle in der Werkstatt zurückkehren. "Das hilft, Barrieren bei Arbeitgeber abzubauen", sagt auch Heinrich Greving. Und verändere auch die Rolle der Werkstätten: "Nicht jeder braucht einen Schutzraum - und vor allem nicht für immer."

Miriam Bunjes


Behinderung

Mit Handicap auf dem Arbeitsmarkt



In Deutschland leben 7,6 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung, das ist jeder elfte Einwohner. Mehr als die Hälfte der schwerbehinderten Menschen in Deutschland ist über 65 Jahre alt. Im erwerbsfähigen Alter sind 3,3 Millionen Menschen.

Als schwerbehindert gelten in der Statistik Menschen, denen kommunale Versorgungsämter einen Grad der Behinderung von mindestens 50 bescheinigen - oder die auf Antrag von der Bundesagentur für Arbeit Schwerbehinderten gleichgestellt wurden, weil sie sonst aufgrund ihrer Behinderung einen Arbeitsplatz nicht bekommen oder behalten können.

Etwas mehr als eine Million arbeiten nach den Daten der Bundesagentur für Arbeit bei Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten. Zwei Drittel von ihnen arbeiten bei privaten Arbeitgeber, ein Drittel bei öffentlichen. In kleinen Unternehmen arbeiten etwa 30.000 Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Arbeitskräfte.

Bei Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern muss der Anteil der Arbeitskräfte mit Behinderungen fünf Prozent betragen. Ansonsten müssen die Unternehmen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Für alle Arbeitgeber zusammen wird in Deutschland ein Anteil von 4,7 Prozent erreicht. Allerdings ist er sehr ungleich verteilt, zeigen die Zahlen der Integrationsämter, die mit dem Geld aus der Ausgleichsabgabe verschiedene Teilhabe-Hilfen in Betrieben finanzieren.

Die aktuellsten Auswertungen sind Arbeitsverhältnisse aus 2014. Danach haben rund 152.500 private und öffentliche Arbeitgeber diese Beschäftigungspflicht, die meisten davon, rund 141.000, sind private Firmen. Die allermeisten erfüllen die Quote nicht: 116.000 - und damit 76 Prozent aller verpflichteten Unternehmen. 39.000 haben gar keine Menschen mit Schwerbehinderung eingestellt. 36.300 dafür mehr als fünf Prozent.

Der öffentliche Dienst schneidet dabei besser ab als der private Sektor: 6,6 Prozent beträgt die Beschäftigungsquote hier insgesamt, die private Wirtschaft liegt insgesamt bei 4,1 Prozent - und damit unter der Pflichtquote. Jährlich zahlen Arbeitgeber etwa 550 Millionen Euro an Ausgleichabgaben, weil sie die Quote nicht erfüllen.

Gleichzeitig sind rund 171.000 Menschen mit Behinderung arbeitslos gemeldet, zeigen die Daten der Bundesagentur für Arbeit von 2016. Das sind etwas weniger als im Vorjahr. Die Arbeitslosenquote liegt mit 13,4 Prozent aber deutlich über dem Durchschnitt. Aktuell liegt sie bei 5,5 Prozent (September 2017).

Zudem gibt es bei Menschen mit Behinderungen deutlich mehr sogenannte Nichterwerbspersonen als im Durchschnitt. Das sind Menschen, die arbeiten könnten, aber nicht oder nicht mehr über die Arbeitsagenturen nach Arbeit suchen. Laut der jährlichen Analyse "Inklusionsbarometer" des Vereins "Aktion Mensch" liegt der Anteil dieser "stillen Reserve" bei Menschen mit Behinderung bei 56 Prozent der 15- bis 64-Jährigen. Insgesamt liegt er bei Menschen in dieser Altersspanne in Deutschland bei 23 Prozent.

Miriam Bunjes


Behinderung

Das Stichwort: Budget für Arbeit



Ziel des Budgets für Arbeit ist es, Beschäftigten aus Werkstätten für behinderte Menschen den Übergang in den regulären Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Arbeitgeber erhalten einen dauerhaften Lohnkostenzuschuss, um geringe Arbeitsleistungen auszugleichen. Die Arbeitnehmer erhalten verschiedene Unterstützungsleistungen - zum Beispiel einen Jobcoach. Die Beschäftigten erhalten einen klassischen Arbeitsvertrag mit allen Arbeitnehmerrechten. Der Mindestlohn darf nicht unterschritten werden.

Anders als bei einem Außenarbeitsplatz, den viele Werkstätten in Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen anbieten, wird der Vertrag direkt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen. Die Beschäftigten behalten aber auch ihren Status als voll erwerbsgemindert - und haben deshalb ein Rückkehrrecht in eine Werkstatt für behinderte Menschen, wenn es auf dem Arbeitsplatz doch nicht funktioniert.

Das Budget für Arbeit gibt es vom 1. Januar 2018 an bundesweit. Es wird bereits in acht Bundesländern erprobt.



Behinderung

Ökonom: Vorteile der Vielfalt werden nicht genug geschätzt




Nils Jent
epd-bild/Universität St. Gallen

In vielen Unternehmen wird nach Einschätzung des St. Gallener Ökonomen Nils Jent die Inklusion von Mitarbeitern mit Behinderung nicht als Chance gesehen. "Das Stereotyp von Menschen mit Behinderung als Minderleister ist leider nach wie vor weit verbreitet", sagte der Experte für Diversity- und Ability-Management dem Evangelischen Pressedienst (epd). Es werde zuerst gefragt, was jemand wegen seiner Behinderung nicht kann - und nicht, was er gut kann.

Wenn dagegen die Fähigkeiten im Zentrum stehen, fänden sich auch Wege, die Arbeit zu gestalten: "Und zwar so, dass die speziellen Fähigkeiten von Arbeitskräften mit Behinderung zusätzlich zu den verlangten Kompetenzen genutzt werden können", sagte der Wissenschaftler, der seit einem Unfall sprechbehindert, blind und Rollstuhlfahrer ist. Die Vorteile der Vielfalt würden in der Wirtschaft nicht genug geschätzt. "In vielfältig zusammengesetzten Teams gibt es mehr Perspektiven als in homogenen."

Denn sie bildeten die Vielfalt der Kunden ab und könnten deren Bedürfnisse besser verstehen. Dadurch würden Produkte attraktiver und der Kundenkreis größer - mit entsprechenden Effekten für den Erfolg einer Firma. "Ein von sehenden und sehbehinderten Entwicklern gestaltetes Induktions-Kochfeld können mehr Menschen nutzen, weil das Entwickler-Team von Anfang an mehr Ansprüche mitbedenkt." Mit diesem gezielt vielfältigen arbeitspartnerschaftlichen Modell funktioniere Inklusion, sagte Jent, der selbst so arbeitet und dieses Interview zusammen mit seiner nicht-behinderten Doktorandin Lena Pescia geführt hat.

Beide beobachten im vergangenen Jahrzehnt eine "eigenartige Polarisierung" am Arbeitsmarkt. Arbeitgeber trennten ethische Verantwortung von wirtschaftlichem Interesse. "Es werden dann aus rein ethischen Gründen gleich auch Schwerstbehinderte eingestellt." Das überfordere oft, da gerade die Inklusion geistig oder psychisch Schwerbehinderter leicht scheitere. "Dann wird Inklusion frustriert abgehakt." Jent riet dazu, "das Pferd nicht von hinten aufzuzäumen", sondern zunächst Erfahrungen mit Arbeitskräften mit leichter handhabbaren Behinderungen zu sammeln.



Pflege

An den Kammern scheiden sich die Geister




In Pflegekammern ist die Mitgliedschaft für alle Fachkräfte Pflicht. (Archivbild)
epd-bild/Werner Krüper
Der Startschuss für den Aufbau einer Bundespflegekammer in Berlin ist gefallen. Doch dem Dachverband zur Vertretung aller Pflegefachkräfte fehlt noch der Unterbau. Allein in Rheinland-Pfalz gibt es bereits eine Pflegekammer. Bayern geht in der Berufsvertretung einen Sonderweg, doch auch der ist umstritten.

Unter dem optimistisch klingenden Motto "Das neue Wir!" hat sich Ende September die Gründungskonferenz der Bundespflegekammer in Berlin konstituiert. Die Befürworter dieses Zusammenschlusses aller Berufspflegekräfte hoffen darauf, ein Schwergewicht der Interessenvertretung zu etablieren, das der Pflege zu erkennbar mehr Einfluss auf die Politik verhilft. Doch so weit ist es längst noch nicht.

Von einer bundesweiten Repräsentanz ist man noch weit entfernt - auch weil die Länder ihre föderalen Eigenarten pflegen. Allen voran Bayern: Dort gibt es statt einer Kammer bald die staatlich finanzierte "Vereinigung der Pflegenden". Doch auch die erfreut sich keineswegs uneingeschränkter Unterstützung.

"Meilenstein für die Selbstverwaltung"

An euphorischen Worten fehlte es in Berlin nicht: "Mit dem nun gefassten Beschluss haben wir einen berufspolitischen Meilenstein für die Selbstverwaltung der Pflege geschafft", sagte Andreas Westerfellhaus, der einstige Präsident des Deutschen Pflegerats, nach der Gründungkonferenz: Damit sei der Startschuss für eine gemeinsame und einheitliche Selbstverwaltung aller professionellen Pflegeberufe auf Bundesebene gefallen: "Das ist insbesondere auch ein Signal an die Bundespolitik für die neue Legislaturperiode."

Die Überzeugung, dass es berufsständische Vertretungen mit Pflichtmitgliedschaft überhaupt braucht, ist bisher nicht allzu ausgeprägt. Eine arbeitsfähige Landespflegekammer existiert seit 2016 nur in Rheinland-Pfalz, unterschiedlich weit fortgeschrittene Initiativen zu Gründungen gibt es in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.

Aufgabe der Bundespflegekammer soll es sein, eine gemeinsame Interessenvertretung aller professionellen Pflegekräfte zu schaffen und damit zentraler Ansprechpartner der Politik und des Gesetzgebers zu werden. Eine weitere Aufgabe ist es, die Berufsbilder in der Pflege weiterzuentwickeln, die Qualität der Berufsausübung zu sichern und das Image der Pflege aufzupolieren.

ver.di sieht keine Notwendigkeit der Kammern

Für all diese berechtigten Anliegen sind aber laut der Gewerkschaft ver.di die umstrittenen Kammern eher überflüssig. "Es gibt nichts, was den Pflegenden nutzt", heißt es als Fazit in einem Themenpapier. ver.di bestreitet, dass eine Kammer tatsächlich positive Auswirkungen auf den Arbeitsalltag, das Ansehen und den Einfluss der Pflegenden hat. Die Mitglieder würden "Diener zweier Herren: des jeweiligen Arbeitsgebers und der Pflegekammer." Und so drohten unnötige Konflikte.

Auch in Sachen Fortbildungen zeigt sich die Gewerkschaft kritisch. Die Pflegekammern sollen die absolvierten Kurse und Schulungen ihrer Mitglieder kontrollieren. Doch die Kammer habe gar keinen Einfluss auf das Zustandekommen von Fortbildungen und deren Nutzung. Denn die Arbeitgeber haben die Kurse zu organisieren und auch zu bezahlen. "Die Pflegekammer kann keine bestimmte Fortbildungsquote erzwingen", merkt ver.di an.

Doch trotz aller kritischen Distanz zur neuen Standesvertretung: die Gewerkschaft wirkt in Rheinland-Pfalz seit dem Start der Pflegekammer aktiv mit. Und das hat seinen Grund. "Es gibt auch Mitglieder, die sich einen positiven Effekt von der Kammer erhoffen", sagt Karola Fuchs, im Hauptberuf Leiterin einer Intensivstation in Idar-Oberstein und Vertreterin im Gründungsausschuss der Kammer. Und: "Natürlich wollen die Kollegen, dass ihre Gewerkschaft mit Verantwortung übernimmt. Das tun wir." Es sei richtig gewesen, dass sich ver.di an der Gründung der Kammer beteiligt habe: "Wir sind Experten in Sachen Berufspolitik. Und wir wissen, wo die Pflegekräfte der Schuh drückt."

Bayern beschreitet einen eigenen Weg

Bayern geht einen Sonderweg. Am 24. Oktober hat sich der 25-köpfige Gründungsausschuss der "Vereinigung der Pflegenden" als öffentlich-rechtliche Körperschaft gebildet, finanziert vom Staat. Sie soll die Berufsaufsicht im Freistaat gewährleisten und auch die Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte verbessern. Landesgesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) sagte zu, die Vereinigung in alle Fragen, die die Pflege betreffen, einzubinden: "Wer sich engagiert um andere Menschen kümmert, muss selbst in der Gesellschaft Gehör finden."

Beim Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), einem erklärten Gegner der Kammern hofft man, dass die Vereinigung die Interessen der rund 130.000 potenziellen Pflegekräfte schlagkräftig vertreten kann. Wie viele freiwillig Mitglied werden, gilt als völlig offen. Noch sei die neue Körperschaft den wenigsten Pflegenden bekannt.

bpa rügt Fernbleiben der Verbände

Kai A. Kasri, der bayerische bpa-Landesvorsitzende, sagt, es habe sich ein breiter Reigen von Personen zusammengefunden, "die mitgestalten und die Pflege voranbringen wollen", darunter auch hier die Gewerkschaft ver.di. Doch viele Berufsverbände, darunter der Berufsverband für Kinderkrankenpflege in Deutschland und der Bundesverband Pflegemanagement lehnen die Mitarbeit ab. Beim bpa hält man das für kritikwürdig: "Damit wird ein seltsames Verständnis von Selbstorganisation in der Pflege demonstriert."

Auch Deutsche Pflegerat lässt kein gutes Haar an der Vereinigung im Süden. Präsident Franz Wagner spricht von einem Etikettenschwindel für die professionell Pflegenden. Wegen der staatlichen Finanzierung fehle es ihr an der "notwendigen Unabhängigkeit". Zudem sei als Folge der freiwilligen Mitgliedschaft "nicht die ganze Berufsgruppe der Pflegepersonen repräsentiert". Wagner ruft Bayern auf, den Sonderweg eines losen Interessenverbundes zu verlassen. Das aber wird ganz sicher nicht geschehen.

Dirk Baas


Pflege

Interview

Gesundheitsökonom fordert: Keine Reformpause bei der Pflege




Heinz Rothgang
epd-bild/David Ausserhofer
Der Bremer Gesundheitsökonom Heinz Rothgang erwartet von der künftigen Bundesregierung weitere Reformen in der Pflege. Die größte Sorge der Politik müsse der Personalmangel sein, sagte Rothgang im Interview. "Wir haben jetzt schon einen Notstand - aber das ist nichts im Vergleich zu dem, was kommt."

Eine mögliche Jamaika-Koalition darf trotz der Reformen in der vergangenen Legislaturperiode die Hände nicht in den Schoß legen, sagt der Bremer Gesundheitsökonom Heinz Rothgang. Die größten Probleme in der Pflege bleiben der Fachkräftemangel und die geringe Bezahlung der Pflegekräfte. Mit Rothgang sprach Bettina Markmeyer.

epd sozial: Herr Professor Rothgang, sehen Sie bei den möglichen Koalitionspartnern Union, FDP und den Grünen einen gemeinsamen Willen, mehr für die Pflege zu tun?

Heinz Rothgang: Im politischen Berlin hört man häufiger, wir haben in den letzten vier Jahren viel für die Pflege getan, da könnte jetzt mal Ruhe einkehren. Ich halte das für falsch - bin aber zugleich optimistisch, dass eine Jamaika-Koalition die Hände nicht in den Schoß legen wird. Tatsächlich ist in der vergangenen Legislaturperiode die größte Reform seit Einführung der Pflegeversicherung umgesetzt worden. Trotzdem bleibt die Pflege ein Zukunftsthema.

Wir haben den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der die Demenzkranken angemessen einbezieht - aber wir haben noch keinen neuen Pflegebegriff. Ein anderer Umgang mit den Menschen muss in der Praxis erst noch umgesetzt werden. Und wir müssen etwas gegen den Fachkräftemangel tun. Man wird sehen, ob es zu besseren Tarifverträgen kommt - oder ob der Gesetzgeber mit einem Branchentarifvertrag nachhelfen muss.

epd: Eine andere Finanzierung der Pflegeversicherung, wie sie von den Grünen und auch von Ihnen als Wissenschaftler gefordert werden - Stichwort Bürgerversicherung - wird es aber mit einer Jamaika-Koalition nicht geben.

Rothgang: Dennoch muss sich etwas ändern. Ich sehe auch erste Schritte dazu. Hamburg macht vor, wie man den Beamten den Weg in die gesetzliche Sozialversicherung ebnen kann. In der Union gibt es Überlegungen, einige Leistungen anders zu finanzieren als heute. Das könnte dazu führen, dass es mehr Reha-Leistungen für Pflegebedürftige gibt und weniger stationäre Pflege. Beides würde die Ausgaben der Pflegeversicherung günstig beeinflussen - wogegen weder die FDP noch die Grünen etwas haben können.

epd: Die größten Mängel in der Pflege sind fehlendes Personal und die schlechte Bezahlung der Pflegekräfte. Stimmen Sie zu?

Rothgang: Ja. Wir haben verschiedene Probleme in der Pflege, aber der Personalmangel muss unsere größte Sorge sein. Wir haben jetzt schon einen Notstand – aber das ist nichts im Vergleich zu dem, was kommt. Wir erwarten, dass die Zahl der Pflegebedürftigen in den kommenden 30 Jahren von rund drei Millionen auf fünf Millionen Menschen steigt. Gleichzeitig wird die Zahl der Erwerbspersonen sinken. Selbst wenn weiterhin anteilig genauso viele in der Pflege arbeiten wie heute, tut sich eine riesige Schere auf.

epd: Dazu gibt es sehr unterschiedliche Prognosen – womit rechnen Sie?

Rothgang: Wenn wir vom heutigen Verhältnis der in der Pflege Beschäftigten zu den Pflegebedürftigen ausgehen, tut sich bis zum Jahr 2030 eine Lücke von 350.000 Vollzeitstellen auf. Das sind rund eine halbe Million Beschäftigte, weil in der Altenpflege viel Teilzeit gearbeitet wird. Diese Berechnung bezieht sich auf alle Personen, die in der Langzeitpflege arbeiten, nicht nur auf die Fachkräfte. Wenn wir aber sagen, wir haben heute schon zu wenig Personal, dann fehlen künftig noch mehr Pflegekräfte.

epd: Viele Pflegeanbieter sparen beim Personal. Würde ein bundesweit einheitlicher Personalschlüssel helfen, wie ihn die Grünen fordern?

Rothgang: Im Rahmen der jüngsten Pflegereformen ist beschlossen worden, dass bis 2020 ein einheitliches Personalbemessungsverfahren entwickelt werden soll. Das halte ich für sinnvoll. Wir haben heute in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg um ein Viertel höhere Personalquoten als in Mecklenburg-Vorpommern oder in Brandenburg. Es ist aber nicht einzusehen, warum jemand, der in Ostdeutschland im Heim gepflegt wird, weniger Pflege braucht als jemand in Süddeutschland.

Das andere Problem ist, dass in den Schichten in den Heimen zu wenige Personen arbeiten. Das führt im Extremfall dazu, dass eine Pflegekraft nachts für 50 Menschen zuständig ist. Diesem Missstand könnte ein bundesweit einheitliches Bemessungsverfahren abhelfen, das Mindestzahlen für das Personal benennt. Diese Zahlen würden – wie ich vermute – über den heutigen liegen.

epd: Und die Entlohnung?

Rothgang: Auch da haben wir große regionale Unterschiede. Da muss man über Tarifverträge reden und die Frage stellen: Brauchen wir einen Branchentarifvertrag? Wir haben inzwischen aber schon eine Regelung, die Lohnsteigerungen ermöglicht. Im dritten Pflegestärkungsgesetz ist abgesichert worden, dass alle, auch hohe Tarifverträge als wirtschaftlich gelten und refinanziert werden. Es gibt aber Hürden bei der Umsetzung, so dass sich die politisch ja durchaus gewollte Stärkung von Tarifverträgen für die Beschäftigten bisher kaum bemerkbar macht.

epd: Ist der unterschiedlich hohe Pflege-Mindestlohn in Ost und West noch gerechtfertigt?

Rothgang: Ich glaube, dass wir 28 Jahre nach dem Mauerfall diese Ost-West-Trennung aufheben sollten, selbst wenn die Lebenshaltungskosten im Osten mancherorts noch niedriger sind als im Westen.



Alterssicherung

Rentenbeitrag soll auf 18,6 Prozent sinken




Hochbetagtes Rentnerehepaar
epd-bild/Jürgen Blume
Die Renten steigen im kommenden Jahr, der Beitragssatz sinkt leicht. Das Rentenniveau wird aber langfristig sinken. Der Sozialverband VdK kritisiert eine wachsende Rentenkluft.

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung soll zum 1. Januar 2018 leicht sinken: um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent. Das kündigte der Vorsitzende des Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund, Alexander Gunkel, am 14. November in Würzburg an. Als Gründe nannte er die anhaltend gute Lage auf dem Arbeitsmarkt und die positiven Wirtschaftsprognosen der Bundesregierung. Bis 2022 soll der Beitrag laut Gunkel stabil bleiben und erst 2023 wieder auf 18,7 Prozent steigen. Danach werde er schrittweise bis 2030 auf 21,6 Prozent steigen.

"Rentenkluft nimmt zu"

Auch die aktuellen Rentner dürfen sich freuen. Zum 1. Juni 2018 sollen die gesetzlichen Altersbezüge um 3,09 Prozent im Westen und um 3,23 Prozent im Osten steigen, hieß es in Medienberichten unter Berufung auf den Entwurf des Rentenversicherungsbericht des Bundesarbeitsministeriums. Eine Sprecherin des Ministeriums nahm auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) dazu keine Stellung, der Bericht befinde sich derzeit in der Ressortabstimmung.

Der Sozialverband VdK begrüßte die Ankündigung. Dennoch starteten immer mehr Menschen mit sehr niedrigen Bezügen ins Rentnerleben, erklärte Verbandspräsidentin Ulrike Mascher. Insbesondere Erwerbsminderungsrentner lebten wegen der hohen Abschläge oft an der Armutsgrenze. Auch viele Frauen seien von Altersarmut betroffen. "Die Schere geht immer weiter auseinander, die Rentenkluft nimmt zu", sagte sie. Zudem kritisierte sie das weiter sinkende Renteniveau. Diese Talfahrt müsse gestoppt und das Rentenniveau perspektivisch auf 50 Prozent angehoben werden.

Rentenniveau sinkt auf 44,6 Prozent

Nach den bisherigen Plänen sinkt das Rentenniveau bis 2031 auf 44,6 Prozent. Derzeit liegt es bei 48,2 Prozent. Die Bedeutung zusätzlicher Vorsorge rücke damit immer stärker in den Fokus, heißt es nach Medienberichten im Entwurf des Rentenversicherungsberichts. Die gesetzliche Rente werde künftig alleine nicht ausreichen, um den Lebensstandard des Erwerbslebens im Alter fortzuführen. Dazu sei zusätzliche, staatlich geförderte Vorsorge nötig.

Linken-Fraktionschefin Sahra Wagenknecht kritisierte, die Anhebung löse das Problem der Altersarmut "nicht einmal ansatzweise". Deutschland brauche eine Rentenreform, damit auch Selbstständige und Beamte in die gesetzliche Rente einzahlen. Es sei unverantwortlich, wenn die Unterhändler der Jamaika-Verhandlungen mit der Gründung einer Kommission bis 2019 die Lösung der Problems wachsender Altersarmut auf die lange Bank schieben wollten, sagte Wagenknecht. Annelie Buntenbach, alternierende Vorsitzende des Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund, betonte, die Einbeziehung aller Selbstständigen in obligatorische Altersicherungssysteme stehe auch in der neuen Legislaturperiode wieder auf der politischen Tagesordnung.

Christina Denz


Umfrage

Europa wird sozial gerechter



Nach den Jahren der Finanzkrise geht es in den EU-Ländern wieder mit Arbeitsplätzen und sozialer Gerechtigkeit bergauf. Allerdings entwickeln sich Nord- und Südeuropa laut einer neuen Studie trotzdem weiter auseinander.

Zehn Jahre nach der Finanzkrise sieht eine Studie eine Trendwende in der EU: Die Arbeitslosigkeit geht zurück, die gesellschaftliche Beteiligung steigt. Hauptgrund für die verbesserten Teilhabechancen sei eine spürbare Erholung der Arbeitsmärkte, erklärte die Bertelsmann Stiftung am 16. November in Gütersloh anlässlich der aktuellen Studie "Social Justice Index 2017". Deutschland landet in dem Vergleich der 28 Staaten zwar auf dem siebten Platz. Die Studie mahnt aber mehr Anstrengungen für Bildungsgerechtigkeit und für die Bekämpfung der Armut an.

Zwei Drittel haben einen Job

Die Arbeitslosigkeit sank im EU-Durchschnitt der Studie zufolge im Jahr 2016 auf 8,7 Prozent. Im Jahr 2013 lag sie noch bei elf Prozent. Zwei Drittel (66,6 Prozent) der erwerbsfähigen EU-Bürger hätten mittlerweile einen Job, heißt es in der Studie. Im Jahr 2013 seien es nur rund 64 Prozent gewesen. Das Armutsrisiko in den EU-Staaten ging der Studie zufolge von fast 25 Prozent in den Jahren 2012/2013 auf 23,4 Prozent zurück.

Trotz der insgesamt besseren Werte gibt es nach wie vor gravierende Unterschiede zwischen Nord- und Südeuropa. Besonders in Südeuropa seien Kinder und Jugendliche noch überdurchschnittlich stark von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Die besten Benotungen erhielten die skandinavischen Länder Dänemark, Schweden und Finnland. Schlusslicht ist Griechenland.

Deutschland rangiert in dem Gerechtigkeitsindex mit dem einem siebten Platz im oberen Viertel. Mit rund sieben Prozent habe Deutschland die geringste Jugendarbeitslosigkeit, hieß es. Positiv schneidet die Bundesrepublik auch bei der Gesamtbeschäftigungsquote (74,7 Prozent), der allgemeinen Arbeitslosenquote (4,2 Prozent) und der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer ab.

Weiterhin viele Langzeitarbeitslose

Trotz der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt sei es in Deutschland jedoch nicht gelungen, die Langzeitarbeitslosigkeit deutlich zu verringern, kritisiert die Studie zugleich. Arbeitnehmer, die nicht in Deutschland geboren wurden, hätten zudem schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Die Studie bemängelt zudem, dass angesichts der guten Konjunktur die Wohlstandsgewinne nicht bei allen Menschen ankommen würden. Das Armutsrisiko habe sich in den letzten Jahren kaum verringert. Ebenso gebe es kaum Veränderungen beim Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg.

EU-weit sei nun politische Führung gefragt, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bertelsmann Stiftung, Aart De Geus. Nötig sei ein verlässlicher Rahmen, so dass alle vom Aufwärtstrend profitieren könnten. "Vor allem die Jugendlichen dürfen nicht alleine gelassen werden", mahnte De Geus.

Für die Studie der Bertelsmann Stiftung wurden die Bereiche Armutsvermeidung, Arbeitsmarkt und Bildung sowie Gesundheit, Nicht-Diskriminierung und Generationengerechtigkeit untersucht. Grundlage sind den Angaben nach international verfügbare Eurostat-Dateien. Der erste "Social Justice Index" wurde 2008 veröffentlicht.

Holger Spierig


Flüchtlinge

Integrationsbeauftragte besorgt über gesellschaftliche Stimmung



Die Integrations- und Ausländerbeauftragten der Bundesländer sorgen sich vor den Folgen der immer hitziger geführten Flüchtlingsdebatte. Die öffentliche Diskussion werde leider immer unsachlicher, sagte der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte Miguel Vicente (SPD) am 10. November zum Abschluss der Jahreskonferenz seiner Amtskollegen in Mainz. In der Öffentlichkeit würden Debatten auf der Grundlage völlig falscher Zahlen geführt. Auch manche Politiker liefen mittlerweile der stark von einigen Medien geprägten Entwicklung hinterher.

Wenn es nicht gelinge, dieser Tendenz entgegenzuwirken, drohe ein Zustand, in dem die Flüchtlingspolitik "nicht mehr diskutierbar und gestaltbar" werde, warnte Vicente. Beispielhaft sei etwa die Debatte um den Familiennachzug von Flüchtlingen. Dabei hätten lange völlig überhöhte Prognosen über die Anzahl der betroffenen Menschen kursiert. Seriös sei hingegen die Schätzung, dass es insgesamt um 50.000 bis 60.000 Menschen gehe, die bei einer Rückkehr zur alten Regelung Anspruch auf Nachzug in die Bundesrepublik hätten. Die Integrationsbeauftragten appellierten in einer Resolution an die künftige Bundesregierung, die derzeitigen Einschränkungen beim Nachzug zu Flüchtlingen mit sogenanntem subsidiären Schutz müssten auslaufen.

Die Beauftragten befürworteten außerdem die Idee, in der künftigen Bundesregierung ein eigenständiges Integrationsministerium zu schaffen. Das Politikfeld werde derzeit "übermäßig stark vom Innenressort geprägt", sagte Vicente.



Niedersachsen

Land hilft Migrantinnen beim Einstieg in den Beruf



Niedersachsen will zugewanderten Frauen beim Einstieg in den Arbeitsmarkt helfen. Über das Programm "Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt" unterstützt die Landesregierung acht Projekte von freien Bildungsträgern, die dieses Ziel verfolgen, wie das Sozialministerium am 15. November in Hannover mitteilte. Eingesetzt werden dabei 1,3 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie rund 150.000 Euro aus Landesmitteln.

Die Frauen erhalten den Angaben zufolge unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus Sprachunterricht, Berufsberatung und erste Qualifizierungen in Berufen etwa der sozialen Arbeit, der Pflege, der Gastronomie oder der Hauswirtschaft. Sie können Praktika absolvieren und Abschlüsse erwerben. Die Frauen lernen in kleinen Gruppen, damit sie schnell Kontakte knüpfen und individuell gefördert werden können.

"Der Zugang zu Arbeit ist für geflüchtete Frauen und deren Familien die Basis für eine gelingende Teilhabe", sagte Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD). Sie bräuchten daher passgenaue Angebote. Die Laufzeit der Programme liegt zwischen zwölf und 24 Monaten.



Rheinland-Pfalz

CDU will Werkstätten von Rechnungshof prüfen lassen



Mit einer Gesetzesinitiative will die rheinland-pfälzische CDU-Opposition dem Landesrechnungshof ermöglichen, die Verwendung staatlicher Mittel in den Behindertenwerkstätten zu überprüfen. Die Fraktion stellte am 13. November in Mainz einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung der Landeshaushaltsordnung vor. Prüfrechte, die dem Land zustehen, sollen demnach vom Rechnungshof wahrgenommen werden.

Angesichts des Ausgabenvolumens von über 200 Millionen Euro pro Jahr müssten Wirtschaftlichkeit und Qualität der erbrachten Leistungen in der Werkstätten sichergestellt sein. "Durch das jahrelange und aktuell anhaltende Kontroll- und Organisationsversagen der Landesregierung ist eine desolate Situation entstanden, unter der die Werkstätten für Behinderte und der Dienst am behinderten Menschen selbst am schmerzlichsten leiden", heißt es in der Begründung für die Gesetzesinitiative.

Prüfungen durch den Rechnungshof könnten das Vertrauen in die Werkstätten stärken und "eine auskömmliche zielgenaue Finanzierung in der Zukunft" sichern, hieß es seitens der Union. Das Mainzer Sozialministerium kündigte an, den CDU-Vorschlag prüfen zu wollen.

Im Sommer war bekanntgeworden, dass die rheinland-pfälzischen Landesregierung zur Durchsetzung unabhängiger Qualitätsprüfungen alle Behindertenwerkstätten des Landes verklagt hatte. Die Möglichkeit zur Prüfung fehlt, weil sich Land, Kommunen und Werkstattträger bislang nicht auf ein Rahmenabkommen zur Arbeit der Behindertenwerkstätten einigen konnten. Die Behindertenwerkstätten lehnen Prüfungen ihrer Einrichtungen nicht ab, wollen sie aber nur zulassen, wenn es dafür ein klares Prozedere gibt, das bislang ebenfalls fehlt.

Ob das Klageverfahren unabhängig vom Ausgang auch Folgen haben wird, ist derzeit nicht absehbar, da mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes zum Jahreswechsel ohnehin ganz neue rechtliche Rahmenbedingungen entstehen.



Baden-Württemberg

Preis für inklusives Quartierskonzept vergeben



Der baden-württembergische Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha (Grüne) zeichnet 53 kommunale Quartiers-Konzepte im Ideenwettbewerb "Quartier 2020" aus. Sie zeigten, "wie man lebenswerte, generationenübergreifende Quartiere schaffen kann und damit den Zusammenhalt in den Nachbarschaften, Stadtvierteln und Dörfern stärkt", sagte Lucha am 14. November in Stuttgart. Die Verleihung der Preise, die mit insgesamt 2,7 Millionen Euro dotiert sind, wird am 23. November in Stuttgart stattfinden. Beworben hatten sich 147 Kommunen unter dem Motto "Heute das Zusammenleben von morgen gestalten".

Der Sonderpreis Inklusion im Rahmen des Wettbewerbs geht nach Schwäbisch Hall. Das Stammgelände des Sonnenhofs, einer diakonischen Einrichtung für Menschen mit Behinderung, wird dort schon seit einigen Jahren gezielt hin zu einem "inklusiven Quartier für alle" verändert, erläuterte Sonnenhof-Sprecher Traugott Hascher auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd).

Wie Hascher erläuterte, ist die Festhalle Arche des Sonnenhofs auch ein Kulturzentrum mit öffentlichen Angeboten und für Spaziergänger offene Wege führen an den Gehegen der Therapietiere auf dem parkähnlichen Gelände vorbei. Im Jahr 2015 gab es einen städtebaulichen Wettbewerb mit dem Ziel, einen Teil des Geländes ab 2020 mit Wohnungen für Jung und Alt zu bebauen, gemischt mit Einrichtungen des Sonnenhofs. Die Nachbarschaft und die Stadt Schwäbisch Hall werden eng in die Entwicklung dieses neuen, inklusiven Quartiers eingebunden, sagte Hascher.




sozial-Branche

Wohnungslosigkeit

Immer mehr Menschen in Deutschland haben keine Wohnung




Obdachloser in Hannover
epd-bild/Jens Schulze
Hohe Mieten, zu wenig Angebote für Alleinerziehende und Großfamilien: Immer mehr Menschen haben keine Wohnung. Experten fordern mehr Geld und ein Konzept für den sozialen Wohnungsbau von der Politik.

Die Zahl der wohnungslosen Menschen in Deutschland ist stark gestiegen. Wie aus am 14. November veröffentlichten Zahlen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe hervorgeht, waren im vergangenen Jahr rund 860.000 Menschen in Deutschland ohne Wohnung. Im Vergleich zu 2014 war dies ein Anstieg um etwa 150 Prozent. Hilfsorganisationen und Wohlfahrtsverbände forderten die Politik zum Handeln auf.

Grund für den enormen Zuwachs ist auch die Zahl der wohnungslosen anerkannten Flüchtlinge. Ihre Zahl schätzt die Dachorganisationen der Wohnungslosenhilfen auf rund 440.000. Bis Ende 2018 rechnet die Organisation mit einem weiteren Anstieg auf etwa 1,2 Millionen Wohnungslose in Deutschland.

Zahl der Sozialwohnungen stark gesunken

Die Zuwanderung habe die Gesamtsituation dramatisch verschärft, sei aber keineswegs alleinige Ursache der neuen Wohnungsnot, sagte der Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft, Thomas Specht. Zu den Ursachen zähle vor allem auch die erhöhte Zahl der Einpersonenhaushalte. Zudem seien besonders in den Großstädten die Mieten enorm gestiegen. Es fehle an bezahlbaren Angeboten für Geringverdiener, für Alleinerziehende oder Großfamilien.

Die Politik habe den sozialen Wohnungsbau in den vergangenen Jahren stark vernachlässigt, sagte Specht. Seit 1990 sei der Sozialwohnungsbestand um etwa 60 Prozent gesunken. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe forderte einen Wohnungsgipfel sowie einen nationalen Aktionsplan zur Überwindung der Wohnungsnot und mehr finanzielle Mittel.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband sprach sich für eine grundlegende Reform des Wohnungsmarktes aus. "Die schnellstmögliche Schaffung preiswerten Wohnraums ist das A und O", teilte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich Schneider, mit. Aber der Staat müsse auch Wohnraum zurückkaufen und konsequent gegen Leerstände vorgehen, die nur Spekulationszwecken dienten.

Auch die beiden kirchlichen Hilfswerke Diakonie und Caritas forderten ein schnelles Eingreifen der Politik. Vor allem in Städten und Ballungszentren, zunehmend aber auch im ländlichen Raum, fehle angemessener und bezahlbarer Wohnraum, hieß es in einer gemeinsamen Stellungnahme. Die Hilfswerke plädierten für ein koordiniertes Vorgehen der politisch Verantwortlichen im Bund, in den Ländern und Kommunen.

"Weckruf für die Politik"

Der Deutsche Mieterbund bekräftigte seine Forderung an die Politik, jedes Jahr rund 400.000 Wohnungen neu zu bauen. Davon sollten mindestens 200.000 Mietwohnungen sein und davon 80.000 Sozialwohnungen. Die Zahlen der Wohnungslosenhilfe sollten ein Weckruf für die Politik sein, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.

Den Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft zufolge leben rund 52.000 Menschen, die keinen Flüchtlingsstatus haben, ohne jede Unterkunft auf der Straße. Rund zwölf Prozent der Wohnungslosen ohne Berücksichtigung der wohnungslosen Flüchtlinge sind EU-Bürger. Sie leben vor allem in den Großstädten. Die Straßenobdachlosigkeit sei stark durch die EU-Binnenzuwanderung geprägt, hieß es. Für die Wohnungslosigkeit insgesamt treffe dies jedoch nicht zu.

Mit Blick auf die hohe Zahl von Obdachlosen, die zum Großteil aus osteuropäischen EU-Staaten kommen, appellierte die stellvertretende Geschäftsführerin der Wohnungslosenhilfe, Werena Rosenke, an die künftige Bundesregierung, die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe stärker zu unterstützen. "Ganze Dienstleistungssparten sind abhängig von Arbeitskräften gerade auch aus den osteuropäischen Mitgliedsländern", sagte Rosenke. Angesichts hoher Staatseinnahmen hätte Deutschland die Mittel, die Wohnungslosigkeit zu bekämpfen.

Tanja Tricarico


Armut

Hintergrund: Wohnungslos ist nicht gleich obdachlos



Die Begriffe Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit werden im alltäglichen Sprachgebrauch oft gleichgesetzt. Doch sie beschreiben unterschiedliche Notsituationen:

Als "wohnungslos" werden Menschen bezeichnet, die über keinen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügen. Sie übernachten beispielsweise in einer Notunterkunft, einer stationären Einrichtung der Wohnungslosenhilfe. Einige kommen auch bei Freunden oder Bekannten unter, besonders Frauen. Sie seien in solchen Situationen manchmal auch sexualisierter Gewalt ausgesetzt, sagen Experten.

Wohnungslose schämen sich oft für ihre Situation und bemühen sich, nicht als wohnungslos erkannt zu werden. Deswegen fällt Wohnungslosigkeit in der Gesellschaft kaum auf.

Obdachlos hingegen sind Menschen, die keinen festen Wohnsitz und keine Unterkunft haben. Sie übernachten manchmal in leerstehenden Häusern, oft im öffentlichen Raum wie beispielsweise in Parks, Gärten oder U-Bahnstationen. Sie machen dann "Platte", wie es umgangssprachlich heißt.

Eine offizielle Statistik zur Zahl der Wohnungslosen gibt es nicht. Einigermaßen abgesicherte Zahlen stammen aus dem Jahr 2014. Damals waren bundesweit etwa 335.000 Menschen ohne eigene Wohnung, schätzt die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe. Die Zahl der Menschen, die Platte gemacht haben, betrug etwa 39.000.



Bayern

Diakonie fordert genormte Standards in der Wohnungslosenhilfe



Gemeinsam mit dem Evangelischen Fachverband Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe fordert die bayerische Diakonie einheitliche Standards in der Wohnungslosenhilfe. Das sei vor allem für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten relevant, gerade auch bei längerfristigen Hilfeverläufen, heißt es in einer am 15. November während einer Fachtagung verbreiteten Mitteilung.

Etwa 25.000 Menschen gelten allein in Bayern als wohnungslos – sie verfügen über keinen eigenen Wohnraum, leben vorübergehend in Unterkünften, unterstützenden Einrichtungen oder gar auf der Straße. Ihnen allen stehen Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch XII zu. Aber: "Es macht einen Unterschied, ob ich als Betroffener in Oberbayern oder Schwaben lebe. Denn die Hilfen nach dem SGB XII werden höchst unterschiedlich gewährt", kritisierte der 2. Vorsitzende der Diakonie Bayern, Tobias Mähner, die gegenwärtige Praxis.

Wie deutlich die Unterschiede sind, zeigt der Vergleich zwischen den Bezirken Schwaben und Oberbayern: In Schwaben erhalten Betroffene in weiten Teilen nur dann Hilfe, die über einen längeren Zeitraum hinausgehen, wenn ihnen eine Behinderung attestiert wird. In Oberbayern hingegen gibt es differenzierte Leistungsvereinbarungen für die unterschiedlichen Hilfsangebote der Wohnungslosenhilfe zwischen dem Bezirk als Kostenträger und den Trägern der Wohlfahrtspflege.

"Es geht hier um Frauen und Männer, deren soziale Schwierigkeiten sich verfestigt haben", erklärte Andreas Kurz, Vorsitzender des Fachverbandes. "Sie sind auf längerfristige Hilfen angewiesen, und für sie benötigen wir eine bayernweit einheitliche Praxis bei der Bewilligung von Langzeithilfen, also von Angeboten, die über die kurzfristige Unterbringung hinausgehen." Die bisherige Praxis werde aber weder den Betroffenen gerecht noch biete sie für die Träger der Hilfsangebote die benötigte Planungssicherheit, rügte die Diakonie.

In der "Herzogsägmühler Erklärung" fordern Diakonie und Fachverband die bayernweite Anerkennung insbesondere der Langzeithilfen für die Betroffenen. Mähner erinnerte an den "Auftrag der bayerischen Verfassung, überall im Freistaat für gleiche Lebensbedingungen zu sorgen". Das gelte auch für diese Personengruppe.



Migration

Flüchtlinge haben wenig Chancen auf dem engen Wohnungsmarkt




Umkämpfter Wohnraum: Die Berliner Gropiusstadt
epd-bild/Rolf Zöllner
Der bezahlbare Wohnungsmarkt in Deutschlands Großstädten ist überlastet. Oft kämpfen viele um nur eine Wohnung. Inzwischen stoßen Tausende neue Bewerber auf den Markt: Flüchtlinge. Und die haben es besonders schwer.

Etwa 1,2 Millionen Asylsuchende haben die Kommunen in den vergangenen zwei Jahren in Sammelunterkünften untergebracht. Diese dürfen die Flüchtlinge verlassen, sobald das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Aufenthaltserlaubnis erteilt hat. Damit drängen viele Flüchtlinge auf den Wohnungsmarkt - rund 400.000 seit Anfang 2016, doch dort werden sie schnell bitter enttäuscht. Denn in den deutschen Großstädten sind bezahlbare Wohnungen Mangelware, und Geflohene haben schlechte Karten.

Bundesweit fehlen nach Branchenschätzungen eine Million Wohnungen. Die Prognosen für die Wohnungsnachfrage seien falsch gewesen, heißt es in einer im Mai veröffentlichten Branchenstudie. Die Experten hatten ein Schrumpfen der Bevölkerung erwartet: Sie hatten nicht mit so vielen Flüchtlingen gerechnet und außerdem die Landflucht in Deutschland unterschätzt.

Nachfrage übersteigt das Angebot deutlich

"Insbesondere in den Großstädten ist die Nachfrage nach Wohnungen heute deutlich größer als das Angebot", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Im vergangenen Jahr wurden zwar insgesamt 278.000 neue Wohnungen gebaut, darunter seien aber viele Ein- und Zweifamilienhäuser und teure Eigentumswohnungen. Es mangele insbesondere an Wohnungen im niedrigen Preisniveau, erklärte Ropertz. Unter die Neubauten fallen nur 55.000 klassische Mietwohnungen, wovon wiederum nur 24.450 Sozialwohnungen seien.

Eine Entschärfung der Lage dauere noch, denn "der notwendige Wohnungsneubau kommt nur schwer in Schwung", sagt Ropertz. "Um die wachsende Nachfrage und den Fehlbestand auszugleichen, müssten pro Jahr 400.000 neue Wohnungen gebaut werden."

Um die wenigen bezahlbaren Wohnungen konkurrieren Alleinerziehende, Rentner, Geringverdiener, Studenten, Facharbeiter, Arbeitslosengeldbezieher - und Flüchtlinge. Dieser Verteilungskampf lässt sich über den Preis kaum ausfechten: Denn keiner von ihnen kann viel bezahlen.

Flüchtlinge gelten nicht als attraktive Mieter

Im Jahr 2016 kamen laut Mieterbund 257.000 anerkannte Flüchtlinge auf den ohnehin angespannten Markt, für 2017 wird mit 140.000 zusätzlichen Flüchtlingen gerechnet. In der Folge fürchten in Deutschland Wohnungssuchende mit geringem Einkommen, die Flüchtlinge könnten ihnen die knappen freien Wohnungen wegnehmen.

Doch Geflüchtete gelten bei Vermietern nicht unbedingt als attraktive Mieter, erklärt Dana Ersing von der "Kontaktstelle Wohnen" in Leipzig, einem Verein, der Flüchtlingen bei der Wohnungssuche hilft. Sprachbarrieren, langwierige Anträge beim Amt und rassistische Diskriminierung hemmten Vermieter oft, einen Flüchtling als Mieter auszuwählen, sagt Ersing.

Von rund 4.700 Flüchtlingen, die derzeit in Frankfurt am Main in Sammelunterkünften leben, dürfen etwa 2.500 die Unterkünfte verlassen. Doch sie fanden nach Auskunft der Stadt bislang keine Wohnung. Auf der Warteliste für Sozialwohnungen stehen den städtischen Angaben zufolge mehr als 8.000 Menschen. Auch anerkannte Flüchtlinge dürfen sich um Sozialwohnungen bewerben.

"Flüchtlinge sind ohne Hilfe chancenlos"

"Die Geflüchteten sind ohne Hilfe auf dem Wohnungsmarkt eigentlich chancenlos", sagt der Leipziger Stadtsoziologe Dieter Rink. Die privaten Vermieter wollten Haushalte, die zahlungskräftig seien. "Geflüchtete können die Preise nicht zahlen", erklärt Rink. Er fordert die Städte auf, für Geflüchtete mehr Wohnungen bereitzustellen.

Christoph Hahn vom Deutschen Gewerkschaftsbund fordert hingegen, bezahlbare Wohnungen für alle zur Verfügung zu stellen. Unter keinen Umständen dürfe es dazu kommen, dass Verteilungskämpfe um knappen, bezahlbaren Wohnraum entstünden. "Flüchtlinge dürfen bei der Wohnungssuche nicht gegen Menschen mit niedrigem und mittleren Einkommen ausgespielt werden", warnt der Gewerkschafter.

Patricia Averesch


Obdachlosigkeit

Rundgänge gegen das Unwissen




Soziale Stadtführungen, wie hier in Bremen, zeigen die Perspektive wohnungsloser Menschen.
epd-bild/Dieter Sell
Wer keine eigene Wohnung hat und auf der Straße übernachtet, muss tagtäglich um existenzielle Dinge wie Wärme, Rückzugsorte und Lebensmittel kämpfen. Soziale Stadtführungen zeigen die Perspektive wohnungsloser Menschen und sind Rundgänge gegen das Unwissen.

Früher war das Gebüsch in den Bremer Wallanlagen ein guter Ort für Obdachlose. In den Sträuchern - ein paar Steinwürfe vom Marktplatz entfernt - konnten sie tagsüber ihr Gepäck verstecken und nachts unter dem dichten Blätterdach schlafen. "Das ist vorbei", sagt Harald Barzen und macht eine Handbewegung, als ob er etwas abschlägt. "Hier ist Gerd gestorben. Und damit das nicht noch mal passiert und hier niemand mehr Platte macht, hat die Stadt die Büsche kappen lassen. Unter Polizeischutz."

Jetzt sei es ein böser Ort, sagt Barzen, der selbst keine Wohnung hat. Zusammen mit Obdachlosen-Seelsorger Harald Schröder leitet er in Bremen eine Besuchergruppe zu Plätzen, die in keinem Stadtführer stehen. Es ist eine soziale Stadtführung zu Orten, die für Obdachlose wichtig sind: Schlafstellen, Gepäcklager, Bettelplätze. Aber auch zu schwierigen Orten: An den Arkaden am Marktplatz werden manchmal Bettelbecher "ganz aus Versehen" mit dem Fuß weggekickt und Bettelnde getreten. "Hier werden wir immer wieder vertrieben", erzählt Barzen, "denn der Anblick von Armut an dieser Stelle ist nicht erwünscht."

Idee kommt ursprünglich aus Amsterdam

Solche sozialen Stadtführungen seien erstmals in Amsterdam organisiert worden, sagt Werena Rosenke, Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe in Berlin. "Nach diesem Vorbild werden sie mittlerweile in vielen deutschen Großstädten angeboten, oft von den Straßenzeitungen dort."

Jahrelange Erfahrungen mit solchen Touren haben beispielsweise Nürnberg und Dortmund. Aber auch in Hannover, Göttingen, Regensburg und Bochum gibt es solche Aktionen. "Es geht darum, Vorurteile abzubauen", erklärt Rosenke. "Zum Beispiel, dass alle Wohnungslosen betrunken auf Parkbänken liegen. Richtig ist: Viele versuchen, möglichst unerkannt und unsichtbar zu bleiben."

Bei Barzens Rundgang trifft die Gruppe auf leere Schlafplätze. "Parkbänke, auf denen man sich mal ausruhen könnte, gibt es kaum", sagt der 65-Jährige. Es hat fast den Anschein einer versteckten Welt, in die er da einführt. Beispielsweise beim Blick in eine überdachte Straße, die zu zwei Garagen führt. Ein lärmiger Ort, der jetzt bei Geschäftsbetrieb nach Abgasen stinkt. "Aber wichtig für uns", meint Barzen. "Hier steppt nach Mitternacht der Bär, an vielen Stellen wird übernachtet."

Eine offizielle Statistik zur Zahl der Wohnungslosen gibt es nicht. 2014 waren es bundesweit etwa 335.000, schätzen Experten. Bis 2018 könnte ihre Zahl auf mehr als eine halbe Million steigen. Allein in Bremen seien es etwa 600, bilanziert die Wohnungslosenhilfe des Bremer Vereins für Innere Mission. Es seien zunehmend Jüngere, zunehmend Menschen aus Südosteuropa, die sich in ihrer Wohnungsnot alte Autos kauften, um darin zu übernachten.

"Respekt für Überlebensleistung wecken"

Respekt vor der Überlebensleistung von Menschen in extrem desolaten Verhältnissen zu wecken, das sei eine Chance solcher Führungen, sagt der Hildesheimer Sozialwissenschaftler und Theologe Udo Wilken. Dabei sei allerdings Fingerspitzengefühl gefragt. "Solche Unternehmungen sollten nicht zu einer respektlos-entwürdigenden, sozial-voyeuristischen Touristenattraktion verkommen, bei der die Obdachlosen begafft und ihr Elend bigott konsumiert wird."

Auch Reinhard "Cäsar" Spöring, ehrenamtlicher Vertriebschef der Bremer Obdachlosenzeitung "Zeitschrift der Straße", organisiert soziale Stadtführungen. Ihm gehe es darum, über Hilfestrukturen zu informieren, sagt er. Und so führt er Schulklassen durch das Bremer Bahnhofsviertel. Dort ist das Elend zu Hause, aber es gibt auch Notquartiere, Beratung, ein warmes Mittagessen - und in der Bahnhofsmission oder im diakonischen "Café Papagei" Wärme auf Zeit.

Diesmal ist Cäsar mit Achtklässlern unterwegs. Und zeigt ihnen Dinge, die für Menschen mit Wohnung selbstverständlich sind. "Zum Beispiel, dass wir im Café Papagei 400 Postadressen eingerichtet haben", sagt er. "Denn wie soll dir sonst dein monatlicher Scheck zugestellt werden, wenn du keine eigene Wohnung hast. Oder überhaupt wichtige und persönliche Post."

Es fehlt auch an öffentlichen Trinkbrunnen

Auch auf andere Fragen finden die Schüler erst mit dem Rundgang Antworten. Etwa, wo ein warmer Schlafsack herkommen könnte. Wo es eine Duschgelegenheit gibt, ein Bett für ein paar Nächte, wenn man krank ist und das Fieber steigt. Frische Kleidung. Oder wo es Trinkwasserbrunnen gibt. "Davon haben wir in Bremen genauso wie kostenlose öffentliche Toiletten viel zu wenige", kritisiert Obdachlosen-Seelsorger Schröder.

Der Rundgang habe sie nachdenklich gemacht, sagt am Ende die Schülerin Maike. "Mir war jahrelang egal, wie es anderen geht. Ich hatte ja meine trockene Wohnung und mein warmes Bett. Ich bin froh, dass ich nun anders denke." Und Verena ergänzt: "Ich bin sonst immer an solchen Menschen vorbeigegangen. Nun wohl nicht mehr."

Dieter Sell


Kirchenrecht

Diakonie Hessen öffnet sich für Tarifverträge



Die Diakonie Hessen geht auf die Gewerkschaften zu. Die Mitgliederversammlung beschloss am 15. November in Hanau, dass künftig neben dem kirchlich-diakonischen "Dritten Weg" auch "kirchengemäße Tarifverträge" zulässig sind.

Bei den "kirchengemäßen Tarifverträgen" sind weiterhin Streik und Aussperrung ausgeschlossen, wie das Vorstandsmitglied der Diakonie Harald Clausen sagte. Außerdem sei im Konfliktfall eine Schlichtung verbindlich. In Zukunft könne ein kirchlicher Arbeitgeberverband mit den Gewerkschaften einen Tarifvertrag aushandeln.

Elf diakonische Träger, insbesondere der Altenhilfe, seien an Verhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di interessiert, erläuterte der Diakonie-Personalchef Christoff Jung dem Evangelischen Pressedienst (epd). Ein Arbeitgeberverband müsse noch gegründet werden. Dessen Tarifkommission könnte mit einer Tarifkommission von ver.di verhandeln und Tarifverträge abschließen. "Wir gehen davon aus, dass ver.di mitmacht", sagte Jung.

Zweierlei Arbeitsrecht

Die Grundlage für "kirchengemäße Tarifverträge" seien das Tarifvertragsgesetz in Verbindung mit dem kirchlichen Arbeitsrechtsregelungsgesetz. Dieses müsse noch angepasst und von den landeskirchlichen Synoden genehmigt werden.

Bisher werden Gehalt und Arbeitsrecht in Diakonie und evangelischer Kirche durch eine von Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch besetzte Arbeitsrechtliche Kommission festgelegt. Kommt keine Lösung zustande, entscheidet ein Schlichtungsverfahren mit einem unabhängigen Schlichter an der Spitze ("Dritter Weg"). Die Gewerkschaften spielen dabei keine entscheidende Rolle. Sie attackieren seit Jahren den "Dritten Weg". Von ver.di war am vor Redaktionsschluss keine Reaktion zu dem Angebot der Diakonie zu erhalten.

Für den größeren Teil der Mitgliedsträger der Diakonie Hessen sei es vordringlich, innerhalb des "Dritten Wegs" zu bleiben und eine einheitliche Arbeitsrechtliche Kommission einzurichten, ergänzte Clausen. Für die diakonischen Mitarbeiter gelte noch zweierlei Arbeitsrecht, je nachdem, ob sie in Hessen und Nassau oder in Kurhessen-Waldeck arbeiten.

Druck durch Digitalisierung und Demografie

Auf der Mitgliederversammlung benannte der Diakonie-Vorstandsvorsitzende Horst Rühl mehrere Herausforderungen für die diakonische und soziale Arbeit, unter anderem die Digitalisierung, den demografischen Wandel und den damit einhergehenden Kostendruck. Zugleich warnte er davor, die Arbeit an rein betriebswirtschaftlichen Maßstäben auszurichten. "Die Rückkehr zu einer sozialen Marktwirtschaft, die das Wohlergehen der Menschen im Blick behält, muss Ziel aller öffentlich-politischen Diskurse sein", sagte er.

Nach Rühls Angaben hat die Diakonie Hessen 2016 mit insgesamt 1.650 hauptamtlichen Mitarbeitenden einen Jahresüberschuss von 4,1 Millionen Euro erwirtschaftet, gegenüber 1,3 Millionen Euro im Vorjahr. Der Überschuss sei wie immer vollständig in die Rücklagen eingestellt worden.

Jens Bayer-Gimm


Internet

Kirche und Diakonie beklagen zunehmenden Hass im Netz



Die evangelische Kirche und ihr Wohlfahrtsverband Diakonie registrieren immer mehr Hass gegen ihr Engagement in sozialen Netzwerken. Immer wieder werde im Internet die Grenze zu Beleidigung, Verunglimpfung oder sogar Drohung überschritten, teilte die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) am 13. November in Bonn mit.

Am Rande der dortigen Synoden-Tagung veröffentlichte sie die Studie "Verhasste Vielfalt" des Zentrums für Genderfragen. Insbesondere Vertreter der Gendertheorie gehörten neben den Engagierten zu den Themen Flüchtlinge und Homosexualität zu den Adressaten der sogenannten Hate Speech.

Sie begegneten in einem solchen Maße Verzerrungen ihrer Darstellungen, Aufrufen zur Gegenwehr und Hass schürenden Feindbildern, wie kaum an anderer Stelle, sagte Studienleiterin Ellen Radtke. Neben der Analyse enthält die Studie den Angaben zufolge Hilfestellungen für kirchliche Mitarbeiter im Zusammenhang mit Hass und Diffamierungen im Internet. Für die Analyse untersuchten die Autoren E-Mails und Kommentare, die an das "Wort zum Sonntag", die Diakonie und den Info-Service der EKD geschrieben wurden.

Reformationsbotschafterin Margot Käßmann schildert in der Studie ihre Erfahrungen mit Diffamierungen. Sie rief zur Gegenrede im Netz auf. Mehr Menschen aus der Kirche sollten sich bei Facebook und in Blogs zu Wort melden "und zur Mäßigung aufrufen", sagte sie. Zudem müsse das Thema durch Predigten sowie im Konfirmations- und Religionsunterricht thematisiert werden, "zumal viele Jugendliche massiv betroffen sind".



Gesundheit

Logistik und Organisation sind Haupt-Aufreger in Krankenhäusern



Viele Klinik-Patienten rügen lange Wartezeiten und eine schlechte Organisation. Die Klagen landen bei Beschwerdemanagern, die sich zum Teil ebenfalls starkem Druck ausgesetzt sehen.

Mängel bei der Organisation und Logistik sind aus Patientensicht die größten Ärgernisse in deutschen Krankenhäusern. 23 Prozent der Beschwerden betrafen im vergangenen Jahr lange Wartezeiten oder komplizierte Abläufe bei der Versorgung, wie aus einer am 10. November vom Bundesverband Beschwerdemanagement für Gesundheitsrichtungen in Göttingen vorgestellten Statistik hervorgeht. An zweiter Stelle folgten Beschwerden zum Gebäude und der Ausstattung (17 Prozent) sowie zu missglückter Kommunikation zwischen Patienten, Angehörigen und medizinischem Personal (16 Prozent). Lob gab es dagegen vor allem für Pflegeleistungen (25 Prozent) und die ärztliche Betreuung (22 Prozent).

82 Prozent aller 2016 von Patienten oder Angehörigen erhobenen Beschwerden seien im Nachhinein als berechtigt anerkannt worden, hieß es weiter. In elf Prozent der Fälle hatten die Beschwerden sogar eine "hohe Relevanz" - sie betrafen etwa Behandlungsfehler, die Gefährdung der Sicherheit von Patienten oder eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten. In diesen Fällen habe "dringender Handlungsbedarf" bestanden.

Gleichzeitig standen auch die Beschwerdemanager in den Kliniken unter hohem Druck. 29 Prozent von ihnen hätten in der Umfrage über psychische Beschwerden geklagt, sagte der Bundesverbandsvorsitzende Oliver Gondolatsch. Sieben Prozent der Beschwerdemanager schätzten ihre psychische Belastung als sehr hoch ein.

Seelische Probleme entstünden vor allem durch "emotionsgeladenes Verhalten" von Patienten und Angehörigen. Beschwerdemanager berichteten beispielsweise über Drohungen, Angriffe und Aggressivität, die eine friedliche Lösung des Konfliktes beinahe unmöglich machten. Hinzu kämen Personalknappheit und Zeitdruck. Die Krankenhäuser in der Bundesrepublik haben im Durchschnitt nur 0,4 Mitarbeiterstellen für das Beschwerdemanagement eingerichtet.

Für die Erhebung hatten der Verband und ein Dienstleister für Klinik-Beschwerde-Software 923 Krankenhäuser angefragt. Davon beteiligten sich 213 Kliniken an der Umfrage. Die Beschwerde-Statistik wird seit fünf Jahren veröffentlicht. Als Konsequenz aus den Ergebnissen hatte der Verband 2016 die Gründung des Bundesverbandes der Patientenfürsprecher angeregt und einen "Tag der Patienten" ins Leben gerufen. Er findet am 26. Januar zum dritten Mal statt.

Reimar Paul


Studie

Gute Noten für diakonische Werkstätten



Beschäftigte mit Behinderungen geben den diakonischen Werkstätten in Schleswig-Holstein gute Noten. Das ist das Ergebnis einer Studie des Beratungsunternehmens "xit" aus Nürnberg, die das Diakonische Werk am 15. November in Flintbek bei Kiel vorstellte. Gut bewerteten die Werkstattbeschäftigten ihre persönliche Entwicklung und Bildung, Mitbestimmungsmöglichkeiten und soziale Beziehungen in den Einrichtungen. Bezahlung und Beschwerdemöglichkeiten wurden dagegen schlechter bewertet. Mit 77 von 100 erreichbaren Punkten schätzen sie ihre Lebensqualität als sehr hoch ein. Rund 1.600 Werkstattbeschäftigte wurden im vergangenen Jahr befragt.

"Das zeigt, dass die Werkstätten einen wichtigen Beitrag für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben leisten", sagte Landespastor Heiko Naß. Bei den Löhnen hätten die Einrichtungen geringen Spielraum. "Darüber müsste eine gesellschaftliche Debatte geführt werden." Das Gleiche gelte für den Übertritt der behinderten Menschen zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Quote der Arbeitslosen mit Schwerbehinderung liege weit höher als die Arbeitslosenquote insgesamt.

In Schleswig-Holstein arbeiten 11.000 Menschen mit Behinderungen in Werkstätten. Angeboten werden Bildung, Qualifizierung und Arbeitsplätze in verschiedenen beruflichen Sparten. Ziel ist eine Teilhabe am Arbeitsleben.



Jubiläum

Bethel: Süssmuth würdigt "Widerstandskraft" gegen NS-Euthanasie




Bethel feierte seinen 150. Geburtstag im September in Hannover.
epd-bild/Jens Schulze
Von der Hilfseinrichtung für drei epilepsiekranke Jungen zum großen Sozialunternehmen der Diakonie: Das Festjahr "150 Jahre Bethel" steuert auf seinen Abschluss zu. Vorher wurde auch in Brandenburg noch einmal gefeiert.

Das 150-jährige Bestehen der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel der Diakonie ist mit einem Festakt in Potsdam gefeiert worden. Vertreter aus Politik und Kirche würdigten bei der Feier in der evangelischen Nikolaikirche am 16. November vor rund 900 Gästen die Arbeit der vier Stiftungen und ihres Namensgebers Friedrich von Bodelschwingh (1831-1910) in Geschichte und Gegenwart. In Bielefeld wurde 1867 die erste Einrichtung des heutigen Sozialunternehmens gegründet.

"Bodelschwinghs Geist lebt weiter"

Die frühere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) betonte in ihrer Festrede in Potsdam, Bethel sei einst wegen der "Widerstandskraft" gegen die Euthanasiemorde der Nazis an Kranken und Behinderten für sie zu einer wichtigen Institution geworden. Heute wirke das soziale Engagement der Stiftungen "weit über die Grenzen unseres Landes hinaus", sagte Süssmuth. Bodelschwinghs Maxime, jeden Menschen zu achten und niemanden abzuweisen, sei weiter von großer Bedeutung. Ausdruck dafür sei auch das große Engagement vieler Freiwilliger für Flüchtlinge, betonte die Politikerin: "Das ist der Geist, der nach 150 Jahren hier weiterlebt."

Die diakonische Arbeit der Stiftungen, zu denen seit 2011 auch die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal in Brandenburg gehört, sei ein "Bund für radikale, bedingungslose Mitmenschlichkeit", sagte Brandenburgs Landtagspräsidentin Britta Stark (SPD): "Eine Gemeinschaft wie in Lobetal ist etwas Hoffnungsvolles und Ermutigendes."

Asyl für Erich Honecker

Das Festjahr verdeutliche, "dass gelebte Mitmenschlichkeit zu jeder Zeit die richtige Antwort ist", sagte Brandenburgs Staatskanzleichef Thomas Kralinski (SPD) als Vertreter der Landesregierung: "150 Jahre Bethel, das sind für Brandenburg 112 Jahre voller Hoffnung." Die erste Einrichtung Bodelschwinghs in Brandenburg wurde 1905 bei Bernau gegründet, um Obdachlosen aus Berlin zu helfen. In Lobetal fand später auch der frühere DDR-Staatschef Erich Honecker (1912-1994) nach dem Ende der DDR vorübergehend Asyl.

Der Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Markus Dröge, würdigte in seiner Predigt das wegweisende Engagement Bodelschwinghs für Epilepsiekranke und andere Menschen in der Zeit der Industrialisierung. Der Pfarrer und spätere preußische Landtagsabgeordnete sei ein Mann gewesen, "der die Not der Menschen gesehen hat", sagte Dröge.

Höhepunkt des Festjahres "150 Jahre Bethel", das an zahlreichen Orten gefeiert wird, war ein Festakt mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier im April in Bielefeld. In den v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel setzen sich heute nach Stiftungsangaben rund 18.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an 280 Standorten in acht Bundesländern für hilfebedürftige Menschen ein.

Yvonne Jennerjahn


Rheinland-Pfalz

Weg für die Fusion von Landesverein und Diakonissen ist frei



Die Mitgliederversammlung des Landesvereins für Innere Mission in der Pfalz (LVIM) hat sich einstimmig für das Zusammengehen mit den Diakonissen Speyer-Mannheim ausgesprochen. Die Mitglieder hätten dem Vorstand das Mandat erteilt, die für die Fusion erforderlichen Verträge abzuschließen, teilte der Landesverein am 15. November in Bad Dürkheim mit. Der Landesverein war vor allem wegen seines inzwischen geschlossenen Krankenhauses in Zweibrücken in große wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Nach der Fusion werden die Diakonissen Speyer-Mannheim etwa 6.000 Mitarbeiter in 30 Einrichtungen in der Pfalz, der Saarpfalz und Baden beschäftigen.

Der Vereinigungsvertrag soll nach Angaben des Landesvereins spätestens Ende 2018 rechtswirksam werden. Die Aufsichtsgremien der Diakonissen Speyer-Mannheim hätten ebenfalls bereits den Weg für ein Zusammengehen der beiden evangelischen Träger frei gemacht, sagte der Kaufmännische Vorstand der Diakonissen, Karlheinz Burger, dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Im Geschäftsjahr 2016 hat der Landesverein den Angaben zufolge einen Verlust von neun Millionen Euro erwirtschaftet. Mit dem Ergebnis 2016 sei die wirtschaftliche Talsohle des Landesvereins überwunden, hieß es. Für 2017 werde mit einem positiven Ergebnis gerechnet.

Der 1904 gegründete Landesverein ist vor allem in den Bereichen Gesundheit und Pflege aktiv. Er beschäftigt rund 1.400 Mitarbeiter, darunter 130 Auszubildende.



Nordrhein-Westfalen

AWO fordert mehr Unterstützung für Alleinerziehende



Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Nordrhein-Westfalen fordert von Politik und Wirtschaft mehr Unterstützung für die Belange Alleinerziehender und deren Kinder. Von den 1,6 Millionen Alleinerziehenden bundesweit seien rund 40 Prozent Bezieher von Hartz IV und damit besonders armutsgefährdet, warnte die AWO am 14. November in Düsseldorf. In NRW, wo es etwa 360.000 Alleinerziehende gibt, liege der Anteil mit 47 Prozent noch höher.

"Auch um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, müssen wir Alleinerziehende stärken", betonte der Geschäftsführer der AWO, Jürgen Otto. Dazu gehöre vor allem die Chance auf einen qualifizierten Berufsabschluss. Dieser fehle rund 60 Prozent aller auf Hartz IV angewiesenen Alleinerziehenden. Damit fehle auch die Perspektive, sich und die Kinder finanziell zu versorgen. Generell müsse es für Alleinerziehende daher leichter werden, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Schlecht bezahlte Teilzeit- oder Minijobs führten direkt in die Altersarmut.

Vor diesem Hintergrund fordert die AWO in einem Positionspapier unter anderem die Möglichkeit einer Ausbildung in Teilzeit. Ein solches Modell sei besser auf die familiäre Situation der Alleinerziehenden zugeschnitten. Dies sei aber vielerorts noch nicht möglich. "Wir brauchen deshalb eine bundesweit einheitliche und verbindliche Regelung für die Betriebe und Industrie- und Handelskammern", sagte Otto. Auch bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern brauche es mehr spezielle Beratung für Alleinerziehende



Verbände

Paritätischer schließt sich Menschenrechts-Filmpreis an



Der Deutsche Menschenrechts-Filmpreis (DMFP) ist bisher von 20 Organisationen und Verbänden gemeinsam veranstaltet worden - jetzt kommt mit dem Paritätischen Gesamtverband das 21. Mitglied dazu, teilte der DMPF am 13. November mit. Der Paritätische habe insbesondere die Dimension der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte im Blick und trete für deren Schutz und Wahrung ein, hieß es.

Er halte Aufklärung und Bildungsarbeit, wie sie der Menschenrechts-Filmpreis leiste, für wichtiger denn je, erklärte der Vorsitzende des Verbands, Ulrich Schneider: "Wir erleben in der Praxis, wie Menschenrechte auch in Deutschland eingeschränkt und infrage gestellt werden." Als Beispiele nannte er den verweigerten Familiennachzug für geflüchtete Menschen, die Versorgung Obdachloser sowie Hartz-IV-Leistungen, "die faktisch Ausgrenzung und Armut bedeuten".

Der Menschenrechts-Filmpreis wird seit 1998 alle zwei Jahre unter anderem von Amnesty International, der deutschen UNESCO-Kommission und dem katholischen Missionswerk Missio ausgelobt.




sozial-Recht

Landessozialgericht

Für Pflege müssen Geldgeschenke zurückgefordert werden




Patientin hält Galgen am Pflegebett.
epd-bild/Meike Böschemeyer
Das Landessozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass bei der Pflegefinanzierung abgegebene Geschenke als Vermögen anrechenbar sind.

Auch regelmäßige kleine Geldgeschenke sind nach einem Gerichtsurteil vor dem Sozialamt nicht sicher. Zahlt eine Mutter ihren Töchtern die geringen Beiträge zu ihren Lebensversicherungen, können diese Schenkungen für die Unterbringung im Pflegeheim zehn Jahre lang zurückgefordert werden, stellte das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am 30. Oktober veröffentlichten Urteil klar.

Geklagt hatte eine 84-jährige Frau aus dem Raum Freiburg, die seit Ende 2012 in einer vollstationären Pflegeeinrichtung lebt. Ihre Rente und die Zahlungen der Pflegeversicherung reichten nicht ganz aus, um die gesamten Pflegekosten zu decken. Es fehlte monatlich ein Betrag von rund 160 Euro. Die Frau beantragte daher beim Sozialamt Hilfe zur Pflege.

Schenkungen zählen zum Vermögen

Doch die Behörde lehnte den Antrag wegen vorhandenen Vermögens ab. Die pflegebedürftige Rentnerin verfüge über Vermögen in Höhe von 27.379 Euro. Sie habe aber nur einen Vermögensfreibetrag von 2.600 Euro. Zum Vermögen zählten auch regelmäßige Schenkungen an ihre zwei Töchter. Hier habe die Rentnerin seit 1997 für ihre Töchter die Beiträge für ihre Lebensversicherungen übernommen. Monatlich erhielten die Kinder auf diese Weise 87,64 Euro beziehungsweise 56,13 Euro.

Bevor die Allgemeinheit für die Unterbringung im Pflegeheim einspringen könne, müsse die Rentnerin die Schenkungen, also die geleisteten Versicherungsbeiträge der letzten zehn Jahre, erst einmal zurückfordern und für ihre Pflege verwenden. Die Lebensversicherungen der Töchter seien mit ihrem Rückkaufswert auch problemlos zu Geld zu machen.

Vor dem LSG hatte die Rentnerin mit ihrer Klage jedoch keinen Erfolg. Für die Unterbringung in ein Pflegeheim müsse sie grundsätzlich ihr gesamtes verwertbares Vermögen einsetzen. Dazu zählten auch ihre Schenkungsforderungsansprüche gegen ihre beiden Töchter. Da sie ihren angemessenen Unterhalt nicht mehr alleine bestreiten kann, könne sie nach dem Gesetz von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenkes verlangen - und zwar zehn Jahre rückwirkend.

Rückkauf der Versicherungen angemahnt

Hier habe die Mutter regelmäßig die - wenn auch geringen - Lebensversicherungsbeiträge übernommen. Mit jedem Monat handele es sich um eine gegebene Schenkung, die zurückgefordert werden könne.

Die Behauptung der Klägerin, dass die Lebensversicherungen als Gegenleistung "für eine kontinuierliche Unterstützung" durch ihre Töchter abgeschlossen worden seien, sei so vage, "dass sie die Einordnung der Zahlungen als Schenkungen nicht infrage stellen kann", befand das LSG.

Auch auf Ausnahmevorschriften, die eine Rückforderung von Schenkungen ausschließen, könne sich die Klägerin nicht berufen. So sei Rückforderung einer Schenkung nicht möglich, wenn der Schenkende seine Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Das sei hier aber nicht der Fall. Geschenke könnten auch nicht pauschal zurückgefordert werden, wenn diese nicht mehr da sind. Im konkreten Fall könnten die Töchter die Lebensversicherungen aber problemlos verkaufen.

Schenkungen dienten nicht dem Unterhalt der Töchter

Auch dienten die Schenkungen der Mutter an ihre Töchter nicht deren Unterhalt oder der Hilfe in einer ähnlichen Situation. Dann bestünde ebenfalls kein Rückforderungsanspruch. Gleiches gelte für "Anstandsgeschenke" und "übliche Gelegenheitsgaben" zu besonderen Tagen oder Anlässen. Diese setzten einen geringen Wert voraus. Bei Zahlungen zugunsten einer Lebensversicherung handele es sich aber nicht um "Anstandsgeschenke", entschied das LSG.

Schließlich liege auch keine besondere Härte vor, die eine Rückforderung der Schenkungen unzumutbar machten. Die Klägerin müsse daher für die Deckung ihrer Pflegeheimkosten ihre Schenkungen zurückfordern.

Az.: L 7 SO 1320/17

Frank Leth


Bundesverfassungsgericht

Hartz-IV-Bezieher müssen bei Mietkosten Abstriche machen



Hartz-IV-Bezieher haben nur ein Recht auf Übernahme der "angemessenen" Unterkunftskosten durch die Jobcenter. Zwar müsse der Staat das menschenwürdige Existenzminimum garantieren, doch das bedeute nicht, dass "jedwede Unterkunft im Falle einer Bedürftigkeit staatlich zu finanzieren und Mietkosten unbegrenzt zu erstatten wären", entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe laut einer Mitteilung vom 14. November.

In einem Fall hatte eine Hartz-IV-Bezieherin aus Freiburg seit 2005 alleine eine 77 Quadratmeter große Dreizimmerwohnung bewohnt. Ab August 2005 teilte das Jobcenter ihr mit, dass die Mietkosten zu hoch und die Wohnung zu groß sei. Statt die monatliche Gesamtmiete von damals 642 Euro zu übernehmen, zahlte das Jobcenter fortan nur noch den "angemessenen" Gesamt-Mietanteil von 439 Euro monatlich.

Vor den Sozialgerichten scheiterte die Frau mit ihrer Klage auf Übernahme der tatsächlichen Unterkunftskosten. Sie legte daraufhin Verfassungsbeschwerde ein.

In einem zweiten Verfahren hatte das Sozialgericht Mainz die Regelungen zur Übernahme der Kosten für eine "angemessene" Unterkunft für verfassungswidrig gehalten und das Bundesverfassungsgericht ebenfalls um Überprüfung gebeten.

Dass nach dem Gesetz nur die angemessenen Unterkunftskosten übernommen werden müssen, genügt jedoch zur Sicherung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, entschied das Bundesverfassungsgericht. Das Grundgesetz gebe keinen exakt bezifferten Anspruch auf die Höhe von Sozialleistungen vor. Nicht jede Unterkunft müsse bei Bedürftigkeit zur Deckung des Existenzminimums durch staatliche Mittel finanziert werden.

Es sei auch zulässig, dass der Gesetzgeber die Kostenübernahme nur für "angemessene" Wohnungen vorsieht, befanden die Karlsruher Richter. Die Fachgerichte könnten dies im Einzelfall ermitteln. Als "angemessen" gelten die marktüblichenMieten imm unteren Preissegment am jeweiligen Wohnort des Leistungsberechtigten.

Den Antrag auf Überprüfung des Sozialgerichts Mainz wies das Bundesverfassungsgericht als unzulässig zurück.

Az.: 1 BvR 617/14, 1 BvL 2/15 und 1 BvL 5/15



Bundessozialgericht

Gerichte müssen Verständigung für Hörbehinderte sicherstellen



Hör- und sprachbehinderte Menschen müssen sich als Beteiligte eines Gerichtsverfahrens ausreichend verständigen können. Stellt ein Gericht die für die mündliche und schriftliche Verständigung geeigneten technischen Hilfsmittel nicht zur Verfügung, liegt ein Verstoß auf Gewährung rechtlichen Gehörs vor, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am 10. November veröffentlichten Beschluss.

Im konkreten Rechtsstreit wollte die hörbehinderte Klägerin aus Nordrhein-Westfalen vor Gericht die Kostenerstattung für zwei Hörgeräte für ihre beiden Ohren erstreiten. Die Geräte sollten Fernsehen und Telefonieren problemlos ermöglichen.

Vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatte sie mit ihrer Klage keinen Erfolg. Ihre Aussagen zum Bedarf ihrer Hörgeräte seien widersprüchlich und nicht glaubhaft gewesen. Nach Aussage der Klägerin konnte sie dem Prozessverlauf nicht ausreichend folgen, da ihr die Benutzung eines speziellen Hörgeräts nicht erlaubt worden sei.

Das Bundessozialgericht sah in dem Vorgehen einen Verstoß auf Gewährung rechtlichen Gehörs. Hör- und sprachbehinderten Menschen müssten nach dem Gesetz im Gerichtsverfahren zur Verständigung technische Hilfsmittel bereitgestellt werden. Sie könnten wählen, ob sie der Verhandlung mündlich, schriftlich oder mit Hilfe einer dritten Person folgen wollen. Das Gericht habe hier eine Fürsorgepflicht.

Bei einer ausreichenden Verständigung hätte daher das Ergebnis der Verhandlung beim Landesgericht anders ausfallen können. Das Gericht müsse daher den Fall neu verhandeln, entschieden die Bundessozialrichter.

Az.: B 3 KR 7/17 B



Bundesgerichtshof

Nur förmliche Pflegschaft bringt Aufwandspauschale



Übernehmen Menschen unentgeltlich die Pflegschaft für ein Kind, können sie einmal jährlich beim Familiengericht eine Aufwandsentschädigung geltend machen. Die Aufwandsentschädigung kann jedoch nur dann beansprucht werden, wenn der Pfleger förmlich zur Führung der Pflegschaft verpflichtet worden ist, entschied der Bundesgerichtshof in einem am 14. November veröffentlichten Beschluss. Eine rückwirkende Zahlung sei vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, so die Karlsruher Richter.

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen für ehrenamtliche Betreuer, für Vormünder und Pfleger eine Aufwandspauschale vor, die beim Betreuungsgericht oder im Fall von minderjährigen Kindern beim Familiengericht beantragt werden kann. Bis 31. Juli 2013 betrug diese 323 Euro für jede zu betreuende oder zu pflegende Person. Derzeit liegt die Pauschale bei 399 Euro.

Im nun entschiedenen Fall hatte die Großmutter zweier Enkelkinder mit Beschluss des Amtsgerichts Pankow/Weißensee am 3. November 2003 deren Pflegschaft übernommen. Förmlich wurde die Frau jedoch erst am 23. Februar 2011 zur Pflegerin verpflichtet.

Als sie daraufhin rückwirkend ab November 2003 die jährliche Aufwandspauschale in Höhe von damals 323 Euro für jedes Kind beantragte, wurde sie abgewiesen.

Zu Recht, wie der BGH nun entschied. Um die Aufwandspauschale beanspruchen zu können, reiche die Anordnung der Pflegschaft nicht aus. Erst nachdem der Pfleger förmlich "zu treuer und gewissenhafter Führung der Pflegschaft, welche mittels Handschlags an Eides statt erfolgen soll", verpflichtet wurde, könne die pauschale Aufwandsentschädigung geltend gemacht werden.

Diese förmliche Verpflichtung durch die Rechtspflegerin des Familiengerichts sei aber erst am 23. Februar 2011 erfolgt. Einen rückwirkenden Anspruch auf die Pauschale bestehe wegen des Fehlens einer gesetzlichen Grundlage nicht, entschied der BGH.

Az.: XII ZB 6/16



Sozialgericht

Hausverkauf an Anwalt für Hartz IV-Leistungen sittenwidrig



Das Koblenzer Sozialgericht hat den Hausverkauf einer Arbeitslosen an ihren Anwalt aufgehoben. Die alleinstehende Frau bemühe sich seit Jahren um Hartz-IV-Leistungen und habe im laufenden Gerichtsverfahren ihr Haus an ihren Prozessbevollmächtigten verkauft, teilte das Gericht am 10. November mit. Für ihre Mietzahlungen an den Anwalt hätte das Jobcenter aufkommen sollen. "Diese Erwartung wird sich nicht erfüllen", erklärte das Gericht und wies die Klage ab. Gleichzeitig erklärte es den Kaufvertrag für sittenwidrig und damit nichtig.

Das Jobcenter hatte der Klägerin den Angaben zufolge Leistungsgewährungen verweigert, weil sie mit ihrem Haus über Eigentum verfügt. Zwar sei ein selbst genutztes Eigenheim vermögensrechtlich geschützt - jedoch nicht, wenn es unangemessen groß sei, teilte das Gericht mit. Alleinstehenden werde in der Regel eine Fläche von 90 Quadratmetern zugebilligt, die Wohnfläche der Klägerin liege jedoch bei 150 Quadratmetern.

Die Klägerin schloss daraufhin den Angaben zufolge einen Vertrag mit ihrem Anwalt, nach dem dieser erst nach mehr als zehn Jahren den Kaufpreis für ihr Haus zahlen sollte. Mit dem notariellen Kaufvertrag hätten sich Klägerin und Anwalt zulasten der Allgemeinheit bereichern wollen, urteilte das Gericht. "Als besonders merkwürdig wertet das Gericht, dass der Anwalt nach dem notariellen Vertrag die vom Jobcenter finanzierte Miete sogar behalten könne, wenn er das Haus später an die Klägerin zurückübereigne", hieß es weiter. "In diesem Fall hätte er über Jahre eine von der Allgemeinheit finanzierte Miete für ein Haus erhalten, für das er nie irgendetwas bezahlt habe."

Az.: S 14 AS 883/15



Arbeitsgericht

Fremdenfeindliche WhatsApp-Nachricht kein Kündigungsgrund



Der Austausch fremdenfeindlicher Bilder über eine private WhatsApp-Gruppe rechtfertigt keine fristlose Kündigung. Das Arbeitsgericht Mainz gab am 15. November einer Kündigungsschutzklage von vier Mitarbeitern des Wormser Ordnungsamtes statt. Die städtischen Angestellten, drei Männer und eine Frau, hätten ihre privaten Smartphones benutzt. Sie hätten darauf vertrauen dürfen, dass ihre Kommunikation nicht nach außen getragen würde, begründete das Gericht seine Entscheidung. Aus arbeitsrechtlicher Sicht dürfe es einem Arbeitnehmer nicht angelastet werden, wenn die Inhalte eines vertraulichen Gesprächs von einem Gesprächspartner an den Arbeitgeber gemeldet würden.

Dies sei die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Daher muss die Stadt Worms die vier Angestellten nun weiterbeschäftigen. Die Staatsanwaltschaft Mainz bestätigte unterdessen, dass gegen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes wegen "rechtslastiger Äußerungen" in der geschlossenen WhatsApp-Gruppe auch eine Strafanzeige erstattet worden sei. Die Prüfung des Sachverhalts sei noch nicht abgeschlossen.

Az.: 4 Ca 1240/17, 4 Ca 1241/17, 4 Ca 1242/17, 4 Ca 1243717



Europäische Gerichtshof

Kein Ruhetag nach sechs Arbeitstagen am Stück



Arbeitnehmer haben nach sechs Arbeitstagen nicht unbedingt am siebten Tag Anspruch auf einen Ruhetag. Auch wenn die EU-Arbeitsrichtlinie in einem Zeitraum von sieben Tagen eine Mindestruhezeit von 24 Stunden vorschreibt, müsse diese nicht spätestens am siebten Tag gewährt werden, urteilte am 9. November der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Im konkreten Fall hatte ein portugiesischer Arbeitnehmer geklagt, der in einem Kasino arbeitete. Manchmal arbeitete er an sieben aufeinanderfolgenden Tagen. Nach der Beendigung seines Arbeitsvertrages forderte er eine Entschädigung und die Vergütung der gearbeiteten Überstunden. EU-Recht schreibe vor, dass nach sechs Arbeitstagen eine 24-stündige Mindestruhezeit folgen muss, war seine Begründung. Dies habe der Arbeitgeber nicht eingehalten.

Der EuGH urteilte, dass die EU-Arbeitszeitrichtlinie nicht verlangt, dass nach sechs Arbeitstagen automatisch am siebten Tag ein freier Tag gefordert werden kann. Die Richtlinie sei flexibel auszulegen.

Der freie Tag müsse "innerhalb" einer Woche genommen werden. So sei es zulässig, dass er am ersten Tag einer Woche die Mindestruhezeit gewährt bekomme, er dann in der darauffolgenden zweiten Woche die Mindestruhezeit aber am letzten Tag erhalte. Folge sei, dass Arbeitnehmer bis zu zwölf Tage am Stück arbeiten könnten. Innerhalb eines Zweiwochen-Zeitraums müssten sie aber zwei Tage Mindestruhezeit gewährt bekommen.

Den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sei es aber unbenommen, zugunsten der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes für Arbeitnehmer günstigere Regelungen zu schaffen. In Deutschland ist Arbeitnehmern grundsätzlich am Sonntag ein Ruhetag zu gewähren. Müssen Beschäftigte wie Polizisten oder Krankenschwestern dennoch sonntags arbeiten, schreibt das Arbeitszeitgesetz - entsprechend dem EuGH-Urteil - zwei Mindestruhetage innerhalb eines Zweiwochenzeitraums vor.

Az.: C-306/16



Europäischer Gerichtshof

Bleiberecht von Ausländern von außerhalb Europas präzisiert



Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Bleiberecht von Menschen von außerhalb Europas, die mit EU-Bürgern verheiratet sind, präzisiert. Nach einem Urteil des Luxemburger Gerichts vom 14. November können sie ein abgeleitetes Bleiberecht genießen, wenn ihr Ehepartner selbst innerhalb der EU sein Wohnortsland geändert und in dem neuen Land auch die Staatsangehörigkeit erlangt hat. Im konkreten Fall geht es um einen Algerier, der in Großbritannien eine aus Spanien stammende Frau mit spanisch-britischer Staatsangehörigkeit geheiratet hatte.

Die britischen Behörden verweigerten dem Mann ein Bleiberecht. Sie machten indirekt eine EU-Richtlinie geltend. Diese bestimmt, dass EU-Bürger ihren Ehepartnern aus Drittländern sozusagen ein Bleiberecht in der EU verschaffen können. Die Richtlinie gilt aber sowohl laut den britischen Behörden als auch nach dem jetzigen Urteil des EuGH nur für EU-Bürger, die ihrerseits in einem anderen EU-Land leben - wie die Spanierin in Großbritannien vor ihrer Einbürgerung.

Trotzdem urteilte der EuGH zugunsten des Mannes. Die Richter machten dazu eine Bestimmung aus dem Lissabon-Vertrag geltend, also dem Regelwerk, auf dem alle EU-Gesetze gründen. Laut Lissabon-Vertrag darf sich jeder EU-Bürger in der gesamten EU frei aufhalten. Hier kam nun doch die spanische Herkunft der Frau zum Tragen. Damit ihr Aufenthaltsrecht aus dem Lissabon-Vertrag praktisch wirksam werde, dürfe es nämlich nicht durch die Einbürgerung verloren gehen.

Das Aufenthaltsrecht der Frau schließe aber das Recht auf ein Familienleben mit einem Partner aus einem Drittstaat ein, erklärte der EuGH. Dem Algerier könne deshalb ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht zu gewähren sein.

Az.: C-165/16




sozial-Köpfe

Niedersachsen

Hans-Joachim Lenke folgt Christoph Künkel als Diakoniechef




Hans-Joachim Lenke
epd-bild/Reiner Pfisterer
Der evangelische Theologe Hans-Joachim Lenke (59) wird neuer Vorstandssprecher der Diakonie in Niedersachsen. Lenke übernimmt voraussichtlich im Februar die Nachfolge von Christoph Künkel (59), der Anfang November aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand getreten war.

Der neue Vorstandssprecher der Diakonie in Niedersachsen, Hans-Joachim Lenke, wird zugleich Oberlandeskirchenrat für Diakonie im hannoverschen Landeskirchenamt. Lenke ist seit 2011 Vorstandsvorsitzender des Evangelischen Diakoniewerks im württembergischen Schwäbisch Hall und Geschäftsführer des dortigen Diakonie-Klinikums.

Zuvor leitete er als Superintendent neun Jahre lang den Kirchenkreis Wolfsburg der hannoverschen Landeskirche. Dort war Lenke auch Aufsichtsratschef des Diakonischen Werks. In Schwäbisch Hall ist Lenke für rund 2.300 Beschäftigte zuständig, die unter anderem in mehreren Kliniken sowie in der Alten- und Behindertenhilfe tätig sind.

Seinen Dienst als Pastor begann Lenke 1991 in Sottrum bei Rotenburg/Wümme und später in Einbeck. Der Theologe gehört auch zum Vorstand des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes.

Das Diakonische Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen ist der größte Wohlfahrtsverband im Bundesland. Es beschäftigt rund 70.000 Menschen, mindestens genauso viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich. In mehr als 3.000 Einrichtungen und Diensten leisten sie ihre Arbeit in allen Feldern der sozialen Arbeit, für Kinder und Jugendliche, für Menschen mit Behinderungen, in der Altenpflege, in Krankenhäusern und Beratungsstellen.

Dem Werk gehören vier von fünf evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen an: Braunschweig, Hannover und Schaumburg-Lippe sowie die evangelisch-reformierte Kirche. Sie hatten sich 2014 zusammengeschlossen.



Weitere Personalien



Thomas Herkert steht seit 9. November offiziell an der Spitze des Caritasverbandes der Diözese Freiburg. Er tritt die Nachfolge des langjährigen Direktors Bernhard Appel an. Herkert leitete bisher die Katholische Akademie der Erzdiözese Freiburg. Von 2006 bis 2009 war der katholische Theologe auch stellvertretender Vorsitzender des Leiterkreises der Katholischen Akademien Deutschlands. Appel, der in den Ruhestand verabschiedet wurde, war seit 1997 Diözesan-Caritasdirektor. Caritas-Präsident Peter Neher übergab Appel den Brotteller, die höchste Auszeichnung des Deutschen Caritasverbandes.

Thomas Greiner (62) ist für weitere zwei Jahre als Präsident des Arbeitgeberverbandes Pflege in seinem Amt bestätigt worden. Auf der Mitgliederversammlung wurde das bisherige Präsidium des Arbeitgeberverbandes Pflege einstimmig in seinen Ämtern bestätigt. Greiner ist seit der Gründung des Pflegeverbandes im Jahr 2009 dessen Präsident.

Susanne Kuhlmann (51) aus Vreden im nordrhein-westfälischen Münsterland hat den ersten Preis im Image-Wettbewerb der Diakonie Neuendettelsau "Ich pflege gerne" gewonnen. Die Altenpflegeschülerin nahm den mit 1.500 Euro dotierten Preis am 9. November bei der Messe ConSozial in Empfang. Kuhlmann zeigt in ihrem Siegerbeitrag, einem 75-Sekunden langen Video mit dem Titel "Güte", warum sie für ihren neuen Beruf entschieden hat. Altenpfleger aus ganz Deutschland waren mit dem Wettbewerb erstmals von der Diakonie Neuendettelsau aufgerufen, sich für ein besseres Image der Pflegeberufe einzusetzen.

Jens Terjung (48), Freiburger Diakon und Klinikseelsorger, hat den Helmut-Werner-Preis der Kinderhilfe Organtransplantation (KiO) erhalten. Der mit 5.000 Euro dotierte Preis wurde beim Kongress der Deutschen Stiftung Organtransplantation am 10. November in Frankfurt am Main überreicht. Die Ehrung geht an Personen, die «sich in besonderem Maße um die Belange von Kindern und Jugendlichen vor oder nach einer Transplantation verdient gemacht haben». Terjung arbeitet seit 16 Jahren im Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin der Universitätsklinik Freiburg als Seelsorger. Der Verein KiO unterstützt Kinder und deren Familien vor und nach einer Transplantation in sozialen Notlagen.

Anne Edeling-Unger, bundesweit erste Frauenbeauftragte einer evangelischen Landeskirche, ist tot. Sie starb am 8. November im Alter von 83 Jahren. Die braunschweigische Landeskirche übernahm 1987 eine Vorreiterrolle, als sie Edeling-Unger zur ehrenamtlichen Frauenbeauftragten ernannte. Edeling-Unger habe dafür gesorgt, "dass die Gleichstellung von Mann und Frau ein starkes Thema in der Kirche wurde", unterstrich der Sprecher der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, Michael Strauß. Die erste hauptamtliche Frauenbeauftragte war ab 1992 Ulrike Block-von Schwartz.

Ekaterina Nilogow ist die erste Frauenbeauftragte der Wittekindshofer Werkstätten. Die 29-Jährige erledigt in der Betriebsstätte Sonnenbrede in Bad Oeynhausen Verpackungs- und Montagearbeiten und gehört außerdem zu einer Arbeitsgruppe, die Brot backt, Marmelade und Chutneys kocht und einen Nutzgarten mit Hühnern und Bienen pflegt. Nilogow hatte von den über 300 wahlberechtigten Frauen mit Behinderung, die in den sieben Betriebsstätten der Wittekindshofer Werkstätten in Bad Oeynhausen, Löhne und Espelkamp arbeiten, mit Abstand die meisten Stimmen erhalten. Als stellvertretende Frauenbeauftragte wurde Claudia Spyksma gewählt, die in der Betriebsstätte Vorwerk tätig ist.

Claudia Brinkmann-Weiß aus Hanau gibt am 1. Dezember den Vorsitz der Mitgliederversammlung der Diakonie Hessen ab. Sie wird neue Dezernentin für Diakonie und Ökumene der Evangelischen Kirchen von Kurhessen-Waldeck. In dieser Funktion wird sie dem Aufsichtsrat der Diakonie Hessen als stimmberechtigtes Mitglied angehören. Bis zur Neuwahl des Vorsitzes übernimmt die stellvertretende Vorsitzende der Mitgliederversammlung, Birgit Pfeiffer, die Aufgaben. Pfeiffer ist die Präses der Dekanatssynode Mainz.




sozial-Termine



Die wichtigsten Fachveranstaltungen bis Dezember

November

23.11. Hannover:

Fachtag "Aufsichtspflicht, Haftung, Garantenstellung"

des Evangelischen Erziehungsverbands

Tel.: 0511/5353311

www.erev.de

23.11. Bonn:

Fachtag "Flucht und Familie - Familienzusammenführung von Geflüchteten"

der Evangelischen Akademie im Rheinland

Tel.: 0228/47989852

www.ev-akademie-rheinland.de

23.-24.11. Regensburg:

Seminar "Steigerung der Arbeitgeberattraktivität"

der Katholischen Akademie für Berufe im Sozial- und Gesundheitswesen in Bayern

Tel.: 0941/56960

www.katholischeakademie-regensburg.de

24.-26.11. Würzburg:

Seminar "Aktuelle Entwicklungen im Flüchtlingsrecht"

der Akademie Frankenwarte

Tel.: 0931/80464333

www.frankenwarte.de

27.-28.11. Freiburg:

Seminar "Die Caritas im Gespräch mit Wirtschaftsprüfer(inne)n"

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/200-1706

www.fak-caritas.de

28.11. Berlin:

Fachtag "Arm im Alter: Prävention in der Pflicht"

des Präventionsnetzwerks Finanzkompetenz

Tel.: 030/42800466

www.pnfk.de/altersarmut/#anmeldung

28.-30.11. Berlin:

Seminar "Aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung der Schuldnerberatung"

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 030/48837-467

www.ba-kd.de

30.11. Münster:

Seminare "Besteuerung von Caritasverbänden"

der BPG Unternehmensgruppe

Tel.: 0251/4820412

http://www.bpg-muenster.de/seminarangebote-bpg-unternehmensgruppe

Dezember

1.12. Paderborn:

Seminar "Datenschutz News - aus KDO wird KDG"

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbands

Tel.: 0761/200-1700

www.fak-caritas.de

4.12. Berlin:

Seminar "Jahresabschluss richtig vorbereiten und gestalten Grundlagen und Sonderprobleme der Sozialwirtschaft"

Der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/97356159

www.bfs-service.de

4.-7.12. Berlin:

Seminar "Mit Konflikten und herausfordernden Situationen umgehen - Qualifizierung für Migrationsdienste"

der AWO Bundesakademie

Tel.: 030/26309-0

5.12. Köln:

Seminar "Der Jahresabschluss gemeinnütziger Einrichtungen: Grundlagen, Besonderheiten, Vorbereitung und Gestaltungsmöglichkeiten"

der Solidaris Unternehmensberatung

Tel.: 02203/8997-221

www.solidaris.de/seminare

5.12. Stuttgart:

Seminar "Datenschutz-Grundverordnung: Auswirkungen auf soziale Einrichtungen"

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 07961/959-881

www.akademiesued.org

6.-7.12. Bensberg:

Kongress "Der eigenen Sendung folgen - Organisation und Führung in einer dynamischen Kirche"

der Thomas-Morus-Akademie Bensberg

Tel.: 02204/408472

7.12. Münster:

Seminar "Rechnungslegung von Pflegeeinrichtungen"

der BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Tel.: 0251/4820412

7.-8.12. Heidelberg:

Seminar "Das Gesetz zur Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung"

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 07961/959-881

www.akademiesued.org

7.-8.12. Loccum:

Tagung "Die Freie Wohlfahrtspflege auf dem Wohlfahrtsmarkt: Was wird aus der Subsidiarität?"

der Evangelischen Akademie Loccum und der Gesellschaft für Sozialen Fortschritt

Tel.: 05766/81-0

www.loccum.de

8.12. Hohenheim:

Tagung "Hysterie? Recht und öffentlicher Diskurs in Zeiten der 'Flüchtlingskrise'"

der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Tel.: 0711/1640730

www.akademie-rs.de

8.12. Berlin:

Seminar "Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz"

des Deutschen Vereins

Tel.: 030/62980605

www.deutscher-verein.de

12.-13.12. Filderstadt:

Seminar "Forensik - und dann? Aufgaben und Herausforderungen in der Sozialpsychiatrie"

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 0172/4207533

www.ba-kd.de

14.12. Stuttgart:

Seminar "Auf- und Ausbau der Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Chancen und Möglichkeiten nutzen und nachhaltige Strategien entwickeln"

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 07961/959-881

www.akademiesued.org